Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 17:02

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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2015, 08:13

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Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
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Pressemitteilung vom 22.12.2015

Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit

Kritiker finden, die Große Koalition (GroKo) habe bei der Krankenhausreform und anderen Verbesserungen allzu sehr die Spendierhosen an. "Gröhe ist vielleicht einer der teuersten Gesundheitsminister, die das Land je hatte", sagt etwa der Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Allein Gröhes Gesundheits- und Pflegereformen würden die gesetzlichen Kassen zwischen 2016 und 2019 zusätzlich 18,1 Milliarden Euro kosten. "Seit der vergangenen Legislaturperiode hat es nur Gesetze gegeben, die mehr Geld kosten", beklagt auch der Vorstandschef der Barmer GEK, Christoph Straub. "Wir haben Druck im System." Den Versicherten drohten in Zukunft noch höhere Beitragssprünge, warnen die Vertreter der Kassen. … Quelle: Rheinische Post vom 19.12.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/kran ... -1.5642725 / viewtopic.php?f=4&t=21087&p=89991#p89991
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren ebenfalls mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, so die Experten in ihrem Monatsbericht Dezember 2015. Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21434
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Kritik an der Geschenkementali-tät der GroKo nur zustimmen. Mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung ist die Flut von zum Teil fragwürdigen Leistungsverbesserungen im gesamten Sozialsystem nahezu eine Katastrophe. Zu bedenken ist nämlich, dass sich die Ausgaben in den nächsten Jahren / Jahrzehnten auftürmen werden und die nachrückende Generation die Zeche bezahlen muss. Es wird daher seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger jüngeren Menschen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und nicht jedem Wunsch auf Leistungsverbesserungen entsprochen werden kann.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ungeachtet solcher Erwägungen weiterhin mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser und Heime und die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten für dringend geboten (> viewtopic.php?f=3&t=21363 ). Die Forderungen nach mehr Personal, ambulant und stationär, sind im Übrigen uralt - siehe dazu: DER WEISSE ALPTRAUM - SPIEGEL-Report über den Mangel an Krankenschwestern in der Bundesrepublik. Quelle: DER SPIEGEL 29/1963 - 17.07.1963. Näheres > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4 ... referrrer=

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 bleibt der GroKo noch genügend Zeit für Korrekturen. Daher gilt: Nach der Reform ist vor der Reform! Dabei muss der Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten eine hohe Priorität zukommen. Nur so kann dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dauerhaft Rechnung getragen werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat insoweit umfangreiche Vorschläge gemacht.

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Palliativversorgung: Handlungsbedarf bleibt

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2016, 06:28

Ärzte Zeitung vom 01.08.2016:
Palliativversorgung: Handlungsbedarf bleibt
Viel Lob hat Bundesminister Hermann Gröhe für das Hospiz- und Palliativgesetz schon geerntet. Allerdings müsste auch die psychosoziale Betreuung mitfinanziert werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=915 ... ung&n=5138

Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat es bereits wiederholt bemerkt, dass die Wirkungen des HPG weitgehend nicht greifen, wenn es nicht mehr finanziertes Personal gibt.
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Umsetzung der Charta ist eine ethische Verpflichtung

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2016, 12:16

Umsetzung der Charta ist eine ethische Verpflichtung

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bedankt sich ausdrücklich bei den Expertinnen und Experten des Runden Tisches, die heute in Berlin Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ vorstellen. „Eine Charta ist nur so stark, wie sie gelebt wird. Deshalb ist die von den Arbeitsgruppen des Runden Tisches geleistete Vorarbeit für die schrittweise Umsetzung der Charta enorm wichtig und hilfreich“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Schwerstkranke und sterbende Menschen haben in ihrer Versorgung und Pflege ein Recht auf Respekt, Würde und dieser Lebensphase angemessene Bedingungen. Dies mit aller Konsequenz sicherzustellen ist die Verpflichtung der Gesellschaft, des Gesundheitswesens und der Politik. Es gehört zur Professionalität von Pflegefachpersonen, ihren Teil dazu beizutragen. Basis ihres Handelns ist schließlich der ICN-Ethikkodex, der u.a. besagt: ‚Die grundlegende professionelle Verantwortung der Pflegenden gilt dem pflegebedürftigen Menschen. (…) Die Pflegende zeigt in ihrem Verhalten professionelle Werte wie Respekt, Aufmerksamkeit und Eingehen auf Ansprüche und Bedürfnisse, sowie Mitgefühl, Vertrauenswürdigkeit und Integrität. ‘ Aber die Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit müssen dies auch zulassen. Der DBfK fordert angesichts der heute veröffentlichten Empfehlungen für eine nationale Strategie, die notwendige Anpassung der Versorgungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen schnellstens einzuleiten. Dies betrifft vor allem die Pflegepersonalbemessung und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Gerade schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen Formen der Betreuung und Begleitung, die sich von der heute üblichen beschleunigten ‚Abfertigung‘ unterscheiden. Sie sind besonders angewiesen auf – und wünschen sich:

