Hirntod und Entscheidung zur Organspende

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Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 01.03.2015, 07:54

Deutscher Ethikrat
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Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen.

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Die Organtransplantation ist ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beiträgt, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer ist es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch tot ist.

Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern. Dazu stellt er einerseits die weitreichende Einigkeit über viele Elemente des Todesverständnisses und einen angemessenen Umgang mit hirntoten Menschen heraus. Er zeigt andererseits aber auch die bestehenden Kontroversen auf. Diese Kontroversen betreffen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist. Sie betreffen auch die Frage, ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreicht, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion.

Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.

Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht, die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen. Durch eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Ethikrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Seine Empfehlungen beziehen sich auf die Gespräche mit den Angehörigen, die Aufklärung der Bevölkerung und die Bestellung von Transplantationsbeauftragten.

Die Gespräche und die Beratung der Personen, die anstelle des möglichen Spenders eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen, sollten bereits vor der Feststellung des Hirntodes begonnen werden dürfen. Dies sollte in § 7 des Transplantationsgesetzes (TPG) klargestellt werden. Angemessene Rahmenbedingungen für diese Gespräche sollten eine ergebnisoffene und nondirektive Kommunikation fördern sowie besondere kulturelle und sprachliche Belange berücksichtigen.

Angesichts der zentralen Funktion der Transplantationsbeauftragten für den gesamten Prozess der Organspende hält es der Deutsche Ethikrat für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.

Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können.

Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. Für den Fall, dass eine Einwilligung des Organspenders in organprotektive Maßnahmen nicht festgestellt werden kann, sollte gesetzlich geregelt werden, welche Personen die Entscheidung über das Einleiten solcher Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen dürfen. Die Zulässigkeit der Durchführung von organprotektiven Maßnahmen bis zur abschließenden Feststellung des Hirntodes sollte gesetzlich an zusätzliche Anforderungen gebunden werden.

In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende. Die Differenzierung intensivmedizinischer Behandlungsmaßnahmen in patientenorientierte gegenüber organprotektiven Maßnahmen halten sie daher für klinisch nicht relevant und irreführend.

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... spende.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2025
Pressekontakt:
Ulrike Florian
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Deutscher Ethikrat
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Tel: +49 (0)30/20370-246
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E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
Siehe auch unter > http://idw-online.de/de/news626201

+++
Anmerkung der Moderation:
Organspende ist grundsätzlich eine Möglichkeit, Leben zu retten … Allerdings muss insoweit
gehörig aufgeklärt werden, auch über die Probleme der Hirntoddiagnostik. Dies wurde wiederholt
von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk herausgestellt - zuletzt am 12.01.2015.
Die Werbung ohne eine umfassende Aufklärung ist nicht akzeptabel. Und daher ist das gesamte
Organspendewesen auch in die Kritik geraten. Missstände kamen hinzu.
Es gibt in diesem Forum zahlreiche Beiträge zum Thema, die auch dazu anregen, eine
Organspende im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sorgsam zu prüfen
.
Siehe auch die weiteren Beiträge im Forum, die sich mit dem Hirntod bzw. Organspende /
Transplantation befassen unter
:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20847
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=16727
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20934
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=18756
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=17105

+++
Medienberichte u.a.:
Deutsches Ärzteblatt vom 24.02.2015:
Ethikrat plädiert für Hirntod als Kriterium für die Organentnahme
… mehr > http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... anentnahme
Ärzte Zeitung vom 24.02.2015:
Organspende: Ethikrat bekennt sich zur bestehenden Hirntod-Praxis
Der Ethikrat fordert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Krankenkassen dazu auf,
potenzielle Organspender sowie deren Angehörige besser über das Thema zu informieren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=880 ... nde&n=4062
Ärzte Zeitung vom 25.02.2015:
Kommentar zu Hirntod: Missverständlicher Begriff
Viele denken vermutlich nicht so intensiv wie der Ethikrat darüber nach, ob der Tod schon mit dem irreversiblen Ausfall
des Gehirns eintritt oder erst dann, wenn die letzte Zelle im Körper ihren Dienst einstellt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=880 ... hik&n=4063
Deutsches Ärzteblatt vom 25.02.2015:
Gröhe begrüßt Stellungnahme des Ethikrats zum Hirntod
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zum Hirntod begrüßt.
„Dass der Deutsche Ethikrat den Hirntod einstimmig als Voraussetzung für eine Organentnahme bejaht, ist eine ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... um-Hirntod

