Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gast

Entscheidungshilfe in kniffliger Lage

Beitrag von Gast » 13.12.2004, 11:05

Entscheidungshilfe in kniffliger Lage
Juliusspital richtet Ethikbeirat und -komitee ein / Nach Angaben der Stiftung bislang einzigartig

Würzburg. Nach eigener Aussage als erste medizinische Einrichtung in Unterfranken hat die Stiftung Juliusspital, zu der ein Krankenhaus und ein Seniorenheim gehören, einen Ethikbeirat und ein Ethikkomitee eingerichtet. Bundesweit haben nur 70 von insgesamt 2200 Kliniken eine vergleichbare Einrichtung.

"Wir reagieren damit bewusst auf das unterschwellige Unbehagen, das gegen die so genannte Apparatemedizin bei vielen Menschen herrscht und auf die neuen Herausforderungen, die durch die ökonomiebestimmte Reform des Gesundheitswesens auf uns zu kommen", erklärte Oberpflegamtsdirektor Rainer Freiherr von Andrian-Werburg bei einem Pressegespräch am Mittwoch.

Dem Beirat gehören neben dem Krankenhausseelsorger Pfarrer Bernhard Stühler als Vorsitzendem Vertreter aus der Führungsriege des Krankenhauses und Vertreter von Angehörigen der Patienten an. Dieses Gremium fungiert gleichsam als Aufsichtsrat, der Impulse

...
Weiter unter
http://www.fnweb.de/regionales/nachrich ... 34404.html
Fränkische Nachrichten – 11.12.2004

Gast

Patientenverfügung: Konkret, schriftlich, zeitnah

Beitrag von Gast » 17.12.2004, 20:41

Jachertz, Norbert
Patientenverfügung: Konkret, schriftlich, zeitnah
Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 50 vom 10.12.2004, Seite A-3390
POLITIK

Patientenverfügungen sollen zwar verbindlich werden,
doch entbinden sie den Arzt nicht von der Prüfung im Einzelfall.

Probleme der Sterbehilfe und Sterbebegleitung bewegen das Publikum. Brechend voll war der Saal, als die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung und die Landesvertretung Rheinland-Pfalz am 22. November in Berlin die Frage „Wann darf ein Mensch sterben?“ zur Diskussion stellten. Rund 300 Teilnehmer wurden gezählt, die Veranstalter sprachen gar von 500.
Der gastgebende rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte im April dieses Jahres Aufsehen erregt, als er eine Stellungnahme der von ihm geleiteten Bioethik-Kommission seines Landes vorstellte, die recht liberale Ideen zur Tötung auf Verlangen enthielt. Wenn ein Patient die Beendigung eines von ihm als menschenunwürdig empfundenen Zustandes erbitte, so sei es ethisch und juristisch tolerierbar, auf eine Bestrafung des Arztes oder Angehörigen zu verzichten, der sich dem Willen des Patienten unterordne, so Mertin im April.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=44663

Gast

Vollmacht für den Ernstfall - Patientenverfügung..

Beitrag von Gast » 12.01.2005, 11:27

Neuer Ratgeber: Vollmacht für den Ernstfall
Ratgeber informiert über Patientenverfügung & Co

11.01.2005 - Das völlig neu überarbeitete und aktualisierte Buch "Patientenverfügung" zeigt, wie man sich in gesunden Zeiten für den Ernstfall absichern sollte. Es erläutert den Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und hilft mit zahlreichen Beispielen und Formulierungshilfen, sich über persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen klar zu werden.

Ein Unfall, eine unheilbare Krankheit oder ein plötzlicher Schlaganfall - immer wieder geraten Menschen in Lebenssituationen, in denen sie nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, die Kündigung ihrer Wohnung oder Geldausgaben bestimmen können. Angehörige, Ärzte oder Gerichte müssen dann stellvertretend Entscheidungen treffen. Dann ist es von Vorteil, wenn sie die Wünsche der Betroffenen kennen.

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit Fragen um Tod oder Krankheit auseinander zu setzen. Um jedoch zu vermeiden, ohne Berücksichtigung der eigenen Wünsche fremdbestimmt zu sein, ist eine rechtzeitige Vorsorge unerlässlich. Der von den Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion "ARD-Buffet" herausgegebene Ratgeber vermittelt das hierzu nötige Wissen.

Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" kann zum Preis von 11,80 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:

Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg
Tel: 0 29 62 - 90 86 47
Fax: 0 29 62 - 90 86 49
eMail: versandservice@vzbv.de
Internet: http://www.ratgeber.vzbv.de

Quelle: Pressemitteilung vom 11.1.2005
http://www.vzbv.de/start/index.php?page ... 8&task=mit

Gast

Re: Vorsorgliche Verfügungen

Beitrag von Gast » 31.03.2005, 19:15

Justizminister Josef Hecken: Broschüre „Wegweiser zur Erteilung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ wieder erhältlich. Jetzt kostenlos anfordern!

„Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Deshalb ist es von großer Bedeutung, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen, wer in diesem Fall für einen selbst handeln und entscheiden soll - auch in so wichtigen Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung und die Durchführung von operativen Eingriffen und medizinischen Maßnahmen – und ob auch gewährleistet ist, dass der eigene Wille dabei beachtet wird. Der Fall der amerikanischen Komapatientin hat dies wieder deutlich gemacht“ erklärte Justizminister Josef Hecken. Die Broschüre „Wegweiser zur Erteilung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ ist mittlerweile in der 5. Auflage wieder beim Justizministerium erhältlich.

In unserem Rechtssystem sei es nämlich keinesfalls so, dass man automatisch durch einen Angehörigen gesetzlich vertreten werden könne, wenn es um rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen geht. Diese Möglichkeit bestehe nur, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliege oder die betreffende Person gerichtlich als Betreuer bestellt wurde.

Die wieder erhältliche Broschüre erläutert die wichtigsten Inhalte des Betreuungsrechts und zeigt Wege auf, wie jeder seine eigenen Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung festlegen kann. Es wird aber auch auf die Fälle eingegangen, in denen der Betreuer die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts einholen muss, wie z. B. bei der Kündigung der Wohnung. Des Weiteren enthält die Broschüre eine Mustervollmacht und ein Muster einer Betreuungsverfügung.

Bestellt werden kann die Broschüre „Wegweiser zur Erteilung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ unter der Telefonnummer 0681 – 501-3179, per Fax 0681 – 93621 – 943 oder per E-Mail: broschueren@justiz-soziales.saarland.de

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales des Saarlandes vom 30.3.2005
http://www.justiz-soziales.saarland.de/ ... l?mid=7290

WernerSchell
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Vorsorgliche Verfügungen - Mustertexte

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2005, 11:20

Vorsorgliche Verfügungen

Auf die aktuelle Quelle für Mustertexte zur Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter machen wir aufmerksam. Siehe unter          
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... uegung.htm

Siehe auch unter:
http://www.beck-shop.de/iis/produktview ... CCB75C86C/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gast

Patientenverfügung per Formular!

Beitrag von Gast » 12.04.2005, 11:07

Lehren aus dem Fall Terri Schiavo
Patientenverfügungen sind individuell und notwendig
Medizinethiker bieten überarbeitete Formulare im Netz

Wegen der aktuellen großen Nachfrage nach Patientenverfügungen und Vorbereitungsmaterial haben Prof. Dr. med. Rita Kielstein (Magdeburg) und Prof. Dr. phil. Hans-Martin Saß (Zentrum für Medizinische Ethik an der Ruhr-Universität Bochum) nunmehr drei unterschiedliche, aktuell überarbeitete Formularmodelle (PDF-Dateien) zum Herunterladen auf die Website http://www.medizinethik-bochum.de gestellt. Es handelt sich um eine detaillierte Patientenverfügung mit integrierter Vollmacht, eine Persönliche Gesundheitsvollmacht mit einigen wenigen inhaltlichen Festlegungen und eine Patientenverfügung mit integrierter Vollmacht in religiöser Sprache. Die Patientenverfügung mit integrierter Vollmacht enthält auch kurze erzählerische Texte als Material zur Vorbereitung. Ausführlicheres Material und weitere Modelle für Formulare finden sich in einem Arbeitsbuch und in einer umfangreicheren Monographie (H. M. Saß, R. Kielstein: Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht. Lit-Verlag. Münster).

STERN-Umfrage: Patientenverfügung soll bindend sein
Das lange Leiden, der Behandlungsabbruch und der Tod der Terri Schiavo in den USA haben auch in Deutschland Diskussionen und Kontroversen ausgelöst. Viele Bürger fragen nach geeigneten Formularen für Patientenverfügungen oder entscheiden sich, Formulare zu unterschreiben, die sie schon lange bei sich liegen haben. Wie immer man den Fall der Terri Schiavo beurteilt: Zu den unerfreulichen Kontroversen ist es gekommen, weil Terri Schiavo keine schriftliche Patientenverfügung hinterlassen hatte und die Familie sich um den Inhalt ihres Willens oder mutmaßlichen Willens mit den Ärzten und Gerichten herumstreiten musste. Nach einer Umfrage des STERN vom 23 und 24. März durch Forsa spricht sich eine Mehrheit der Bundesbürger dafür aus, dass eine Patientenverfügung bindend sein soll. Wenn jemand festlegt, dass er als Koma-Patient keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, dann sind 91 Prozent der Befragten der Meinung, dass das für Gerichte und Ärzte bindend sein muss, nur neun Prozent waren anderer Meinung.

Patientenverfügung: Jeder sollte eine haben
„Patientenverfügungen sind hilfreich“ sagt der Bochumer Medizinethiker Prof. Saß. „Sie helfen solchen Streit um den Patientenwillen in einer schon schwierigen Situation auszuschließen oder zu verringern. Ärzten und ihren Mitarbeitern, aber auch Familienangehörigen und Bevollmächtigten sind sie eine wertvolle und unersetzliche Hilfe für klinische Entscheidungen, die sich am Patienten bzw. dessen individuellen Wert- und Weltbild orientieren.“ Nach Prof. Saß sollten alle erwachsenen Menschen eine persönliche Patientenverfügung haben. „Diese sollte möglichst nach einer Beratung durch einen Arzt des Vertrauens ausgestellt werden und für den Fall gelten, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist.“

Auch Neuauflage narrativen Vorbereitungsmaterials
Das Bochumer Zentrum für Medizinische Ethik (ZME) ist seit mehr als einem Jahrzehnt führend in der Entwicklung von Patientenverfügungen, Gesundheitsvollmachten und Vorbereitungsmaterial, um vorsorgliche Erklärungen oder Vollmachten abzufassen. Im März 2005 erschien die fünfte überarbeitete Auflage von Rita Kielstein und Hans-Martin Saß „Die persönliche Patientenverfügung. Ein Arbeitsbuch zur Vorbereitung (Lit-Verlag Münster). Es handelt sich um ein Arbeitsbuch für medizinische Laien und beratende Mediziner und Juristen und fordert zur konkreten Auseinandersetzung mit Situationen heraus, bei denen medizinische Entscheidungen sich am Patientenwillen orientieren müssen, dieser aber oft unbekannt ist. Das Buch kann über den Buchhandel oder beim Verlag zu einem Vorzugspreis von Euro 6,00 auch direkt beim ZME bestellt werden.

Zehn Jahre Erfahrung
Prof. Dr. med. Rita Kielstein, Internistin und Nephrologin an der Otto-von-Guericke Universität in Magdeburg, und Prof. Dr. phil. Hans-Martin Saß, Geschäftsführer des Zentrum für Medizinische Ethik haben seit über einem Jahrzehnt die internationalen Forschungen zur Entwicklung von so genannten narrativem (erzählendem) Vorbereitungsmaterial und von aussagefähigen und hilfreichen vorsorglichen Verfügungen angeregt und vorangetrieben. Viele Informationsbroschüren haben inzwischen den von Kielstein und Saß entwickelten Ansatz einer narrativen Wertanamnese bei der Entwicklung und Benutzung von Vorbereitungsmaterial übernommen, so auch die Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ der Bundesministerin Brigitte Zypries.

Weitere Informationen
Zentrum für Medizinische Ethik der Ruhr Universität Bochum, 44780 Bochum, Fax 0234-321-4598
med.ethics@rub.de

Angeklickt
Zentrum für Medizinische Ethik:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/

Quelle: Pressemitteilung vom 11.4.2005
Pressestelle RUB - Universitätsstr. 150 - 44780 Bochum
Telefon: 0234/32-22830 - Fax: 0234/32-14136
E-Mail: pressestelle@presse.ruhr-uni-bochum.de - Leiter: Dr. Josef König
http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2005/msg00108.htm

Gast

Vorsorgliche Verfügungen - Beratungskonzept

Beitrag von Gast » 20.04.2005, 11:21

Neues anwaltliches Beratungskonzept, erstmals in München:

Preisgünstige Gruppenberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte zur Abfassung individueller Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Der Fall Terri Schiavo hat den Menschen bewusst gemacht, wie wichtig Vorsorge für Krankheit und Sterben durch valide, rechtsverbindliche Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten u. a. ist. Der Beratungsbedarf hat sich nach den Veröffentlichungen der letzten Wochen - auch zu entsprechenden Fällen in Deutschland - vervielfacht.

