Arzttermin: Kein Geld für geplatzten Termin

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Arzttermin: Kein Geld für geplatzten Termin

Beitrag von Presse » 10.10.2007, 07:18

Kein Geld für geplatzten Termin
Oberlandesgericht Stuttgart: Niedergelassener muss Gewinnausfall nachweisen


STUTTGART (maw). Um einen Schadenersatz durch kurzfristige Terminabsagen von Patienten verlangen zu können, müssen Ärzte beweisen können, dass sie wegen der geplanten Behandlung einem anderen Patienten einen dringenden Termin absagen musste. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor.
....
OLG Stuttgart, Az.: 1 U 154/06 und LG Oldenburg, Az.: 8 S 515/06
...
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/1 ... echt/recht

Rob Hüser
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Kurzfristige Absage eines Arzttermins

Beitrag von Rob Hüser » 01.12.2007, 15:58

Service Deutscher Anwaltsverein:

Kurzfristige Absage eines Arzttermins bleibt ohne Folgen

Wer einen zahnärztlichen Behandlungstermin bei seinem Kieferchirurgen kurzfristig absagt, muss diesem für den Ausfall der Behandlung nicht unbedingt ein Honorar zahlen oder Schadensersatz leisten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. April 2007 (AZ: 1 U 154/06) hervor.
Artikel lesen unter
http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/ti ... ts-2007-63

Gaby Modig
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Kein Arzthonorar für versäumten Termin

Beitrag von Gaby Modig » 06.01.2012, 19:20

Ein für Patienten wichtiges Urteil wird vorgestellt:

Kein Arzthonorar für versäumten Termin
Ein Arzt darf den von einem Patienten versäumten Behandlungstermin nicht ohne weiteres in Rechnung stellen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Diepholz. .... Aktenzeichen: 2 C 92/11 ...
http://www.stern.de/gesundheit/kein-arz ... 69300.html
http://www.berliner-zeitung.de/gesundhe ... icker.html
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Re: Kein Arzthonorar für versäumten Termin

Beitrag von Gaby Modig » 14.04.2012, 13:30

Gaby Modig hat geschrieben: Kein Arzthonorar für versäumten Termin
Ein Arzt darf den von einem Patienten versäumten Behandlungstermin nicht ohne weiteres in Rechnung stellen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Diepholz. .... Aktenzeichen: 2 C 92/11 ...
Zum Thema berichtete seinerzeit auch die Rheinische Post und führte aus, dass ein Patient zu zwei Behandlungsterminen ohne Absage nicht erschienen war. Daraufhin stellte der Arzt die Termine in Rechnung. Das Amtsgericht Diepholz sah dafür aber keine rechtliche Grundlage. Ein Arzt dürfe nicht ohne Weiteres damit rechnen, dass Patienten Termine auch einhielten. Wenn ein Arzt sich schadlos halten wolle, empfehle sich die Vereinbarung eines Ausfallhonorars. Denn dann wisse der Patient, dass der vereinbarte Termin für ihn reserviert sei.
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WernerSchell
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Ausfallhonorar bei versäumtem Arzttermin

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2016, 09:36

Wenn Patienten nicht zum vereinbarten Termin
in die Praxis kommen
Wann kann Ausfallhonorar berechnet werden?


