MODELLVORHABEN ZUR GRIPPEIMPFUNG IN APOTHEKEN
Verfasst: 15.07.2020, 06:59
DAZ.ONLINE NEWS - 09.07.2020
MODELLVORHABEN ZUR GRIPPEIMPFUNG IN APOTHEKEN
Apotheker sollen 12,61 Euro für das Impfen erhalten
Quelle: Ärzte Zeitung
Bei der ersten Vereinbarung über ein Modellvorhaben zur Grippeimpfung in Apotheken ist auch die Honorarfrage spannend. Die AOK Rheinland/Hamburg und der Apothekerverband Nordrhein einigten sich auf 12,61 Euro netto pro Impfung. Im Vergleich zu vorherigen ökonomischen Betrachtungen erscheint dies knapp bemessen.
Der Apothekerverband Nordrhein hat mit der AOK Rheinland/Hamburg ein Modellvorhaben über Grippeschutzimpfungen in Apotheken abgeschlossen. Über die Einzelheiten informierte der Apothekerverband inzwischen in einem Rundschreiben. Demnach können die Apotheken in vier Modellregionen dem Modellvorhaben beitreten, wenn sie die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen für das Impfen nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Allerdings sei derzeit noch kein Beitritt möglich, weil vor dem endgültigen Abschluss der Verträge die Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts abzuwarten seien. Etwaige Anmerkungen der Institute seien zu berücksichtigen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehöre unbedingt eine ärztliche Schulung eines Apothekers aus der jeweiligen Apotheke. Die Schulungen würden spätestens nach der Sommerpause angeboten. Außerdem müsse für die Impfungen ein geeigneter Raum in der Apotheke zur Verfügung stehen. Dieser müsse über Sitzmöglichkeiten und eine Liege verfügen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... n-erhalten
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Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Landesgruppe Nordrhein
Grippeschutzimpfung: Fatales Signal der AOK an die Ärzteschaft
Neukirchen-Vluyn, 13. Juli 2020 – „Ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“: So bezeichnet der Vorsitzende der Landesgruppe Nordrhein des Virchowbundes die jüngst getroffene Vereinbarung über ein Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung. Demnach sollen erstmals auch Apotheker impfen dürfen. Die Vergütung dafür liegt mit 12,61 Euro netto pro Impfung deutlich über jener für Ärzte.
„Die AOK Rheinland/Hamburg zeigt damit ganz klar, dass es mit ihrer Wertschätzung für die Hausärzte und grundversorgenden Fachärzte nicht weit her ist“, kritisiert Dr. André Bergmann. „Eine ärztlich durchgeführte Influenza-Impfung ist gerade einmal 7,71 Euro ‚wert‘. Das ist zu wenig, um in der Praxis kostendeckend zu arbeiten.“
Dass Ärzte im Gegensatz zu Apothekern zusätzlich noch die Versichertenpauschale abrechnen können, will Bergmann nicht als Gegenargument gelten lassen. „Die Bezeichnung ,Pauschale‘ sagt ja schon aus: Darin ist eine ganze Bandbreite von Leistungen enthalten, die innerhalb eines Quartals anfallen. In der Realität mache ich als Arzt eher noch ein Minusgeschäft. In Pandemie-Zeiten, wo die Grippeschutzimpfung so wichtig und sinnvoll ist wie noch nie zuvor, ist das ein Skandal.“
Dabei hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erst vergangene Woche in einem Livestream die niedergelassenen Ärzte gebeten, Grippeimpfungen noch stärker auszuweiten.
„Eine so wichtige Leistung wie das Impfen muss von den Kassen dann auch angemessen bezahlt werden“, sagt Bergmann. Er fordert eine deutlich höhere Vergütung pro Impfung. Was für Apotheker gelte, müsse auch für Ärzte möglich sein.
Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.07.2020
Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferent: Adrian Zagler
Tel: 0 30 / 28 87 74 - 124
Fax: 0 30 / 28 87 74 - 115
presse@virchowbund.de
www.virchowbund.de
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Deutsches Ärzteblatt vom 13.07.2020:
Grippeschutzimpfung: Virchowbund Nordrhein kritisiert Modellvorhaben
Neukirchen-Vluyn – Die Landesgruppe Nordrhein des Virchowbundes kritisiert die jüngst getroffene Vereinbarung des Apothekerverbandes Nordrhein mit der AOK Rheinland¬/Ham-burg über ein regionales Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung.
Die Einigung sei ein „Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“, sagte André Berg-mann, Vorsitzender der Landesgruppe. Vorgesehen ist, dass Apotheker erstmals auch im-pfen dürfen. Die Vergütung dafür soll mit 12,61 Euro netto pro Impfung über jener für die Ärzte liegen.