Die Rechtsanwälte Putz und Steldinger bieten in München eine durch die Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht München überprüfte, preisgünstige Möglichkeit zur individuellen Rechtsberatung, wie sie Verbänden oder Organisationen nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten ist. Dies ermöglicht die gemeinsame Beratung in kleinen Gruppen, in deren Rahmen auf alle individuellen Situationen eingegangen werden kann.

Bitte beachten Sie die nachfolgende Presseinformation!

Putz und Teipel
Rechtsanwälte - Notar
Überregionale medizinrechtliche Sozietät
Berlin - München

Rechtsanwälte Wolfgang Putz, Beate Steldinger und Alexander Sessel
München

Pressemitteilung vom 19.4.2005:

Neu in München:

Vorsorge für Alter, Krankheit und Sterben durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung u. a.

Preisgünstige individuelle Beratung in kleinen Gruppen in unserer Kanzlei mit Ausarbeitung Ihrer ganz persönlichen Verfügungen

Nächster Gruppentermin:
Dienstag, 10. Mai 2005, 18.00 Uhr, in unseren Kanzleiräumen in der Quagliostraße 7

Wir beraten Sie in einer Gruppe von maximal zehn Teilnehmern. Jeder Mandant bekommt die von uns erarbeiteten Formulare für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Diese werden individuell nach den ganz persönlichen Verhältnissen der einzelnen Mandanten ausgearbeitet, ggf. werden zusätzliche Erklärungen mit Hilfe der Rechtsanwälte ausformuliert. Sie können nicht nur alle Fragen zu Ihrer persönlichen Lebenssituation stellen, wir helfen bei der konkre-ten Formulierung Ihrer ganz persönlichen Texte bzw. der Organisation Ihrer rechtlichen Ver-tretung.

Sie müssen diesen Beratungstermin nur über unser Sekretariat verbindlich buchen, so dass Sie auch im Falle Ihrer Verhinderung die Beratungsgebühr von 90,00 Euro (120,00 Euro für Ehepaare) bezahlen müssen. Vor der Beratung müssen Sie sich schriftlich damit einverstanden erklären, dass in der Gruppenberatung die Vertraulichkeit gegenüber den anderen Teilnehmern nicht gewahrt sein kann, dass wir also insoweit von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden sind. Dafür werden Fragen anderer Teilnehmer interessante Anregungen für Sie bringen.

Das Rechtsberatungsgesetz ermöglicht Organisationen wie Hospizvereinen oder sonstigen Beratungseinrichtungen nicht die individuelle Rechtsberatung zur Gestaltung Ihrer individuel-len Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und andere individuelle Erklä-rungen. Rechtsanwälte mit großer Erfahrung auf diesem Gebiet haben hierzu die beste Quali-fikation und sind nach dem Gesetz privilegiert, diese individuelle Rechtsberatung vorzuneh-men.

Eine Einzel-Erstberatung beim Rechtsanwalt darf zwar nicht mehr als 220,40 Euro kosten, aber das ist für viele Menschen eine Menge Geld. In der Gruppe können wir die Grundinformation und die Antworten auf die häufigsten gleich gelagerten Fragen allen Teilnehmern vermitteln. Dann gehen wir auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten wie in einer Einzelberatung ein. Gemeinsam erarbeiten wir Ihre ganz persönliche Vorsorge für Unfall, Alter und Krank-heit! So können Sie schon an diesem Abend mit perfekt ausgearbeiteter Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach Hause gehen.

Auf diese Weise können Sie zu einem geringen Preis eine qualifizierte Beratung von Fachleu-ten bekommen. Wenn Sie zusätzlich die Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer re-gistrieren lassen wollen, so erledigen wir dies gerne für eine zusätzliche Gebühr von 45,00 Euro.