Es ist immer ärgerlich, wenn wieder einmal ein Patient zum
vereinbarten Termin unentschuldigt nicht erscheint. Nach einer
Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung1 empfindet
etwa ein Viertel aller Praxen in Deutschland die Terminuntreue
als „großes oder sehr großes Problem“. Die am häufigsten
praktizierte Reaktion: Nach dem ersten Mal unentschuldigten
Fehlens wird freundlich nachgefragt und auf die Problematik
des Ausfalls hingewiesen. Beim zweiten Mal gibt es
den Hinweis, dass es beim dritten unentschuldigten Fehlen
keinen erneuten Termin mehr gibt. Dies ist aber teilweise problematisch.
Ein privatärztlich tätiger Arzt kann tatsächlich Patienten, die zu
vereinbarten Terminen nicht erscheinen, zukünftig ablehnen.
Dagegen darf ein Vertragsarzt die Behandlung eines Kassenpatienten
nur in Ausnahmefällen ablehnen. Solche sind nach § 13
Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Ärzte (Textauszug siehe Kasten)
die Nichtvorlage der elektronischen Gesundheitskarte
oder eines anderen gültigen Anspruchsnachweises und sogenannte
„begründete“ Fälle, wie beispielsweise Überlastung, eine
nicht gerechtfertigte Überschreitung des Fachgebietes, eine
Störung des Vertrauensverhältnisses im Verlauf einer Behandlung
oder ein angeforderter Hausbesuch außerhalb des üblichen
Praxisbereichs.
Eine Ablehnung aufgrund mehrfach versäumter Behandlungstermine
kann höchstens dann einen „begründeten Fall“ darstellen,
wenn der Patient bei einer bereits laufenden, mehrere
Termine benötigenden Behandlung immer wieder nicht erscheint.
Die Säumnis eines Patienten, der sich noch gar nicht in
Behandlung befindet und immer wieder den Erstbesuch absagt
bzw. nicht erscheint, kann hingegen das Vertrauensverhältnis
nicht erschüttern. Hiervon ist selbstverständlich die Notfallsituation
zu trennen. In Notfallsituationen darf niemals eine Behandlung
abgelehnt werden, gleichgültig, ob gesetzlich oder
privat versichert.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob man einen gewissen Ausfall
einkalkulieren und die gewonnene Zeit anderweitig sinnvoll
nutzen muss, oder ob es Möglichkeiten gibt, dem säumigen Patienten
den Honorarausfall in Rechnung zu stellen?
.... (weiter lesen im Hessischen Ärzteblatt , Seite 163ff.)
http://www.laekh.de/images/Hessisches_A ... 3_2016.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Strafzahlung bei versäumtem Arzttermin?

Beitrag von WernerSchell » 25.02.2019, 07:26

Haben Sie schon einmal einen Termin beim Arzt vergessen? Oder sind einfach nicht hingegangen, weil Ihnen der Zahnarztbesuch unangenehm oder die Kontrolluntersuchung beim Internisten lästig war? Das könnte künftig teuer werden. Immer mehr niedergelassene Mediziner wehren sich inzwischen mit Strafgebühren gegen säumige Patienten. Bis zu 30 Prozent der Patienten ließen vereinbarte Termine verstreichen, behaupten die Ärzte und kassieren dafür bis zu 40 Euro. Wer nicht zahlt, wird nur noch im Notfall behandelt. Juristisch sind die Strafzahlungen umstritten. Hinter dem rigiden Vorgehen der Praxis-Mediziner steht auch der Dauerkonflikt zwischen Bundesregierung und Ärzteschaft um die gesetzlich vorgeschriebenen Terminservicestellen und Sprechstundenzeiten. Birgit Marschall und Semiha Ünlü erklären die Motive der Ärzte und beschreiben den Widerstand gegen die Strafzahlungen. > https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens

Quelle; Mitteilung der Rheinischen Post vom 25.02.2019 - Eva Quadbeck, Redakteurin
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patienten bei Nicht-Erscheinen zahlen lassen? Das sagen die Gerichte

Beitrag von WernerSchell » 28.02.2019, 07:08

Ärzte Zeitung vom 28.02.2019:
Recht
Patienten bei Nicht-Erscheinen zahlen lassen? Das sagen die Gerichte

Berechnen Ärzte Patienten eine Gebühr, wenn diese zu Terminen ohne Absage nicht erscheinen, dann bewegen sie sich damit auf rechtlich dünnem Eis. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=98 ... efpuryykqr
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