Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Finanzierung der Pflegeversicherung zukunftsfest machen

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2015, 18:39

BARMER GEK Pressemitteilung vom 11. September 2015

Langkutsch: Finanzierung der Pflegeversicherung zukunftsfest machen

Würzburg/Berlin - Das Pflegestärkungsgesetz II soll Ende September erstmals im Deutschen Bundestag beraten werden. Im Rahmen einer Verwaltungsratssitzung der BARMER GEK in Würzburg erklärt dazu der Vorsitzende der Verwaltungsrates, Holger Langkutsch:

„Viele Maßnahmen der nächsten Pflegereform finden unsere ungeteilte Zustimmung. Dazu gehört vor allem die dringend erforderliche Besserstellung von demenzkranken Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Für diesen Personenkreis ist die Pflegeversicherung heute noch nicht ausreichend da.

Nachbesserungsbedarf gibt es allerdings beim Thema Finanzierung. Angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Anzahl an Pflegedürftigen müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um das System zukunftsfest zu machen. Wir benötigen eine solide und leistungsfähige Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger, und dafür kommt ausschließlich das solidarisch finanzierte System der gesetzlichen Pflegeversicherung in Betracht. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung muss aus diesem Grund überwunden werden.

Einen weiteren Knackpunkt des Pflegestärkungsgesetzes stellt die fehlende regelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen dar. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen Anspruch darauf, dass die Leistungen in Zukunft nicht an Wert verlieren. Um dem vorzubeugen, sollte eine gesetzliche Regelung die Dynamisierung gekoppelt an der Preisentwicklung sicherstellen.“
______________________________________________
Presseabteilung der BARMERGEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 20 60 99 1421
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 20 60 44-30 20
E-Mail: presse@barmer-gek.de

+++
Anmerkung der Moderation:
Die Forderung der Zusammenführung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung kann nicht ernstlich eine Lösung der Probleme sein. Die gesetzlichen Träger wollen natürlich mit ihrer Forderung einen Konkurrenten los werden. - Solche Erwägungen müssten natürlich auch die Krankenversicherung betreffen. Dann kommen noch andere und fordern eine Bürgerversicherung. - Alles entbehrliche Diskussionen. Wir müssen die bestehenden Strukturen vernünftig reformieren, in dem wir die Leistungserbringung stärken, z.B. den Pflegenotstand auflösen. Das sollten die Träger unserer Sozialsysteme endlich mit Macht einfordern. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Zweites Pflegereformgesetz im Bundestag

