Rezepte und der Kassenbon

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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Rezepte und der Kassenbon

Beitrag von Una 2000 » 20.01.2017, 18:18

Ein Patient bekommt regelmäßig die Medikamente rezeptiert, von einem Haus/-Facharzt. Er geht zu seiner Apotheke, gibt sein Rezept dort ab und erhält sein Medikament.
Wer zum Beispiel nicht nachfragt, ob der Wirkstoff von der Krankenkasse übernommen wird, wird auch schon mal einen Betrag von fünf Euro zahlen müssen, obwohl er den Wirkstoff unter einer bestimmten Herstellerfirma nicht zahlen müßte. Zumindest war das in den Jahren vor 2017 noch so.
Umtausch ist ausgeschlossen, den wer geht schon zu einem anderen Apotheker und fragt ob genau dieses Medikament von dieser Herstellerfirma, von der jeweiligen Krankenkasse zuzahlungsfrei ist.
Ein Test meinerseits, hat ergeben das genau ein Medikament in der einen Apotheke zuzahlungsfrei war und in der anderen Apotheke nicht. die Mitarbeiterin gab dann an es übersehen zu haben und hat Zähneknirschend ein Storno durchführen müssen.

Was vielen Apothekenbesuchern ebenfalls auffällt ist, dass die Apotheken nicht wie es üblich ist, einen Kassenbon auszuhändigen, sondern erst auf Nachfrage wird der Kassenbon ausgehändigt.
Sollte es nicht die Regel sein, wenn ich eine Ware (Medikament) einkaufe, so erhalte ich automatisch einen Kassenbeleg.

WernerSchell
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Rezepte und der Kassenbon

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2017, 18:58

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Das bundesdeutsche Gesundheitssystem wird zunehmend an ökonomischen Erwägungen ausgerichtet.
Dabei werden die Interessen bzw. Rechte der Patienten auch gerne mal missachtet oder verkürzt.
Soweit in der Apotheke Medikamente abgegeben werden, hat dies in aller Regel mit einer Rechnung bzw.
Quittung zu erfolgen. Im Übrigen sind die Apotheken auch zur Beratung angehalten. Wer sich insoweit
nicht gut versorgt fühlt, sollte die Apotheke wechseln.
Patienten sind aber gleichwohl gut beraten, im Gesundheitssystem immer kritisch und ggf. nachfragend
unterwegs zu sein. In diesem Sinne werden auch in der Volkshochschule Neuss regelmäßig Vortrags-
Veranstaltungen zu den Patientenrechten angeboten. Der nächste Vortrag am 23.01.2017.
>>> viewtopic.php?f=7&t=21734

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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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