… (weiter lesen unter) … > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/33 ... d593d99cec
Ärzte Zeitung vom 13.07.2020:
Influenza-Prävention
Erstes Apotheker-Impfprojekt provoziert Kritik
Apotheker in Nordrhein können ab der kommenden Saison gegen Grippe impfen. Andere Regionen sind noch nicht so weit.
Wiesbaden/Düsseldorf. Die Nachricht von der ersten Vereinbarung eines Modellversuchs zur Grippeimpfung in Apotheken im Kammerbezirk Nordrhein hat erneut Kritik aus dem Lager der organisierten Ärzteschaft laut werden lassen. Professor Hans Martin Hoffmeister, Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI), rekurriert sowohl auf medizinische als auch wirtschaftliche Aspekte. Es sei „schon erstaunlich, wie leichtfertig hier mit der Ausübung der ärztlichen Heilkunde umgegangen wird.“ Praxen seien geschult und darauf vorbereitet, auf allergische Impfreaktionen schnell und richtig zu reagieren. „Eine solche Sicherheit kann es von Apotheken nie geben.“
… (weiter lesen unter) … > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
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Die Rheinische Post / NGZ berichtet am 15.07.2020 ebenfalls kritisch und titelt > "Bundesweit erster Modellversuch: Zur Grippe-Impfung in die Apotheke - Ärztekammer ist alarmiert" > https://rp-online.de/leben/gesundheit/n ... d-52182737
In einem Kommentar wird zu den Apothekenplänen Stellung genommen nach dem Motto: "Impf-Offensive mit Nebenwirkungen" > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-52183937
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Anmerkung:
§ 132j Sozialgesetzbuch (SGB) V sieht ab 01.03.2020 vor, dass Apotheker in öffentlichen Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben gesetzlich krankenversicherte Menschen gegen Influenza impfen dürfen. > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132j.html Darauf beziehen sich die vorgestellten Texte.
Grundsätzlich ist eine Impfung - auch eine Grippeschutzimpfung - eine ärztliche Aufgabe, die nur unter engen Voraussetzungen an nichtärztliches Personal übertragen werden kann, z.B. an geschulte MitarbeiterInnen in der Arztpraxis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Grippeschutzimpfung als Körperverletzung präsentiert, die nicht ganz risikolos ist. Eine diesen Gegebenheiten Rechnung tragende Impfaktion sollte auf jeden Fall den Ärzten uneingeschränkt belassen werden. Für eine Impfung in Apotheken gibt es aus hiesiger Sicht keine vernünftige Begründung. Der den Modellerwägungen zugrunde liegende § 132j SGB V ist eine Fehlentwicklung. - Werner Schell
MODELLVORHABEN ZUR GRIPPEIMPFUNG IN APOTHEKEN
Apotheker sollen 12,61 Euro für das Impfen erhalten
Quelle: Ärzte Zeitung
Bei der ersten Vereinbarung über ein Modellvorhaben zur Grippeimpfung in Apotheken ist auch die Honorarfrage spannend. Die AOK Rheinland/Hamburg und der Apothekerverband Nordrhein einigten sich auf 12,61 Euro netto pro Impfung. Im Vergleich zu vorherigen ökonomischen Betrachtungen erscheint dies knapp bemessen.
Der Apothekerverband Nordrhein hat mit der AOK Rheinland/Hamburg ein Modellvorhaben über Grippeschutzimpfungen in Apotheken abgeschlossen. Über die Einzelheiten informierte der Apothekerverband inzwischen in einem Rundschreiben. Demnach können die Apotheken in vier Modellregionen dem Modellvorhaben beitreten, wenn sie die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen für das Impfen nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Allerdings sei derzeit noch kein Beitritt möglich, weil vor dem endgültigen Abschluss der Verträge die Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts abzuwarten seien. Etwaige Anmerkungen der Institute seien zu berücksichtigen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehöre unbedingt eine ärztliche Schulung eines Apothekers aus der jeweiligen Apotheke. Die Schulungen würden spätestens nach der Sommerpause angeboten. Außerdem müsse für die Impfungen ein geeigneter Raum in der Apotheke zur Verfügung stehen. Dieser müsse über Sitzmöglichkeiten und eine Liege verfügen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... n-erhalten
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Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Landesgruppe Nordrhein
Grippeschutzimpfung: Fatales Signal der AOK an die Ärzteschaft
Neukirchen-Vluyn, 13. Juli 2020 – „Ein Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“: So bezeichnet der Vorsitzende der Landesgruppe Nordrhein des Virchowbundes die jüngst getroffene Vereinbarung über ein Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung. Demnach sollen erstmals auch Apotheker impfen dürfen. Die Vergütung dafür liegt mit 12,61 Euro netto pro Impfung deutlich über jener für Ärzte.
