Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen ....
Moderator: WernerSchell
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Lebensqualität und Infektionsschutz im Pflegeheim aus Sicht des Verbraucherschutzes
BIVA veröffentlicht Positionspapier
„Lebensqualität und Infektionsschutz im Pflegeheim aus Sicht des Verbraucherschutzes“
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ein Positionspapier veröffentlicht: Der Verbraucherschutzverein plädiert dafür, die Erfahrungen aus der Pandemie zu nutzen und Fehler aus der Anfangsphase zu vermeiden. Insbesondere eine soziale Isolation der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müsse um jeden Preis verhindert werden.
Als Anlauf- und Beratungsstelle bei Problemen im Pflegeheim erreichten den BIVA-Pflegeschutzbund in den vergangenen Monaten tausende Beratungsanfragen. Die Ratsuchenden schilderten die gravierenden Auswirkungen der Corona-bedingten Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen: Verlust von Fähigkeiten durch ausbleibende Therapie- und Betreuungsangebote, unerträgliche Besuchssituationen oder Depressionen, Selbstmordgedanken und sogar Selbsttötungen aufgrund der sozialen Vereinsamung.
Angesichts dieser gravierenden negativen Auswirkungen der ausbleibenden Besuche auf die Bewohnerinnen und Bewohner stellt der BIVA-Pflegeschutzbund die Frage, ob dieses Mittel im Verhältnis zur Wirkung angemessen war und muss dies entschieden verneinen. Ohne Zweifel seien alte Menschen eine besonders verletzliche Gruppe, die in besonderer Weise vor Ansteckung geschützt werden müsse. Aber viele negative Auswirkungen wären zu vermeiden gewesen, wenn behördliche Entscheidungen besser durchdacht und von Heimseite bewohnerfreundlicher umgesetzt worden wären. Es dürfe nicht Sinn von Verordnungen sein, dass die Menschen, die geschützt werden sollen, massiv in ihren Grundrechten und ihrer Freiheit beschnitten werden.
Ein halbes Jahr nach den ersten Besuchsverboten sei es nun allerhöchste Zeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, auch wenn man sich derzeit in einer Phase des „Durchatmens“ befinde. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen dürften nicht vergessen werden: Noch immer gibt es Einrichtungen, die den Besuchskontakt erheblich erschweren und mit unnötigen bürokratischen Hürden arbeiten. Inzwischen rechnen manche Beobachter mit einer zweiten Infektionswelle und in der Öffentlichkeit wird neuerlich über verschärfte Besuchsregelungen und Kontaktverbote in Senioreneinrichtungen diskutiert.
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Akteure in Politik, Verwaltung und bei den Heimbetreibern auf, zum Schutz der Heimbewohner und der Allgemeinheit sachgerechte Konzepte zu erarbeiten, die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klar regeln, Überprüfungen der Verhältnismäßigkeit ermöglichen, die Grundrechte unbedingt wahren und nicht den Löwenanteil der Einschränkungen bei den Schwächsten, den Bewohnerinnen und Bewohner abladen. Als Anwalt der Betroffenen steht der Pflegeschutzbund bereit, bei den gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen konstruktiv mitzuwirken.
Lesen Sie hier das vollständige Positionspapier mit den konkreten Forderungen auf der Website des BIVA-Pflegeschutzbundes: https://www.biva.de/positionspapier-cor ... ise-lehrt/
Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2020
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll
„Lebensqualität und Infektionsschutz im Pflegeheim aus Sicht des Verbraucherschutzes“
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ein Positionspapier veröffentlicht: Der Verbraucherschutzverein plädiert dafür, die Erfahrungen aus der Pandemie zu nutzen und Fehler aus der Anfangsphase zu vermeiden. Insbesondere eine soziale Isolation der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müsse um jeden Preis verhindert werden.
Als Anlauf- und Beratungsstelle bei Problemen im Pflegeheim erreichten den BIVA-Pflegeschutzbund in den vergangenen Monaten tausende Beratungsanfragen. Die Ratsuchenden schilderten die gravierenden Auswirkungen der Corona-bedingten Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen: Verlust von Fähigkeiten durch ausbleibende Therapie- und Betreuungsangebote, unerträgliche Besuchssituationen oder Depressionen, Selbstmordgedanken und sogar Selbsttötungen aufgrund der sozialen Vereinsamung.
Angesichts dieser gravierenden negativen Auswirkungen der ausbleibenden Besuche auf die Bewohnerinnen und Bewohner stellt der BIVA-Pflegeschutzbund die Frage, ob dieses Mittel im Verhältnis zur Wirkung angemessen war und muss dies entschieden verneinen. Ohne Zweifel seien alte Menschen eine besonders verletzliche Gruppe, die in besonderer Weise vor Ansteckung geschützt werden müsse. Aber viele negative Auswirkungen wären zu vermeiden gewesen, wenn behördliche Entscheidungen besser durchdacht und von Heimseite bewohnerfreundlicher umgesetzt worden wären. Es dürfe nicht Sinn von Verordnungen sein, dass die Menschen, die geschützt werden sollen, massiv in ihren Grundrechten und ihrer Freiheit beschnitten werden.
Ein halbes Jahr nach den ersten Besuchsverboten sei es nun allerhöchste Zeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, auch wenn man sich derzeit in einer Phase des „Durchatmens“ befinde. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen dürften nicht vergessen werden: Noch immer gibt es Einrichtungen, die den Besuchskontakt erheblich erschweren und mit unnötigen bürokratischen Hürden arbeiten. Inzwischen rechnen manche Beobachter mit einer zweiten Infektionswelle und in der Öffentlichkeit wird neuerlich über verschärfte Besuchsregelungen und Kontaktverbote in Senioreneinrichtungen diskutiert.