Rechtsanwalt Wolfgang Putz / Rechtsanwältin Beate Steldinger
Quagliostraße 7, 81543 München
Telefon: 089 / 65 20 07

Mehr über uns im Internet: http://www.putz-medizinrecht.de

Gast

Patientenvorsorge und soziale Informationen

Beitrag von Gast » 20.04.2005, 18:03

Patientenvorsorge und soziale Informationen als Aktionsschwerpunkt

Im März 2005 startete das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Seitdem können Patienten dort ihre Vorsorgevollmacht anmelden, jedoch: Was ist eine Vorsorgevollmacht? Antwort darauf gibt die Infomappe "Patientenvorsorge", die die betapharm Arzneimittel GmbH über ihren Außendienst an Ärzte verteilt. Die Mappe ist nur ein Baustein einer Kampagne, mit der betapharm derzeit sein soziales Engagement kommuniziert. Hohen Nutzwert für Arztpraxen haben zudem die betanet-CD zur Recherche sozialer Informationen im Gesundheitswesen sowie der Infoservice betaCare, zu dem betanet als Online-Bestandteil gehört.

Augsburg, 18. April 2005. Die von betapharm bereitgestellte Infomappe "Patientenvorsorge" beschreibt die drei Formen der Vorsorge: Patientenvollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Damit können Menschen regeln, wer für sie entscheidet oder wie sie behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst infolge von Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern können. Die Mappe bietet zudem Formulare und Formulierungsvorschläge für verschiedene Arten der Patientenvorsorge.

Die Infomappe zur Patientenvorsorge wird vom Außendienst des Augsburger Generika-Unternehmens an interessierte Arztpraxen abgegeben und stillt offensichtlich einen dringenden Informationsbedarf: Die erste Auflage von 30.000 Exemplaren ist vergriffen und geht jetzt in die zweite Auflage. Aktuell ergänzt wurden die Informationen zum neuen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

betanet auf CD und Login-Bereich für Fachkreise
Zweiter Baustein der Sozial-Offensive des betapharm-Außendienstes ist das betanet, die Suchmaschine für Sozialfragen im Internet. Da viele Arztpraxen Internetangebote aus Sicherheitsgründen nur sehr restriktiv nutzen, gibt es das betanet mit einem Großteil seiner Informationen und Funktionen auch auf CD-ROM. 20.000 Stück davon werden derzeit kostenlos an Arztpraxen abgegeben.

In der Online-Version http://www.betanet.de wurde zudem ein geschlossener Bereich eingerichtet, der nur für Fachkreise mit DocCheck zugänglich ist. Nach dem Login stehen verschiedene Angebote zur Verfügung, zum Beispiel die kostenlose Bestellung der betaListe oder der Marketingmaterialien, mit denen Ärzte ihre soziale Beratungskompetenz bei den Patienten bekannter machen. Heruntergeladen werden können Infomappen zu häufig gefragten Themenbereichen. Neben der bereits erwähnten "Patientenvorsorge" sind das beispielsweise Mappen zu den Themen "Pflege" und "Leistungen für behinderte Menschen".

Außendienst-Mitarbeiter von betapharm unterstützen Praxen aktiv dabei, soziale Beratung zu etablieren. Sie stellen Poster und Flyer zur Verfügung, damit die soziale Beratungskompetenz beim Patienten bekannter und bewusster wird.

Ergänzend zu diesen Bausteinen bietet betapharm den Healthcare-Newsletter an. Er erscheint vierteljährlich und informiert über Neuerungen im Sozialbereich sowie über aktuelle Entwicklungen aus den Forschungsprojekten, die betapharm unterstützt. Der Newsletter kann entweder über den Außendienst oder online im Fachkreise-Bereich des betanet bestellt werden.

Soziale Kompetenz - schnell und praxisrelevant
betapharm ist bekannt für seine soziale Kompetenz und Verantwortung. Dieses Engagement basiert auf der Firmenphilosophie, ist aber kein Selbstzweck. Ziel ist, dass auch Arztpraxen von der sozialen Kompetenz profitieren und diese im täglichen Umgang mit dem Patienten einsetzen können. Patienten haben nicht nur mit ihren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Vor allem bei schweren und chronischen Krankheiten kommen oft weitere Belastungen im Umfeld dazu, die den Therapieerfolg schmälern können: Krankengeld, Kostenübernahme seltener Hilfsmittel, Zuzahlungen, häusliche Versorgung, abnehmende Mobilität, Einsamkeit - diese Themen tauchen in der Arztpraxis zwangsläufig auf, doch oft fehlen Zeit und Detailwissen, um die Patienten kompetent zu beraten.