 Kontinuität in der Versorgung
 Gut und sicher gestaltete Übergänge zwischen Sektoren
 Intensive Kommunikation und Kooperation der Gesundheitsprofessionen
 Umfassende Informationen
 Gemeinsam getroffene Entscheidungen, die uneingeschränkt respektiert werden
 Zeit und Entschleunigung
 Sprechende Pflege und Medizin.
Die Ziele der Charta zu realisieren erfordert gute und interdisziplinär gestaltete Konzepte, verlässliche Strukturen, aber auch Investitionen in den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Eine Herausforderung, der sich die Gesellschaft und vor allem die Verantwortlichen in Gesundheitswesen und Politik stellen müssen.


Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.10.2016
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Palliativdienste im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2017, 14:38

PRESSEMITTEILUNG vom 16.05.2017

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin schlägt Alarm:
Palliativdienste im Krankenhaus dürfen nicht zu Dumpingpreisen „eingekauft“ werden!


Berlin, 16.5.2017. Seit 2017 haben Krankenhäuser die Möglichkeit, mit Kostenträgern krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle, mobile Palliativdienste im Krankenhaus zu verhandeln. Hinter der nüchternen Ziffer 8-98h im Klassifikationssystem OPS 2017 des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verbirgt sich ein „grundsätzlicher und erheblicher Fortschritt in der stationären Versorgung schwerkranker Menschen“, betont die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP): Der Palliativdienst kann für schwerstkranke und sterbende Patienten auf sämtlichen Stationen hinzugezogen werden, dies ist insbesondere für die über 80 Prozent der Krankenhäuser ohne Palliativstation zukunftsweisend.
Allerdings warnt die wissenschaftliche Fachgesellschaft nach ersten Rückmeldungen aus laufenden Verhandlungen davor, dieses absolut notwendige Angebot für Patienten und Angehörige „zu billig zu verkaufen“. Dazu erklärt der Vizepräsident der DGP, Dr. Bernd-Oliver Maier, Wiesbaden: „Palliativdienste im Krankenhaus müssen bundesweit auskömmlich finanziert werden, um der anspruchsvollen Aufgabe der Behandlung und Begleitung schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen gerecht werden zu können!“ Die neue Regelung wird nur bei angemessener Refinanzierung zu qualitativ hochwertiger und patientenzugewandter Versorgung führen. Ziel ist es, es zukünftig allen Abteilungen eines Krankenhauses deutlich zu erleichtern, einen internen oder externen Palliativdienst zu Rate zu ziehen, sollte bei einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen ein spezialisierter Versorgungsbedarf auftreten.
Dafür benötigt der Palliativdienst eine Mindest-Personalstruktur unter Einbindung mehrerer Berufsgruppen, die unabhängig von der zu erwartenden Fallzahl zur kontinuierlichen Sicherstellung des Angebots gegeben sein muss. Es entspricht dem wissenschaftlichen Qualitätsstandard, dem Team des Palliativdienstes neben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen. Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team, so die Fachgesellschaft, gewährleiste eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen.
Nach Analysen der DGP ziehe die einzelne kalkulationsrelevante patientenbezogene Stunde mehrere Stunden Gesamtarbeitszeit z.B. zur Behandlungskoordination, inhaltlichen Absprache, Falldiskussion, Therapieüberwachung, Übergabe, Dokumentation, Administration u.ä. nach sich, die über diesen Stundenwert mitfinanziert werden müssen. Mit großer Besorgnis nimmt die DGP deshalb erste Rückmeldungen aus laufenden Verhandlungen zur Kenntnis, in denen vereinzelt für diese eine Stunde patientennaher Zeit – incl. der nicht kostenrelevanten Folgestunden! – laut Maier „unfassbare Dumpingpreise von 50 Euro“ im Gespräch seien. Diese völlig inadäquaten Angebote seien „ein höchst unglückliches Signal“ einzelner Kostenträger, erklärt Maier. Die Forderung der Politik, Palliativdienste im Hospiz- und Palliativgesetz zu verankern, habe andere Erwartungen an einen seriösen Willen zur Umsetzung der Einführung dieser spezialisierten Komplexleistung geweckt.
Es bleibt essentiell, darauf zu achten, dass die noch zu verhandelnden krankenhausindividuellen und die ab 2019 bewerteten Zusatzentgelte die fachliche Qualität und die weiteren Anforderungen wie z.B. die 24-stündige Erreichbarkeit auch kostendeckend gegenfinanzieren. Aus Sicht der DGP und aufgrund der Erfahrung aus den laufenden Verhandlungen erscheint es außerdem äußerst sinnvoll, die im Palliativdienst tätigen Ärztinnen/Ärzte in die Verhandlungen einzubinden, damit in den Gesprächen anhand praktischer Beispiele verdeutlicht werden kann, welche tatsächliche Leistung und welcher Aufwand sich hinter den Ziffern verbirgt.
Informationen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin für Verhandlungen zum krankenhausindividuellen Zusatzentgelt:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... _8-98h.pdf

Weitere Informationen zu Palliativdiensten im Krankenhaus:
http://www.dgpalliativmedizin.de/neuigk ... nhaus.html

Karin Dlubis-Mertens
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DGP
Tel.: 030 / 30 10 100 13
www.palliativmedizin.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ...

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2017, 07:40

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier viewtopic.php?f=4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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Dr. med. Verfürth und Werner Schell beim Pflegetreff am 10.05.2017

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Werner Schell und Barbara Steffens, Pflegeministerin NRW beim Pflegetreff am 10.05.2017
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ....

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 12:43

Im Zusammenhang mit vielfältigen Unterstützungsaktivitäten für hilfesuchende pflegebedürftige Menschen bzw. Angehörige gab es heute, 23.07.2017, bereits gegen 10.00 Uhr, Veranlassung, in einer Neusser Pflegeeinrichtungen einen Besuch abzustatten. Vorausgegangen waren u.a. Mängelrügen der Angehörigen. Es konnte aber vor Ort geklärt werden, dass die pflegerische und sonstige Versorgung eines älteren pflegebedürftigen Herrn völlig in Ordnung war. Die Angehörigen, v.a. die Ehefrau, hat wohl nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass ihr Ehemann im Sterben liegt und nur noch palliative Versorgung, Begleitung, geboten ist. Durch ein klärendes Gespräch mit der Ehefrau konnten die "Weichen" für eine gute Sterbebegleitung gestellt werden.
Es wurde deutlich, dass die beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 diskutierte "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" wichtig gewesen wäre, seitens aller Beteiligten für den totkranken Patienten zeitgerecht in richtiger Weise zu agieren. Dann hätte auch vor Wochen ein unnötiger Krankentransport und eine Krankenhausaufnahme vermieden werden können. Bedauerlicherweise muss vermeldet werden, dass der GKV-Spitzenverband bislang die nach § 132g SGB erforderlichen Umsetzungsregelungen noch nicht herausgegeben hat. Diese hätten nach der Gesetzeslage bereits am 31.12.2016 vorliegen müssen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird am Thema dran bleiben und demnächst weiter informieren!
>>>> viewtopic.php?f=4&t=22110
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Hospizarbeit - Planung für die letzte Lebensphase