„Die AOK Rheinland/Hamburg zeigt damit ganz klar, dass es mit ihrer Wertschätzung für die Hausärzte und grundversorgenden Fachärzte nicht weit her ist“, kritisiert Dr. André Bergmann. „Eine ärztlich durchgeführte Influenza-Impfung ist gerade einmal 7,71 Euro ‚wert‘. Das ist zu wenig, um in der Praxis kostendeckend zu arbeiten.“
Dass Ärzte im Gegensatz zu Apothekern zusätzlich noch die Versichertenpauschale abrechnen können, will Bergmann nicht als Gegenargument gelten lassen. „Die Bezeichnung ,Pauschale‘ sagt ja schon aus: Darin ist eine ganze Bandbreite von Leistungen enthalten, die innerhalb eines Quartals anfallen. In der Realität mache ich als Arzt eher noch ein Minusgeschäft. In Pandemie-Zeiten, wo die Grippeschutzimpfung so wichtig und sinnvoll ist wie noch nie zuvor, ist das ein Skandal.“
Dabei hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erst vergangene Woche in einem Livestream die niedergelassenen Ärzte gebeten, Grippeimpfungen noch stärker auszuweiten.
„Eine so wichtige Leistung wie das Impfen muss von den Kassen dann auch angemessen bezahlt werden“, sagt Bergmann. Er fordert eine deutlich höhere Vergütung pro Impfung. Was für Apotheker gelte, müsse auch für Ärzte möglich sein.
Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Quelle: Pressemitteilung vom 13.07.2020
Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferent: Adrian Zagler
Tel: 0 30 / 28 87 74 - 124
Fax: 0 30 / 28 87 74 - 115
presse@virchowbund.de
www.virchowbund.de
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Deutsches Ärzteblatt vom 13.07.2020:
Grippeschutzimpfung: Virchowbund Nordrhein kritisiert Modellvorhaben
Neukirchen-Vluyn – Die Landesgruppe Nordrhein des Virchowbundes kritisiert die jüngst getroffene Vereinbarung des Apothekerverbandes Nordrhein mit der AOK Rheinland¬/Ham-burg über ein regionales Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung.
Die Einigung sei ein „Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“, sagte André Berg-mann, Vorsitzender der Landesgruppe. Vorgesehen ist, dass Apotheker erstmals auch im-pfen dürfen. Die Vergütung dafür soll mit 12,61 Euro netto pro Impfung über jener für die Ärzte liegen.
… (weiter lesen unter) … > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/33 ... d593d99cec
Ärzte Zeitung vom 13.07.2020:
Influenza-Prävention
Erstes Apotheker-Impfprojekt provoziert Kritik
Apotheker in Nordrhein können ab der kommenden Saison gegen Grippe impfen. Andere Regionen sind noch nicht so weit.
Wiesbaden/Düsseldorf. Die Nachricht von der ersten Vereinbarung eines Modellversuchs zur Grippeimpfung in Apotheken im Kammerbezirk Nordrhein hat erneut Kritik aus dem Lager der organisierten Ärzteschaft laut werden lassen. Professor Hans Martin Hoffmeister, Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI), rekurriert sowohl auf medizinische als auch wirtschaftliche Aspekte. Es sei „schon erstaunlich, wie leichtfertig hier mit der Ausübung der ärztlichen Heilkunde umgegangen wird.“ Praxen seien geschult und darauf vorbereitet, auf allergische Impfreaktionen schnell und richtig zu reagieren. „Eine solche Sicherheit kann es von Apotheken nie geben.“
… (weiter lesen unter) … > https://nlcontent.aerztezeitung.de/d-re ... &tags=test
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Die Rheinische Post / NGZ berichtet am 15.07.2020 ebenfalls kritisch und titelt > "Bundesweit erster Modellversuch: Zur Grippe-Impfung in die Apotheke - Ärztekammer ist alarmiert" > https://rp-online.de/leben/gesundheit/n ... d-52182737
In einem Kommentar wird zu den Apothekenplänen Stellung genommen nach dem Motto: "Impf-Offensive mit Nebenwirkungen" > https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-52183937
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Anmerkung:
§ 132j Sozialgesetzbuch (SGB) V sieht ab 01.03.2020 vor, dass Apotheker in öffentlichen Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben gesetzlich krankenversicherte Menschen gegen Influenza impfen dürfen. > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132j.html Darauf beziehen sich die vorgestellten Texte.
Grundsätzlich ist eine Impfung - auch eine Grippeschutzimpfung - eine ärztliche Aufgabe, die nur unter engen Voraussetzungen an nichtärztliches Personal übertragen werden kann, z.B. an geschulte MitarbeiterInnen in der Arztpraxis. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Grippeschutzimpfung als Körperverletzung präsentiert, die nicht ganz risikolos ist. Eine diesen Gegebenheiten Rechnung tragende Impfaktion sollte auf jeden Fall den Ärzten uneingeschränkt belassen werden. Für eine Impfung in Apotheken gibt es aus hiesiger Sicht keine vernünftige Begründung. Der den Modellerwägungen zugrunde liegende § 132j SGB V ist eine Fehlentwicklung. - Werner Schell