Hier hilft betaCare weiter. Der Infodienst für Sozialfragen im Gesundheitswesen gibt schnelle und praxisrelevante Antworten und informiert darüber, wohin sich der Patient mit seinen gegebenenfalls recht komplizierten Detailfragen wenden kann. Denn bei aller Bereitschaft, den Patienten auch bei sozialrechtlichen Fragen zu unterstützen, kann und soll die Arztpraxis nicht vorhandene Beratungsstellen ersetzen. Wichtig zu wissen ist jedoch, wer dem Patienten bei welchem Thema weiterhilft.

betaCare besteht aus drei Bausteinen: betafon, betaListe und betanet. Das betafon ist ein telefonischer Fachinformationsdienst: Unter der Telefonnummer 01805/2382366 beantworten Experten soziale Fragen aus dem Praxisalltag. Die betaListe stellt in Form eines Lexikons Sozialrecht und Selbsthilfegruppen zur Verfügung - sortiert von A bis Z. http://www.betanet.de ermöglicht im Internet die Recherche nach sozialrechtlichen und psychosozialen Informationen sowie nach Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen. Besonders wertvoll für Arztpraxen ist hier der Sucheinstieg über häufige Krankheiten, von dem aus mögliche sozialrechtliche Leistungen erschlossen und verlinkt werden.

Hinter den betaCare-Medien und den Infomappen zur Patientenvorsorge steht die Kompetenz des beta Instituts für sozialmedizinische Forschung und Entwicklung. Das Institut wurde von betapharm mitbegründet, um eine unabhängige und kompetente Plattform für soziale Fragen im Gesundheitswesen zu schaffen und damit die psychosoziale Versorgung der Patienten zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.4.2005
http://www.betapharm.de/Startseite/Pres ... index.html

Gast

Sterben als Teil des Lebens

Beitrag von Gast » 25.04.2005, 10:08

Sterben als Teil des Lebens - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Die Diskussionen um Sterbehilfe und Sterbebegleitung werden anlässlich des Falles der amerikanischen Koma-Patientin Terrie Schiavo besonders intensiv diskutiert. Wie weit kann ich selber bestimmen, wie lange heutige Medizintechnik mein Leben am Ende noch verlängern soll? Das schwierige Thema ist für viele Menschen noch ein Tabu, rührt es doch an den eigenen Tod.

Auch rechtlich ist noch nicht endgültig die Wirksamkeit von Verfügungen geklärt. Trotzdem empfiehlt die BKK FAHR den eigenen Willen für den Fall von schwerer, unheilbarer Krankheit aufzuschreiben. Ärzte und Angehörige haben damit doch ein sicheres Zeichen des Willens und eine Hilfestellung für ihre im Ernstfall sehr schwere Entscheidung.

...
Weiter unter
http://krankenkassenratgeber.com/kranke ... =1&id=5538

WernerSchell
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Charta zu Patientenverfügungen

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2005, 11:02

Siehe auch die Beiträge

Patientenverfügungen

Bad Homburger Charta zu Patientenverfügungen – Pressemitteilung vom 12.4.2005
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... charta.htm

Bad Homburger Charta zu Patientenverfügungen - PDF-Texte
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... rfKlie.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Axel_E._Schmidt
Newbie
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Registriert: 30.07.2003, 20:44