Beitrag von WernerSchell » 11.09.2015, 18:42

Zweites Pflegereformgesetz im Bundestag
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Das zweite Pflegestärkungsgesetz liegt jetzt im Bundestag zur Beratung vor. Im vergangenen Jahr hatte das Parlament bereits den ersten Teil der großen Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt, die seit Anfang 2015 in Kraft sind. Mit dem zweiten Teil der Reform (18/5926 http://dip.bundestag.de/btd/18/059/1805926.pdf ) wird vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.
Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet.
Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereit stehen. Die Beiträge sollen sodann bis 2022 stabil bleiben.
Mit der neuen Begutachtung werden nach Angaben der Bundesregierung körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Der künftig entscheidende Grad der Selbstständigkeit wird in sechs Kategorien gemessen, aus der sich eine Gesamtbewertung ergibt, darunter Mobilität, psychische Problemlagen, Selbstversorgung sowie Gestaltung des Alltagslebens. Zuerkannt werden je nach Pflegegrad unterschiedliche hohe ambulante Geldleistungen, ambulante Sachleistungen und stationäre Leistungsbeträge.
Die Hilfe setzt künftig schon dann an, wenn Pflegefälle noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber etwa altersgerechte Wohnungsumbauten oder eine allgemeine Betreuung benötigen. In der vollstationären Pflege werden die Patienten finanziell entlastet, weil die Höhe des zu erbringenden Eigenanteils mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr steigt. So zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in Pflegeheimen den gleichen Eigenanteil, der sich aber zwischen den Heimen unterscheiden kann.
Wer schon Pflegeleistungen bekommt, wird mit dem Gesetz automatisch in das neue System integriert. Ein neuer Antrag auf Begutachtung ist nicht nötig. Wer Leistungen von der Pflegeversicherung bereits bekommt, erhält diese mindestens im selben Umfang weiter. So werden Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Aus Pflegestufe I wird also der Pflegegrad zwei. Menschen mit geistigen Einschränkungen kommen in den übernächsten Pflegegrad. So wird aus Pflegestufe 0 der Pflegegrad zwei.
Verbesserungen sind auch für pflegende Angehörige vorgesehen. So soll künftig die Pflegeversicherung für Helfer, die einen Patienten mit Pflegegrad zwei bis fünf mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause betreuen, Rentenbeiträge zahlen. Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad fünf betreut, erhält um 25 Prozent höhere Rentenbeiträge als bisher. Auch Angehörige, die sich um einen reinen Demenzfall kümmern, werden über die Rentenversicherung abgesichert.
Bei Menschen, die aus ihrem Beruf aussteigen, um Angehörige zu pflegen, bezahlt die Pflegeversicherung künftig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer des Pflegeeinsatzes. Damit behalten diese pflegenden Angehörigen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Schließlich müssen die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer anbieten.
Mit den Änderungen soll auch die Bürokratie eingedämmt werden. So soll den Pflegefällen das Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Einstufung in einen Pflegegrad künftig automatisch zugehen. Vorgesehen ist auch eine Widerspruchsmöglichkeit. Die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zur Hilfsmittelversorgung sollen von den Pflegekassen künftig gleich als Antrag gewertet werden, ohne erneute Prüfung.
Grundlegend überarbeitet werden laut Regierung die Regelungen zur Qualitätssicherung, das betrifft auch den sogenannten Pflege-TÜV. Zudem soll mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch die Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen überprüft und an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Die Pflege-Selbstverwaltung wird erstmals gesetzlich dazu verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.

Quelle: Mitteilung vom 11.09.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Umfrage zeigt: Viele sorgen sich um Pflege

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2015, 18:56

Ärzte Zeitung vom 21.09.2015:
Umfrage zeigt: Viele sorgen sich um Pflege
Das Thema Pflege bereitet vielen Deutschen Sorgen - aber konkrete Pläne haben die Wenigsten.
Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. Gesundheitsminister
Hermann Gröhe äußerst sich heute in einer Pressekonferenz zum Pflegestärkungsgesetz.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=894 ... ege&n=4496
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Änderungen für Pflegebedürftige und Pflegeheime

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2015, 14:18

Pflegereform: Gravierende Änderungen für Pflegebedürftige und Pflegeheime

Berlin, 24. September 2015 Morgen befasst sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz. "Auf Pflegebedürftige und Pflegeheime kommen mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gravierende Änderungen zu", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Aus Sicht der Diakonie sei die große Richtung der Reform mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu begrüßen, aber - so Loheide: "Wir brauchen längere Übergangsfristen für die Aushandlung der konkreten Rahmenbedingungen auf der Landesebene und mit den Pflegekassen. Dabei denke ich besonders an ausreichendes Personal, das "A und O" für die Pflegeheime."

In der vollstationären Pflege soll der Eigenanteil für Pflegebedürftige nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigen: Pflegebedürftige des Pflegegrades zwei bis fünf zahlen den gleichen Anteil. In der Konsequenz bedeute dies aber auch, dass der Einzug ins Pflegeheim mit einem niedrigen Pflegegrad sehr viel mehr kosten werde als heute, betont Loheide.

Renate Gamp, Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) sieht in dem Gesetzentwurf eine enorme konzeptionelle Herausforderung für die stationäre Altenhilfe: "Wenn künftig nur noch Menschen mit hohem Pflegegrad ins Pflegeheim wechseln sollten, werden sich die Pflegeheime stark verändern". Sie erinnert: "Jeder Pflegebedürftige hat ein
Wunsch- und Wahlrecht für die Art, wie er versorgt werden will. Wir dürfen die finanzielle Schwelle für den Einzug in ein Pflegeheim nicht so hochsetzen, dass diese Option für betagte Menschen ohne schwere Einschränkungen praktisch nicht mehr in Frage kommt".

Quelle: Pressemitteilung vom 24.09.2015
Ute Burbach-Tasso
Pressestelle Diakonie Deutschland pressestelle@diakonie.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegereform: gute Arbeitsbedingungen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2015, 07:04

Ärzte Zeitung vom 28.09.2015:
Pflegereform: Schwacher Gegenwind
Bundestag und Bundesrat diskutieren das Pflegestärkungsgesetz II, und Hermann Gröhe lässt keinen Zweifel:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt! mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=895 ... ege&n=4509

Anmerkung der Moderation:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff löst noch keine Probleme im Pflegesystem. Dazu ein Zitat: "Ich bin Gegnerin einer immer weiteren Differenzierung. Mehr Schubladen heißt noch nicht mehr Inhalt". - So die Erklärung der Sozialministerin Cornelia Rund (SPD), Niedersachsen, zum PSG II. Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen werden nicht zwingend eine Verbesserung für die Pflegebedürftigen bedeuten, sondern zunächst nur mehr Bürokratie (Quelle: Zeitschrift "CAREkonkret" vom 21.08.2015). - Demenz und neuer Pflegebegriff sind Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 - auf dem Podium u.a. der Bundesgesundheitsminister!
viewtopic.php?f=4&t=21044
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Re: Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2015, 12:08

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt
Nachhaltige Finanzierung fehlt im Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz II
Die geplante gesetzliche Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Schaffung eines neuen Begutachtungsverfahrens schließt endlich eine Gerechtigkeitslücke in der Pflegeversicherung. Am 30. September 2015 führt der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II durch, die zweite Stufe der Pflegereform. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermisst jedoch ein nachhaltiges zukunftsfähiges Finanzierungskonzept.
Weiterlesen > http://www.vzbv.de/pressemitteilung/der ... riff-kommt

Quelle: Mitteilung vom 29.09.2015
Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 030 – 25 800 525
E-Mail: presse@vzbv.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

BIVA fordert „dritte Bank“ der Betroffenenverbände

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2015, 16:57

Pflegestärkungsgesetz II:
Kassen und Anbieter blockieren sich weiterhin
BIVA fordert „dritte Bank“ der Betroffenenverbände


Bonn. Mit dem aktuellen Entwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde die Chance vertan, die Weichen für bessere Entscheidungsstrukturen in der Pflegegesetzgebung zu stellen. Es droht, dass die gleichberechtigt beteiligten Kassen und Anbieter sich bei notwendigen Beschlüssen zur Qualitätssicherung in der Pflege weiterhin blockieren. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert die stimmberechtigte Beteiligung einer „dritten Bank“ der Betroffenen- und Verbraucherverbände, um die Pattsituation zu durchbrechen. Zugleich soll so auch die Sichtweise der zahlenden Betroffenen mit in die Gesetzgebung einfließen.
Das neue Gesetz bringt nur einige punktuelle Neuerungen. Wichtiger wäre es gewesen, langfristig die Strukturen für Entscheidungen zu verbessern. Da auch das beste Gesetz nicht alle Einzelfragen für 2,5 Millionen Pflegebedürftige abschließend regeln kann, kommt der sogenannten Pflegeselbstverwaltung eine große Bedeutung zu. Die Erfahrungen der letzten sechs Jahre zeigen, dass diese in ihrer bisherigen Form nicht in der Lage war, einfachste Verbesserungen in den Pflegetransparenzvereinbarungen durchzusetzen. Das Grundproblem bleibt auch im „Qualitätsausschuss“ bestehen, wie das Gremium der Qualitätssicherung nach den aktuellen Entwürfen heißt: Es sitzen sich Vertreter der Pflegekassen und der Leistungsanbieter gleichberechtigt gegenüber. Die Vertreter der Betroffenen werden wieder nicht stimmberechtigt an den Entscheidungen beteiligt.
„Die Politik hat die historische Chance verpasst“, kommentiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA, „die verkrusteten Strukturen aufzubrechen. Die beiden sich blockierenden Parteien sind so ineinander verbissen, dass sinnvolle Entscheidungen für die Betroffenen und die Bürger nicht unbedingt erwartet werden können.“ Die Verbraucher- und Betroffenenverbände könnten diese Pattsituation aufbrechen. Ihr Blickwinkel ist unabhängig von den ökonomischen Zwängen der Anbieter und der Kassen und näher an der erlebten Wirklichkeit im Pflegealltag. An diesem „Zünglein an der Waage“ sollten sich zukünftige Entscheidungen messen und somit dem Qualitätsausschuss mehr Handlungsfähigkeit geben.
Betroffene haben eine eigene Perspektive und würden vielfach anders entscheiden. Bestes Beispiel: Die Pflegenoten mit einem Durchschnitt von 1,3, der zwar technisch einwandfrei ermittelt wird, aber völlig an der erlebten Wirklichkeit vorbeigeht und deshalb von keinem Bürger ernst genommen wird. Ein solches System wäre unter echter Mitbestimmung durch die Betroffenenverbände kaum vorstellbar. Durch eine voll stimmberechtigte Beteiligung von Verbraucherorganisationen könnte ein Perspektivenwechsel gelingen, der den Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.09.2015
Ansprechpartner: Dr. David Kröll
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegereform muss Betroffenen eine Stimme geben

Beitrag von WernerSchell » 29.09.2015, 16:59

Presseinformation – 721/9/2015 Düsseldorf, 29. September 2015

Ministerin Steffens: Pflegereform muss Betroffenen eine Stimme geben
Unterstützung für Forderung der Betroffenenverbände - NRW-Vorstoß im Bundesrat erfolgreich


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Pflegeministerin Barbara Steffens fordert den Bund auf, im Rahmen der Pflegereform die Mitspracherechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken und unterstützt entsprechende Forderungen der Betroffenenverbände - wie aktuell heute von der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). „Wenn der Bund die Betroffenen in der Pflege wirklich ernst nehmen will, muss er ihnen im Rahmen der Pflegeform ein echtes Stimmrecht in den maßgeblichen Entscheidungsgremien einräumen“, erklärte Ministerin Steffens. „Es reicht nicht aus, dass die Vertretungen der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen zwar mitreden, aber nicht mitentscheiden dürfen“, so Steffens weiter.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung fordert deshalb ein Stimmrecht der Betroffenenorganisationen im neuen Gremium der Qualitätssicherung in der Pflege. Auch der Bundesrat hat sich dieser Forderung am vergangenen Freitag in seiner Stellungnahme zum Pflegestärkungsgesetz II auf Antrag Nordrhein-Westfalens angeschlossen.

Ministerin Steffens: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Betroffenen nur mitreden dürfen, am Ende aber wieder nur die Pflegekassen und die Leistungsanbieter stimmberechtigt sind, wenn es um Fragen der Pflegequalität geht.“ Zum einen zahlten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einen erheblichen Teil der Leistungen aus der eigenen Tasche, seien also genau wie die Pflegekassen ein „Kostenträger“. „Und die Pflegequalität geht doch die Pflegebedürftigen zu allererst an! Es geht um ihre Gesundheit, ihre Lebensqualität und ihre Selbstbestimmung. Deshalb müssen sie auf Augenhöhe mitbestimmen können – und eine bloße Mitsprache ohne Stimmrecht ist keine Augenhöhe“, so Steffens.

Zum Hintergrund:
Der aktuelle Gesetzentwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sieht ein neues Gremium der Qualitätssicherung in der Pflege vor (Qualitätsausschuss), welches in gleicher Zahl aus Vertretungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und aus Vertretungen der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene besteht. Die Vertretungen der Betroffenen sind in diesem Gremium aber nicht stimmberechtigt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Experten fürchten Pflegeungerechtigkeiten

Beitrag von WernerSchell » 30.09.2015, 17:38

Experten fürchten Pflegeungerechtigkeiten
Gesundheit/Anhörung

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt auf die dringlichen Reformerfordernisse aufmerksam gemacht
> siehe z.B. unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252

Bild - Bild

Berlin: (hib/PK) Das von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz (18/5926 http://dip.bundestag.de/btd/18/059/1805926.pdf ) wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten.
Heftig kritisiert werden zu erwartende hohe Hürden für eine vollstationäre Versorgung. Zudem wird bemängelt, dass ein übergreifendes Reformkonzept innerhalb der Sozialgesetzbücher (SGB) nicht ersichtlich sei, unter anderem mit Blick auf die Behindertenhilfe. Ungelöst ist aus Sicht Sachverständiger auch der akute Personalnotstand in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen.
Die geplanten Verbesserungen für pflegende Angehörige werden von einigen Experten weiter als unzureichend angesehen. Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Änderungen wird zudem eine parallele Überprüfung der Resultate dringend empfohlen wie auch eine Begleitforschung zu den neu eingeführten Pflegebegriffen.
In der Anhörung explizit gelobt wurden die neuen Beratungsangebote für Patienten und Angehörige. Ein Einzelsachverständiger warnte jedoch vor überzogenen Erwartungen an die Reform. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei zwar "ein Meilenstein", es bleibe aber noch viel zu tun.
Im vergangenen Jahr hatte das Parlament den ersten Teil der großen Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt. Mit dem zweiten Teil wird nun vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit unabhängig davon ermittelt werden, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut. Entscheidend ist künftig der Grad der Selbstständigkeit im Alltag.
Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet. Nachteile für Alt-Pflegefälle soll es nicht geben. Verbesserungen sind für pflegende Angehörige vorgesehen. Überarbeitet werden die Regelungen zur Qualitätssicherung, das betrifft auch den sogenannten Pflege-TÜV.
Pflegeheimbewohner werden nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz mehrfach künftig benachteiligt, einmal bei der unzureichenden Hospiz- und Palliativversorgung und zudem in der medizinischen Behandlungspflege, die von der Pflegeversicherung statt von der Krankenversicherung getragen wird. Die Pflegeversicherung übernehme aber nur die Kosten in Höhe der pauschalen Leistungsbeiträge. Da diese in der Praxis schon ohne Behandlungspflege ausgeschöpft seien, müssten Pflegeheimbewohner die Leistung faktisch selbst finanzieren.
Laut einer Studie summiere sich die Mehrbelastung auf bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr, während die anderen Versicherten die Kosten über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnen könnten. Diese Ungleichbehandlung sei verfassungsrechtlich bedenklich. Auch andere Verbände weisen auf diese missliche Lage hin. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VkAD) sprach von einem sozialethischen Problem und forderte, die Behandlungspflege müsse unabhängig vom Aufenthaltsort der Patienten von der GKV getragen werden.
Der Sozialverband Volkssolidarität rügte wie zahlreiche andere Verbände außerdem die geplante Leistungsminderung in den unteren Pflegegraden 2 und 3 im stationären Bereich. Vor allem die Absenkung des Leistungssatzes für den Pflegegrad 2 (bisher Pflegestufe I) um rund 300 Euro sei inakzeptabel und werde "schwerwiegende negative Folgen" haben, weil Pflegebedürftige künftig die vollstationäre Versorgung nicht in Anspruch nehmen könnten.
Daran ändere auch die Regelung zu den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen wenig, mit der erreicht werden soll, dass der zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Pflegebedürftigkeit steigt. Argumentiert wird hier, dass die Kosten für die Versorgung der Bewohner mit hohen Pflegegraden in der Zukunft auf Bewohner in niedrigen Pflegegraden verschoben werden.
Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe (VDAB) rügte, dass mit der Reform über eine "faktische Einschränkung der Wahlfreiheit durch eingeschränkte Leistungsbeträge" eine Bedarfssteuerung zulasten der stationären Betreuung betrieben werde. Der abgesenkte Leistungsbetrag für den Pflegegrad 2 werde dazu führen, dass viele der neuen Anspruchsberechtigten "aus finanziellen Gründen keine Option auf eine stationäre Betreuung haben werden". Die ambulante Pflege werde aber bei weitem nicht ausreichen, um die vielen betroffenen Menschen professionell zu versorgen.
Auch die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen (BIVA) warnte, vor allem rein körperlich Beeinträchtigte würden häufig keinen hohen Pflegegrad erreichen können. Mit der Absenkung der Leistungen in den unteren Pflegegraden müssten Betroffene künftig weitaus höhere Eigenleistungen erbringen mit der Folge, dass diese Patienten häufiger im ambulanten Bereich verbleiben. Dies werde tendenziell dazu führen, dass "Heime hauptsächlich von Schwerstpflegebedürftigen aufgesucht werden".
Der Fachverband gab überdies zu bedenken, dass die Heimbewohner mit ihren Zuzahlungen rund 46 Prozent der Kosten tragen. Im ambulanten Bereich sei es ähnlich, wobei hier die "kaum vergütete" Arbeit der Angehörigen bestimmend sei. Es sei daher nicht einzusehen, weshalb diese Hauptfinanzierer der Pflege, die Patienten selbst und ihre Angehörigen, bei den Leistungsvereinbarungen der Selbstverwaltung nicht mitbestimmen dürften. Die stimmberechtige Teilhabe der Interessenvertretungen Betroffener sei längst überfällig.
Der Deutsche Caritasverband erklärte, wenn in vollstationären Pflegeeinrichtungen die Versorgung für Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz verbessert werden solle, dann müsse auch das Personal aufgestockt werden, um Nachteile für Bewohner ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zu vermeiden. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) forderte mehr Wertschätzung und eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte sowie eine "krisensichere Finanzierung" der Pflegeversicherung.
Der Paritätische Gesamtverband forderte in dem Zusammenhang einen Verzicht auf den Pflegevorsorgefonds, der mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz beschlossen worden ist. Die Wirkungen des Sondervermögens in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr seien perspektivisch "marginal". Das Finanzvolumen werde hingegen "aktuell dringend für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs benötigt", unter anderem, um für künftige Bewohner vollstationärer Einrichtungen Verschlechterungen zu verhindern.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe rügte, es sei nicht ersichtlich, ob der vorliegende Entwurf Teil eines Gesamtkonzeptes oder ein mit der Sozialhilfe (SGB XII) "nicht abgestimmtes Bruchstück" darstelle. Für Menschen mit geistiger Behinderung, die oft von Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe angewiesen sind, sei das reibungslose Ineinandergreifen verschiedener Systeme von besonderer Bedeutung. Überdies würden pflegebedürften Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, aus formal rechtlichen Gründen regelmäßig Pflegeleistungen verwehrt. Dies müsse geändert werden.
In der Anhörung mitberaten wurden Anträge der Fraktion Die Linke (18/5110) zur Einführung einer solidarischen Bürgerpflegeversicherung sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für zukunftsfeste Rahmenbedingungen in der Pflege.

Quelle: Mitteilung vom 30.09.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Bild

Der Neusser Pflegetreff wird am 21.10.2015 das Thema Pflegereform
- Demenz aufgreifen, u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister!

Weitere Informationen (ständige Aktualisierung) > viewtopic.php?f=7&t=20711
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Reformpaket überarbeiten ...

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2015, 07:52

Heute, 01.10.2015, bei Facebook gepostet:

Pflegestärkungsgesetz (PSG) II - Experten verdeutlichen in der Bundestagsanhörung zahlreiche Pflegeungerechtigkeiten.
Reformpaket sollte daher gründlich überarbeitet werden!

> viewtopic.php?f=4&t=21125&p=88325#p88325
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt auf die dringlichen Reformerfordernisse aufmerksam gemacht
- siehe z.B. unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Reformpaket überarbeiten ...

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2015, 07:53

Heute, 01.10.2015, bei Facebook gepostet:

Pflegestärkungsgesetz (PSG) II - Experten verdeutlichen in der Bundestagsanhörung zahlreiche Pflegeungerechtigkeiten.
Reformpaket sollte daher gründlich überarbeitet werden!

> viewtopic.php?f=4&t=21125&p=88325#p88325
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt auf die dringlichen Reformerfordernisse aufmerksam gemacht
- siehe z.B. unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Bundesrat will Pflegereform ändern

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2015, 06:43

Bundesrat will Pflegereform ändern
Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat begrüßt das von der Regierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz (18/5926 http://dip.bundestag.de/btd/18/059/1805926.pdf ), verlangt aber eine Anpassung an das Sozialhilfegesetz. Mit der Neuausrichtung des Leistungsrechts in der Pflegeversicherung sei "die Notwendigkeit zur Anpassung der sozialhilferechtlichen Regelungen" (SGB XII) verbunden. Hier gehe es insbesondere um die Schnittstellen zur Hilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf, wie aus einer Unterrichtung (18/6182 http://dip.bundestag.de/btd/18/061/1806182.pdf ) der Regierung an den Bundestag hervorgeht.
Die Länder hätten immer darauf hingewiesen, dass vor allem in Bezug auf die rechtlichen und finanziellen Folgen die Wechselwirkungen der Systeme SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) genau analysiert und bewertet werden müssten. Der Gesetzentwurf enthalte zudem einseitig Berechnungen zur Entlastung der Sozialhilfe, die nicht nachvollzogen werden könnten und einer validen Datengrundlage entbehrten, heißt es weiter.
Es wäre dringend geboten gewesen, bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeversicherungsrecht auch die Übertragung auf das Sozialhilferecht umzusetzen. Der Bundesrat bedauere, dass die Bundesregierung dies nicht getan habe.
In der Erwiderung der Bundesregierung heißt es, hinsichtlich der erforderlichen Anpassungen im SGB XII werde zeitnah ein separater Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzes vorgelegt, dessen Regelungen zum 1. Januar 2017 zeitgleich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft treten sollen.

Quelle: Mitteilung vom 01.10.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Gesundheits- und Pflegepolitik - Flott im Tempo, ...

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2015, 15:16

Die große Koalition hat eine halbe Legislaturperiode hinter sich. Auf den ersten Blick scheint sich im Bereich Gesundheit und Pflege viel getan zu haben. Auf den zweiten Blick freilich erweist sich, dass die Lösung der grundsätzlichen Fragen weiter aufgeschoben wird.
Anbei finden Sie eine Halbzeitbilanz von Frau Scharfenberg zur Gesundheits- und Pflegepolitik der großen Koalition.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ulrike Müller

Halbzeitbilanz zur Gesundheits- und Pflegepolitik der Großen Koalition: Flott im Tempo, dünn in der Substanz

Ungewöhnlich detailliert war die gesundheits- und pflegepolitische Agenda der Großen Koalition im Koalitionsvertrag, und ungewöhnlich flott das Tempo mit dem sie abgearbeitet wurde. Dafür gab es zunächst viel Lob. Das seit über zehn Jahren diskutierte Präventionsgesetz, eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie eine gesetzliche Förderung der Palliativversorgung wurden auf den Weg gebracht. Auch im Versorgungsstärkungsgesetz und im derzeit diskutierten Krankenhausstrukturgesetz finden sich positive Details. Schaut man aber genauer hin, fällt auf: Es handelt sich durchweg um Schönwetter-Gesetze. Konfliktträchtige Strukturreformen wurden mit Rücksicht auf den Koalitionspartner, die Ärzteschaft oder die Länder vermieden.

Nicht herangetraut hat man sich an eine andere Aufgabenverteilung unter den Gesundheitsberufen und die Sicherung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum sowie den Abbau von Überversorgung bei den niedergelassenen Ärzten in Städten und von unrentablen Krankenhäusern. Bei den Krankenhäusern wurde nichts für eine bessere Finanzierung der Investitionen getan. Eine stabilere und gerechtere Finanzierung unseres Gesundheitswesens ist ebenfalls nicht in Sicht. Beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und mehr Leistungen vorsieht, wird das Problem des akuten und weiter zunehmenden Pflegekräftemangels nicht angefasst. Faktisch läuft diese Reform aber ohne genügend Pflegekräfte ins Leere.

Dabei konnte die Bundesregierung auf üppig gefüllte Rücklagen im Gesundheitsfonds und bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen zurückgreifen. Verteilungskonflikte etwa innerhalb der Ärzteschaft konnte sie durch zusätzliches Geld überdecken. Zugleich setzte sie fort, was schon die Vorgängerregierung praktizierte: das Geld der gesetzlich Versicherten zweckentfremdet einzusetzen. Es wurde herangezogen etwa zur Haushaltssanierung (durch Kürzung des Bundeszuschusses) oder zur Finanzierung von primär staatlichen Aufgaben oder Behörden.

So wurden Stellen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert oder Aufgaben vom steuerfinanzierten Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) auf das GKV-finanzierte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) übertragen. Zur Finanzierung der öffentlichen Telematik-Infrastruktur werden ausschließlich Mittel der GKV eingesetzt. Auf erhebliche öffentliche Kritik stieß die Bundesregierung bisher nur bei der faktischen Abwicklung der Unabhängigen Patientenberatung und ihre Ersetzung durch ein zweifelhaftes privatwirtschaftliches Unternehmen. Hier hat Minister Gröhe es geschickt verstanden, abzutauchen und keine Verantwortung zu übernehmen.

Doch die fetten Jahre sind vorbei. Nach der Schönwetterphase zeichnet sich schwere See ab. Die gesetzlichen Krankenkassen haben bereits für das Jahr 2016 steigende Zusatzbeiträge angekündigt. Die Rücklagen im Gesundheitsfonds und bei den Kassen schmelzen dahin. Ursachen für die höheren Beiträge sind steigende Ausgaben etwa für Arzneimittel oder die ärztliche Versorgung. Trotz einer nach wie vor guten Arbeitsmarktsituation können die Einnahmen der GKV nicht mit der Kostensteigerung bei den Ausgaben Schritt halten. Kritisch wird es, wenn sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert und die Einnahmen sinken. Hinzu kommen Zusatzausgaben für die beschlossenen teuren Geschenke. Es zeigt sich: Der größte Fehler dieser Koalition, und vor allem der SPD war es, eine grundlegende Finanzreform des deutschen Krankenversicherungssystem hin zu mehr Stabilität und Gerechtigkeit auszuklammern.

Gesundheitsministers Gröhe gilt als geräuschloser aber effektiver Macher, der die im Koalitionsvertrag skizzierte Gesundheitspolitik zügig vorangebracht hat. Seinen Ruf verdankt er allerdings auch der Stagnation unter seinen Vorgängern. Künftig wird es allerdings um grundsätzliche Fragen im Gesundheitssystem und ihre Finanzierung gehen, und da weht ein anderer Wind. Ein Schönwetterkapitän wie Gröhe ist dabei wohl kaum einer, der auch für die schwere See taugt.

Quelle: Mitteilung vom 15.10.2015
Elisabeth Scharfenberg MdB <elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de>
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegestärkungsgesetz II: Lang ersehnte Entscheidung fällt

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2015, 07:26

Ärzte Zeitung vom 13.11.2015:
Pflegestärkungsgesetz II: Lang ersehnte Entscheidung fällt
Gibt der Bundestag am Freitag grünes Licht, wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 in die Praxis umgesetzt.
Wir haben die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes noch einmal zusammengefasst.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... ege&n=4613
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25257
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Bundestag will Pflegebedürftige besserstellen

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2015, 09:39

Bundestag will Pflegebedürftige besserstellen
Im Mittelpunkt der Reform stehen vor allem Demenzkranke. Allerdings bringt die Reform nicht nur Vorteile.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/g ... -1.2733946

Diakonie-Zitat: Pflegereform löst nicht die Probleme in der Pflege

Berlin, 13. November 2015 Heute verabschiedet der Bundestag den zweiten Teil des Pflegestärkungsgesetzes. Es sieht vor, dass es ab 2017 fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Stufen gibt. Profitieren sollen davon vor allem Demenzkranke und ihre Angehörigen. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Die Unterfinanzierung der Pflege und der Fachkräftemangel - diese drängenden Probleme löst das Pflegestärkungsgesetz nicht. Heute leben immer mehr Menschen mit hohem Pflegebedarf in Altenpflegeheimen. Um sie gut zu versorgen, braucht es qualifiziertes Pflegepersonal und dies muss von den Pflegekassen angemessen refinanziert werden. Die neuen Pflegegrade dürfen nicht zu einer Verteuerung für Pflegebedürftige führen und sie davon abhalten Pflege in Anspruch zu nehmen.
Diakonie erwartet, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege und vernünftige Arbeitsbedingungen schafft."

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2015
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de

+++
Das mit den Pflege-Reformgesetzen (PSG I und II) der Pflegenotstand nicht aufgelöst wird, wurde Hermann Gröhe, BMG,
am 21.10.2015 beim Pflegetreff erläutert. Mit einem neuen Pflegebegriff werden die Probleme möglicherweise nur noch erweitert.

Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind nun
auch in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter: https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Die gesamte Filmdokumentation (rd. 2 Stunden) ist weiterhin anschaubar bei Youtube > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg
Ergänzende Beiträge im Forum (mit Fotos) unter > viewtopic.php?f=4&t=21326 .
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt