Chefarzt muss Patienten-Aufklärung vor OP sicherstellen
Verfasst: 08.11.2006, 08:43
BGH:
Chefarzt muss Patienten-Aufklärung vor OP sicherstellen
Dienstag, 7. November 2006
Karlsruhe - Chefärzte müssen in ihrer Klinik eine ordnungsgemäße Aufklärung der Patienten über Operationsrisiken sicherstellen. Darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Schmerzensgeldprozess gegen den Chefarzt einer chirurgischen Klinik hingewiesen. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter muss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig nun prüfen, ob der von einer Patientin verklagte Chefarzt seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist. Der Chefarzt hatte die Frau demnach selbst operiert, das Aufklärungsgespräch mit der Patientin aber einem Stationsarzt übertragen. (Az. VI ZR 206/05)
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=26296
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=992
Chefarzt muss Patienten-Aufklärung vor OP sicherstellen
Dienstag, 7. November 2006
Karlsruhe - Chefärzte müssen in ihrer Klinik eine ordnungsgemäße Aufklärung der Patienten über Operationsrisiken sicherstellen. Darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Schmerzensgeldprozess gegen den Chefarzt einer chirurgischen Klinik hingewiesen. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter muss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig nun prüfen, ob der von einer Patientin verklagte Chefarzt seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist. Der Chefarzt hatte die Frau demnach selbst operiert, das Aufklärungsgespräch mit der Patientin aber einem Stationsarzt übertragen. (Az. VI ZR 206/05)
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