Re: Vorsorgliche Verfügungen - Beratung & Hilf

Beitrag von Axel_E._Schmidt » 25.04.2005, 20:20

Hallo,
bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten der Betreuung bzw. der Verständigung zwischen Professionellen und ggf. Todkranken bzw. ggf. Sterbenden: ich fühle mich durch den Verlauf der Diskussion in meiner vorletzten, hier geäußerten Einschätzung vom 22.08.2003 bestärkt, wonach die Umstände (natürlich) der Geburt wie des Todes eines Menschen durch Verfügungen eben dieses Menschen (natürlich) nicht wirklich "geschärft" werden können (vgl. besonders obiges Interview von Herrn May vom 03.07.2004 in der "DIE ZEIT"/diesem Forum zum offensichtlichen "Kranksein" vieler vorsorglichen Verfügungen in der Praxis). In diesen beiden Lebensbereichen stehen idR Angehörige o. ä. für die Verständigung - hoffentlich - vertrauensvoll zur Verfügung. Wo dies ausnahmsweise nicht der Fall sein sollte, wird unweigerlich individuell nach Lösungen von den Verantwortlichen gesucht werden müssen, anstatt in flächendeckend-irritierende Empfehlungen in vermutlich für den Regelfall unnötiger Art und Weise zu verfallen - ist die Theorie der vorsorglichen Verfügungen auch noch so bestechend.
Geburt und Tod sind und bleiben jedenfalls die "schicksalhaften Lebensereignisse" schlechthin.
Hier dürfte im Regelfall bzw. in der Praxis einmal mehr weniger mehr sein.
Dies meint - mit Verlaub -, und verbunden mit einem tröstlichen Gruß
Eberhard Schmidt

Gast

Patientenverfügung: Wissenswertes und Aktuelles

Beitrag von Gast » 03.05.2005, 14:10

Wissenswertes und Aktuelles zu medizinisch aussagefähigen Patientenverfügungen

Was ist Palliativtherapie ?

Krebs-Patienten, die nicht mehr geheilt werden können, haben ein Recht auf umfassende Hilfe und Unterstützung. Die Möglichkeiten, die letzte Phase des Lebens lebenswert zu gestalten, stehen im Mittelpunkt neuen Broschüre 'Palliativmedizin' der Deutschen Krebshilfe.
Interessant auch für die Regelung in einer Patientenverfügung ist die Definition „Palliativtherapie“ auf S. 61 der Broschüre:

„Palliativtherapie: Behandlungen, die das Leben verlängern können und die Lebensqualität verbessern sollen, wenn keine heilende (kurative) Therapie mehr möglich ist. In der Onkologie werden hierbei vor allem tumorspezifische Behandlungen (Chemotherapie, Strahlentherapie, Hormontherapie, Operation) eingesetzt.“

Der Ratgeber kann kostenlos bestellt oder unter http://www.krebshilfe.de als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Patientenverfügung auch während der Operation beachtlich ?!

De Münchener Merkur (Merkur-online) vom 25.3.05 berichtete:
„ ... Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie betonte, der Patientenwille sei ein grundlegendes medizinethisches Prinzip und stets zu respektieren. Für Ärzte könne dies auch bedeuten, bei Komplikationen während einer Operation auf bestimmte lebensrettende Maßnahmen zu verzichten, wenn der Patient dies zuvor verfügt habe.“

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Patientenverfügungsempfehlungen des BMJ auf dem Vormarsch !

Pauschale Musterverfügungen gelten zunehmend als untauglich für komplexe medizinische Entscheidungssituationen. Dies sieht offenbar auch die Berliner Ärztekammer so. Sie hat ihre seit 1998 (erneuert 2002) angebotenen Vordrucke zur Patientenverfügung jetzt im April zurückgezogen. Sie empfielt stattdessen uneingeschränkt das Modell aus Textbausteinen der Patientenverfügungsbroschüre des Bundesjustizministeriums (BMJ) und die entsprechende Abfassungshilfe dazu des Humanistischen Verbandes Deutschlands.
Die Uraniaveranstaltung vom 14.4. zu dieser Thematik in Berlin wird am 4.5., ebenfalls 17.30 Uhr, wiederholt, da viele Interessenten keinen Platz mehr im 300 Personen fassenden Saal fanden und die 450 zur Verfügung gestellten Infopakete im Nu vergriffen waren.

Der Fernsehsender rbb wird das Modell einer individuellen, medizinisch aussagekräftigen Patientenverfügung mit vorheriger Aufklärung über Behandlungsalternativen am 11. Mai 2005, 20.15 Uhr in seinem Gesundheitsmagazin Quivive vorstellen. Berichtet wird gleichzeitig über die Bundeszentralstelle des Humanistischen Verbandes Deutschlands, wo Patientenverfügungen hinterlegt werden können.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 2.5.2005

Gast

Patientenverfügung ist wichtig

Beitrag von Gast » 14.05.2005, 11:20

Patientenverfügung ist wichtig

Zur Zeit wird sie viel diskutiert: die Patientenverfügung. Sie ermöglicht einem Patienten Rechte und Wünsche schriftlich zu fixieren, um im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit nicht das Selbstbestimmungsrecht zu verlieren. In der Verfügung sollten außerdem Betreuungspersonen und Art und Umfang ärztlicher Maßnahmen dokumentiert werden.

