Neuregelung der Organspende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Förderung der Organspende - Statement der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2019, 13:41

Förderung der Organspende

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Landes- und Bundesregierung zur Erhöhung der Organspende-Bereitschaft. Insbesondere die Freistellung, Fortbildung und Finanzierung von transplantationsbeauftragten Ärztinnen und Ärzten ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Organspenden.

Gleichwohl befindet sich die Organspende-Bereitschaft in Deutschland auf einem niedrigen Niveau: Ende Dezember 2018 standen 9.697 Menschen auf der Warteliste im Vergleich dazu gab es im Jahr 2018 nur 955 Organspender. Europaweit gehört Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Organspenden.

Vor diesem Hintergrund fordert die verfasste Ärzteschaft in Baden-Württemberg den Staat und die Gesellschaft auf, alles dafür zu tun, die Spenden-Bereitschaft und die Transplantation von Organen zu befördern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern.

Die baden-württembergische Ärzteschaft will zudem alles in ihrer Macht stehende tun, zur Förderung der Organspende-Bereitschaft und der Transplantation von Organen auf allen Ebenen sowie der Auswahl von Empfängern unter Einhaltung der ethischen Grundsätze beizutragen, insbesondere durch Aufklärung, Information und Mitarbeit in Gremien.

Die Förderung der Organspende ist ein wichtiger gesellschaftlicher Aspekt und Ge-meinschaftsaufgabe. Nach einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 84 Prozent der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Dennoch ist nur ein leichter Anstieg der jährlichen Organspender-zahlen in Deutschland zu verzeichnen.

Dieses Problem kann nach Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft nicht allein durch eine (derzeit in der fraktionsübergreifenden Bundestagsdebatte befindliche) gesetzliche Regelung gelöst werden. Es muss vielmehr durch ganz unter-schiedliche Maßnahmen angegangen werden:

1. Im Mittelpunkt muss eine breit angelegte und kontinuierliche Informationskampagne für die Bevölkerung über alle Aspekte der Organspende stehen. Zur Aufklärung über die Organspende wird auch die Aufnahme der Gesundheitskompetenz in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen befürwortet. Denn nur wer informiert ist, kann anschließend seinen Organspende-Ausweis ausfüllen und so seine grundsätzliche Spende-Bereitschaft bzw. -ablehnung dokumentieren.

2. In den Entnahmekrankenhäusern müssen umfangreiche organisatorische und logistische Maßnahmen getroffen werden, um einen Verlust von potenziellen Spenderorganen auszuschließen. Dazu gehört auch, dass den Entnahmekrankenhäusern bei realisierter Organspende alle Kosten für intensivmedizinische Betreuung und Organentnahme voll und unbürokratisch erstattet werden.

3. Krankenhäuser, vor allem Kliniken ohne Neurochirurgie, sind für potenzielle Organspenden besser auszustatten als bisher und entstehende Kosten bei realisierter Organspende voll zu erstatten.

4. Den Transplantationsbeauftragten kommt eine ganz entscheidende Rolle im Pro-zess der Spender-Detektion und ihrer Realisation zu; ihr Knowhow und ihr persönliches Engagement sind durch nichts zu ersetzen. Sie müssen an allen Krankenhäusern eingesetzt und für diese Aufgaben von Routinetätigkeiten freigestellt werden, wie dies im „Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vorgeschrieben ist.

5. In Arztpraxen und Krankenhaus-Ambulanzen müssen umfassende Informationen über die Organspende vorgehalten werden. Zu jeder Beratung über eine Patientenverfügung gehört auch eine Aufklärung über die Organspende; dies muss fester Bestandteil der medizinischen Versorgung im hausärztlichen Bereich sein. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Ausschluss von intensivmedizinischen Maßnahmen in der Patientenverfügung in der Regel eine Organspende unmöglich macht.

6. Die Zusatzweiterbildung „Transplantationsmedizin“ muss in die baden-württembergische Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Das Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer muss verstärkt beworben werden.