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Akteure in Politik, Verwaltung und bei den Heimbetreibern auf, zum Schutz der Heimbewohner und der Allgemeinheit sachgerechte Konzepte zu erarbeiten, die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klar regeln, Überprüfungen der Verhältnismäßigkeit ermöglichen, die Grundrechte unbedingt wahren und nicht den Löwenanteil der Einschränkungen bei den Schwächsten, den Bewohnerinnen und Bewohner abladen. Als Anwalt der Betroffenen steht der Pflegeschutzbund bereit, bei den gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen konstruktiv mitzuwirken.
Lesen Sie hier das vollständige Positionspapier mit den konkreten Forderungen auf der Website des BIVA-Pflegeschutzbundes: https://www.biva.de/positionspapier-cor ... ise-lehrt/
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Pflegebevollmächtigter beklagt Isolation von Pflegebedürftigen
Deutsches Ärzteblatt vom 11.09.2020:
Pflegebevollmächtigter beklagt Isolation von Pflegebedürftigen
Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat beklagt, dass manche Pflegeeinrichtungen beim Schutz vor Corona weiterhin vor allem auf Isolation der Pflegebedürftigen setzten. „Das kann sechs Monate nach Beginn der Pandemie einfach nicht mehr sein“, mahnte der Pflegebevollmächtigte heute in Berlin.
Die Einrichtungen seien für die Menschen ihr Zuhause. „Und dort benötigen sie nicht nur Schutz vor Infektionen, sondern auch Nähe, soziale Kontakte und die Gewissheit, Einfluss auf ihre Lebensbedingungen nehmen zu können.“
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... 1f7fe16ba0
Pflegebevollmächtigter beklagt Isolation von Pflegebedürftigen
Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat beklagt, dass manche Pflegeeinrichtungen beim Schutz vor Corona weiterhin vor allem auf Isolation der Pflegebedürftigen setzten. „Das kann sechs Monate nach Beginn der Pandemie einfach nicht mehr sein“, mahnte der Pflegebevollmächtigte heute in Berlin.
Die Einrichtungen seien für die Menschen ihr Zuhause. „Und dort benötigen sie nicht nur Schutz vor Infektionen, sondern auch Nähe, soziale Kontakte und die Gewissheit, Einfluss auf ihre Lebensbedingungen nehmen zu können.“
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Besuchssituation im Pflegeheim im Herbst
Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbunds:
Besuchssituation im Pflegeheim im Herbst
Bonn. Seit Beginn der Corona-Pandemie vor über sechs Monaten gelten in Pflegeheimen Besuchsbeschränkungen. Nach anfänglichen Besuchsverboten gab es nach und nach in allen Bundesländern Lockerungen, die tägliche Besuche bei den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern unter Einhaltung von Hygieneauflagen zulassen. Angesichts der aktuell steigenden Zahlen von Corona-Infektionen möchte der BIVA-Pflegeschutzbund nun untersuchen, wie sich die Situation im Herbst vor Ort entwickelt und hat daher eine weitere Online-Umfrage gestartet.
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Besuchsbeschränkungen in stationären Einrichtungen in Zeiten der Corona-Pandemie kritisch zu beobachten. Dabei geht es nicht nur um die unterschiedlichen Verordnungen in den einzelnen Bundesländern und deren Umsetzung, sondern auch um die persönlichen Erfahrungen von Betroffenen vor Ort. Bereits Mitte März und Mitte Mai gab es daher Online-Umfragen zum Thema Besuchsrechte in stationären Einrichtungen, in denen Tausende Betroffene ihre Erlebnisse schilderten. Mithilfe der Ergebnisse konnten positive Beispiele weiterverbreitet und auch Probleme benannt werden. Die dritte Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbunds „Besuchssituation im Pflegeheim im Herbst“ soll nun die aktuelle Situation unter steigenden Fallzahlen dokumentieren.
Die Ergebnisse werden selbstverständlich anonymisiert. Die Beantwortung dauert ca. 5 bis 10 Minuten.
Link zur Umfrage: https://de.surveymonkey.com/r/KMP7NTT
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Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2020
Dr. David Kröll
(Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon: 0228 – 909048 – 16 | presse@biva.de
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Besuchssituation im Pflegeheim im Herbst
Bonn. Seit Beginn der Corona-Pandemie vor über sechs Monaten gelten in Pflegeheimen Besuchsbeschränkungen. Nach anfänglichen Besuchsverboten gab es nach und nach in allen Bundesländern Lockerungen, die tägliche Besuche bei den Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern unter Einhaltung von Hygieneauflagen zulassen. Angesichts der aktuell steigenden Zahlen von Corona-Infektionen möchte der BIVA-Pflegeschutzbund nun untersuchen, wie sich die Situation im Herbst vor Ort entwickelt und hat daher eine weitere Online-Umfrage gestartet.
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Besuchsbeschränkungen in stationären Einrichtungen in Zeiten der Corona-Pandemie kritisch zu beobachten. Dabei geht es nicht nur um die unterschiedlichen Verordnungen in den einzelnen Bundesländern und deren Umsetzung, sondern auch um die persönlichen Erfahrungen von Betroffenen vor Ort. Bereits Mitte März und Mitte Mai gab es daher Online-Umfragen zum Thema Besuchsrechte in stationären Einrichtungen, in denen Tausende Betroffene ihre Erlebnisse schilderten. Mithilfe der Ergebnisse konnten positive Beispiele weiterverbreitet und auch Probleme benannt werden. Die dritte Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbunds „Besuchssituation im Pflegeheim im Herbst“ soll nun die aktuelle Situation unter steigenden Fallzahlen dokumentieren.
Die Ergebnisse werden selbstverständlich anonymisiert. Die Beantwortung dauert ca. 5 bis 10 Minuten.
Link zur Umfrage: https://de.surveymonkey.com/r/KMP7NTT
Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2020
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Situation von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemie
Befragung zur Situation von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemie - Zusammenfassung der Ergebnisse - Prof. Dr. Mirko Sporket, FH Münster August 2020
>>> https://www.fh-muenster.de/iup/mad/medi ... rVy7NWBKtA
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.Das Virus kommt mit Macht zurück – wer schützt jetzt die Alten?
hart aber fair - Talk mit Frank Plasberg vom 12.10.2020
Wiederholungen:
Dienstag, 13.10.2020
Das Erste | 02:15 Uhr
WDR | 08:25 Uhr
tagesschau24 | 20:15 Uhr
Mittwoch, 14.10.2020
3sat | 00:35 Uhr
Das Virus kommt mit Macht zurück – wer schützt jetzt die Alten? Das Virus kommt mit Macht zurück – wer schützt jetzt die Alten?Isoliert, ohne Trost der Angehörigen: So sind im Frühjahr tausende alte Menschen in unseren Pflegeheimen gestorben. Rollt jetzt, im Herbst, die zweite Infektionswelle auf die Heime zu? Wird sich das Sterben wiederholen? Wie können Alte und Personal besser geschützt werden?
... Näheres unter ... > https://www1.wdr.de/daserste/hartaberfa ... n-100.html
Gäste bei Plasberg u.a.
-- Andreas Westerfellhaus
-- Nina Böhmer
Andreas Westerfellhaus war bereits mehrfach beim Neusser Pflegetreff, einmal als Präsident des Deutschen Pflegerates, dann als Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung.
Nina Böhmer hat das Buch "Euren Applaus könnt ihr euch sonst wohin stecken" verfasst. Die Veröffentlichung ist sehr empfehlenswert: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23736
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Erfolgreicher Eilantrag einer Pflegeheimbewohnerin gegen coronabedingte Isolationsanordnung
Erfolgreicher Eilantrag einer Pflegeheimbewohnerin gegen coronabedingte Isolationsanordnung
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat dem Eilantrag einer Pflegeheimbewohnerin (Kreis Lippe) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen (CoronaAVPflegeundBesuche) stattgegeben.
Gemäß Ziff. 6.2. Satz 1 Alt. 2 der CoronaAVPflegeundBesuche vom 31. August 2020 sind pflegebedürftige Menschen, bei denen aufgrund eines konkret darzulegenden Anlasses eine SARS-CoV-2-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann, nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts getrennt von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtung unterzubringen, zu pflegen, zu betreuen und zu versorgen (Isolierung).
Dem Antrag, die aufschiebende Wirkung einer gegen diese Regelung erhobenen Klage anzuordnen, hat die 7. Kammer mit Beschluss vom 14. Oktober 2020 stattgegeben. Das private Interesse der Antragstellerin, von einer Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der in der Hauptsache (7 K 2326/20) insoweit angefochtenen Allgemeinverfügung. Ziff. 6.2. Satz 1 Alt. 2 der CoronaAVPflegeundBesuche erweise sich nach summarischer Prüfung als offensichtlich rechtswidrig.
Für die umstrittene Isolierungsanordnung fehle es an einer tauglichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Die vom Ministerium herangezogene Generalermächtigung aus § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) komme als Rechtsgrundlage nicht in Betracht, weil in § 30 IfSG spezialgesetzliche Regelungen enthalten seien, sodass ein Rückgriff auf die Generalklausel ausgeschlossen sei.
Darüber hinaus fehle es bei der von Ziff. 6.2. Satz 1 Alt. 2 CoronaAVPflegeundBesuche geregelten Isolierungsanordnung an einer behördlichen Einbeziehung. Nach derzeitiger Ausgestaltung der Regelung solle die Pflegeeinrichtung selbst entscheiden, wer isoliert werde. Eine solche Entkoppelung von einem behördlichen Entscheidungsprozess erweise sich im konkreten Fall als rechtswidrig. Die zuständige Behörde müsse nach den Regelungen des IfSG selbst prüfen, ob die Voraussetzungen einer Isolierung vorliegen und dürfe dies nicht der jeweiligen Einrichtungsleitung überlassen. Eine Präzisierung, wann von einem "konkreten Anlass" ausgegangen werden könne, enthalte die Allgemeinverfügung nicht.
Wegen des hochwertigen Schutzguts der Gesundheit des menschlichen Lebens sei es zwar grundsätzlich denkbar, die Pflegeeinrichtung bei der Umsetzung einer Isolierung einzubeziehen. Dazu hätte es jedoch einer Präzisierung bedurft, unter welchen tatsächlichen Gegebenheiten eine Isolierung zu erfolgen hat.
Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 7 L 729/20 -, nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG NRW statthaft.
Quelle: Mitteilung des Verwaltungsgerichts Inden vom 14.10.2020
>>> https://www.vg-minden.nrw.de/behoerde/p ... /index.php
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Pflegegewerkschaft BochumerBund kritisiert Spahn: Ansprüche auf Corona-Testungen kommen viel zu spät
Pflegegewerkschaft BochumerBund kritisiert Spahn: Ansprüche auf Corona-Testungen kommen viel zu spät
BOCHUM. Seit dem 15. Oktober können sich Pflegende und Pflegebedürftige in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Rehakliniken etc. regelmäßig auf Corona testen lassen. Dies regelt die kürzlich in Kraft getretene Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Deren Zielrichtung hält Benjamin Jäger, Vorstandsvorsitzender der Pflegegewerkschaft BochumerBund, zwar grundsätzlich für gut und richtig. Allerdings kritisiert er das in der Verordnung festgelegte Verfahren zur Ermittlung der monatlich benötigten Testmengen als zu umständlich und starr: Denn hierüber entscheidet der öffentliche Gesundheitsdienst auf Antrag der betreffenden Einrichtungen.
Außerdem kommen nach Ansicht des BochumerBunds die nun beschlossenen Ansprüche auf Testungen viel zu spät: "Nicht nur wir als Pflegegewerkschaft fordern angesichts der dramatischen Infektionszahlen seit langem, dass in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Heimen oder Kliniken regelmäßig sämtliche Betroffene zu testen sind", so der Gewerkschaftsvorsitzende. "Doch unsere Berufsgruppe und die betroffenen Pflegebedürftigen waren es der Bundesregierung bzw. dem Bundesgesundheitsminister offenkundig nicht wert."
Die Expertise sowie die Erfahrungen der Pflegenden werden und wurden keineswegs nur in Bezug auf die Covid-19-Testungen ignoriert, beklagt die Pflegegewerkschaft BochumerBund. Der als Krankenpfleger tätige Benjamin Jäger findet dies höchst irritierend: "Warum hören die Entscheider im Bundesgesundheitsministerium und auf anderen Ebenen so selten auf den Rat derjenigen, die die Corona-Pandemie täglich auf ihren Wohnbereichen und Stationen zu bewältigen haben?"
Die Pflegenden seien bereit und fachlich bestens gerüstet, sich konstruktiv in die Bewältigung der Corona-Krise einzubringen: "Aber dies scheint sich immer noch nicht bis zu den Verantwortlichen herumgesprochen zu haben." Das Agieren der Bundesregierung wie jetzt in Bezug auf die Tests zeigt nach Einschätzung des Gewerkschaftsvorsitzenden: "Pflege kann nun einmal nicht jeder, schon gar nicht in der Ministerialbürokratie des Bundes. Wer aber wie wir Pflegenden Pflege kann, hat im Alltag mit oft unsäglichen Umständen zu kämpfen." In einigen Einrichtungen würden schon wieder Schutzmaterialien knapp – wobei der BochumerBund auch die Dienstleister selbst in der Verantwortung sieht, sich rechtzeitig um ausreichend Nachschub zu bemühen.
Die teils katastrophalen Zustände im Gesundheitswesen müssen nach Überzeugung des BochumerBunds endlich grundsätzlich unter Beteiligung der Pflegenden angegangen werden: "Die Kolleginnen und Kollegen reiben sich für eine Gesellschaft auf, die ihnen bislang regelmäßige kostenfreie Corona-Tests verwehrt hat. Auf eine angemessene Entlohnung sowie erträgliche Arbeitsbedingungen warten wir noch. Hier muss ein grundsätzliches Umdenken einsetzen."
In der öffentlichen Diskussion geraten nach Einschätzung der Pflegegewerkschaft neben den Belangen der Pflegenden oft auch die der Pflegebedürftigen aus dem Blick. "Dabei sehen wir Pflegepersonen uns dem Wohl und dem Schutz der Pflegebedürftigen in besonderer Weise verpflichtet", unterstreicht der Gewerkschaftsvorsitzende Benjamin Jäger. In diesem Zusammenhang seien Organisationen der pflegerischen Selbstverwaltung auch deshalb so wichtig, weil zu ihren Aufgaben u. a. die Sicherstellung der Pflegequalität zählt.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.10.2020
Pressekontakt BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
c/o
Sönke Petersen
Voltmerstraße 13
30165 Hannover
Telefon: 0511 3509180
presse@bochumerbund.de
Kontaktdaten BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
Im Heicken 3
44789 Bochum
Telefon: 0178 1612547
Vorstandsvorsitzender: Benjamin Jäger
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Testverordnung statt Teststrategie
Testverordnung statt Teststrategie
Seit dem 15. Oktober 2020 gilt die neue Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) lässt die zugehörige Handlungshilfe des BMG zur Erstellung eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts noch viele Fragen offen.
Im Zuge der nationalen Teststrategie werden nun auch Antigen-Schnelltests für Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. Pflegeeinrichtungen sollen pro Bewohnerin oder Bewohner je 20 Tests pro Monat erhalten, ambulante Dienste 10 Tests pro Klienten bzw. Klientin. Damit sollen die Pflegebedürftigen, Besucherinnen und Besucher sowie das Personal getestet werden können. Die Einrichtungen müssen ein eigenes Testkonzept vorlegen, um die Tests aus Mitteln des Gesundheitsfonds erstattet zu bekommen. „Es wurde dringend Zeit, dass für den Pflegebereich eine Teststrategie entwickelt wird“, sagt Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK. „Es ist aber weiterhin noch vieles unklar. Die Verordnung und die dazugehörige Handlungshilfe fordert viel Geschick von den Leitungen der Einrichtungen und der ambulanten Dienste. Insbesondere der immense Personalaufwand bei vielen Tests ist weder organisierbar noch finanzierbar.“
Für eine sinnvolle Teststrategie ist es laut DBfK wichtig, dass es verlässliche Schnelltests gibt. Daneben kommt es darauf an, dass die Testabstriche korrekt erfolgen. Hier müssen Schulungen für die Mitarbeitenden angeboten werden. Aus Sicht des DBfK brauchen die Einrichtungen Unterstützung bei der Umsetzung. „Wenn Pflegefachpersonen beispielsweise eine Besucherin testen und das Ergebnis positiv ist, muss sie das Ergebnis an das zuständige Gesundheitsamt melden. Hier wird ein schnelles und unbürokratisches Meldesystem gebraucht, das datenschutzkonform ist. Außerdem müssen die Personen Informationen bekommen, wie sie sich nun verhalten müssen. Schließlich dürfen die Testungen nicht dazu führen, dass es zu Einbußen in der Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf kommt, da die Tests nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen“, gibt Werner zu bedenken.
