Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Leichenschau - Hunderte Ärzte im Visier der Staatsanwälte

Beitrag von WernerSchell » 06.02.2019, 07:24

Ärzte Zeitung vom 06.02.2019:
Leichenschau
Hunderte Ärzte im Visier der Staatsanwälte

In mehreren Regionen in Deutschland gehen Staatsanwälte wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug gegen Ärzte vor. Im Visier: Die Abrechnung der Leichenschau. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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Lebendige Diskussion um Leichenschau

Beitrag von WernerSchell » 07.02.2019, 07:21

Ärzte Zeitung vom 07.02.2019:
GOÄ-Honorar
Lebendige Diskussion um Leichenschau

Die Ermittlungen gegen Ärzte wegen des Verdachts auf Abrechnungsbetrug bei Leichenschauen treffen den Nerv der Ärzte: Der Ärger über diese offene Honorardauerbaustelle ist groß. Kritisiert wird auch die Bundesärztekammer. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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Ärztliche Leichenschau - Wie Ärzte mit Ermittlungen umgehen sollten

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2019, 07:27

Ärzte Zeitung vom 08.02.2019:
Leichenschau-Debatte
Wie Ärzte mit Ermittlungen umgehen sollten

Bundesweit ermitteln Staatsanwälte gegen Ärzte wegen der Abrechnung von Leichenschauen. Aber wie sollte ein Arzt vorgehen, wenn er ins Visier der Ermittler geraten ist? Ein Anwalt gibt Tipps. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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Honorar für Leichenschau soll mehr als verdoppelt werden

Beitrag von WernerSchell » 26.04.2019, 05:50

Ärzte Zeitung vom 26.04.2019:
GOÄ-Änderung
Honorar für Leichenschau soll mehr als verdoppelt werden

Eine Arztstunde für rund 220 Euro: Gesundheitsminister Jens Spahn plant eine Neubewertung der Leichenschau in der GOÄ ab 2020. Bei den Ärzten stößt er damit auf Gegenliebe. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Kripo befürwortet Einsatz von Ärzten bei Leichenschau

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2019, 06:04

Ärzte Zeitung vom 24.06.2019:
Interview
Kripo befürwortet Einsatz von Ärzten bei Leichenschau

Kriminalhauptkommissar Stephan Schriever befürwortet eine unabhängige, qualifizierte Leichenschau im Krankenhaus, die von spezialisierten Ärzten vorgenommen werden sollte. Warum er das gutheißen würde, erläutert er im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Ärztinnen und Ärzte sollen für eine Leichenschau mehr Honorar erhalten

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2019, 15:18

Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
A. Problem und Ziel
Die ärztliche Untersuchung eines Toten mit der Feststellung des Todes und der Qualifikation der Todesart (Leichenschau) ist eine ärztliche Leistung, die besonderer Sorgfalt einschließlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes und fachlicher Qualifikation bedarf. Darüber hinaus werden mit der Leichenschau auch wichtige der Rechtssicherheit und weiteren öffentlichen Interessen (Qualifikation der Todesart, Meldepflichten bei bestimmten Erkrankungen, Schaffung einer validen Grundlage für eine Todesursachenstatistik) dienende Aufgaben wahrgenommen. Die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Gebührenpositionen und das damit festgelegte Honorar für die Todesfeststellung entsprechen jedoch nicht mehr den o. g. Anforderungen.
B. Lösung
Die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Gebührenpositionen und das damit festgelegte Honorar für die Todesfeststellung sind differenzierter auszugestalten und dem für eine sorgfältige Durchführung der Leistung erforderlichen ärztlichen Zeitaufwand entsprechend zu vergüten.
... (weiter lesen unter) ... https://www.bundesgesundheitsministeriu ... u_RefE.pdf

