Neuregelung der Organspende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Organspende muss eine solidarische Spende für Menschen in Not sein

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2020, 08:11

Organspende muss eine solidarische Spende für Menschen in Not sein

Berlin, 13. Januar 2020 Vor der Bundestags-Entscheidung zur Neuregelung der
Organspende spricht sich die Diakonie für eine freiwillige und praxisorientierte Lösung aus. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Widerspruchslösung ist aus Sicht der Diakonie widersprüchlich. "Sie kann nicht überzeugen, weil die Selbstbestimmung der Spender nicht gewährleistet ist. Die Organspende muss eine solidarische Spende für Menschen in Not bleiben", so Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Ziel müsse es sein, in der sensiblen Debatte vor allem eine überzeugende Praxis vor Ort in den Krankenhäusern zu erreichen.
Dazu gehöre vor allem eine gute Aufklärung der Spender und die notwendige Zeit, die es braucht, bis solche Veränderungen Wirkungen entfalten.

Potenzielle Spender und deren Angehörigen müssten von der Sinnhaftigkeit einer Organspende überzeugt sein, sagte Lilie: "Das funktioniert aber nicht über eine radikale Lösung, in der alle potenzielle Spender werden sollen, die nicht ausdrücklich widersprechen. Das geht nur mit Freiwilligkeit und einer tiefen Überzeugung zur Spende."

Hintergrund:
Bislang sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Zur Bundestagsentscheidung am Donnerstag liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Bei dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf einer "doppelten Widerspruchslösung" sollen künftig alle Bürger automatisch als Spender gelten, wenn sie nicht widersprochen haben.
Ein anderes Modell schlägt vor, dass Bürger über einen bestimmten Zeitraum immer wieder auf die Organspende angesprochen werden. Zum Beispiel bei der Abholung behördlicher Dokumente wie Personalausweis oder Führerschein. Diese Regelung wird von der Diakonie unterstützt.

Die Organspende basiert auf der freiwilligen, zu Lebzeiten des potentiellen Organspenders getroffenen Entscheidung für den Fall eines Hirntodes. Die Freiwilligkeit zeigt sich in der gegenwärtigen Regelung der "erweiterten Zustimmungslösung", nach der zunächst die Einwilligung in die Organspende zu Lebzeiten Gültigkeit erfährt, sollte zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen worden sein, wird der nächste Angehörige zum mutmaßlichen Willen befragt.

Eine Widerspruchslösung (auch als doppelte Widerspruchslösung) stellt demnach nicht nur einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, sondern führt in unklaren Fällen zu einer Beweislastumkehr zu Lasten der Angehörigen.

Fraglich ist, ob die Widerspruchslösung die Zahl der Spender erhöhen würde, bzw.
ob die Widerspruchslösung für sich allein die Zahl der durchgeführten Organentnahmen erhöhen würde. Studien zeigen, dass besonders die Faktoren Aufklärung, Organisation und Vertrauen zu vermehrten Organspenden führen. Diese Faktoren wurden bereits im Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) umgesetzt. Ob es gelingt, dadurch das vorhandene, ungenutzte Potential möglicher Organspender zu heben, gilt es noch abzuwarten.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.01.2020
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin

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Organspende nur nach ausdrücklicher Zustimmung

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2020, 17:08

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)

ZdK-Präsident Sternberg: Organspende nur nach ausdrücklicher Zustimmung

Vor der Abstimmung des Deutschen Bundestages über die konkurrierenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende spricht sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, für eine erweiterte Zustimmungslösung aus. „Es muss weiterhin der Grundsatz gelten, dass die Organentnahme an die ausdrückliche Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen gebunden bleibt. Nur dann handelt es sich um eine freiwillige Organspende. Eine Widerspruchslösung, bei der auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, ist mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar“, so der Präsident wörtlich.
Sternberg verweist darauf, dass im Prozess des Sterbens der Patientenwille umzusetzen sei: „Eine fremdnützige intensivmedizinische Weiterbehandlung, die dem sterbenden Patienten nicht mehr helfen kann, aber für die Organentnahme nach Eintreten des Hirntods erforderlich ist, darf es ohne Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen nicht geben.“ Bei der Widerspruchslösung drohe hingegen, dass das Wohl der auf ein Spenderorgan angewiesenen Patienten über das Wohl des sterbenden Patienten gestellt werde.
„Alle wollen erreichen, dass mehr Leben durch Organspenden gerettet werden können. Darum darf nicht erneut Vertrauen in das System der Organtransplantation verloren gehen“, warnt Sternberg. Denn Vertrauen sei die grundlegende Voraussetzung für die moralisch sehr anerkennenswerte Entscheidung für eine spätere Organspende. Statt der Widerspruchslösung empfiehlt Sternberg die Annahme des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft, der von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Annalena Baerbock, Hermann Gröhe und Ulla Schmidt eingebracht wurde. Die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen könnten so mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2020
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Organspende - Widerspruchs- oder Zustimmungslösung?

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2020, 07:18

Ärzte Zeitung vom 15.01.2020:
Widerspruchs- oder Zustimmungslösung?
Bundestag entscheidet über künftige Organspende-Regelung

Wie soll die Organspende in Deutschland künftig ausgerichtet werden? Darüber entscheidet der Bundestag am Donnerstag. Wir stellen die drei Optionen vor. ... > http://nlcontent.aerztezeitung.de/d-red ... &tags=test

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Süddeutsche Zeitung vom 04.10.2019:
Organspende
Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst

Bei der Organspende geht es um Fundamentalfragen. Die von Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung wird dem nicht gerecht. Sie widerspricht dem Grundgesetz.
Kolumne von Heribert Prantl
>>>> https://www.sueddeutsche.de/politik/org ... 2jHLCAnyvE
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Organspende - Selbstbestimmungsrecht muss berücksichtigt werden

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2020, 08:09

BARMER

Organspende im Bundestag
Selbstbestimmungsrecht muss berücksichtigt werden


Berlin, 16. Januar 2020 – Die BARMER begrüßt die heutige Debatte im Deutschen Bundestag über eine Reform der Organspende. „Die intensive parlamentarische Diskussion über die Erhöhung der Organspendebereitschaft ist gesellschaftspolitisch enorm wichtig. Wir brauchen neue Wege und Mittel, um den tausenden Patientinnen und Patienten, die auf lebenswichtige Organe warten, rasch zu helfen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Schließlich hätten die langjährigen Aufklärungskampagnen ihr Ziel nicht erreicht. Das Vertrauen der Bevölkerung in das System der Organspende sei nach den Skandalen der Vergangenheit offenbar nachhaltig beschädigt. Straub: „Wichtig ist, dass das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger bei jedweder politischen Entscheidung ausreichend berücksichtigt wird.“

Nur jeder dritte Bürger besitzt Organspendeausweis
Eine Umfrage der BARMER belege, dass die Organspendebereitschaft im Jahr 2019 zurückgegangen sei. Waren im Jahr 2018 noch 36 Prozent im Besitz eines Ausweises, bejahten dies in 2019 nur noch 34 Prozent. Stabil hoch geblieben sei der Anteil der Befragten, die sich durch die Organspende-Skandale der Vergangenheit negativ beeinflusst sehen. Er lag im vergangenen Jahr bei etwa 38 Prozent.

Mehr Infos zu den Ergebnissen der Organspende-Umfrage: www.barmer.de/p011580

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2020
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de


+++
Die Achtung des Selbstbestimmungsrechtes schließt eine Widerspruchslösung nach den Spahn`schen Vorschlägen aus! Sie wäre verfassungswidrig!
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Organspende: Die 4 wichtigsten Fragen und Antworten zur Abstimmung im Bundestag

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2020, 09:29

Organspende: Die 4 wichtigsten Fragen und Antworten zur Abstimmung im Bundestag
Selten war der Ausgang einer Bundestagsabstimmung so offen wie die zur Neuregelung der Organspende. Aber: Es könnte auch alles so bleiben wie es ist.
Quelle: Tagesspiegel > https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... tdo5ppu6m6
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Organentnahme: Erweiterte Zustimmungslösung nicht Widerspruchslösung

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2020, 14:30

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Pro und Contra Widerspruchslösung: Jens Spahn und sein Amtsvorgänger Hermann Gröhen vertreten in der Organspende gegensätzliche Positionen. Die Bundes-CDU stellt ihre Argumente jetzt gegenüber – für ein ungewöhnliches Modell parteiinterner Meinungsbildung. Foto: CDU

Der Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung hat am 16.01.2020 im Deutschen Bundestag keine Mehrheit bekommen. Gut so! Eine Gruppe um den Bundesgesundheitsminister Spahn hatte sich für die Widerspruchslösung eingesetzt. 292 Abgeordnete hatten zugestimmt, 379 dagegen haben die doppelte Widerspruchslösung in der 2. Beratung abgelehnt. Die erweiterte Zustimmungslösung der Gruppe um Baerbock hat die Mehrheit im Bundestag erhalten.

Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung vom 16.01.2020 u.a. ausgeführt:

Organspende wird reformiert - Bundestag beschließt Zustimmungslösung
Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.
Eine Gruppe von Abgeordneten des Deutschen Bundestags um Annalena Baerbock und Katja Kipping hat den Gesetzentwurf eingebracht. Auch ein Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung, den eine weitere Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Professor Dr. Karl Lauterbach eingebracht hat, stand zur Abstimmung.
Was ändert sich?
Die derzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) bleibt in ihrem Kern unverändert, d.h. eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.
Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... pende.html


+++
Es gibt zahlreiche Pressemitteilungen / Statemens zum Thema - u.a.:

Diakonie-Zitat: Freiwilligkeit bei der Organspende ist der richtige Weg

Berlin, den 16. Januar 2020 Der Bundestag hat heute entschieden, dass die
Organspende eine freiwillige Entscheidung bleibt. Die Abgeordneten stimmten für die Entscheidungslösung, wo Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei der Abholung behördlicher Dokumente wie Personalausweis oder Führerschein immer wieder auf die Organspende angesprochen werden. Die von Bundesgesundheitsminister Spahn favorisierte doppelte Widerspruchslösung, bei der jeder automatisch Spender ist, der nicht widerspricht, fand keine Mehrheit.
Dazu sagt Diakone-Präsident Ulrich Lilie: "Dass die Organspende auch in Zukunft eine freiwillige Entscheidung bleibt, ist der richtige Weg. Die Organspende ist und bleibt so eine solidarische Spende für Menschen in Not. Jetzt muss es vor allem darum gehen, diese freiwillige Entscheidung auch in der Praxis, in den Krankenhäusern und bei der Beratung beim Hausarzt qualifiziert umzusetzen, so dass sich viele Menschen gut beraten fühlen. Das bedeutet auch, dass die personellen Ressourcen bei Behörden und medizinischen Einrichtungen dafür bereitstehen. Es ist gut ausgebildetes Personal nötig, um die Akzeptanz der Organspende zu steigern."
Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2020
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
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F +49 30 65211-3780
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Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de

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Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 16. Januar 2020


Chancen nutzen, die sich aus neuen Organspende-Regelungen ergeben

Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zur Entscheidung des Bundestages
Die Entscheidung des Bundestages zur Neuregelung der Voraussetzungen für die Organspende ist klarer ausgefallen, als wir erwarten haben. Das Ergebnis macht deutlich, dass die von uns bevorzugte doppelte Widerspruchslösung derzeit nicht realisiert werden kann. Jetzt gilt es, die Chancen zu nutzen, die sich aus der neuen Zustimmungsregelung ergeben, die der Bundestag beschlossen hat.
Das vorgesehene Online-Register zur Organspendebereitschaft ist eine echte Verbesserung gegenüber dem Status quo. Wir hoffen, dass mehr Menschen durch Gespräche mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten motiviert werden können, ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Register zu dokumentieren. Auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Erklärung in Ausweisstellen bietet neue Chancen. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte ein Interesse daran haben, dass im Falle des Falles die Angehörigen wissen, was zu tun ist.
Die neue Zustimmungsregelung allein wird aber nicht ausreichen, den Menschen zu helfen, die dringend auf ein Spenderorgan warten und denen buchstäblich die Zeit davonläuft. Es muss weiterhin mehr dafür getan werden, die Organisation der Organspende in den Krankenhäusern zu verbessern und potenzielle Organspender auch tatsächlich zu identifizieren. Dazu gehört auch eine aufgaben- und personalgerechte ärztliche Personalbesetzung auf den Intensivstationen und ausreichende Zeitkontingente für die Transplantationsbeauftragten. Mit dem im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende sind wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden. Nun sind diese Regelungen so umzusetzen, dass die damit verbundenen Hoffnungen schwerstkranker Menschen nicht enttäuscht werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2020
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Mobiltel.: 0162 2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de


+++
Eine Erklärung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk folgt gesondert!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Organspende: Widerspruchslösung gescheitert

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2020, 14:48

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pressemitteilung vom 16.01.2020

Das Selbstbestimmungsrecht ist nach Artikel 2 Grundgesetz gewährleistet und hat im Patientenrecht zentrale Bedeutung!

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Organspenden können hilfreich sein und Leben retten. Eine staatlich verordnete Organabgabepflicht wäre aber mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht nicht vereinbar. Es war daher richtig, dass der Deutsche Bundestag am 16.01.2020 der Spahn`schen Widerspruchslösung eine Absage erteilt und der Patientenselbstbestimmung klar Vorrang eingeräumt hat. - Quelle: - viewtopic.php?f=2&t=15883&p=111971#p111971 - Beim Vortrag am 21.01.2020, 15.00 - 17.00 Uhr, in Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, zum Thema "Patientenrechte im Fokus" können auch Fragen um die Organspende angesprochen werden! - Eintritt frei. > viewtopic.php?f=7&t=23405

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich wiederholt zum Thema "Organspende" geäußert und u.a. am 04.09.2018 die nachfolgende Erklärung abgegeben:

Eine Verbesserung der Organentnahme in den Krankenhäusern ist zu begrüßen. Sie wurde in der Vergangenheit mehrfach eingefordert. Die von Jens Spahn geplante Widerspruchslösung muss aber - auch bei einer Interessenabwägung - aus verfassungsrechtlichen Gründen außer Betracht bleiben. Das Selbstbestimmungsrecht muss klar Vorrang haben. Dies ist auch deshalb zwingend, weil im Zusammenhang mit einer Organentnahme wichtige Fragestellungen, v.a. im Zusammenhang mit der Hirntodfeststellung, zu beurteilen sind. Solche Erwägungen dürfen nicht ausgeblendet werden. Daher muss eine Widerspruchslösung ausscheiden. Im Übrigen ist es so: Wenn die auf freiwilliger Basis möglichen Organspenden durch verbesserte Entnahmebedingungen in den Krankenhäusern erleichtert und finanziert werden, sind weitere Maßnahmen ohnehin entbehrlich.
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=15883&p=108791#p108791

Werner Schell
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner
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Stärkung der Patientenrechte - Hermann Gröhe aus Neuss äußert sich zur Organspende-Entscheidung

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2020, 07:38

Die Medien berichten am 17.01.2020 lebhaft zum Organspendethema; z.B.:

Neuss-Grevenbroicher Zeitung:
Stärkung der Patientenrechte
Hermann Gröhe aus Neuss äußert sich zur Organspende-Entscheidung

Neuss Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister a.D., fand für seine Ansicht zur Organspende eine Mehrheit im Bundestag.

Von Christoph Kleinau
Der Bundestag hat am Donnerstag die Debatte um eine Neuregelung der Organspende beendet und mit 432 zu 200 Stimmen für die so genannte Entscheidungsregelung gestimmt. Hermann Gröhe, Befürworter dieser Regelung, zeigte sich im Anschluss an die Abstimmung erleichtert darüber, dass der Bundestag damit auch gegen eine Relativierung des Selbstbestimmungsrechtes und für die Stärkung der Patientenrechte votiert hat. Denn die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – dem Nachfolger Gröhes im Amt – favorisierte doppelte Widerspruchslösung hätte jeden automatisch zum Organspender gemacht, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-48270617


Deutsches Ärzteblatt
Abgeordnete lehnen Widerspruchsregelung ab
Berlin – Der Bundestag hat soeben in namentlicher Abstimmung eine Widerspruchsregelung in der Organspende abgelehnt. Es gab 674 abgegebene Stimmen. 292 Abgeordnete votierten für die Reform, 379 waren dagegen und drei Parlamentarier enthielten sich.... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q47n69

Ärzte Zeitung:
Organspende
Entscheidungslösung hat sich durchgesetzt

Organspenden bleiben nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag beschloss neue Organspende-Regelungen – eine radikale Kehrtwende, wie es die Widerspruchslösung vorsah, lehnten die Abgeordneten aber ab. Wir zeichnen die Debatte nach. > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 269691CD15

Ärzte Zeitung:
Beamtenbund
Organspende gehört nicht ins Bürgerbüro!

