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Chefarzt muss Patienten-Aufklärung vor OP sicherstellen

Verfasst: 08.11.2006, 08:43
von
BGH:
Chefarzt muss Patienten-Aufklärung vor OP sicherstellen
Dienstag, 7. November 2006

Karlsruhe - Chefärzte müssen in ihrer Klinik eine ordnungsgemäße Aufklärung der Patienten über Operationsrisiken sicherstellen. Darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Schmerzensgeldprozess gegen den Chefarzt einer chirurgischen Klinik hingewiesen. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter muss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig nun prüfen, ob der von einer Patientin verklagte Chefarzt seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist. Der Chefarzt hatte die Frau demnach selbst operiert, das Aufklärungsgespräch mit der Patientin aber einem Stationsarzt übertragen. (Az. VI ZR 206/05)
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26296


Siehe auch unter
viewtopic.php?t=992

Chefarzt muss ordnungsgemäße Aufklärung sicherstellen

Verfasst: 06.01.2007, 08:56
von Service
Chefarzt muss ordnungsgemäße Aufklärung sicherstellen

Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und zu kontrollieren.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.11.2006 - VI ZR 206/05 -

Urteilsschrift unter
http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?063472

Seltene Operationsrisiken - Aufklärungspflicht

Verfasst: 18.09.2007, 06:33
von WernerSchell
Ärzte müssen Patienten auch auf selten auftretende Operationsrisiken hinweisen

Ärzte müssen Patienten eine allgemeine Vorstellung vom Ausmaß der mit der Operation verbunden Gefahren vermitteln. Daher müssen sie ihre Patienten auch auf Risiken hinwiesen, die statistisch nur in einem von 1.000 Fällen auftreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich eine junge Frau mit Kinderwunsch einer Operation unterziehen muss, in deren Folge es zu einer Unfruchtbarkeit kommen kann. Erfolgt in einem solchen Fall keine hinreichende Aufklärung über eine mögliche Unfruchtbarkeit als Folge der Operation, haften der operierende Arzt und die Klinik auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Vgl.:
Urteil des OLG Köln vom 25.4.2007 - 5 U 180/05 -

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Weitere Informationen unter
http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_z ... _6243.html

Bei Gebrechlichkeit sind auch harmlose Op riskant

Verfasst: 26.04.2018, 06:01
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 26.04.2018:
RAI-Score
Bei Gebrechlichkeit sind auch harmlose Op riskant

Gebrechliche Menschen sind per se gefährdet, nach einem operativen Eingriff an einer Komplikation zu sterben - selbst bei vermeintlich harmlosen Operationen. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr