MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung
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MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung
PRESSEMITTEILUNG Berlin/Essen, den 30. Mai 2017
MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung: Sicherheitskultur in der Medizin weiter verbessern
15.094 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2016 erstellt. Damit haben erneut mehr Versicherte dieses Unterstützungsangebot genutzt. Das geht aus der Begutachtungsstatistik hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Konsequente Anstrengungen zur Fehlervermeidung seien notwendig. Dazu gehören eine Meldepflicht für Behandlungsfehler und eine intensivere Forschung im Bereich Patientensicherheit.
In knapp jedem vierten Fall (3.564) bestätigten die Fachärzte des MDK den Verdacht der Patienten. „Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Leider bedeutet das jedoch nicht, dass sich das Risiko, einen Behandlungsfehler zu erleiden, generell verringert hätte. Denn Daten zu Behandlungsfehler liegen in Deutschland nur punktuell vor. Darum lässt sich auch das Gefährdungsrisiko nicht beziffern“, erläutert Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. „Jeder Fehler, aus dem heute nichts gelernt wird, kann sich jedoch morgen wiederholen und erneut vielleicht einen schweren Schaden verursachen.“ Trotz erkennbarer Fortschritte müsse die Fehlerprävention in Deutschland systematisch weiterentwickelt werden. Die Einführung einer Meldepflicht wie zum Beispiel in Großbritannien sei dabei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheitskultur. Gleiches gelte für die notwendige Intensivierung der Forschung zur Patientensicherheit in Deutschland.
Fehlerhäufungen lassen nicht unmittelbar auf erhöhtes Risiko schließen
In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern; ein Drittel bezog sich auf Behandlungen durch einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. 7.765 Vorwürfe (51,4 Prozent aller Vorwürfe) standen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal.
Wenn man sich die Vorwürfe verteilt auf die Fachgebiete anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 33 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 12 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 9 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, ebenfalls 9 Prozent auf die Zahnmedizin, 7 Prozent auf die Frauenheilkunde und 4 Prozent auf die Pflege. „Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt jedoch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen. Häufungen spiegeln vielmehr wider, dass Patienten in manchen Bereichen eher selbst erkennen können, wenn eine Behandlung fehlerhaft verlaufen sein könnte und in anderen nicht“, erklärt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Schaut man sich die Fehler danach an, wo sie auftreten, steht die operative Therapie mit 31 Prozent an vorderster Stelle, gefolgt von der Befunderhebung mit 25 Prozent.
Medizinische Maßnahmen wurden gar nicht oder zu spät durchgeführt
In rund der Hälfte (51 Prozent) aller durch die Begutachtung bestätigten Fehler wurde eine erforderliche medizinische Maßnahme nicht (40 Prozent) oder zu spät (11 Prozent) durchgeführt. In der anderen Hälfte bestand der Fehler zumeist darin, dass eine notwendige Behandlung nicht korrekt durchgeführt wurde (39 Prozent). Fehler kamen auch zustande, weil eine falsche Maßnahme vorgenommen (10 Prozent) wurde, bei der von vornherein mehr Schaden als Nutzen zu erwarten war. Zwei von drei Patienten wurden vorübergehend geschädigt, einer von drei Patienten dauerhaft.
Daten über „Never Events“ für systematische Fehlervermeidung notwendig
Das Fehlergeschehen ist breit gefächert. „Wir müssen systematisch und auf Basis des besten verfügbaren Wissens Fehler analysieren und Präventionsmaßnahmen entwickeln“, sagt PD Dr. Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. „Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, die systematisch erfasst und analysiert werden muss.“ Für die Fehlerprävention sind zum Beispiel Informationen über Fehler notwendig, die einerseits besonders schwerwiegend sind, andererseits aber als sicher vermeidbar gelten. Dies sind „Never Events“ wie nach der Operation verbliebene Tupfer, die Verwechslung von Blutkonserven und ähnliches. Solche Fehler zeigen einen Sicherheitsmangel im System an, weniger ein Versagen des Einzelnen. In anderen Ländern mit vergleichbar hoch entwickelten Gesundheitssystemen müssen sie verpflichtend gemeldet werden – bislang jedoch nicht in Deutschland.
Hintergrund
Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.
Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Mobil: +49 172 3678007
m.gehms@mds-ev.de
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Er ist auf Landesebene als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert. Im Falle eines Behandlungsfehlerverdachts wenden sich Patienten zunächst an ihre Krankenkasse, die den MDK dann mit einer Begutachtung beauftragen kann.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des MDS: http://www.mds-ev.de.
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Weniger Arztfehler, doch Experten unzufrieden
Ärzte Zeitung vom 30.05.2017:
Statistik
Weniger Arztfehler, doch Experten unzufrieden
Statistisch gesehen sind Arztfehler rückläufig, so eine neue MDK-Statistik.
Doch aus anderem Grund schlagen gleichzeitig mehrere Gesundheitsspezialisten Alarm.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=936 ... fpuryyqrde
Statistik
Weniger Arztfehler, doch Experten unzufrieden
Statistisch gesehen sind Arztfehler rückläufig, so eine neue MDK-Statistik.
Doch aus anderem Grund schlagen gleichzeitig mehrere Gesundheitsspezialisten Alarm.
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DKG zu den Aussagen des MDS zu Behandlungsfehlern
Pressemitteilung vom 30. Mai 2017
DKG zu den Aussagen des MDS zu Behandlungsfehlern
MDS-Zahlen bestätigen: Behandlungsfehler seltene Ereignisse
Die heute vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind: 3.564 bestätigte Fälle benennt der MDS für 2016 - davon 2.585 im Krankenhaus. Im Vergleich zum Vorjahr (4.064) ist die Zahl deutlich gesunken.
„Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, doch wir sind hier im Promillebereich und in internationaler Spitzenposition“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Dies gilt besonders, wenn man bedenkt, dass jedes Jahr rund 19 Millionen stationäre und rund 20 Millionen ambulante Fälle im Krankenhaus behandelt werden.
„Unser Ziel ist die stetige Verbesserung. Deshalb werden Fehlermeldesysteme in allen Krankenhäusern installiert, um aktiv aus den Fehlern zu lernen“, so Baum. Es ist aber auch festzustellen, dass die Kliniken Vorreiter in Sachen Transparenz und Qualität sind. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bescheinigen, dass 99,9 Prozent der in Kliniken erbrachten Leistungen gute Qualität haben. „Patientensicherheit und konsequentes Fehlermanagement haben in unseren Krankenhäusern allerhöchsten Stellenwert“, resümiert Baum.
Die Krankenhäuser stellen sich aktiv der Diskussion um Qualität der Versorgung und auch über Fehler. „Es wäre aber auch angezeigt, dass die Kostenträger die Fehlerproblematik ins richtige Verhältnis setzen (40.000.000 Behandlungen zu 2.585 Fehler, weniger als 0,01 Prozent) und damit nicht Verunsicherung betreiben, zumal die Quote rückläufig ist. Wir sollten alle zur Versachlichung der Debatte beitragen. Denn wichtig für jeden Kranken ist das grundsätzliche Vertrauen in die hohe Qualität der medizinischen Versorgung“, so Baum.
Dateien
2017-05-30_PM-DKG zu den Aussagen des MDS zu Behandlungsfehlern. (docx, 61 KB) > http://www.dkgev.de/media/file/51201.20 ... hlern.docx
2017-05-30_PM-DKG zu den Aussagen des MDS zu Behandlungsfehlern (pdf, 60 KB) > http://www.dkgev.de/media/file/51211.20 ... ehlern.pdf
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dagmar Vohburger
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: http://www.dkgev.de
DKG zu den Aussagen des MDS zu Behandlungsfehlern
MDS-Zahlen bestätigen: Behandlungsfehler seltene Ereignisse
Die heute vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind: 3.564 bestätigte Fälle benennt der MDS für 2016 - davon 2.585 im Krankenhaus. Im Vergleich zum Vorjahr (4.064) ist die Zahl deutlich gesunken.
„Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, doch wir sind hier im Promillebereich und in internationaler Spitzenposition“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Dies gilt besonders, wenn man bedenkt, dass jedes Jahr rund 19 Millionen stationäre und rund 20 Millionen ambulante Fälle im Krankenhaus behandelt werden.
„Unser Ziel ist die stetige Verbesserung. Deshalb werden Fehlermeldesysteme in allen Krankenhäusern installiert, um aktiv aus den Fehlern zu lernen“, so Baum. Es ist aber auch festzustellen, dass die Kliniken Vorreiter in Sachen Transparenz und Qualität sind. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bescheinigen, dass 99,9 Prozent der in Kliniken erbrachten Leistungen gute Qualität haben. „Patientensicherheit und konsequentes Fehlermanagement haben in unseren Krankenhäusern allerhöchsten Stellenwert“, resümiert Baum.
Die Krankenhäuser stellen sich aktiv der Diskussion um Qualität der Versorgung und auch über Fehler. „Es wäre aber auch angezeigt, dass die Kostenträger die Fehlerproblematik ins richtige Verhältnis setzen (40.000.000 Behandlungen zu 2.585 Fehler, weniger als 0,01 Prozent) und damit nicht Verunsicherung betreiben, zumal die Quote rückläufig ist. Wir sollten alle zur Versachlichung der Debatte beitragen. Denn wichtig für jeden Kranken ist das grundsätzliche Vertrauen in die hohe Qualität der medizinischen Versorgung“, so Baum.
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2017-05-30_PM-DKG zu den Aussagen des MDS zu Behandlungsfehlern. (docx, 61 KB) > http://www.dkgev.de/media/file/51201.20 ... hlern.docx
2017-05-30_PM-DKG zu den Aussagen des MDS zu Behandlungsfehlern (pdf, 60 KB) > http://www.dkgev.de/media/file/51211.20 ... ehlern.pdf
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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Meldepflicht für Kunstfehler?
Ärzte Zeitung vom 31.05.2017:
Meldepflicht für Kunstfehler?
Die unbefriedigende Datenlage bei Behandlungsfehlern hat den MDS zu der Forderung veranlasst, eine Meldepflicht einzuführen.
Eine gute Idee, weil sie Transparenz schafft? Eher nicht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=936 ... fpuryyqrde
Meldepflicht für Kunstfehler?
Die unbefriedigende Datenlage bei Behandlungsfehlern hat den MDS zu der Forderung veranlasst, eine Meldepflicht einzuführen.
Eine gute Idee, weil sie Transparenz schafft? Eher nicht.
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Zahl der medizinischen Behandlungsfehler
Zahl der medizinischen Behandlungsfehler leicht rückläufig
Die Zahl der medizinischen Behandlungsfehler ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen.
Das teilte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Berlin mit.
Quelle: Deutschlandfunk
http://www.deutschlandfunk.de/krankenka ... _id=750958
Die Zahl der medizinischen Behandlungsfehler ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen.
Das teilte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Berlin mit.
Quelle: Deutschlandfunk
http://www.deutschlandfunk.de/krankenka ... _id=750958
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Patientenrechte und Behandlungsfehler
Ärzte Zeitung vom 02.06.2017:
Patientenrechte
Auch mit Gesetz ist noch Luft nach oben
Kommt es zum Vorwurf eines Behandlungsfehlers, stellt das Verfahren viele Patienten vor große Fragen.
Um es nicht unnötig in die Länge zu ziehen, pochen Politiker auf einen Fonds für schnelle Entschädigung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=937 ... fpuryyqrde
Patientenrechte
Auch mit Gesetz ist noch Luft nach oben
Kommt es zum Vorwurf eines Behandlungsfehlers, stellt das Verfahren viele Patienten vor große Fragen.
Um es nicht unnötig in die Länge zu ziehen, pochen Politiker auf einen Fonds für schnelle Entschädigung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=937 ... fpuryyqrde
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Was muss bei den Patientenrechten verbessert werden?
AOK-Reiseblog: Was muss bei den Patientenrechten verbessert werden?
(18.09.17) 60 Prozent der gesetzlich Versicherten wissen, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, sie bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers zu unterstützen. Zwei Drittel der Befragten wissen außerdem, dass diese Unterstützung kostenfrei ist. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Patientenrechte stehen bei der AOK ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda, betont der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann.
----
Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2017
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto: aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de
+++
Das Befragungsergebnis kann von hier aus in keiner Weise Bestätigung erfahren. Die Patienten wissen von den Möglichkeiten des § 66 SGB V eher nichts. Ständige Nachfragen und Erörterungen bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bestätigen weitgehende Unkenntnis.
§ 66 SGB V - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
1Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen. 2Die Unterstützung der Krankenkassen nach Satz 1 kann insbesondere die Prüfung der von den Versicherten vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, mit Einwilligung der Versicherten die Anforderung weiterer Unterlagen bei den Leistungserbringern, die Veranlassung einer sozialmedizinischen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 3 Nummer 4 sowie eine abschließende Gesamtbewertung aller vorliegenden Unterlagen umfassen. 3Die auf Grundlage der Einwilligung des Versicherten bei den Leistungserbringern erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung des Versicherten bei Behandlungsfehlern verwendet werden.
(18.09.17) 60 Prozent der gesetzlich Versicherten wissen, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, sie bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers zu unterstützen. Zwei Drittel der Befragten wissen außerdem, dass diese Unterstützung kostenfrei ist. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Patientenrechte stehen bei der AOK ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda, betont der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann.
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Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2017
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
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Fax: 030/220 11-105
mailto: aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de
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Das Befragungsergebnis kann von hier aus in keiner Weise Bestätigung erfahren. Die Patienten wissen von den Möglichkeiten des § 66 SGB V eher nichts. Ständige Nachfragen und Erörterungen bei Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bestätigen weitgehende Unkenntnis.
§ 66 SGB V - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
1Die Krankenkassen sollen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen. 2Die Unterstützung der Krankenkassen nach Satz 1 kann insbesondere die Prüfung der von den Versicherten vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität, mit Einwilligung der Versicherten die Anforderung weiterer Unterlagen bei den Leistungserbringern, die Veranlassung einer sozialmedizinischen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 3 Nummer 4 sowie eine abschließende Gesamtbewertung aller vorliegenden Unterlagen umfassen. 3Die auf Grundlage der Einwilligung des Versicherten bei den Leistungserbringern erhobenen Daten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung des Versicherten bei Behandlungsfehlern verwendet werden.