Pflegereport 2016 - Pflege mit regionalen Unterschieden
Verfasst: 24.11.2016, 13:27
BARMER GEK Pressemitteilung vom 24. November 2016
BARMER GEK Pflegereport 2016
Postleitzahl beeinflusst Art der Pflege in Deutschland
Berlin - Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt.
Spitzenreiter Schleswig-Holstein und Brandenburg
Der aktuelle Pflegereport der BARMER GEK weist große regionale Unterschiede in der Pflege aus. So spielt die Pflege in Heimen die größte Rolle in Schleswig-Holstein. Hier werden 40,5 Prozent der Pflegebedürftigen stationär gepflegt. Dementsprechend ist die Kapazität an Plätzen in Pflegeheimen mit 49,2 pro 100 Pflegebedürftigen die höchste im Bundesgebiet. Zum Vergleich: In Brandenburg sind lediglich 26,9 Plätze pro 100 Pflegebedürftige verfügbar. Dagegen werden in diesem Bundesland die meisten Menschen durch ambulante Pflegedienste oder allein durch die Familie versorgt. Bei dem Anteil der Pflegedienste wird Brandenburg (28,5 Prozent) nur von Hamburg (29,2), Sachsen (29,0) und Bremen (28,7) geringfügig übertroffen. Beeinflusst wird die Form der Pflege außerdem von der Einkommenshöhe der Pflegebedürftigen und davon, wie gut familiäre Netzwerke eine Pflege zu Hause bewältigen können oder überhaupt wollen. Bei geringem Einkommen reduzieren die privaten Zuzahlungen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pflegebedürftiger im Heim gepflegt wird.
Zahl Pflegebedürftiger steigt unterschiedlich
Während in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sowie in Berlin, Hamburg und Bremen zwischen den Jahren 2050 und 2060 die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird, sind in den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu erwarten. Zugleich wird sich der Anteil Hochbetagter deutlich erhöhen. Bis zum Jahr 2060 werden drei von vier pflegebedürftigen Männern 80 Jahre und älter sein, von den pflegebedürftigen Frauen knapp 85 Prozent.
Niedrigschwellige Angebote für alle Betroffenen
Straub kritisierte, dass Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht genügend niedrigschwellige Angebote zur Verfügung stünden. Der BARMER GEK Chef forderte Länder und Kommunen auf, gemeinsam mit den Pflegekassen in einen strukturierten Austausch zu gehen. Ziel müsste die regelmäßige Analyse der konkreten Pflegebedarfe in den Regionen sein und das Erarbeiten passgenauer Angebote, die Pflegebedürftige und deren Familien unbürokratisch abrufen könnten. Ein Forum für diesen Austausch seien regionale Pflegekonferenzen. Sie könnten auf den individuellen Pflegebedarf in der Region vor Ort eingehen und entsprechend notwendige Angebote der Pflegekassen und anderer Träger erarbeiten. Straub: „Praxisnahe Angebote müssten auch dazu führen, dass sich Betroffene vor Ort besser vernetzen können, um gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren.“
Gute Pflegeunterstützung für alle Betroffenen sicherstellen
Die Pflegekassen sind vor allem als Impulsgeber für gute Ideen gefordert.“ So biete die BARMER GEK bislang als einzige Kasse eine individuelle Beratung durch Familiengesundheitspfleger. Vor allem Kurse für pflegende Angehörige seien besonders sinnvoll, da dabei nicht nur wichtiges Wissen vermittelt, sondern auch ein Austausch der Betroffenen untereinander ermöglicht werde. „Eine effiziente Pflegeunterstützung sollte aber nicht nur von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse abhängig sein. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen uneingeschränkt die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, so Straub.
Pflegestärkungsgesetz II kostet 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2017
Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen bezifferte die Kosten des Pflegestärkungsgesetzes II mit rund 7,2 Milliarden Euro allein für das Jahr 2017. Diese entstehen vor allem durch Mehrausgaben für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die vollstationäre Pflege. „Auch wenn die volkswirtschaftliche Entwicklung nur schwer abgeschätzt werden kann, so dürfte sich insgesamt in der Pflegeversicherung im Jahr 2017 ein Defizit ergeben, das deren Mittelbestand um mehr als drei Milliarden Euro reduziert“, so Rothgang. Während die beiden bereits eingeführten Pflegestärkungsgesetze die Pflegeversicherung weiterentwickelt hätten, werde das aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Pflegestärkungsgesetz III vor allem „Nacharbeiten“ beinhalten. So ist es laut Rothgang notwendig, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Sozialhilfe anzuwenden.
Aus dem BARMER GEK Pflegereport 2016
• Übernahme von Pflegetätigkeiten: Im Jahr 2013 kümmerten sich rund 3,5 Millionen Personen um die häusliche Pflege von zirka 1,87 Millionen Pflegebedürftigen. Der Anteil der pflegenden Männer an allen Männern im Alter von mindestens 18 Jahren betrug in Westdeutschland 4,2 Prozent und der der pflegenden Frauen 6,6 Prozent. In Ostdeutschland lagen die Anteile von pflegenden Männern und Frauen mit 5,6 Prozent bzw. 8,0 Prozent genau 1,4 Prozentpunkte höher (S.16).
• Mehrkosten: Die Mehrkosten von 7,2 Milliarden Euro, die durch das Pflegestärkungsgesetz II allein im Jahr 2017 entstehen, fallen durch 13 verschiedene Positionen an. Allein beim Pflegegeld entstehen Zusatzausgaben von 2,274 Milliarden Euro, gefolgt von den Pflegesachleistungen mit 1,417 Milliarden Euro. Die stationäre Pflege schlägt mit zusätzlichen 1,35 Milliarden Euro zu Buche (S.50).
• Pflegebedürftigkeit nach Leistung: Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in jeder Leistungsart immer größer. Während im Jahr 1996 nur 944.000 Personen Pflegegeld bezogen, waren es im Jahr 2015 bereits 1.33 Millionen. Bei der Pflegesachleistung gab es im selben Zeitraum einen Anstieg von 106.000 auf 181.000 Bezieher und bei der Kombinationsleistung von 135.000 auf 408.000 Betroffene. Die Zahl derer, die vollstationäre Pflege erhielten, erhöhte sich von 355.000 auf 677.000 Frauen, Männer und Kinder (S.72).
• Unterschiede zwischen den Bundesländern: Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich zwischen den Jahren 1999 und 2013 höchst unterschiedlich entwickelt. In Schleswig-Holstein stieg sie um 8,8 Prozent von 76.000 auf 83.000 Betroffene an. In Brandenburg dagegen erhöhte sie sich um 60,0 Prozent von 64.000 auf 103.000 (S.75 u. 76).
• Verlauf der Pflege: Je länger die Betroffenen pflegebedürftig sind, desto wahrscheinlicher ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit müssen nur elf Prozent aller Betroffenen sofort in die vollstationäre Pflege. Nach vier Jahren leben nur noch 38 Prozent aller Pflegebedürftigen. Von diesen wiederum befinden sich dann 29 Prozent in vollstationärer Pflege (S. 165).
Mehr Informationen unter https://presse.barmer-gek.de/barmer/web ... -2016.html
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Presseabteilung der BARMER GEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 20 60 99 1421
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 20 60 44-30 20
E-Mail: presse@barmer-gek.de
+++
Zum Thema informiert passend die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 21.11.2016:
Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21865
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 21.11.2016
Die demografische Entwicklung mit der rapide zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen erfordert vielfältige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen
Das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit wahrzunehmen und durch geeignete Hilfen zu gestalten, ist vorrangig eine Aufgabe der Familie (= pflegende Angehörige). Folgerichtig befinden sich auch rund 2/3 der pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Versorgung (zum Teil mit Unterstützung der Pflegedienste). Dies wird dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gerecht. Es gibt aber auch Pflegesituationen, bei denen die häusliche Versorgung nicht bzw. nicht mehr ausreichend ist - und dann müssen die stationären Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Sie sind damit ein wichtiger Eckpfeiler im System. Es macht daher keinen Sinn, pflegerische Aktivitäten gegeneinander auszuspielen. Die verschiedenen Angebotsformen haben je nach den einzelnen Bedürfnissen ihre Berechtigung. Es sollte immer die bestmögliche Versorgungssituation für einen pflegebedürftigen Menschen angestrebt werden.
Zwischen den beiden Hilfestrukturen - Familie oder Heim - gibt es eine weitere (noch aufzubauende) Unterstützungsstruktur - und das sind die altengerechten Quartiershilfen, die es generationenübergreifend zu gestalten gilt. Sie können vor allem in vielfältiger Weise bei Problemen in der häuslichen Pflege und darüber hinaus ergänzend helfen. Sie sind bestens geeignet, eine stationäre Versorgung, weg von dem gewohnten Zuhause, hinauszuzögern oder gar auszuschließen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnell Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen.
Diese Hilfen müssen durch den Bund bzw. die Länder auskömmlich finanziell gefördert werden. Der Deutsche Bundestag wurde daher gebeten, die angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden Pflegestärkungsgesetz (PSG) III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der unterbreiteten Vorschläge zu sorgen (> viewtopic.php?f=4&t=21695&p=93941#p93941 ).
Zu den Erfordernissen der gebotenen Gestaltung von Quartiershilfen hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 14.08.2015 anlässlich einer Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist im Internet abrufbar unter folgender Adresse > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Wenn es um das Wohl der pflegebedürftigen Menschen geht, sollten die vielfältigen Strukturen im Pflegesystem bedacht werden. Viele Angebote haben ihre Berechtigung und müssen auch im Rahmen pflegerischer Reformgesetze Berücksichtigung finden. Allerdings kann es Sinn machen, den schwerst pflegebedürftigen Menschen besondere Aufmerksam zu widmen.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
+++
Ärzte Zeitung vom 24.11.2016:
Barmer GEK: Report deckt Hintergründe der Pflege auf
Ambulant oder stationär? Nicht immer sind rein medizinische Faktoren ausschlaggebend für die Pflegeform, so der Pflegereport der Barmer.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=924 ... ege&n=5399
BARMER GEK Pflegereport 2016
Postleitzahl beeinflusst Art der Pflege in Deutschland
Berlin - Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt.
Spitzenreiter Schleswig-Holstein und Brandenburg
Der aktuelle Pflegereport der BARMER GEK weist große regionale Unterschiede in der Pflege aus. So spielt die Pflege in Heimen die größte Rolle in Schleswig-Holstein. Hier werden 40,5 Prozent der Pflegebedürftigen stationär gepflegt. Dementsprechend ist die Kapazität an Plätzen in Pflegeheimen mit 49,2 pro 100 Pflegebedürftigen die höchste im Bundesgebiet. Zum Vergleich: In Brandenburg sind lediglich 26,9 Plätze pro 100 Pflegebedürftige verfügbar. Dagegen werden in diesem Bundesland die meisten Menschen durch ambulante Pflegedienste oder allein durch die Familie versorgt. Bei dem Anteil der Pflegedienste wird Brandenburg (28,5 Prozent) nur von Hamburg (29,2), Sachsen (29,0) und Bremen (28,7) geringfügig übertroffen. Beeinflusst wird die Form der Pflege außerdem von der Einkommenshöhe der Pflegebedürftigen und davon, wie gut familiäre Netzwerke eine Pflege zu Hause bewältigen können oder überhaupt wollen. Bei geringem Einkommen reduzieren die privaten Zuzahlungen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pflegebedürftiger im Heim gepflegt wird.
Zahl Pflegebedürftiger steigt unterschiedlich
Während in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sowie in Berlin, Hamburg und Bremen zwischen den Jahren 2050 und 2060 die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird, sind in den ostdeutschen Bundesländern ausnahmslos deutliche Rückgänge zu erwarten. Zugleich wird sich der Anteil Hochbetagter deutlich erhöhen. Bis zum Jahr 2060 werden drei von vier pflegebedürftigen Männern 80 Jahre und älter sein, von den pflegebedürftigen Frauen knapp 85 Prozent.
Niedrigschwellige Angebote für alle Betroffenen
Straub kritisierte, dass Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht genügend niedrigschwellige Angebote zur Verfügung stünden. Der BARMER GEK Chef forderte Länder und Kommunen auf, gemeinsam mit den Pflegekassen in einen strukturierten Austausch zu gehen. Ziel müsste die regelmäßige Analyse der konkreten Pflegebedarfe in den Regionen sein und das Erarbeiten passgenauer Angebote, die Pflegebedürftige und deren Familien unbürokratisch abrufen könnten. Ein Forum für diesen Austausch seien regionale Pflegekonferenzen. Sie könnten auf den individuellen Pflegebedarf in der Region vor Ort eingehen und entsprechend notwendige Angebote der Pflegekassen und anderer Träger erarbeiten. Straub: „Praxisnahe Angebote müssten auch dazu führen, dass sich Betroffene vor Ort besser vernetzen können, um gegenseitig von Erfahrungen zu profitieren.“
Gute Pflegeunterstützung für alle Betroffenen sicherstellen
Die Pflegekassen sind vor allem als Impulsgeber für gute Ideen gefordert.“ So biete die BARMER GEK bislang als einzige Kasse eine individuelle Beratung durch Familiengesundheitspfleger. Vor allem Kurse für pflegende Angehörige seien besonders sinnvoll, da dabei nicht nur wichtiges Wissen vermittelt, sondern auch ein Austausch der Betroffenen untereinander ermöglicht werde. „Eine effiziente Pflegeunterstützung sollte aber nicht nur von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse abhängig sein. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Betroffenen in schwierigen Lebenssituationen uneingeschränkt die Unterstützung erhalten, die sie benötigen“, so Straub.
Pflegestärkungsgesetz II kostet 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2017
Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen bezifferte die Kosten des Pflegestärkungsgesetzes II mit rund 7,2 Milliarden Euro allein für das Jahr 2017. Diese entstehen vor allem durch Mehrausgaben für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die vollstationäre Pflege. „Auch wenn die volkswirtschaftliche Entwicklung nur schwer abgeschätzt werden kann, so dürfte sich insgesamt in der Pflegeversicherung im Jahr 2017 ein Defizit ergeben, das deren Mittelbestand um mehr als drei Milliarden Euro reduziert“, so Rothgang. Während die beiden bereits eingeführten Pflegestärkungsgesetze die Pflegeversicherung weiterentwickelt hätten, werde das aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Pflegestärkungsgesetz III vor allem „Nacharbeiten“ beinhalten. So ist es laut Rothgang notwendig, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Sozialhilfe anzuwenden.
Aus dem BARMER GEK Pflegereport 2016
• Übernahme von Pflegetätigkeiten: Im Jahr 2013 kümmerten sich rund 3,5 Millionen Personen um die häusliche Pflege von zirka 1,87 Millionen Pflegebedürftigen. Der Anteil der pflegenden Männer an allen Männern im Alter von mindestens 18 Jahren betrug in Westdeutschland 4,2 Prozent und der der pflegenden Frauen 6,6 Prozent. In Ostdeutschland lagen die Anteile von pflegenden Männern und Frauen mit 5,6 Prozent bzw. 8,0 Prozent genau 1,4 Prozentpunkte höher (S.16).
• Mehrkosten: Die Mehrkosten von 7,2 Milliarden Euro, die durch das Pflegestärkungsgesetz II allein im Jahr 2017 entstehen, fallen durch 13 verschiedene Positionen an. Allein beim Pflegegeld entstehen Zusatzausgaben von 2,274 Milliarden Euro, gefolgt von den Pflegesachleistungen mit 1,417 Milliarden Euro. Die stationäre Pflege schlägt mit zusätzlichen 1,35 Milliarden Euro zu Buche (S.50).
• Pflegebedürftigkeit nach Leistung: Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in jeder Leistungsart immer größer. Während im Jahr 1996 nur 944.000 Personen Pflegegeld bezogen, waren es im Jahr 2015 bereits 1.33 Millionen. Bei der Pflegesachleistung gab es im selben Zeitraum einen Anstieg von 106.000 auf 181.000 Bezieher und bei der Kombinationsleistung von 135.000 auf 408.000 Betroffene. Die Zahl derer, die vollstationäre Pflege erhielten, erhöhte sich von 355.000 auf 677.000 Frauen, Männer und Kinder (S.72).