Der Arzt, Angehörige oder Dritte sind an dieses Papier dann gebunden. Das Papier sollte daher sorgfältig verfasst, sicher aufbewahrt und immer wieder aktualisiert werden. Liegt keine schriftliche Festlegung vor, ist es in Konfliktfällen sehr schwierig, im Sinne des Patienten zu entscheiden.

Man kann außerdem eine Betreuungsverfügung festlegen, in der die Person festgelegt wird, die als Betreuer vor dem Vormundschaftsgericht gilt. Darüber hinaus kann auch eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Dabei wird eine Person als Bevollmächtigter ernannt.

Die Patientenverfügung benennt die Vorstellungen des Patienten bei Krankheitsfall. Darin sollte folgendes benannt werden: die medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung bzw. zum Behandlungsumfang für die Sterbephase, unheilbare und zwangsläufig zum Tode führenden Erkrankungen, anhaltender Verlust der Kommunikationsfähigkeit und die Notwendigkeit andauernder schwerwiegender Eingriffe.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung erhält man bei der AOK unter service@aok-verlag.de oder telefonisch unter (01805) 600123. Die Kosten betragen 3,75 Euro zuzüglich der Versandkosen.

Quelle: http://krankenkassenratgeber.com/kranke ... =1&id=5675

Gast

Große Nachfrage nach Patientenverfügungen

Beitrag von Gast » 14.05.2005, 11:43

Große Nachfrage nach Patientenverfügungen:

Ärztekammer Niedersachsen versendet bisher 85.000 Exemplare an interessierte Bürgerinnen und Bürger

Hannover, 13. Mai 2005 (äpn) - Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat seit Juni 2003 an interessierte Bürgerinnen und Bürger fast 85.000 Patientenverfügungen kostenlos abgegeben. Die in bislang sieben Auflagen erschienene Dokumentenvorlage ist nach Ansicht der ärztlichen Standesvertretung eine geeignete Maßnahme, um beispielsweise Auseinandersetzungen wie im Falle der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo möglichst zu vermeiden, indem bereits in gesunden Tagen im Falle eines Falles auf die Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten bewußt und eigenbestimmt verzichtet wird. Daß Patientinnen und Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und anhaltender Bewußtlosigkeit bei infauster Prognose dennoch eine menschenwürdige, palliativmedizinische Versorgung zuteil wird, bleibt von dieser Verfügung selbstverständlich unberührt.

Auch die bereits im Druck befindliche Neuauflage von weiteren 20.000 Exemplaren erleichtert die Möglichkeit, vor dem Abfassen der Verfügung mit einem Arzt oder einer Ärztin des persönlichen Vertrauens ein Gespräch über die Inhalte moderner Intensivmedizin zu führen. Die Patientenverfügung sieht ferner vor, eine Kopie bei dem behandelnden Arzt zu hinterlegen, worauf ein persönlich mitgeführtes Kärtchen mit der Arztanschrift sowie dem eigenen Namen und eigener Unterschrift auf diesen Sachverhalt aufmerksam macht. Angesichts der Tatsache, daß sich persönliche Einstellungen speziell bei der Regelung der letzten Dinge des Lebens und des Sterbens ändern können, rät die ÄKN dazu, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Interessenten können ein Exemplar der Patientenverfügung, verbunden mit erläuternden Hinweisen, bei den Bezirksstellen der Ärztekammer Niedersachsen oder aber bei der Landesstelle in Hannover unter der Telefonnummer 0511/380-2270 zum kostenlosen Bezug anfordern.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Rolf Heyde, Pressesprecher der Ärztekammer Niedersachsen, Tel.: 0511/380-2221, E-Mail: rolf.heyde@aekn.de

Weitere Informationen:
http://www.aekn.de/web_aekn/home.nsf/Co ... verfuegung

Quelle: Pressemitteilung vom 13.5.2005

Gast

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Beitrag von Gast » 14.05.2005, 14:54

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
in Deutschland

.... interdisziplinäre Analyse ... siehe unter
http://www.betreuungsrecht.org/pafiledb ... iebtr3.pdf

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