Aus der Verordnung geht auch nicht hervor, wie stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste und andere Dienste, die in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine Rolle spielen, in die Teststrategie eingebunden sind.
„Um die Strategie schnell und sinnvoll in den Einrichtungen umsetzen zu können, brauchen wir zügig konkrete Informationen zu den offenen Fragen. Bei der Entwicklung der Konzepte in den Einrichtungen müssen die Pflegefachpersonen von Anfang an eingebunden werden, da sie die Kapazitäten und Notwendigkeiten in den Einrichtungen am besten einschätzen können“, so Werner.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
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Wirkungsvolle Teststrategie für Pflegeeinrichtungen ... gefordert
DBfK und Pflegegewerkschaft Bochumer Bund verlangen eine wirkungsvolle Teststrategie für Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Hospizdienste und andere Einrichtungen, die bei der Versorgung pflegebedürftige Menschen eine Rolle spielen. Die seit dem 15.10.2020 geltende neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministerium wird diesen Anforderungen offensichtlich nicht gerecht. Bei der Entwicklung der Konzepte in den Einrichtungen müssen die Pflegefachpersonen eingebunden werden, da sie die Kapazitäten und Notwendigkeiten in den Einrichtungen am besten einschätzen können. Genau so ist das! … Lesen Sie die entsprechenden Presseinfos > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 61#p115661 / > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 33#p115633
Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass die Testungen mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden sind. Es muss daher die Frage beantwortet werden, wie die personell unterbesetzten Pflegeeinrichtungen den Testanforderungen gerecht werden sollen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit längerer Zeit genau auf diese ständig zunehmende personelle Notlage aufmerksam > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23783 Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium insoweit keine Konzepte!
+++
Frontal 21 berichtete am 20.10.2020:
Vergessene Helden - Wer hat Vorrang bei Corona-Tests?
Video (7 min) verfügbar bis 20.10.2021 > https://www.zdf.de/politik/frontal-21/c ... m-100.html
Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass die Testungen mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden sind. Es muss daher die Frage beantwortet werden, wie die personell unterbesetzten Pflegeeinrichtungen den Testanforderungen gerecht werden sollen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit längerer Zeit genau auf diese ständig zunehmende personelle Notlage aufmerksam > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23783 Offensichtlich hat das Bundesgesundheitsministerium insoweit keine Konzepte!
+++
Frontal 21 berichtete am 20.10.2020:
Vergessene Helden - Wer hat Vorrang bei Corona-Tests?
Video (7 min) verfügbar bis 20.10.2021 > https://www.zdf.de/politik/frontal-21/c ... m-100.html
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Einheitliche Coronaregeln für Heime überfällig
Deutsches Ärzteblatt vom 23.10.2020:
Patientenschützer: Einheitliche Coronaregeln für Heime überfällig
Berlin – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einheitliche Coronaregeln des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für Pflegeheime als überfällig kritisiert.
Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Lage der 900.000 Pflegebedürftigen in den Heimen ist bedrückend. Sie sind die verletzlichste Gruppe in der Coronakrise. Gleichzeitig sind sie aber auch die leiseste. (...) Und weil das so ist, müssen die Pflegebedürftigen schon seit über einem halben Jahr darauf warten, dass endlich Leitlinien entwickelt werden, die sie schützen und die Isolation verhindern.“
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
Patientenschützer: Einheitliche Coronaregeln für Heime überfällig
Berlin – Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einheitliche Coronaregeln des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für Pflegeheime als überfällig kritisiert.
Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Lage der 900.000 Pflegebedürftigen in den Heimen ist bedrückend. Sie sind die verletzlichste Gruppe in der Coronakrise. Gleichzeitig sind sie aber auch die leiseste. (...) Und weil das so ist, müssen die Pflegebedürftigen schon seit über einem halben Jahr darauf warten, dass endlich Leitlinien entwickelt werden, die sie schützen und die Isolation verhindern.“
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Ambulante Pflege weiterhin ohne ausreichenden Schutz
"Ambulante Pflege weiterhin ohne ausreichenden Schutz"
Handlungsstrategie für Arbeit unter Coronabedingungen fehlt
Düsseldorf, 26.10.2020. Während endlich Anstrengungen unternommen werden, durch Corona-Tests Infektionsschutz und Lebensqualität in Heimen sicherzustellen, ist die Lage in der ambulanten Pflege noch ganz ungenügend.
„Sowohl von pflegenden Angehörigen als auch von Mitgliedern, die ambulante Pflegedienste anbieten, hören wir, dass dort teilweise >Land unter< ist“, sagt die Vorsitzende des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW, Regina Schmidt-Zadel. „Pflegediensten fehlt zum Teil schon wieder Schutzkleidung, und auch nach Inkrafttreten der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministers vom 14. Oktober wissen sie häufig nicht, wie sie an Tests kommen können und welche Regeln für eine Quarantäne gelten.“
Der Geschäftsführer eines Pflegedienstes in NRW schreibt etwa: „Die weiterhin undurchsichtige Teststrategie und die noch weniger nachvollziehbaren Quarantäneregelungen, d.h. wann muss wer für wie lange in Quarantäne bleiben, wann läuft die Quarantäne aus, mit oder ohne Testung, verunsichert die Pflege- und Betreuungskräfte. Dabei könnten mit kleinen Maßnahmen schnelle und, mindestens ebenso wichtig, unkomplizierte Testungen durchgeführt werden.“
Der Verordnung zufolge müssen die Einrichtungen oder Dienste eigene Testkonzepte vorlegen und bekommen dann eine bestimmte Anzahl von Antigentests bewilligt, die sie sich selbst besorgen sollen. „Die neue Regelung ist bei den Gesundheitsämtern aber zum Teil noch gar nicht bekannt“, erklärt die Vertreterin eines Anbieterverbandes. Und auch der Geschäftsführer des Pflegedienstes berichtet, dass das eigene Konzept, das er schon im August entwickelt und vorgelegt hatte, bisher nicht im Sinne einer schnellen Testung vor Ort unterstützt worden sei.