• Unterschiede zwischen den Bundesländern: Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich zwischen den Jahren 1999 und 2013 höchst unterschiedlich entwickelt. In Schleswig-Holstein stieg sie um 8,8 Prozent von 76.000 auf 83.000 Betroffene an. In Brandenburg dagegen erhöhte sie sich um 60,0 Prozent von 64.000 auf 103.000 (S.75 u. 76).
• Verlauf der Pflege: Je länger die Betroffenen pflegebedürftig sind, desto wahrscheinlicher ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit müssen nur elf Prozent aller Betroffenen sofort in die vollstationäre Pflege. Nach vier Jahren leben nur noch 38 Prozent aller Pflegebedürftigen. Von diesen wiederum befinden sich dann 29 Prozent in vollstationärer Pflege (S. 165).
Mehr Informationen unter https://presse.barmer-gek.de/barmer/web ... -2016.html
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Presseabteilung der BARMER GEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 20 60 99 1421
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 20 60 44-30 20
E-Mail: presse@barmer-gek.de
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Zum Thema informiert passend die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 21.11.2016:
Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21865
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 21.11.2016
Die demografische Entwicklung mit der rapide zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen erfordert vielfältige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen
Das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit wahrzunehmen und durch geeignete Hilfen zu gestalten, ist vorrangig eine Aufgabe der Familie (= pflegende Angehörige). Folgerichtig befinden sich auch rund 2/3 der pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Versorgung (zum Teil mit Unterstützung der Pflegedienste). Dies wird dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gerecht. Es gibt aber auch Pflegesituationen, bei denen die häusliche Versorgung nicht bzw. nicht mehr ausreichend ist - und dann müssen die stationären Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Sie sind damit ein wichtiger Eckpfeiler im System. Es macht daher keinen Sinn, pflegerische Aktivitäten gegeneinander auszuspielen. Die verschiedenen Angebotsformen haben je nach den einzelnen Bedürfnissen ihre Berechtigung. Es sollte immer die bestmögliche Versorgungssituation für einen pflegebedürftigen Menschen angestrebt werden.
Zwischen den beiden Hilfestrukturen - Familie oder Heim - gibt es eine weitere (noch aufzubauende) Unterstützungsstruktur - und das sind die altengerechten Quartiershilfen, die es generationenübergreifend zu gestalten gilt. Sie können vor allem in vielfältiger Weise bei Problemen in der häuslichen Pflege und darüber hinaus ergänzend helfen. Sie sind bestens geeignet, eine stationäre Versorgung, weg von dem gewohnten Zuhause, hinauszuzögern oder gar auszuschließen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnell Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen.
Diese Hilfen müssen durch den Bund bzw. die Länder auskömmlich finanziell gefördert werden. Der Deutsche Bundestag wurde daher gebeten, die angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden Pflegestärkungsgesetz (PSG) III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der unterbreiteten Vorschläge zu sorgen (> viewtopic.php?f=4&t=21695&p=93941#p93941 ).
Zu den Erfordernissen der gebotenen Gestaltung von Quartiershilfen hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 14.08.2015 anlässlich einer Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist im Internet abrufbar unter folgender Adresse > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Wenn es um das Wohl der pflegebedürftigen Menschen geht, sollten die vielfältigen Strukturen im Pflegesystem bedacht werden. Viele Angebote haben ihre Berechtigung und müssen auch im Rahmen pflegerischer Reformgesetze Berücksichtigung finden. Allerdings kann es Sinn machen, den schwerst pflegebedürftigen Menschen besondere Aufmerksam zu widmen.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Ärzte Zeitung vom 24.11.2016:
Barmer GEK: Report deckt Hintergründe der Pflege auf
Ambulant oder stationär? Nicht immer sind rein medizinische Faktoren ausschlaggebend für die Pflegeform, so der Pflegereport der Barmer.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=924 ... ege&n=5399