Schweipepflicht - Nur Patient kann davon entbinden
Verfasst: 03.10.2013, 08:09
Schweigepflicht - Schutz und Problem / Nur der Patient selbst darf einen Art von der Schweigepflicht entbinden
Baierbrunn (ots) - Die ärztliche Schweigepflicht schützt die Intimsphäre des Patienten. Ärzte dürfen Dritten gegenüber nichts über dessen Gesundheitszustand preisgeben. Aufheben kann dieses Prinzip nur der Patient selbst. "Oft kann es Leben retten, wenn eine Vertrauensperson im engen Umfeld über einen Krankheitsbefund Bescheid weiß", sagt der Arzt und Jurist Dr. Albrecht Stein aus München im Patientenmagazin "HausArzt". Er rät besonders älteren Patienten, die Weitergabe von Informationen an bestimmt Personen zu erlauben. Dazu reicht es, den Arzt mündlich von der Schweigepflicht zu entbinden.
Auskünfte können auch auf bestimmte Personen beschränkt werden.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Patienten-Magazin "HausArzt" gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus.
Die Ausgabe 4/2013 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.10.2013 Wort und Bild - HausArzt - PatientenMagazin
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
Baierbrunn (ots) - Die ärztliche Schweigepflicht schützt die Intimsphäre des Patienten. Ärzte dürfen Dritten gegenüber nichts über dessen Gesundheitszustand preisgeben. Aufheben kann dieses Prinzip nur der Patient selbst. "Oft kann es Leben retten, wenn eine Vertrauensperson im engen Umfeld über einen Krankheitsbefund Bescheid weiß", sagt der Arzt und Jurist Dr. Albrecht Stein aus München im Patientenmagazin "HausArzt". Er rät besonders älteren Patienten, die Weitergabe von Informationen an bestimmt Personen zu erlauben. Dazu reicht es, den Arzt mündlich von der Schweigepflicht zu entbinden.
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