Pflegende Angehörige beobachten mit Sorge, dass Pflegekräfte schon mal ohne Mundschutz oder Handschuhe ins Haus kommen. Oft sind sie auch ganz ohne Unterstützung, weil ambulante Pflegedienste und Tagespflegen gar keine Kapazitäten mehr frei haben.
„Wieder einmal müssen wir feststellen, dass unsere pflegenden Angehörigen mit der Verantwortung für den eigenen Schutz und häufig auch mit der häuslichen Pflege alleingelassen werden“, beklagt Regina Schmidt-Zadel. „Die Gesundheitsämter und andere Verantwortliche müssen dringend in die Lage versetzt werden, ihren vom Bund übertragenen Aufgaben nachzukommen. Wir brauchen auch weiterhin mehr Tagespflegeplätze und ambulante Pflegekräfte.“
Quelle: Pressemitteilung vom 26.10.2020
V.i.S.d.P. Regina Schmidt-Zadel MdB a.D., Vorsitzende
Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. Bergische Landstraße 2 * 40629 Düsseldorf
Tel. 0211/240869 – 18 * Fax. 0211/240869 - 11
presse@alzheimer-nrw.de * www.alzheimer-nrw.de
Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. wurde 2003 gegründet. Er ist die Interessenvertretung der regionalen Alzheimer Gesellschaften und Alzheimer Angehörigen- Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen in NRW. Er führt laufend eigene Projekte durch, z.B. das Projekt "Leben mit Demenz", eine Schulungsreihe für Angehörige. Er ist Veranstalter von Fachtagungen und Herausgeber eigener Publikationen. Er setzt sich für einen würdevollen Umgang mit Menschen mit Demenz ein, insbesondere in der Pflege, und wirkt an der Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Gremien, Ausschüssen und auf politischer Ebene mit.
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Erneute Abschottung von Pflegeheimen: BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Klageweg bei Besuchsverboten
Erneute Abschottung von Pflegeheimen:
BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Klageweg bei Besuchsverboten
Bonn. Steigende Corona-Zahlen im Land führen aktuell wieder zu teils unverhältnismäßigen Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen. Das erfährt der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung und befürchtet eine Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr. Führt in solchen Fällen das Gespräch mit der Heimleitung oder sogar der Kontakt zum Gesundheitsamt bzw. der Heimaufsichtsbehörde nicht zur Lösung, empfiehlt der BIVA-Pflegeschutzbund den Klageweg. Er verweist dabei auf ein kürzlich erteiltes Urteil, das die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin aufgehoben hat.
Städte und Kommunen koppeln wieder das Besuchsrecht an den Corona-Inzidenzwert, Länderverordnungen werden verschärft, einzelne Einrichtungen verhängen erneut Besuchs- und Ausgangsverbote oder aber unerfüllbare Auflagen für Besucher aus innerdeutschen Risikogebieten. Verzweifelte Anfragen mehren sich wieder im BIVA-Beratungsdienst. Und das, obwohl laut Bund-Länder-Beschluss vom 14. Oktober der Schutz der vulnerablen Gruppen nicht zu deren völliger sozialer Isolierung führen darf.
Gestärkt wurden jetzt die Rechte von Pflegeheimbewohnern durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden. Die Richter hoben die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage auf und stellten gleichzeitig erstmals den Inhalt einer Corona-Schutzverordnung infrage.
Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht darin eine Bestätigung seiner Rechtsauffassung, denn die BIVA-Juristen hatten von Beginn der Corona-Krise an die Wahrung der Persönlichkeitsrechte trotz der nötigen Schutzmaßnahmen gefordert. „Wir empfehlen daher ausdrücklich den Klageweg, wenn grundrechtsverletzende Maßnahmen angewendet werden, die nicht von einem Gericht oder einer Behörde angeordnet wurden“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbunds. „Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten. Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Hier bieten wir Betroffenen unsere Beratung und Unterstützung an.“
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll
Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2020
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Klageweg bei Besuchsverboten
Bonn. Steigende Corona-Zahlen im Land führen aktuell wieder zu teils unverhältnismäßigen Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen. Das erfährt der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung und befürchtet eine Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr. Führt in solchen Fällen das Gespräch mit der Heimleitung oder sogar der Kontakt zum Gesundheitsamt bzw. der Heimaufsichtsbehörde nicht zur Lösung, empfiehlt der BIVA-Pflegeschutzbund den Klageweg. Er verweist dabei auf ein kürzlich erteiltes Urteil, das die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin aufgehoben hat.
Städte und Kommunen koppeln wieder das Besuchsrecht an den Corona-Inzidenzwert, Länderverordnungen werden verschärft, einzelne Einrichtungen verhängen erneut Besuchs- und Ausgangsverbote oder aber unerfüllbare Auflagen für Besucher aus innerdeutschen Risikogebieten. Verzweifelte Anfragen mehren sich wieder im BIVA-Beratungsdienst. Und das, obwohl laut Bund-Länder-Beschluss vom 14. Oktober der Schutz der vulnerablen Gruppen nicht zu deren völliger sozialer Isolierung führen darf.
Gestärkt wurden jetzt die Rechte von Pflegeheimbewohnern durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden. Die Richter hoben die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage auf und stellten gleichzeitig erstmals den Inhalt einer Corona-Schutzverordnung infrage.
Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht darin eine Bestätigung seiner Rechtsauffassung, denn die BIVA-Juristen hatten von Beginn der Corona-Krise an die Wahrung der Persönlichkeitsrechte trotz der nötigen Schutzmaßnahmen gefordert. „Wir empfehlen daher ausdrücklich den Klageweg, wenn grundrechtsverletzende Maßnahmen angewendet werden, die nicht von einem Gericht oder einer Behörde angeordnet wurden“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbunds. „Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten. Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Hier bieten wir Betroffenen unsere Beratung und Unterstützung an.“
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Pflegen mit Corona? Gesundheit hat Vorrang
Pflegen mit Corona? Gesundheit hat Vorrang
Laut Robert Koch Institut (RKI) sollen Pflegefachpersonen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, bei Personalknappheit trotz Infektion arbeiten dürfen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht zusätzlich gefährdet werden darf.
„Die Gesundheit der Pflegenden in der Langzeitpflege und in den Krankenhäusern muss mit gleicher Priorität geschützt werden, wie die aller anderen Bürgerinnen und Bürger auch“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Bislang kann niemand einschätzen, wie hoch das Risiko für Spätfolgen ist, wenn eine Infektion nicht ernst genommen wird. Insbesondere wenn die infizierten Pflegefachpersonen in der Versorgung von COVID-19-Patient/innen eingesetzt werden, sind sie extrem belastet und damit zusätzlich gefährdet.“
Der Einsatz von positiv getesteten Pflegefachpersonen im Krankenhaus darf dem RKI zufolge nur bei gravierendem Personalmangel erfolgen. Bedingung ist, dass die Pflegefachpersonen keine Symptome aufweisen, FFP2-Masken bei der Arbeit tragen und ausschließlich infizierte Patientinnen und Patienten versorgen. Es bleibt dabei unklar, was ein ‚gravierender Mangel‘ ist. „Der DBfK lehnt die Beschäftigung von infizierten Pflegenden grundsätzlich ab, unabhängig davon ob sie messbare Symptome aufweisen oder nicht“, so Bienstein.
Für Einrichtungen in der Langzeitpflege gilt laut RKI, dass positiv getestete Beschäftigte keine Bewohnerinnen und Bewohner versorgen dürfen. Allerdings kann bei Personalmangel die Quarantänezeit bei Verdachtsfällen auf sieben Tage verkürzt werden, damit die Pflegefachpersonen schneller eingesetzt werden können. Aus der Praxis hört man allerdings, dass auch in der Langzeitpflege infiziertes Personal eingesetzt werde, um infizierte Bewohnerinnen und Bewohner zu versorgen. Auch berichten Pflegende, dass auf Tests verzichtet wird, um so die Versorgung sicherzustellen.
Nach Ansicht des DBfK sind auch bei Verdachtsfällen die Quarantäneregeln einzuhalten, da dies vor allem dem Schutz der Menschen mit Pflegebedarf dient. „Sollte die Anzahl von Pflegenden einer Einrichtung in Quarantäne oder mit nachgewiesener Infektion so hoch werden, dass eine sichere Versorgung nicht mehr möglich ist, müssen sich Träger, Gesundheitsämter, Kommunen und gegebenenfalls die Heimaufsicht zusammensetzen, um Lösungen zu finden. Das muss jetzt bereits vorbereitet werden“, fordert Bienstein.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.10.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
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Was tun bei Krankheitsausbrüchen in Pflegeheimen?
Ärzte Zeitung vom 05.11.2020
Atemwegsinfektionen
Was tun bei Krankheitsausbrüchen in Pflegeheimen?
Wenn in einem Heim viele Menschen gleichzeitig erkranken, ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig. Das Robert Koch-Institut bietet eine Checkliste an, was dagegen zu tun ist. > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 532D3960E6
Checkliste für die Gesundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeeinrichtungen
> https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/I ... cationFile
Atemwegsinfektionen
Was tun bei Krankheitsausbrüchen in Pflegeheimen?
Wenn in einem Heim viele Menschen gleichzeitig erkranken, ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig. Das Robert Koch-Institut bietet eine Checkliste an, was dagegen zu tun ist. > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... 532D3960E6
Checkliste für die Gesundheitsämter (GÄ) und/oder Pflegeeinrichtungen
> https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/I ... cationFile
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Zweite Welle der Corona-Pandemie trifft Profession Pflege mit voller Wucht
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (6. November 2020, Nr. 33/2020)
Zweite Welle der Corona-Pandemie trifft Profession Pflege mit voller Wucht
Fragwürdige Lösungen sind keine Antworten auf die pflegerische Notlage
„Vielerorts wird in Deutschland ein Mangel oder ein drohender Mangel an Pflegefachpersonen auf Intensivstationen gemeldet. Das zeigt: Die Corona-Pandemie verschärft ein seit langem bestehendes Problem, und dies nicht nur auf Intensivstationen. Es fehlen überall Pflegefachpersonen. Darauf weisen der Deutsche Pflegerat und seine Mitgliedsverbände seit vielen Jahren hin“, betont der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner.
„Die Bewältigung der Corona Pandemie verlangt den professionell Pflegenden übermenschliche Arbeitsleistungen ab, die weit über das Limit dessen gehen, was normal ist. Hierauf müssen alle Verantwortlichen und insbesondere die Politik rasch und konsequent reagieren. Der Sommer wurde nicht ausreichend genutzt, sich auf die Bewältigung der zweiten Welle der Corona-Pandemie vorzubereiten.
Völlig verfehlt und absolut indiskutabel ist das, was gerade in Niedersachsen passiert. Hier wird per Verfügung das Arbeitszeitgesetz ausgehöhlt und Pflegende können ab sofort mit bis zu 60 Stunden Arbeitszeit pro Woche belastet werden. Anstatt die seit langem bekannten Probleme in der Pflege-Personalausstattung anzugehen, sollen jetzt die professionell Pflegenden mit ihrem Rücken herhalten. Das ist politisch schäbig. In dieselbe Kerbe schlägt die Entscheidung, dass infizierte, symptomfreie Pflegende in Zukunft arbeiten sollen! Die professionell Pflegenden brauchen einen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der seinen Namen verdient.
