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Behandlungsfehler - Haftung bei Folgeeingriff begrenzt

Verfasst: 27.05.2014, 06:49
von WernerSchell
Ärzte Zeitung, 27.05.2014

Behandlungsfehler
BGH begrenzt Arzthaftung bei Folgeeingriff


Nach einem Geburtsschaden haften Ärzte nur zu einem bestimmten Teil für die Folgeschäden. So hat es jetzt der BGH entschieden. Maßgeblich dafür ist der Grad der "Mitursächlichkeit".
KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung für Behandlungsfehler nach einem Geburtsschaden begrenzt. Danach müssen Ärzte und Kliniken nur für den durch den Behandlungsfehler verursachten Schaden aufkommen, wenn sich dieser von dem "schicksalhaften" Gesundheitsschaden abgrenzen lässt. Damit wies der BGH eine Mutter und ihren Sohn ab, die eine volle Haftung erstreiten wollten. Bei der Geburt des Sohnes war es zu Sauerstoffmangel und schweren Hirnblutungen gekommen, ohne dass dies den Ärzten vorzuwerfen war.

Laut der Sachverständigen wäre der Kläger auch bei einer sofortigen Verlegung lebenslang pflegebedürftig gewesen. (mwo)
Urteil des Bundesgerichtshofes, Az.: VI ZR 187/13

Quelle und weitere Informationen:
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=861 ... ung&n=3495

Arzthaftung - "Ärzte dürfen sich entschuldigen"

Verfasst: 25.10.2017, 06:22
von WernerSchell
Ärztezeitung vom 25.10.2017:
Arzthaftung - "Ärzte dürfen sich entschuldigen"
Wie offen sollten Ärzte mit Patienten reden, wenn ihnen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Hardy Müller,
Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, rät Ärzten zu mehr Offenheit.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr

Tausende Patienten Opfer von Behandlungsfehlern

Verfasst: 05.04.2018, 07:08
von WernerSchell
Tausende Patienten Opfer von Behandlungsfehlern - die aktuelle Statistik der Bundesärztekammer informiert: > viewtopic.php?f=2&t=22584 - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die Erfordernisse, das Patientenrecht in wichtigen Punkten zu reformieren, aufmerksam. U.a. wurde in einem Grundsatzpapier 2011 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf - auf zahlreiche Aspekte aufmerksam gemacht, die dringlich einer Reform bedürfen. U.a. wurde eingefordert, ein zentrales Register für Behandlungsfehler einzurichten und Behandlungsfehler bzw. ihre Hintergründe wissenschaftlich zu untersuchen. Dies wurde seinerzeit auch in einem Neusser Pflegetreff in Anwesenheit des damaligen Patientenbeauftragten der Bundesregierung diskutiert. Es hat zwar danach einige Patientenrechts-Reformgesetze gegeben. Aber wichtige Forderungen blieben unberücksichtigt - bis heute. Daher besteht Veranlassung, nochmals auf die bereits vorgelegten Forderungen aufmerksam zu machen.

Patienten sollen leichter Schmerzensgeld erstreiten

Verfasst: 21.06.2018, 06:20
von WernerSchell
Ärzte-Zeitung vom 21.06.2018:
Laumann
Patienten sollen leichter Schmerzensgeld erstreiten

Wenn es um Behandlungsfehler geht, ist die Patientenposition gegenüber Ärzten oft schwach. Das könnte sich ändern - geht es nach dem Willen des NRW-Gesundheitsministers. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr