Tag des Patienten am 26.01.2017

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Tag des Patienten am 26.01.2017

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2017, 12:02

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert regelmäßig über die Patientenrechte,
auch in Vortragsveranstaltungen. Es wird daher gerne auf den Tag des Patienten
am 26.01.2017 aufmerksam gemacht. - Um den Patientenrechten gerecht
zu werden, muss in den Krankenhäusern mehr Pflegepersonal angestellt werden.
Es ist daher dringend geboten, ein Personalbemessungssystem zu schaffen,
das die entsprechenden Handlungserfordernisse aufzeigt. Weiteres Zögern ist mit
Blick auf mögliche Patientengefährdungen unverantwortlich!

> viewtopic.php?f=2&t=16855
> viewtopic.php?f=7&t=21734
> viewtopic.php?f=3&t=21118
> viewtopic.php?f=3&t=21289


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Tag des Patienten
Positives Signal für Patientenrechte: „Tag des Patienten“ am 26. Januar 2017

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Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK), das Patientenportal Saluway sowie der Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen e.V. (BBfG) rufen Kliniken und Krankenhäuser in Deutschland zur Teilnahme am zweiten Tag des Patienten am 26. Januar 2017 auf. Ziel ist es, den Rechten von Patienten in Krankenhäusern mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.
... (weiter lesen unter) .... http://bbfg-ev.de/tag-des-patienten/

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DKG zum morgigen "Tag des Patienten"
Patientenwohl als Leitschnur für die Krankenhäuser


"Kranke Menschen befinden sich im Krankenhaus in einer Ausnahmesituation. Sie haben häufig Schmerzen und machen sich Sorgen um sich oder ihre Angehörigen", erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Ein konstruktiver Dialog, wie er am 26. Januar 2017 zum zweiten Mal beim "Tag des Patienten" stattfindet, wirke sich positiv auf ein vertrauensvolles Miteinander aus.
Zuvorderst erwarten Patienten von den Krankenhäusern eine flächendeckende medizinische Versorgung auf höchstem Qualitätsniveau. Und dies ist auch die Leitschnur für das Handeln der Kliniken. Ihr breites Spektrum an Maßnahmen, um die Versorgungsqualität und Patientensicherheit stetig zu verbessern, reicht dabei weit über die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätssicherung, die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die regelmäßige Veröffentlichung von Qualitätsberichten hinaus. So gibt es interdisziplinäre Qualitäts-, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen. Die Krankenhäuser nehmen an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen teil und informieren sich gegenseitig über kritische Vorkommnisse und geeignete Problemlösungen. Sie erfassen, analysieren und bewerten Infektionsdaten, setzen Hygienebeauftragte ein und untersuchen ihre Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn auf gefährliche Keime. "Die Daten, die wir haben, zeigen sehr deutlich, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern als durchweg hoch zu bewerten ist", sagt Baum. Dies bescheinigt auch der Qualitätsreport 2015 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
Sämtliche Aktivitäten der Krankenhäuser und ihrer Verbände seien geprägt von dem Leitbild, den Menschen eine möglichst gute Versorgung zu gewährleisten, so Baum. Sicherheit und Zufriedenheit der Patienten stünden dabei im Mittelpunkt. "Wir stehen für Transparenz und wünschen uns eine differenziertere öffentliche Diskussion ohne mediale Sensationsheischerei."
Schon lange vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes haben sich die Krankenhäuser um die Sicherung der Patientenrechte bemüht und beispielsweise ein flächendeckendes Beschwerdemanagement eingeführt. Das Recht des Patienten auf Zweitmeinung wird von den Krankenhäusern unterstützt, ebenso die Arbeit der Patientenfürsprecher.
Deutschlandweit beteiligen sich zahlreiche Krankenhäuser am "Tag des Patienten", der vom Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG), dem Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) und dem Patientenportal Saluway veranstaltet wird. Sie organisieren verschiedene Aktionen und Veranstaltungen wie Vorträge zu patientenrelevanten Themen, persönliche Gespräche mit Beschwerdemanagern sowie Patientenfürsprechern oder richten Telefonhotlines ein.
Dateien
• 2017-01-25_PM DKG zum Tag des Patienten. (docx, 61 KB) > http://www.dkgev.de/newsletter/?link=ht ... enten.docx
• 2017-01-25_PM DKG zum Tag des Patienten (pdf, 61 KB) > http://www.dkgev.de/newsletter/?link=ht ... ienten.pdf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 94 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.01.2017
Kontakt: Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dagmar Vohburger
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
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Fax (030) 3 98 01 -3021
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web: http://www.dkgev.de
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Patientenwohl - Maßstabe für die Krankenhausbehandlung

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2017, 07:54

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21589

PRESSEMITTEILUNG 03/2016 vom 5. April 2016
Deutscher Ethikrat fordert, das Patientenwohl als Maßstab für das Krankenhaus zu verankern

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In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme legt der Deutsche Ethikrat Empfehlungen für eine am Patientenwohl orientierte Ausgestaltung der Krankenhausversorgung vor.

Die Krankenhausversorgung ist seit Jahrzehnten Gegenstand kontroverser politischer Debatten. Sie entzünden sich etwa an der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, an Innovationen in der Medizin, an veränderten Erwartungshaltungen der Patienten und an der demografischen Entwicklung. Der zunehmende ökonomische Druck, insbesondere auch auf den Krankenhaussektor, wirft zunehmend Fragen nach dem leitenden normativen Maßstab der Krankenhausversorgung auf.

Als maßgebliches ethisches Leitprinzip stellt der Deutsche Ethikrat das Patientenwohl in den Mittelpunkt seiner Stellungnahme. Drei Kriterien bestimmen das Patientenwohl: die selbstbestimmungsermöglichende Sorge für den Patienten, die gute Behandlungsqualität sowie Zugangs- und Verteilungsgerechtigkeit.

Mit Blick auf diese drei Kriterien ergeben sich unterschiedliche Konfliktfelder. Diese betreffen vor allem die schwindenden Möglichkeiten einer angemessenen Kommunikation in der Arzt-Patient-, Pflegende-Patient- und Therapeut-Patient-Beziehung sowie die zunehmende Schwierigkeit für die im Krankenhaus Tätigen, ihre berufsethischen Pflichten umzusetzen. Zudem erweist es sich insbesondere mit Blick auf Patientengruppen mit besonderen Bedarfen als zunehmend problematisch, für sie einen gleichen Zugang zu Krankenhausleistungen und eine gerechte Verteilung der Ressourcen sicherzustellen. Dies betrifft Kinder und Jugendliche, Patienten in hohem Lebensalter, Patienten mit geriatrietypischen Erkrankungen, mit Demenz, mit Behinderung und Patienten mit Migrationshintergrund.

Der Deutsche Ethikrat legt 29 Empfehlungen zur Verankerung und Gewährleistung der Patientenwohlorientierung in der Krankenhausversorgung vor.

Zunächst empfiehlt der Ethikrat, eine bessere Kommunikation im Krankenhaus sicherzustellen. Dazu gehört die Förderung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenz aller im Krankenhaus Tätigen. Diesbezüglich sollten Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote entwickelt werden. Zudem sollte der zeitliche und organisatorische Aufwand bei den Vorgaben für die Vergütung innerhalb des DRG-Systems berücksichtigt werden. Dies betrifft sowohl die Kommunikation mit Patienten als auch die interprofessionelle Kommunikation.

Des Weiteren sollte die Situation der Pflege im Krankenhaus nachhaltig verbessert werden. Unter anderem sollten Pflegepersonalschlüssel in Abhängigkeit von Stations- und Bereichsgrößen für Krankenhäuser entwickelt und die Voraussetzungen für eine personale Kontinuität in der Pflege der Patienten geschaffen werden.

Zur Weiterentwicklung des DRG-Systems empfiehlt der Ethikrat, Fehlanreizen entgegenzuwirken, die dem Patientenwohl entgegenstehen, z. B. indem sie eine vorzeitige oder verzögerte Entlassung oder Verlegung eines Patienten nahelegen. So sollte bei multimorbiden Patienten die Abrechnung von zwei und mehr DRGs für einen Krankenhausaufenthalt ermöglicht werden. Für hochaltrige Patienten, Patienten mit seltenen Erkrankungen oder Patienten mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten sollten neue Vereinbarungsmöglichkeiten für Zusatzentgelte geschaffen werden. Zur Vermeidung unnötiger Eingriffe und Prozeduren sollten Vergütungsmodelle entwickelt und geprüft werden, in denen auch die begründete Unterlassung etwaiger Maßnahmen ihren Niederschlag findet.

Zum Ausbau qualitätssichernder Strukturen sollte ein Programm des Bundes die Einrichtung multidisziplinärer Zentren fördern, die sich an bestimmten Krankheitsbildern orientieren.

Die Dokumentationspflichten sollten vereinfacht werden, um mehr Zeit für die Patientenversorgung zu gewinnen. Hierzu sollten unter anderem Modelle mit digitaler Unterstützung entwickelt und erprobt werden.

Zur besseren Krankenhausversorgung für Patientengruppen mit besonderen Bedarfen empfiehlt der Ethikrat unter anderem, kinderspezifische DRGs einzuführen bzw. die Kindermedizin vom DRG-Abrechnungssystem zu entkoppeln. Für Menschen mit Behinderung sollten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Krankenhäuser barrierefrei gestaltet und Bedingungen geschaffen werden, die ihren besonderen Belangen gerecht werden. Außerdem sollte allen Menschen mit Behinderung der Zugang zur Leistung zusätzlicher Assistenzpflege im Krankenhaus ermöglicht werden. Für Patienten mit Demenz sollten demenzsensible Versorgungsstrukturen gefördert werden.

Darüber hinaus schlägt der Deutsche Ethikrat vor, transparente Kriterien für eine primär am Patientenwohl ausgerichtete Krankenhausplanung zu entwickeln. Auch wird empfohlen, bundeseinheitliche Standards für die Krankenhausplanung einzuführen und die Schnittstellenproblematik zwischen stationärem und ambulantem Sektor erneut unter dem besonderen Aspekt des Patientenwohls systematisch zu analysieren und zu evaluieren.

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... enhaus.pdf.

Pressekontakt
Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

+++
Siehe auch unter >
http://www.ethikrat.org/presse/pressemi ... ng-03-2016
viewtopic.php?f=2&t=21486

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In den Empfehlungen heißt es u.a.:
3. Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus
a) Das Bundesministerium für Gesundheit sollte für eine
nachhaltige Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus
sorgen. So sollten Pflegepersonalschlüssel in Abhängigkeit
von Stations- und Bereichsgrößen für Krankenhäuser
entwickelt und implementiert werden, die sich an
der Anzahl der zu versorgenden Patienten und ihren Erkrankungen
bzw. ihrem Pflegebedarf orientieren. Dabei ist
das spezifische Aufgabenspektrum des Pflegedienstes, des
Ärztlichen Dienstes und anderer therapeutischer Dienste
in dem jeweiligen Fachgebiet unter Einbeziehung von Zeiten
etwa der Übergabe, interprofessioneller Visiten und
Fallkonferenzen zwingend zu berücksichtigen.
b) Zudem sollten Mindestquoten für vollexaminierte Pflegekräfte,
differenziert nach Fachabteilungen, festgelegt und
transparent gemacht und ihre Einhaltung einer regelmäßigen
Überprüfung unterzogen werden. Abweichungen
von diesen Vorgaben sollten für Patienten und zuweisende
Ärzte transparent gemacht werden.
c) In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung
des derzeitigen Mangels an examinierten Pflegekräften auf
dem Arbeitsmarkt sollten neue Qualifizierungsmodelle
entwickelt und gefördert werden, mit denen zum Beispiel
Arzthelferinnen und Arzthelfer zu Pflegekräften berufsbegleitend
weitergebildet werden können.
d) Im Interesse einer Verbesserung der Qualität einer patientenwohlorientierten
Pflege sollten Bedingungen gezielt gefördert
werden, die eine personale Kontinuität in der Pflege
der Patienten so weit wie möglich gewährleisten und Methoden
des Stellen-Poolings vermieden werden.


+++
Erste Anmerkungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

Die Ökonomie hat im Gesundheitssystem die Regie übernommen. Die kranken Menschen sind als "Fallpauschalen" (zur DRG-Entgeltabrechnung) willkommen, als "Patienten", die auf gute Zuwendung hoffen, stören sie nur! > viewtopic.php?f=4&t=20398 - Dazu Christoph Lohfert in seinem Buch "Das medizinische Prinzip - Handbuch für das Krankenhaus der Zukunft", Knaus Verlag, München 2013: "Notfall Krankenhaus. In unseren Kliniken regieren nicht mehr die guten Götter in Weiß, sondern längst der "Markt". Der Wettbewerb nährt eine Gesundheitswirtschaft, die alle möglichen Interessen befriedigt - nur die Gesundheit des Patienten wird hintenangestellt. … Die Medizin ist zu einem ´Gesundheitsmarkt` mutiert und wird von Gesetzen gesteuert, die ihre eigentliche Aufgabe des ´Helfens`, ´Heilens` und ´Schützens" nur noch in Fragmenten erkennen lassen."

Deutscher Ethikrat fordert in einer PRESSEMITTEILUNG vom 05.042016, das Patientenwohl als Maßstab für das Krankenhaus zu verankern. - Näheres unter > viewtopic.php?f=2&t=21589&p=91658#p91658 - Zu den 29 Empfehlungen des Deutschen Ethikrates gehört u.a. die Bemerkung: "Des Weiteren sollte die Situation der Pflege im Krankenhaus nachhaltig verbessert werden. Unter anderem sollten Pflegepersonalschlüssel in Abhängigkeit von Stations- und Bereichsgrößen für Krankenhäuser entwickelt und die Voraussetzungen für eine personale Kontinuität in der Pflege der Patienten geschaffen werden." - Dies entspricht einer Forderung, die von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren erhoben wird! Siehe dazu u.a. unter:
viewtopic.php?f=3&t=21461
viewtopic.php?f=3&t=21218
viewtopic.php?f=3&t=21289
viewtopic.php?f=3&t=21085
viewtopic.php?f=3&t=21248
viewtopic.php?f=3&t=21118
viewtopic.php?f=3&t=20737
….

+++
Ärzte Zeitung vom 05.04.2016:
Ethikrat: Patientenwohl trotz Kostendrucks - so geht's
Wie können sich Krankenhäuser in Zeiten steigender Kosten besser am Patientenwohl orientieren? Zu diesem Thema gibt der Ethikrat heute eine Stellungnahme ab.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... hik&n=4900
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WernerSchell
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Re: Tag des Patienten am 26.01.2017

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2017, 08:16

Zuhören als Teil der sprechenden Medizin!
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Beschwerdemanagement verbessern und nutzen

Beitrag von WernerSchell » 22.06.2017, 07:55

Am 22.06.2017 bei Facebook gepostet und Problem kurz und bündig auf den Punkt gebracht:
Hektik und Personalmangel sorgen oft für Frust bei Patienten im Krankenhaus. Aber das Beschwerdemanagement in Kliniken ist oft unzureichend. So eine Studie des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen. Staatssekretär Laumann forderte am 21.06.2017 Verbesserungen und stellt klar: „Neben einer ausreichenden Personalausstattung und einer guten Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss vor allem verbindlich und strukturiert festgelegt werden, wie mit den Beschwerden im Krankenhausalltag umgegangen wird. Sonst nützt der beste Hinweis nichts.“
>>> viewtopic.php?f=2&t=22179
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Pflegenotstand in Krankenhäusern ist ein Gesundheitsrisiko

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2017, 06:51

Am 06.10.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegenotstand in Krankenhäusern ist ein Gesundheitsrisiko, besonders mit Blick auf die Zunahme älterer Patienten. Zahlreiche Medienberichte belegen die Pflegenot! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit über 10 Jahren darauf aufmerksam, dass in der Krankenpflege Personal fehlt und für eine permanente Verschlechterung der Patientenversorgung verantwortlich ist. Dem gegenüber ist die Zahl der Ärzte gestiegen. Dafür gibt es eine einfache Erklärung, die in den ökonomischen Strukturen des Gesundheitssystems seine Grundlage hat: Ärzte bringen Geld - Pflegekräfte kosten Geld. Personaluntergrenzen bzw. Mindestpersonalregelungen für die Pflege sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Dringend erforderlich sind bundesweit geltende Personalbemessungssysteme für die Krankenhaus- und Heimpflege, die angemessene Personalausstattungen gewährleisten, im Tages- und Nachtdienst. Es ist fatal, dass halbherzige Lösungen als Schritt in die richtige Richtung eingestuft werden. Die pflegerischen Verrichtungen haben sich nach den anerkannten wissenschaftlichen Pflege-Standards auszurichten (§ 11 SGB XI). Und dies erfordert keine Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung. - Werner Schell > viewtopic.php?f=3&t=20178&p=97385#p97385
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Bundesrat fordert angemessene Personalschlüssel für die Krankenhauspflege

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2018, 13:17

Bundesrat fordert angemessene Personalschlüssel in der Pflege

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Foto: Bundesrat - © panthermedia | gilles lougassi

Um die Sicherstellung von angemessenen Personalschlüsseln in der Pflege geht es dem Bundesrat in einer Entschließung vom 23. März 2018. Die im kommenden Jahr einzuführenden Untergrenzen müssten in sämtlichen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürften die Vorgaben nur in den pflegeintensiven Bereichen Anwendung finden. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen wird. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt.

Keine Aushebelung durch Hilfskräfte
Darüber hinaus machen die Länder deutlich, dass der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende erfüllt werden darf. Um Personalknappheit und mögliche Versorgungsengpässe insbesondere im ländlichen Raum zu vermeiden, seien Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen. Nur so könnten Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden.

Keine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser
Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen. Außerdem plädiert er dafür, die Sachleistungen in der Pflege an die Personalentwicklung anzupassen. Ansonsten sei zu befürchten, dass die finanziellen Folgen der Personalverbesserung allein von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Geltung auch im Kreißsaal
Die Entschließung enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet der Bundesrat ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.

Zum Hintergrund
Das SGB V verpflichtet den Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln.

Zugehörige Drucksachen > https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0048-18

Quelle: Mitteilung vom 23.03.2018
Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke

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Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat es schon mehrfach erklärt und wiederholt: Personaluntergrenzen oder Mindetbesetzungsregelungen sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand in den Krankenhäusern aufzulösen. Es muss ein Personalbemessungssystem geschaffen, das uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglicht. Mindestbesetzungsregelungen verschleiern die Problematik und sind daher nicht geeignet, den Pflegenotstand wirklich und dauerhaft aufzulösen. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Registriert: 18.05.2003, 23:13

Mehr Pflegepersonal für Krankenhäuser

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2018, 18:03

Mehr Pflegepersonal für Krankenhäuser
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Krankenhauspflege soll nach Angaben der Bundesregierung systematisch aufgewertet werden. Dabei sei eine angemessene Personalausstattung für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar, heißt es in der Antwort (19/2453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902453.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2152 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/021/1902152.pdf ) der Fraktion Die Linke.
Es bestehe Handlungsbedarf zur Verbesserung der Pflege im Krankenhaus. Mit dem "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" sei gewährleistet, dass künftig jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für die Pflege am Bett sowie jegliche Tarifsteigerung vollständig von den Kostenträgern refinanziert würden.
Ferner sollen die Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von den Fallpauschalen (DRG) vergütet werden. Damit werde sichergestellt, dass die für die Pflege bereitgestellten Mittel auch tatsächlich für die pflegerische Versorgung verwendet würden. Zudem sollen die Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche ausgeweitet werden.
Derzeit arbeiten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bereits an verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen für sogenannte pflegesensitive Bereiche in Kliniken. Bis zum 30. Juni 2018 sollen die Festlegungen stehen, die dann zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden könnten.
Der Personalmehrbedarf allein für die 15 als pflegesensitiv identifizierten Abteilungen wird nach einer Studie, je nach Szenario, auf rund 1.200 bis 1.300 Pflegekräfte (Dezilgrenze) beziehungsweise rund 5.600 bis 6.000 Pflegekräfte (Quartilgrenze) hochgerechnet.

Quelle: Mitteilung vom 11.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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