Es fehlt ein klares Konzept, wie Pflegefachpersonen in Krisensituationen sinnvoll eingesetzt werden können. Nicht zu Ende gedacht ist, wie die Teststrategie in den Pflegeheimen umgesetzt werden kann, genauso wie ein erneutes Aussetzen von Personaluntergrenzen im Krankenhaus.
Was grundsätzlich fehlt, ist eine ausreichende Ausstattung mit Pflegefachpersonen, die am Pflegebedarf ausgerichtet ist. Dem Bundesgesundheitsministerium liegt seit Januar 2020 für den Krankenhausbereich ein guter Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Gewerkschaft ver.di für eine sinnvolle Personalbemessung vor. Auch das vorgelegte Personalbemessungsverfahren für Pflegeheime benötigt eine kraftvollere Roadmap, als dies aktuell erkennbar ist. Das muss alles spätestens 2021 geregelt werden!
Die Verantwortlichen müssen endlich beginnen, auf die Expertise der Profession Pflege zu vertrauen, sie an Entscheidungen gleichberechtigt zu beteiligen und deren wertvolles Know-how aufzugreifen. Deutlich wird dies auch in der Beratung des Bundesgesundheitsministeriums zur Corona-Pandemie. Hier fehlt die Vertretung der Pflegeberufe. In Zeiten der Krise und darüber hinaus ist dies ein No-Go! Wenn man sich nur eines wünschen dürfte aus der hoffentlich zu bewältigenden Corona-Pandemie, dann ist es die Einbindung der Profession Pflege an erster Stelle und nicht dann, wenn es wieder einmal zu spät ist.
Der Deutsche Pflegerat fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, die jetzt verhängten Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung der Pandemie zu beachten. Das ist ein essenzieller Beitrag zur Reduzierung der Belastung aller Gesundheitsberufe.“
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (6. November 2020, Nr. 33/2020)
Zweite Welle der Corona-Pandemie trifft Profession Pflege mit voller Wucht
Fragwürdige Lösungen sind keine Antworten auf die pflegerische Notlage
„Vielerorts wird in Deutschland ein Mangel oder ein drohender Mangel an Pflegefachpersonen auf Intensivstationen gemeldet. Das zeigt: Die Corona-Pandemie verschärft ein seit langem bestehendes Problem, und dies nicht nur auf Intensivstationen. Es fehlen überall Pflegefachpersonen. Darauf weisen der Deutsche Pflegerat und seine Mitgliedsverbände seit vielen Jahren hin“, betont der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner.
„Die Bewältigung der Corona Pandemie verlangt den professionell Pflegenden übermenschliche Arbeitsleistungen ab, die weit über das Limit dessen gehen, was normal ist. Hierauf müssen alle Verantwortlichen und insbesondere die Politik rasch und konsequent reagieren. Der Sommer wurde nicht ausreichend genutzt, sich auf die Bewältigung der zweiten Welle der Corona-Pandemie vorzubereiten.
Völlig verfehlt und absolut indiskutabel ist das, was gerade in Niedersachsen passiert. Hier wird per Verfügung das Arbeitszeitgesetz ausgehöhlt und Pflegende können ab sofort mit bis zu 60 Stunden Arbeitszeit pro Woche belastet werden. Anstatt die seit langem bekannten Probleme in der Pflege-Personalausstattung anzugehen, sollen jetzt die professionell Pflegenden mit ihrem Rücken herhalten. Das ist politisch schäbig. In dieselbe Kerbe schlägt die Entscheidung, dass infizierte, symptomfreie Pflegende in Zukunft arbeiten sollen! Die professionell Pflegenden brauchen einen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der seinen Namen verdient.
Es fehlt ein klares Konzept, wie Pflegefachpersonen in Krisensituationen sinnvoll eingesetzt werden können. Nicht zu Ende gedacht ist, wie die Teststrategie in den Pflegeheimen umgesetzt werden kann, genauso wie ein erneutes Aussetzen von Personaluntergrenzen im Krankenhaus.
Was grundsätzlich fehlt, ist eine ausreichende Ausstattung mit Pflegefachpersonen, die am Pflegebedarf ausgerichtet ist. Dem Bundesgesundheitsministerium liegt seit Januar 2020 für den Krankenhausbereich ein guter Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Gewerkschaft ver.di für eine sinnvolle Personalbemessung vor. Auch das vorgelegte Personalbemessungsverfahren für Pflegeheime benötigt eine kraftvollere Roadmap, als dies aktuell erkennbar ist. Das muss alles spätestens 2021 geregelt werden!
Die Verantwortlichen müssen endlich beginnen, auf die Expertise der Profession Pflege zu vertrauen, sie an Entscheidungen gleichberechtigt zu beteiligen und deren wertvolles Know-how aufzugreifen. Deutlich wird dies auch in der Beratung des Bundesgesundheitsministeriums zur Corona-Pandemie. Hier fehlt die Vertretung der Pflegeberufe. In Zeiten der Krise und darüber hinaus ist dies ein No-Go! Wenn man sich nur eines wünschen dürfte aus der hoffentlich zu bewältigenden Corona-Pandemie, dann ist es die Einbindung der Profession Pflege an erster Stelle und nicht dann, wenn es wieder einmal zu spät ist.
Der Deutsche Pflegerat fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, die jetzt verhängten Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung der Pandemie zu beachten. Das ist ein essenzieller Beitrag zur Reduzierung der Belastung aller Gesundheitsberufe.“
Ansprechpartner:
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Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
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Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
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Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).