Diese Maßnahmen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Staat und Gesellschaft sind es den Bürgerinnen und Bürgern im hoch entwickelten deutschen Gesundheitswesen schuldig, dass Maßnahmen zur Förderung der Organspende auskömmlich und nachhaltig finanziert werden.

Quelle: Mitteilung vom 20.07.2019
Ärztlichen Pressestelle - Stabsstelle Politik und Kommunikation
Telefon: 0711-76989-99, Telefax: 0711-76989-969
Landesärztekammer Baden-Württemberg - Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Japaner darf Mensch-Tier-Chimären erzeugen

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2019, 06:22

Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23317


Japaner darf Mensch-Tier-Chimären erzeugen
Trotz aller Bemühungen fehlen weltweit Organspender. Auch deshalb suchen Forscher nach Methoden, um Organe zu züchten. Ein Ansatz: Tier-Mensch-Mischwesen sollen die fehlenden Organe liefern – sogenannte Chimären. In Japan wurde jetzt erstmals erlaubt, solche Wesen zu züchten und bis zur Geburt wachsen zu lassen. Die "technische" Idee dahinter: Zellen des späteren Organempfängers reifen im Tierembryo zu Organen heran. Da sie genetisch dem Zellspender entsprechen, würden sie im Körper des Empfängers nicht abgestoßen. Der grundsätzliche Ansatz menschliche Organe in Tierkörpern zu züchten, ist nicht neu. Erste Versuche gab es bereits im Jahr 2000. Bisher gab es aber kaum wissenschaftliche Fortschritte. Doch die ethische Debatte ist seitdem angestoßen – es ist zu hoffen, dass sie mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt hält. Quarks-Reporter und Spezialist für Bio- und Gentechnologie Michael Lange berichtet | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... n-100.html

Mehr:
"Organspende – was hilft bei der Entscheidung?" – eine Quarks-Sendung vom 19.02.2019 | video > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... g-100.html
"Kunstherz" – ein Quarks-Beitrag vom 21.06.2016 | video > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... --100.html

Quelle: Mitteilung vom 31.07.2019
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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Organspende: Amtsvorgänger gegen Spahn

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2019, 06:21

Ärzte Zeitung vom 16.08.2019:
Organspende
Schmidt und Gröhe stellen sich gegen Spahn

Widerspruchs- oder Zustimmungslösung? Voraussichtlich im Herbst wird der Bundestag entscheiden, wie die Organspende neu zu regeln ist. Zwei Ex-Bundesminister bringen sich noch einmal argumentativ in die Debatte ein. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

Rheinische Post / NGZ vom 16.08.2019:
Organspende: Amtsvorgänger gegen Spahn
... (die Zeitung berichtet ähnlich wie die Ärzte Zeitung über die Einwände der Spahn-Vorgänger) ...
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Lebendspende: besser aufklären

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2019, 06:17

Lebendspende: besser aufklären

Organe von Angehörigen können Leben retten, wenn kein Spenderorgan von Verstorbenen zur Verfügung steht. Doch Langzeitstudien wecken nun Zweifel daran, eine Lebendspende habe für den Spender kaum Risiken. Welche gesundheitlichen Folgen eine Organspende haben kann, soll jetzt mit einem Lebendspenderegister geklärt werden. Wissenschaftler werden nicht nur Organfunktionen oder Blutwerte dokumentieren, sondern auch Fragebögen zur Lebensqualität und zum Erschöpfungs- oder Fatigue-Syndrom einsetzen. Denn wie viele Spender nach einer Operation weniger leistungsfähig sind als vorher, ist ebenfalls völlig unklar. Zahlen schwanken zwischen 5 und 25 Prozent. Quarks-Reporterin Antje Sieb mit Details | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... n-100.html

Mehr:
"Krank nach einer Lebendspende" ein WDR 5 Quarks-Beitrag vom 29.01.2019 | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... e-100.html
"Wie geht es Lebendspendern?" ein WDR 5 Quarks-Beitrag vom 13.11.2018 | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... n-100.html
"Organspende – was hilft bei der Entscheidung?" eine Quarks-Sendung vom 19.02.2019 | video > https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... g-100.html