+++
Deutsches Ärzteblatt vom 31.07.2019:
Bundeskabinett segnet höhere Vergütung für ärztliche Leichenschau ab
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute eine höhere Vergütung der ärztlichen Leichen­schau beschlossen. Der „Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Gebühren­ordnung für Ärzte“ wurde ohne Aussprache verabschiedet. Neu ist im Vergleich zum Referentenentwurf, dass es für eine Unterschreitung der Dauer einer leitliniengerechten Leichenschau weniger Geld geben soll.
Grundsätzlich hält das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seiner Verordnung an der bisher geplanten Vergütungshöhe – zuzüglich des Wegegeldes beziehungs­weise der Reiseentschä­digung und gegebenenfalls anfallender Zuschläge – fest. Diese soll sich wie bisher vorgesehen am Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Obers­ten Landes­ge­sundheitsbehörden (AOLG) zur Verbesserung der Qualität der äußeren Lei­chenschau 2011 orientieren.
Die Arbeitsgruppe hatte eine Erhöhung der GOÄ bisher vorge­sehenen Vergütung befür­wor­tet und im Regelfall einen Betrag von 170 Euro als ange­messen erachtet. Derzeit können Ärzte dafür rund 51 Euro verlangen: Etwa wenn sie nachts oder am Wochen­ende gerufen werden. Ansonsten liegt der Satz mit knapp über 33 Euro deutlich niedriger.
.... (weiter lesen unter) ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... enschau-ab

+++
0595 / 31. Juli 2019
Pressemitteilung von Achim Kessler


Sterben wird teurer

„Ärztinnen und Ärzte sollen für eine Leichenschau mehr Honorar erhalten - bezahlen müssen es die trauernden Angehörigen. Wer stirbt, wird derzeit automatisch zum Privatpatienten. Das ist der falsche Weg“, erklärt Achim Kessler, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Gesundheitsökonomie, zur heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts, die Gebühren, die Angehörige für eine Leichenschau zu zahlen haben, von derzeit bis zu 51 Euro auf bis zu 254 Euro zu erhöhen. Kessler weiter:

„Richtig wäre es, wenn die gesetzlichen Krankenkassen diese notwendige Leistung für ihre verstorbenen Versicherten übernehmen und mit den Kassenärzten über ein angemessenes Honorar und die Qualität verhandeln würden. Denn die Ärztinnen und Ärzte sollen diese Leistung angemessen finanziert bekommen und die Leichenschau ordentlich und mit ausreichend Zeit leisten können. Das ist nicht nur für die kriminalistische Aufklärung von Todesfällen wichtig, sondern auch, um Gefahren für das Leben durch Forschung an Todesursachen feststellen und verringern zu können. Die Angehörigen haben genug um die Ohren und können mit dem Arzt oder der Ärztin keine Verhandlungen über angemessene Gebühren abhalten. DIE LINKE hat deshalb schon vor Monaten einen Antrag (BT-Drs. 19/8274) in den Bundestag eingebracht mit dem Ziel, dass die Leichenschau und das Ausstellen eines Totenscheins Kassenleistungen werden.“

F.d.R. Christian Posselt
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55
Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708
Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Kritik an hohen Bestattungskosten