Die Organspende soll auch durch mehr Aufklärung in Bürgerämtern gestärkt werden. Doch Beamtenbund und Patientenschützer haben Zweifel, ob das gelingt. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 6C91CBF510

Rheinische Post /NGZ:
Der Befund ist klar, die Therapie fällt moderat aus: Zwar gibt es viel zu wenige Organe, die schwerkranken Menschen transplantiert werden können, aber trotzdem muss man auch künftig explizit zustimmen, wenn man nichts gegen eine Entnahme nach dem eigenen Tod hat. Was Sie nun wissen müssen, haben wir in einer Übersicht zusammengetragen. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens Meine Kollegin Eva Quadbeck findet die Entscheidung richtig, wie sie in ihrem Kommentar schreibt. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens Ich bin nicht ganz sicher. Natürlich geht es in dieser heiklen Frage um die persönliche Selbstbestimmung. Aber ich fürchte, jemand, der eine Organspende benötigt, hat andere Prioritäten. Persönliche Betroffenheit beeinflusst unser Denken ganz maßgeblich. Deswegen finde ich es sehr angemessen, dass diese Entscheidung in namentlicher Abstimmung und ohne Fraktionszwang fiel. So wurde es ein guter Tag für unsere Demokratie. Zu einer historischen Wende, wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gefordert hatte, ist es nicht gekommen.
Quelle: Mitteilung vom 17.01.2020 - Moritz Döbler Chefredaktion


Organspende: Die wichtigsten Fakten zur erweiterten Zustimmungslösung
Deutschland hat seine Regelung zur Organspende reformiert. Wichtige Neuerung ist ein Online-Register aller Organspender.
Quelle: Tagesspiegel > https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... jjg7c4jyu6


Organspende-Entscheidung: Alle Augen auf die Intensivstation
Die Widerspruchslösung ist im Bundestag gescheitert. Fachleute sehen ohnehin ein ganz anderes Problem bei der Organspende: In den Krankenhäusern werden viele mögliche Spender nicht erkannt.
Quelle: FAZ > https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... jjg7c5m3u6
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Aufklärung über Organspende gehört nicht ins Bürgerbüro

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2020, 07:35

Ärzte Zeitung vom 20.01.2020:
Beamtenbund
Organspende gehört nicht ins Bürgerbüro!

Die Organspende soll auch durch mehr Aufklärung in Bürgerämtern gestärkt werden. Doch Beamtenbund und Patientenschützer haben Zweifel, ob das gelingt. >>> http://nlcontent.aerztezeitung.de/d-red ... &tags=test

Anmerkung:
Dem kann man nur zustimmen!
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Neues Gesetz zur Organ- und Gewebespende: „Der Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Register muss verändert werden!“

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2020, 09:21

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Neues Gesetz zur Organ- und Gewebespende: „Der Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Register muss verändert werden!“

Das in der vergangenen Woche beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei einer Organ- und Gewebespende hinkt an einem ganz entscheidenden Punkt: Dem Zeitpunkt, an dem Mediziner und Familie Einsicht in die vom Patienten hinterlegte Entscheidung bekommen sollen.

„Die Einsichtnahme in ein zukünftiges Register erst NACH Feststellung eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) ist nicht praktikabel und widerspricht der gelebten Praxis der Patientenautonomie“, stellt Professor Dr. Klaus Hahnenkamp, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald, klar. Der Sprecher der Sektion Organspende und Organtransplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), und damit die Stimme von knapp 3.000 auf diesem Gebiet der Medizin tätigen Menschen, drängt auf eine Änderung des Gesetzentwurfes. „Sobald der betreffende Patient keine Aussicht mehr auf Heilung hat und der IHA unmittelbar bevorsteht oder vermutet wird, aber noch nicht festgestellt ist, muss eine Einsichtnahme in das Register möglich sein!“, bekräftigt auch DIVI-Präsident Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler, diese Forderung. Janssens spricht als Präsident wie auch als Sektionssprecher der Gruppe Ethik. So ist Janssens überzeugt: „Wenn wir den Willen des Patienten erst zum derzeit festgelegten Todeszeitpunkt erfahren, können wir als Mediziner dem Wunsch des Patienten nicht entsprechen.“

Der Ablauf einer Organspende kann in die Zeiträume VOR der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und NACH der Feststellung eingeteilt werden. In der ersten Phase erkennt das Team aus den intensivmedizinisch behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dass für einen Patienten keine Aussicht auf Heilung mehr besteht und dieser Patient ohne Spontanatmung mit akuter primärer oder sekundärer Hirnschädigung als Organspender in Betracht kommt. „Dieser Zeitraum VOR Feststellung des IHA erscheint uns wesentlich komplizierter und entscheidender für die Verwirklichung von Organspenden“, so Hahnenkamp als Mann der Praxis.

Therapie nach Wunsch des Patienten oder für die Aufrechterhaltung gesunder Organe?

In dieser Phase werden 30 Prozent der Visitenzeit auf einer deutschen Intensivstation für den Themenkomplex Therapielimitierung, Behandlungswillen und -auftrag, gemeinhin die Patientenautonomie, aufgewendet – ein Ergebnis langjähriger Entwicklungsprozesse in der deutschen (Intensiv-)Medizin. „Bei uns stehen die Patientenautonomie und der Patientenwillen im Zentrum einer patientenzentrierten Versorgung und Betreuung“, weiß der versierte Intensivmediziner. Grundsätzlich stellt sich daher bei einem Patienten mit erwarteten oder vermuteten IHA die Frage, ob die Weiterführung intensivmedizinischer Maßnahmen bis zur Feststellung des IHA überhaupt vom Patientenwillen gedeckt ist. „Denn alle intensivmedizinischen Maßnahmen dienen zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht mehr dem Zweck der Gesundung des Patienten, sondern einem Fremdzweck – der Spende von Organen“, erklärt Hahnenkamp. Die Realisierung einer Organspende ist ohne die Aufrechterhaltung intensivmedizinischer Maßnahmen unmöglich, weil ohne diese Behandlungsmaßnahmen eine ausreichende Durchblutung der Organe nicht mehr sichergestellt wäre. „Ergibt aber die Einsichtnahme in das geplante Register, dass der Patient eine Organspende ablehnt, würden die intensivmedizinischen Maßnahmen an diesem Punkt beendet und ein palliatives Konzept mit Sterbebegleitung umgesetzt werden“, erläutert Hahnenkamp den Ablauf der Behandlung.

Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Register ist wesentlich

Es wird deutlich: Der Zeitpunkt der Einsichtnahme, der Erkenntnis „Was wünscht sich der Patient?“ ist wesentlich. Das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten ist ein hohes und verpflichtendes Gut. „Die Einsichtnahme in ein zukünftiges Register erst NACH Feststellung des Todes als Folge des IHA ist nicht praktikabel und widerspricht einem spenderzentrierten Vorgehen unter Berücksichtigung der elementar wichtigen Patientenautonomie und der gelebten Praxis in der Intensivmedizin“, fasst deshalb DIVI-Präsident Janssens noch einmal zusammen. Die DIVI fordert entsprechend, den Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Register in der jetzt folgenden, weiteren Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes vorzuverlegen – auf den Zeitpunkt des mutmaßlichen Hirnfunktionsausfalls.

Weiterhin ruft die DIVI alle Bundesbürger dazu auf, sich selbstständig einen Organspendeausweis herunterzuladen oder kostenlos zu bestellen, um die eigene Meinung kurz und präzise zu dokumentieren.

Weitere Informationen: > https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... ert-werden

Anhang
attachment icon Neues Gesetz zur Organ- und Gewebespende: „Der Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Register muss verändert werden!“
>>> https://idw-online.de/de/attachment79073

Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2020
Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.
https://idw-online.de/de/news730316
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Höhere Nachfrage nach Organspendeausweisen

Beitrag von WernerSchell » 12.02.2020, 17:35

Deutsches Ärzteblatt vom 11.02.2020:
Höhere Nachfrage nach Organspendeausweisen
Berlin – Die Nachfrage nach Organspendeausweisen ist angestiegen. Im Januar seien rund 740.000 Ausweise bestellt worden, womit sich die Zahl mehr als verdoppelt habe, berichtet das Wirtschaftsmagazin Business Insider. Es beruft sich auf Zahlen der der Bundes¬zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). … > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q5hxsa
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WernerSchell
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Bundesrat billigt Organspendegesetz

Beitrag von WernerSchell » 14.02.2020, 17:33

Ärzte Zeitung vom 14.02.2020:
Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat billigt Organspendegesetz

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu den neuen Organspende-Regelungen kann 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat gab grünes Licht. Zusätzliche Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln fordern Hessen und Rheinland-Pfalz ein. >>> https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... C29A1F661E
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