Quelle: Mitteilung vom 03.09.2019 Quarks-Team
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Ärzte setzen sich für Widerspruchslösung bei der Organspende ein

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2019, 17:23

Deutsches Ärzteblatt vom 24.09.2019:
Ärzte setzen sich für Widerspruchslösung bei der Organspende ein
Berlin – Vor der morgigen Expertenanhörung zur Organspende im Gesundheitsausschuss des Bundestags haben Bundesärztekammer (BÄK) und weitere ärztliche Organisationen ihr Plädoyer für einen Systemwechsel hin zur doppelten Widerspruchslösung bekräftigt.... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pycfmr
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Organspender brauchen mehr Beratung

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2019, 14:48

Ärzte Zeitung vom 25.09.2019:
Vor der Bundestagsdebatte
Organspender brauchen mehr Beratung

Im Vorfeld der Debatte im Bundestag zu mehr Organspenden fordern Verbände und Patientenschützer einen erweiterten Blick auf Schwerstkranke: mit mehr Beratung am Lebensende und mehr Infos zur Patientenverfügung. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/red ... 5BBA01473D
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ZdK-Präsident warnt vor der Widerspruchslösung bei der Organspende

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2019, 16:01

Zentralkomitee der deutschen Katholiken

ZdK-Präsident warnt vor der Widerspruchslösung bei der Organspende

Eine gefährliche Verzerrung in der Debatte über die Neuregelung der Organspende zu Lasten der sterbenden Patienten, die für eine Organentnahme in Frage kommen, kritisiert der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Prof. Dr. Thomas Sternberg. „Die Voraussetzungen für eine Organentnahme beeinträchtigen den Prozess des Sterbens. Gerade weil der Patientenwille im Prozess des Sterbens unbedingt zu befolgen ist, bedarf die Organentnahme und die dafür notwendige fremdnützige Weiterbehandlung der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten oder seiner Angehörigen. Eine Widerspruchslösung, bei der zugunsten der auf Spenderorgane angewiesenen Patienten auf eine ausdrückliche Zustimmung verzichtet werden könnte, ist mit dem Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der sterbenden Patienten nicht vereinbar“, unterstreicht Sternberg.
Vor einer Expertenanhörung zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stellt sich der ZdK-Präsident erneut hinter den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Mit diesem Gesetz könnten die zu Lebzeiten dokumentierte Organspendebereitschaft und die tatsächlichen Transplantationszahlen mit ethisch angemessenen Maßnahmen erhöht werden, so Sternberg. Die Einführung der Widerspruchslösung hingegen berge die zusätzliche Gefahr, dass erneut Vertrauen in das System der Organtransplantation verloren gehe. Vertrauen sei aber die grundlegende Voraussetzung für die moralisch sehr anerkennenswerte Entscheidung für eine spätere Organspende.
Sternberg appelliert an die Mitglieder des Bundestages: „Ich bitte insbesondere die Abgeordneten, die sich noch nicht auf einen der Gesetzentwürfe festgelegt haben, die prinzipiellen Bedenken gegenüber einer Widerspruchslösung ernst zu nehmen und für einen Weg zu votieren, der den Zugriff auf den eigenen Körper von einer ausdrücklichen Zustimmung abhängig macht und die Organabgabe weiterhin eine Spende sein lässt.“

Quelle: Pressemitteilung vom 25.09.2019
Pressestelle Hochkreuzallee 246. 53175 Bonn Postfach 24 01 41. 53154 Bonn
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Tel. +49. (0) 228. 38 297 - 28 Fax +49. (0) 228. 38 297 - 48
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Experten bewerten Organspendenreform

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2019, 16:20

Experten bewerten Organspendenreform
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Vor der Entscheidung im Parlament über eine neue gesetzliche Grundlage für die Organspende haben sich Experten am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zu den vorliegenden Gesetzentwürfen positioniert. Die Rechts-, Gesundheits- und Sozialexperten äußerten sich, auch in schriftlichen Stellungnahmen, zu den konkurrierenden Konzepten einer "doppelten Widerspruchslösung" sowie der "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft", über die fraktionsübergreifend abgestimmt werden soll.
Eine Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock strebt mit ihrem Entwurf (19/11087 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911087.pdf ) eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. So soll Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das Register ermutigen.
Eine zweite Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will mit ihrem Entwurf (19/11096 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf ) eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organspender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig. Auch hier soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung eintragen lassen können.
Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/11124 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911124.pdf ) eine Vertrauenslösung für die Organspende. Die Abgeordneten fordern unter anderem, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Eine Entscheidung wird im Herbst erwartet.
Die Bundesärztekammer (BÄK) machte sich für die doppelte Widerspruchslösung stark und argumentierte, dass trotz einer positiven Einstellung vieler Bürger zur Organspende die tatsächlichen Spenderzahlen niedrig blieben. Es könne von den Bürgern erwartet werden, sich mit Fragen der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und verbindlich für oder gegen eine Spende zu entscheiden.
Der Nephrologe Kai-Uwe Eckardt von der Berliner Charité nannte die jetzige Lage "katastrophal". Die mittlere Wartezeit auf eine Niere liege an der Charité bei rund neun Jahren, wenn die Dialyse bereits begonnen habe. Die Entscheidungslösung würde keine substanzielle Verbesserung bringen und die nachweislich erfolglose Gesetzesnovelle von 2011 nur fortschreiben.
Der Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen von der Universität Mainz räumte ein, dass die Widerspruchsregelung einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit in Gestalt des Rechts auf Nichtbefassung und Nichtentscheidung bedeute. Allerdings werde das Recht auf Nichtbefassung in der verfassungsgemäßen Ordnung eingeschränkt. Insgesamt sei die Einführung der Widerspruchslösung verfassungsrechtlich unbedenklich, sofern im Verfahren Missbrauch und Irrtum ausgeschlossen würden.
Ein Vertreter von Eurotransplant sagte in der Anhörung, Deutschland profitiere enorm von Organ-Importen. Andere Länder verstünden nicht, weshalb Deutschland "in einer so desparaten Lage" nicht auf die Widerspruchslösung setze.
Kritik an der Widerspruchslösung kam vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der darauf hinwies, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden könne. Dies gelte sowohl im Verbraucher- und Datenschutz wie auch im Medizinrecht. Von einer doppelten Widerspruchslösung könne keine Rede sein, vielmehr verlören die Angehörigen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen, sofern keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung des potenziellen Organspenders bekannt sei.
Brysch sprach sich zugleich für eine grundlegende Reform des Transplantationssystems aus, das von der Selbstverwaltung in die Hände einer staatlichen Institution gelegt werden sollte.
Die Bezeichnung "doppelte Widerspruchslösung" ist auch nach Ansicht des Ethikers Peter Dabrock geradezu irreführend, da den nahen Angehörigen eben explizit kein eigenes Entscheidungsrecht zuerkannt werden solle. Dabrock sprach in der Anhörung von einem "eklatanten Etikettenschwindel". Der Gesetzentwurf sei angesichts der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesellschaft unverhältnismäßig.
Nach Ansicht der beiden großen Kirchen in Deutschland ist eine grundlegende Reform der Organspendenpraxis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig. Der Handlungsbedarf bestehe vorrangig in Bezug auf strukturelle und organisatorische Aspekte im Transplantationsverfahren. Das im April verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende setze an der richtigen Stelle an.

Quelle: Mitteilung vom 25.09.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de

Anmerkung der Moderation:
Wie bereits von hier wiederholt ausgeführt wurde, eine Widerspruchslösung ist unnötig und wäre im Übrigen verfassungswidrig! Werner Schell
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Experten diskutieren Reform der Organspende sehr kontrovers

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2019, 06:17

Deutsches Ärzteblatt vom 25.09.2019:
Experten diskutieren Reform der Organspende sehr kontrovers
Berlin – Der Weg, mit dem die Zahl der Organspenden in Deutschland gesteigert werden könnte, ist nach wie vor sowohl unter Politikern als auch unter Experten umstritten. Dies wurde bei der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pyedzm
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Abgeordnete werben für freiwillige Organspende

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2019, 06:13

Deutsches Ärzteblatt vom 26.09.2019:
Abgeordnete werben für freiwillige Organspende
Berlin – Parlamentarier fast aller Fraktionen warben heute nochmals für den fraktionsübergreifenden Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit bei der Organspende“. Die gestrige Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss des... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pyg8wo
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Patientenverfügungen in Bezug auf Organ- und Gewebespende oft missverständlich

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2019, 06:42

Deutsches Ärzteblatt vom 02.10.2019:
Patientenverfügungen in Bezug auf Organ- und Gewebespende oft missverständlich
Rostock – Viele Patientenverfügungen sind bei den Themen Organ- oder Gewebespende unklar formuliert, was zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Darauf hat die gemeinnützige Gesellschaft für Transplantationsmedizin Mecklenburg-Vorpommern... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pype2m
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Organspende: Weg der Reform noch ungewiss

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2019, 06:25

Deutsches Ärzteblatt vom 04.10.2019:
Organspende: Weg der Reform noch ungewiss
Noch in diesem Jahr soll das Parlament zwischen dem Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung“ und dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit“ entscheiden. Eine Präferenz zeichnet sich noch nicht ab. Es lässt sich lediglich spekulieren, für welchen Reformweg bei der... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pyu16g
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Intensivmediziner mehrheitlich für Widerspruchslösung bei der Organspende

Beitrag von WernerSchell » 22.10.2019, 06:01

Deutsches Ärzteblatt vom 21.10.2019:
Intensivmediziner mehrheitlich für Widerspruchslösung bei der Organspende
Berlin – Fast zwei Drittel (63,3 Prozent) der deutschen Intensivmediziner befürworten bei der Organspende die viel diskutierte Widerspruchslösung. Das hat eine Blitzumfrage der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-pzqi0l

Anmerkung der Moderation:
Auch solche Statements helfen nicht darüber weg, dass eine Widerspruchslösung, wie geplant, verfassungswidrig wäre!
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„Informationskarte Verfügungen“

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2019, 16:46

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Deutschen Hausärzteverbandes vom 04.12.2019:

„Informationskarte Verfügungen“ – Neues Angebot von BZgA und Deutschem Hausärzteverband zur Patientenverfügung
Zweite Ausgabe des Patientenmagazins „entscheiden. DAS MAGAZIN ZUR ORGAN- UND GEWEBESPENDE“ liegt vor


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Berlin/Köln, 04. Dezember 2019. Zum zweiten Mal erscheint das Patientenmagazin „entscheiden. DAS MAGAZIN ZUR ORGAN- UND GEWEBESPENDE“, das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Hausärzteverband e.V. gemeinsam herausgeben. Einen Schwerpunkt der neuen Ausgabe, die ab Ende Dezember in vielen Wartezimmern von Hausarztpraxen bereit liegt, stellt das Thema „Organspende und Patientenverfügung“ dar.
Beim Thema Organspende und Patientenverfügung herrscht häufig Unsicherheit. Wer seine Vorstellungen in einer Patientenverfügung dokumentiert, sichert die Umsetzung des eigenen Willens nach dem Tod, entlastet seine Nächsten und gibt dem Klinikpersonal deutliche Orientierung. Oft sind Patientenverfügungen aber unkonkret formuliert. Wer eine Patientenverfügung erstellen möchte, sollte zum Beispiel über seine Organspendebereitschaft nachdenken und seine Entscheidung auch darin dokumentieren. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann in einer Patientenverfügung bekundet werden. Das neue Patientenmagazin „entscheiden. DAS MAGAZIN ZUR ORGAN- UND GEWEBESPENDE“ gibt Anregungen für die Verfügung und Tipps für Formulierungen – denn, je klarer eine Patientenverfügung formuliert ist, desto einfacher wird deren Umsetzung im Falle des Falles.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Laut unseren aktuellen Studiendaten geben 25 Prozent der Befragten an, eine Patientenverfügung zu besitzen. Leider äußert sich etwa die Hälfte davon nicht zur Organ- und Gewebespende. In diesem Fall muss der Patientenwille dann gemeinsam von Angehörigen und Ärzteschaft im Krankenhaus ermittelt werden. Das ist eine für alle Beteiligten große Belastung. Mit der zweiten Ausgabe des Wartezimmermagazins wollen wir deshalb die Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung zur Organspende unterstützen. Das neue Angebot der ‚Informationskarte Verfügungen‘ unterstützt dabei, dass im Ernstfall Patientenverfügung und Organspendeausweis schnell gefunden werden können. Dadurch wird der Patientenwunsch für alle Beteiligten transparent und kann zweifelsfrei umgesetzt werden.“
Die „Informationskarte Verfügungen“ ist ein neues Angebot von BZgA und Deutschem Hausärzteverband. Auf der handlichen, in der Geldbörse aufzubewahrenden Informationskarte können Bürgerinnen und Bürger ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch einen Organspendeausweis besitzen, damit es nicht zu Unklarheiten oder Widersprüchen bezüglich des Patientenwillens kommt. Außerdem kann neben den Kontaktdaten der Hausarztpraxis auch Name und Anschrift der Person festgehalten werden, die Zugriff auf diese Dokumente hat. Somit ist im Notfall gesichert, dass alle Dokumente gefunden und der entsprechende Wille auch umgesetzt werden kann. Ein kurzer Spot erklärt, wie die Informationskarte Verfügungen ausgefüllt wird und wo sie kostenfrei bestellt werden kann (www.organspende-info.de/hausarzt/infoka ... ungen.html).
Hausärztinnen und Hausärzte genießen bei ihren Patientinnen und Patienten ein hohes Vertrauen und sind rund um das Thema Organ- und Gewebespende wichtige Ansprechpersonen für fachliche Informationen. Mit persönlichen Gesprächen und Informationen wie dem Wartezimmermagazin sowie der Herausgabe der „Informationskarte Verfügungen“ leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entscheidungsfindung und zur Sicherung des Patientenwillens.
Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes e.V., sagt: „Hausärztinnen und Hausärzte haben in der täglichen Praxis mit sehr vielen verschiedenen Themen zu tun. Zu allererst mit medizinischen Fragestellungen rund um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten, darüber hinaus aber auch mit deren Lebensgeschichten oder ihrem familiären und sozialen Umfeld. Deswegen sind sie bei einem so wichtigen Thema wie der Organspende wichtige Ansprechpartner. Das enge Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten kann dabei helfen, Ängste und Sorgen sensibel zu besprechen und persönliche Vorstellungen umzusetzen.“
Hausärztinnen und Hausärzte finden unter www.organspende-info.de/hausarzt umfassende Informationen zur Organ- und Gewebespende. Hier können Materialien für Hausarztpraxen kostenfrei bestellt werden. Ein Kurzfilm informiert, welche Materialien erhältlich sind und wie diese bestellt werden können (www.organspende-info.de/hausarzt/so-funktionierts.html).
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die kostenfreien Materialienab sofort bestellen unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: order@bzga.de

Motive zur Presseberichterstattung zu beiden Materialien finden Sie unter:
www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende
Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende erhalten Sie unter:
www.organspende-info.de

Kostenfreies Infotelefon Organspende unter
Rufnummer 0800/90 40 400 – Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
________________________________________
Kontakt:
Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
pressestelle@bzga.de
https://www.bzga.de
https://twitter.com/bzga_de
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Organspende - Widerspruchsregelung wäre verfassungswidrig

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2020, 09:12

Die Entscheidung über Organspende
Mögliche gesetzliche Änderungen in Deutschland und deren Hintergründe

8. Januar 2020 | von Nico Dannenberger
Anfang Januar 2020 soll es nun soweit sein: Der Bundestag wird über die Zukunft der Organspende in Deutschland abstimmen. Zur Wahl stehen dabei die Widerspruchsregelung und die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Zwei verschiedene, konkurrierende Ansätze, die in den letzten Monaten ausgearbeitet und viel diskutiert wurden.
... (weiter lesen unter) ... https://www.die-debatte.org/organspende-entscheidung/
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