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2019, 16:13

Kritik an hohen Bestattungskosten
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Einige Gesundheits- und Sozialexperten sehen die von der Linksfraktion geforderte Kostenübernahme für die Ausstellung von Totenscheinen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) skeptisch. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Linksfraktion am Montag in Berlin machten Sachverständige deutlich, dass die Todesfeststellung eine versicherungsfremde Leistung sei, die von der GKV nicht übernommen werden müsse. Allerdings werden die hohen finanziellen Belastungen für Angehörige mit niedrigem Einkommen bei einem Sterbefall in der Familie kritisch gesehen.
Nach Ansicht der Linksfraktion sollte die ärztliche Todesfeststellung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. In Deutschland müsse zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins ein Arzt zugezogen werden. Da die Mitgliedschaft in der GKV mit dem Tod ende, müssten derzeit Angehörige die vollen Kosten für den Totenschein tragen, heißt es in einem Antrag (19/8274) der Fraktion. Nach der Streichung des Sterbegeldes seien gerade Angehörige aus unteren Einkommensschichten von den Kosten für den Totenschein belastet, für den mehr als 100 Euro anfallen könnten.
Der GKV-Spitzenverband erklärte, es sei Aufgabe der Solidargemeinschaft, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die ärztliche Leichenschau mit der Feststellung des Todes erfülle primär versicherungsfremde Zwecke, etwa die Schaffung von Rechtssicherheit. Ferner fielen die Regelungen zur Leichenschau und den Kosten in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zuständig seien für das Bestattungswesen. Sofern eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gesehen würde, wären nach Sterbeort differenzierte Leistungsansprüche schwerlich zu rechtfertigen.
Ähnlich argumentierte der Deutsche Caritasverband, der darauf hinwies, dass nach der jüngsten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab 2020 die Kosten für die ärztliche Leichenschau um rund 125 Euro auf etwa 166 Euro steigen werden. Würden diese Kosten von der GKV übernommen, entspräche dies einer zusätzlichen Belastung in Höhe von rund 79 Millionen Euro. Das Geld stünde für die eigentlichen Leistungen der GKV dann nicht mehr zur Verfügung.
Gleichwohl sollte nach Ansicht der Caritas die Kostenbelastung von Angehörigen der unteren Einkommensgruppen begrenzt werden, die von der Abschaffung des Sterbegeldes im Jahr 2004 besonders betroffen seien. Denkbar wäre eine Rückkehr zum alten Recht oder eine gesetzliche Regelung, wonach für Sozialbestattungskosten zeitnah ein Vorschuss geleistet werde. Derzeit dauere es sehr lange, bis die Sozialämter die Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten geprüft hätten. So komme es zu erheblichen und nicht zumutbaren Verzögerungen bei der Bestattung.
Der Notärzte-Verband erklärte, Notärzte kämen nicht selten in die Situation, den Tod eines Patienten feststellen zu müssen. Das weitere Vorgehen des Notarztes am Einsatzort sei aber nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in den Ländern unterschiedlich. Die Neuregelung der Vergütung für eine Leistung, die nicht zum eigentlichen Rettungseinsatz gehöre, sei zu begrüßen. So sollte der Rettungsdiensteinsatz, in dessen Verlauf der Tod eines Patienten festgestellt wird, als Leistung der GKV bewertet werden, unabhängig davon, ob der Todesfeststellung eine rettungsdienstliche Behandlung vorausgehe.
Auch der Bestatter Michael Höhn plädierte für eine einheitliche Kostenregelung unter dem Dach der GKV. Die jetzigen Regelungen seien für die Angehörigen undurchsichtig und schwer zu überprüfen. In vielen Fällen seien die Abrechnungen falsch, in manchen Fällen stecke sogar Betrug dahinter. So ergäben sich laut GOÄ für eine Leichenschau Kosten bis zu 77 Euro, regelmäßig erhielten Hinterbliebene aber Rechnungen in Höhe von 150 Euro und mehr. Die Kontrolle der Abrechnungen durch die GKV wäre transparenter.
Auch Höhn kritisierte die langen Wartezeiten bei Sozialbestattungen und beklagte unklare gesetzliche Vorgaben. Die Zahl der Kostenübernahmen durch Sozialhilfeträger steige, weil die Hinterbliebenen nicht mehr in der Lage seien, die hohen Bestattungskosten alleine aufzubringen.
Der Hausarzt Gerd Zimmermann sagte in der Anhörung, die neue GOÄ beinhalte nunmehr drei Abrechnungspositionen zu dem Bereich und sei damit "völlig klar". Auch die nötigen Hausbesuche seien künftig geregelt. "Transparenter geht es nicht mehr." Strittige Rechnungen seien daher künftig eher nicht mehr zu erwarten.

Quelle: Mitteilung vom 23.09.2019
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Gebührenordnung für Ärzte: Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2019, 07:23

Deutsches Ärzteblatt vom 15.11.2019:
Gebührenordnung für Ärzte: Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt
Bei der Neuregelung der Leichenschau zum 1. Januar 2020 ist die Bundesregierung den Kernforderungen der Bundesärztekammer gefolgt. Schönheitsfehler hat die Verordnung dennoch. Die Abrechnung der ärztlichen Leichenschau war in den vergangenen Jahren zunehmend ein Streitpunkt. Neben der nicht annähernden Kostendeckung durch die aktuell gültigen... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q0zvye
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