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2017, 08:03

Am 14.10.2017 bei Facebook gepostet:
Der Welt-Hospiztag (14.10.2017) gibt Veranlassung, erneut auf einige unzureichende Rahmenbedingungen in der hospizlichen Versorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase aufmerksam zu machen. Das Sterben in den Stationären Pflegeeinrichtungen wird von einigen Experten als "Sterben zweiter Klasse" beschrieben. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema: "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) -- Behandlung im Voraus planen - BVP -" behandelt und die gesetzlichen Vorschriften mit Hilfe eines hochkarätigen Podiums vorgestellt. Leider sind die erforderlichen Ausführungsvorschriften des GKV - Spitzenverbandes bis heute nicht abschließend formuliert worden. Daher können die angekündigten Hilfen, u.a. bei der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, nicht umgesetzt werden. Eingaben an das Bundesgesundheitsministerium führten bisher nicht weiter. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird daher in den nächsten Tagen das Thema erneut aufgreifen und den Druck erhöhen. >>> viewtopic.php?f=2&t=20985&p=100394#p100394
Das Thema "Patientenautonomie am Lebensende" wird von mir am 06.11.2017, 17,30 - 19.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss behandelt. Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1 (voraussichtlich Raum 127) - Der Eintritt ist frei! - Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=7&t=22132
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Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2017, 17:10

Sterben in Deutschland
Pflegeheimbewohner sterben oft nicht nur einsam, sondern werden palliativmedizinisch schlecht versorgt.
Odysso zeigt, wie es besser ginge und warum Suizid männlich ist.

Oddyso- Film (44 Min.) anschaubar unter > https://www.swr.de/odysso/sterben-in-de ... index.html
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Palliativversorgung - Häusliche Krankenpflege erweitert

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2017, 08:13

Ärzte Zeitung vom 04.12.2017:
Palliativversorgung
Häusliche Krankenpflege erweitert

Neues zur Palliativversorgung: Vertragsärzte können im Rahmen häuslicher Krankenpflege ab sofort auch Symptomkontrollen bei Palliativpatienten verordnen. Und: Die KBV hat ein Qualitätszirkel-Modul zum Thema ambulante Palliativversorgung veröffentlicht.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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Ausschuss berät über Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 21.02.2018, 16:27

Ausschuss berät über Palliativversorgung
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Sterbenskranke Patienten werden nach Einschätzung der Bundesregierung inzwischen in Deutschland flächendeckend gut versorgt. Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) habe sich 2016 positiv weiterentwickelt, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort berieten die Abgeordneten über die Berichte des GKV-Spitzenverbandes und des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Palliativversorgung und zur Umsetzung der SAPV-Richtlinie für das Jahr 2016.
Für die SAPV wurde 2007 die gesetzliche Grundlage geschaffen. Damit soll die aufwendige Versorgung schwer kranker und sterbender Menschen sichergestellt werden. Wie die Staatssekretärin sagte, ist der Ausbau der spezialisierten Versorgung inzwischen weit fortgeschritten und in fast allen Regionen verfügbar. Vermehrt nähmen Ärzte an einer Zusatzausbildung zur Palliativmedizin teil.
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung 2015 (18/6585 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806585.pdf ) sei ein Meilenstein für die flächendeckende Palliativversorgung gewesen, sagte Widmann-Mauz. Sie verwies zugleich auf die Bedeutung der Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen, die weiter verbessert werden solle.
Auch die Pflegeversorgung war erneut Thema im Ausschuss. Hierzu soll es in absehbarer Zeit nochmals eine Expertenanhörung geben.
Die Abgeordneten beriefen in der Sitzung einmütig den Linken-Abgeordneten Harald Weinberg zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Geleitet wird der Ausschuss von Erwin Rüddel (CDU).

Quelle: Mitteilung vom 21.02.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Palliative Begleitung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2018, 07:39

PRESSEMITTEILUNG vom 21.02.2018

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin veröffentlicht Leitfäden für Angehörige und Mitarbeitende

„Begleiten bis zuletzt: Was können wir tun, damit es gut wird?“ -
Palliative Begleitung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung


Berlin, 21.02.2018 „Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und ihre Familien bestehen erhebliche Barrieren im Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung.“, so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Deshalb hat sich die DGP die Verbesserung der Information bezüglich der besonderen Bedarfe sowohl der Betroffenen als auch ihrer Familie zum Ziel gesetzt und heute zwei barrierefreie Leitfäden für Angehörige und für Mitarbeitende in Wohnformen der Eingliederungshilfe veröffentlicht.
Die Lebenserwartung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert, es sind überwiegend Erwachsene, die über viele Jahre ihren Lebensmittelpunkt in einer Wohneinrichtung oder im familiären Umfeld haben, bevor bei ihnen eine lebensbegrenzende Erkrankung auftritt.
„Das schwerwiegende, fortschreitende und unheilbare Leiden eines Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, das nicht selten zu weiteren, oft schon seit Geburt bestehenden Einschränkungen dazukommt, stellt Angehörige, Ärzte, Pflegende und Einrichtungen vor große Herausforderungen.“ erklärt Dr. Dietrich Wördehoff, Sprecher der AG „Palliativversorgung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung“ in der DGP. Die Familienmitglieder machen sich ähnlich wie auch Mitarbeitende der Institutionen viele Gedanken, haben Ängste und sind unsicher, wie die letzte Lebenszeit und das Sterben der von ihnen zu Betreuenden ablaufen können.
Dabei hat ein Mensch mit Beeinträchtigung im Angesicht seines Lebensendes keine anderen Bedürfnisse als jeder andere Mensch ohne Beeinträchtigung auch, unterstreicht Barbara Hartmann, Sprecherin der genannten AG und langjährige Mitarbeiterin in Wohnformen der Eingliederungshilfe und der Spezialisierten Palliativversorgung: „Auch Menschen mit einer intellektuellen, komplexen und/oder psychischen Beeinträchtigung wollen ohne körperliche Beschwerden sterben. Sie möchten noch Dinge regeln, sie möchten sich vielleicht verabschieden oder bis zum Schluss hoffen, dass sie wieder gesund werden. Sie haben Fragen zum Tod und zum Danach und sie möchten mit Menschen zusammen sein, die sie verstehen und für sie da sind.“
Damit dies gelingt, hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) mit der Expertise ihrer Arbeitsgruppe „Palliativversorgung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung“ und mit dankenswerter Förderung seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Online-Broschüren auf den Weg gebracht, die zu einem leichteren Zugang beitragen sollen:
Begleiten bis zuletzt: Was können wir tun, damit es gut wird? > https://www.dgpalliativmedizin.de/image ... ige_bf.pdf
Leitfaden für Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung – bei fortschreitender Erkrankung und am Lebensende
Palliative Begleitung von Menschen in Wohnformen der Eingliederungshilfe > https://www.dgpalliativmedizin.de/image ... ter_bf.pdf
Leitfaden für Träger, Leitungen sowie Mitarbeitende in der Assistenz und Pflege von Menschen mit intellektueller, komplexer und/oder psychischer Beeinträchtigung
Beide Broschüren stehen ab sofort als barrierefreie Dateien zur Verfügung, Druckversionen sind für das Frühjahr vorgesehen. Wichtig dabei: Diese erste Auflage wurde auf der Grundlage der Erfahrungen der Autoren und Autorinnen in der Begleitung von unheilbar erkrankten Menschen mit geistiger Beeinträchtigung erstellt. Diese haben nicht den Anspruch, alle Fragen und Probleme bedacht zu haben, die im Zusammenhang mit einer fortschreitenden chronischen Erkrankung auftreten können. Die DGP bittet deshalb ganz bewusst um Ergänzungen und Kommentare, wenn einzelne Aspekte nicht ausreichend angesprochen sein sollten, damit diese in die geplante Druckversion einbezogen werden können.
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13.
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Palliativmedizin - Am Ende angekommen entscheidet die Lebensqualität

Beitrag von WernerSchell » 23.02.2018, 07:13

Ärzte Zeitung vom 23.02.2018:
Palliativmedizin
Am Ende angekommen entscheidet die Lebensqualität

Zwei Drittel der Deutschen wollen zu Hause sterben. Die Realität sieht anders aus. Aber ist "gutes Sterben" wirklich nur zu Hause möglich? Beim Deutschen Krebskongress wurde das jetzt relativiert. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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WernerSchell
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Ruf nach gesetzlichem Anspruch auf Hospizleistungen

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2019, 06:40

Deutsches Ärzteblatt vom 14.10.2019:
Ruf nach gesetzlichem Anspruch auf Hospizleistungen
Berlin – Patientenschützer haben sich für einen gesetzlichen Anspruch auf Hospizleistungen ausgesprochen. Nur 30.000 Schwerstkranke hätten die Chance, in einem der 236 stationären Hospize in Deutschland zu sterben, erklärte der Vorstand der Stiftung... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-pzdif8
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