+++
Siehe auch Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20943
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Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 04.03.2015, 07:54

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20943

Ärzte Zeitung, 02.03.2015
Palliativmedizin - 13 Zeichen für den nahen Tod
Palliativmediziner haben 13 Merkmale zusammengestellt, die bei Krebspatienten im Endstadium auf einen unmittelbar bevorstehenden Tod hindeuten. Das soll Betroffenen und Angehörigen helfen, sich auf den Abschied vorzubereiten.
Von Thomas Müller
HOUSTON. Wenn der Tumor die Oberhand gewinnt und das Leben langsam aus dem Körper weicht, dann mag es sowohl für die Patienten als auch deren Angehörige wichtig sein, sich auf den unmittelbar bevorstehenden Tod vorzubereiten.
Die Patienten wollen dann vielleicht auf aggressive Therapien verzichten, die Angehörigen die letzten Angelegenheiten regeln und sich vom Patienten verabschieden.
Aus solchen Gründen kann es sehr wichtig sein, dass Ärzte den Zeitpunkt erkennen, ab dem es nur noch wenige Tage bis zum Tod dauert, schreiben Palliativmediziner um Dr. David Hui von der Universität in Houston (Cancer 2015; online 9. Februar http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1 ... 8/abstract ).
,,, (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ebs&n=4070
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Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 21.03.2015, 07:46

Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über Hirntod und Suizidprävention

Berlin - Der Einladung des Deutschen Ethikrates zu seinem 6. Parlamentarischen Abend sind am gestrigen Mittwoch circa 30 Bundestagsabgeordnete in den Deutschen Bundestag in Berlin gefolgt.

In ihrer Begrüßung dankte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen dem Parlament für die gute Zusammenarbeit und die jüngst beschlossene Stärkung der finanziellen Ausstattung des Ethikrates. Sie stellte kurz die aktuellen Themen des Rates vor und unterstrich die internationale Dimension seiner Arbeit. Der Deutsche Ethikrat empfinde es als große Ehre, im kommenden Jahr Gastgeber für den Global Summit aller Ethikräte der Welt in Berlin zu sein.

Bundestagspräsident Norbert Lammert würdigte die Arbeit des Ethikrates als nützliche und notwendige Ergänzung der Debatten des Parlaments zu ethischen Grundsatzfragen. Bezogen auf jüngste Empfehlungen des Deutschen Ethikrates betonte Lammert, dass der Deutsche Bundestag nicht nur an Ergebnissen interessiert sei, die den Erwartungen der Abgeordneten entsprechen. Er wies außerdem auf die Bedeutung frühzeitiger grundlegender Orientierung angesichts technologischer Entwicklungen hin, die die Politik zu gestalten habe.

Auch Patricia Lips, die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung dankte dem Ethikrat für die geleistete Arbeit. Sie zeigte sich erfreut über das nicht nur fraktionsübergreifende, sondern auch ausschussübergreifende Interesse der Bundestagsabgeordneten, mit Mitgliedern des Deutschen Ethikrates im direkten Austausch über aktuelle ethische Fragestellungen zu diskutieren.

Einer der Themenschwerpunkte des Abends war die jüngste Stellungnahme des Ethikrates "Hirntod und Entscheidung zur Organspende". Die Ratsmitglieder Wolfram Höfling und Reinhard Merkel stellten sie vor. In der anschließenden Diskussion betonten die Ratsmitglieder, dass der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland stärken wolle und dafür Transparenz und eine offene gesellschaftliche Debatte kontroverser Fragen erforderlich sei. Eingegangen wurde unter anderem auf die Empfehlung zur Regelung sogenannter organprotektiver Maßnahmen sowie auf die normative Funktion der Dead-Donor-Rule. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen sei der Deutsche Ethikrat einstimmig der Auffassung, so Christiane Woopen, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten sei.

Mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung präsentierte die Ratsvorsitzende die Ad-hoc-Empfehlung "Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft:
Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der Suizidprävention". Der Ethikrat plädiert darin für eine andere, nämlich auf die Stärkung der Suizidprävention ausgerichtete gesetzliche Regulierung und damit eine Ausweitung der Diskussion auf alle suizidgefährdeten Menschen in ihren vielfältigen Lebenssituationen. Die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung wird unterstützt, jedoch als nicht ausreichend erachtet.

Am Rande der Veranstaltung überreichte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen den Jahresbericht 2014 an Bundestagspräsident Lammert.

Die Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende", die Ad-hoc-Empfehlung "Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen
Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der Suizidprävention" und der Jahresbericht des Ethikrates 2014 sind unter http://www.ethikrat.org abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.03.2015 Deutscher Ethikrat
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Regeln zur Hirntod-Feststellung

Beitrag von WernerSchell » 02.05.2015, 06:46

Süddeutsche Zeitung vom 30. April 2015:

Organspende
Bundesärztekammer verschärft Regeln zur Hirntod-Feststellung


Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verschärfung der Regeln zur Feststellung des Hirntods genehmigt.
In Zukunft muss zwingend einer der beiden Mediziner, die den Hirntod vor einer Organentnahme feststellen, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
Kritiker bemängeln, die neuen Regeln gäben Ärzten und Krankenhäusern weiterhin zu viel Spielraum bei der Einhaltung von Standards. Sie fordern nachweisbare Zusatzqualifikationen für die diagnostizierenden Ärzte.
Von Christina Berndt
... (weiter lesen unter) .... http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/m ... -1.2459668

Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Den erwähnten Kritikern kann zugestimmt werden. Die geringfügige Änderungen in den ärztlichen Regeln reichen nicht, um die vielfach diskutierten Probleme bei der Hirntod-Feststellung auszuräumen.
Im Übrigen werden weiterhin Bemühungen vermisst, den Menschen die Vorgänge um die Todesfeststellung ausreichend zu erklären. Die vielfältigen Appelle an eine sog. moralische Pflicht zur Organspende
sind nicht akzeptabel.
Werner Schell
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Regeln zur Hirntod-Feststellung

Beitrag von WernerSchell » 03.05.2015, 09:15

Am 03.05.2015 bei Facebook eingestellt:

Die ärztlichen Regeln zur Hirntod-Feststellung wurden mit Genehmigung des Bundesgesundheitsministeriums verschärft. In Zukunft muss zwingend einer der beiden Mediziner, die den Hirntod vor einer Organentnahme feststellen, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Diese geringfügige Änderungen im Hirntod-Regelwerk sind aber nach Meinung zahlreicher Kritiker unzureichend. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat dazu angemerkt: Den erwähnten Kritikern kann zugestimmt werden. Die vielfach diskutierten Probleme bei der Hirntod-Feststellung sind mit den genehmigten Änderungen nicht ausgeräumt. Es werden auch weiterhin Bemühungen vermisst, den Menschen die Vorgänge um die Todesfeststellung ausreichend zu erklären. Die vielfältigen Appelle an eine sog. moralische Pflicht zur Organspende sind nicht akzeptabel. Näheres unter > viewtopic.php?f=2&t=20934


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Organspende: BÄK verschärft Regeln für Hirntod-Diagnostik

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2015, 06:29

Ärzte Zeitung vom 04.05.2015:
Organspende: BÄK verschärft Regeln für Hirntod-Diagnostik
Die Bundesärztekammer hat die Regeln zur Feststellung des Hirntods verschärft. Veröffentlicht ist die Richtlinie noch nicht,
das Gesundheitsministerium hat sie allerdings bereits genehmigt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=884 ... nde&n=4192

Anmerkung der Moderation:
Wie schon bemerkt, die Veränderungen lösen die Probleme
um die Hirntoddebatte nicht auf!
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Mehrheit der Deutschen zur Organspende bereit

Beitrag von WernerSchell » 13.05.2015, 08:14

Neue Studie: Mehrheit der Deutschen zur Organspende bereit
Das Vertrauen in die Transplantationsmedizin kehrt nach den Skandalen der vergangenen Jahre nur langsam zurück.
Eine Studie zeigt: Die Deutschen sind über das Thema so gut informiert wie noch nie.
Quelle: Rheinische Post
http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.5086561

Anmerkung der Moderation:
Was sollen mir mit solchen Studien und Berichten? Die Menschen müssen gehörig aufgeklärt werden, z.B. über die Hirntodproblematik.
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Bevölkerung gut informiert, aber weiterhin skeptisch

Beitrag von WernerSchell » 13.05.2015, 09:17

Umfrage zur Organspende
Bevölkerung gut informiert, aber weiterhin skeptisch


Berlin - Obwohl die Deutschen sich erstaunlich gut in Sachen Organspende auskennen, besitzt nach wie vor nur eine Minderheit einen Organspendeausweis. Das ist ein zentrales Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der BARMER GEK unter 1000 Versicherten der Kasse. „Die Bevölkerung setzt sich intensiv mit der Organspende auseinander, und viele sind prinzipiell auch bereit, Organe zu spenden. Dennoch besitzen trotz zunehmender Aufklärung und Informationskampagnen nur 31 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Mitverantwortlich für diesen geringen Wert seien die schwerwiegenden Transplantationsskandale der jüngeren Vergangenheit. So gaben 46 Prozent der Befragten an, dass die Organspendeskandale ihr Vertrauen negativ beeinflusst haben.

Ganze 87 Prozent der Deutschen haben sich laut Umfrage schon einmal mit dem Thema Organspende beschäftigt und 83 Prozent wissen, dass man seinen Angehörigen mit einem Ausweis im Ernstfall die schwierige Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme abnehmen kann. Sogar jeder Zweite (53 Prozent) weiß, dass sich auf dem Ausweis auch seine ablehnende Haltung zur Organspende dokumentieren lässt. Straub: „Die Bevölkerung kennt wichtige Details rund um das Thema Organspende. Dennoch ist weitere Aufklärung notwendig, um das Vertrauen der Menschen wiederzugewinnen und die Bereitschaft zu fördern, einen Ausweis bei sich zu tragen.“

In den kommenden Tagen informiert die BARMER GEK mit der neuen Ausgabe der Kassenzeitschrift ihre 8,6 Millionen Versicherten erneut umfassend über alle wichtigen Aspekte der Organspende. Zusätzliche Informationen stellt die Krankenkasse im Internet und in ihrem Online-Magazin zur Verfügung. Diese können auch von Nicht-Versicherten abgerufen werden.

Alle Informationen zur Organspende unter:
www.barmer-gek.de/545650 (Umfrage)
www.barmer-gek.de/103426 (Versichertenportal)
www.barmer-gek-magazin.de (Online-Magazin)

Quelle: Pressemitteilung vom 13.05.2015
______________________________________________
Presseabteilung der BARMERGEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 20 60 99 1421
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 20 60 44-30 20
E-Mail: presse@barmer-gek.de
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Re: Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2015, 06:08

Ärzte Zeitung vom 12.08.2015:
Richtlinie besagt: Neurologe muss Hirntod feststellen
Jetzt ist es amtlich: Keine Hirntoddiagnostik ohne Neurologen oder Neurochirurgen.
In einer neuen Richtlinie werden bestehende Regeln verschärft und präzisiert.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... hik&n=4409
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Prognose Tod - wann ist die Frage nach Organen zulässig?

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:49

Prognose Tod - wann ist die Frage nach Organen zulässig
Film (rd. 15 Minuten) bei Youtube - veröffentlicht am 06.11.2015
In vielen Kliniken werden die Angehörigen eines Patienten wenige Stunden nach der Einlieferung nach Organentnahme gefragt.
Zu diesem Zeitpunkt ist oft noch keine Hirntoddiagnostik durchgeführt worden. Gerechtfertigt wird die Frage nach Organen mit
einer aus Sicht der Ärzte aussichtslosen Prognose. Doch ist das Thema Organentnahme zu diesem Zeitpunkt nicht verfrüht?
Adresse: https://www.youtube.com/watch?v=d7eAEtEJl30
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Hirntod-Diagnostik - Formfehler sind keine Seltenheit

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2016, 06:48

Ärzte Zeitung, 30.03.2016
Hirntod-Diagnostik - Formfehler sind keine Seltenheit
Streit um die qualifizierte Hirntod-Diagnostik: Auswertungen zeigen, dass gerade flüchtige Formfehler oft unterlaufen.
Ist eine bessere Qualifikation der Ärzte nötig?
Von Christian Beneker
BREMEN. Immer wieder schleichen sich bei der Hirntoddiagnose Fehler ein - möglicherweise auch, weil Diagnosesteller im Umgang mit den Kriterien unsicher sind.
Darauf weisen die Ergebnisse überprüfter Hirntodprotokolle hin, die die Osnabrücker Neurologin Dr. Elisabeth Rehkopf jüngst auf dem Workshop "Hirntod-Diagnostik
und begleitende intensivmedizinische Maßnahmen" auf dem "Symposium Intensivmedizin und Intensivpflege" präsentierte. Danach konnte nicht immer der Hirntod
der Spender bestätigt werden.
16 von 58 Hirntod-Protokolle nicht bestätigt
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... aft&n=4885
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Patientenverfügung: Organspende thematisieren

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2016, 07:30

Ärzte Zeitung vom 09.11.2016:
Patientenverfügung: Organspende thematisieren
Seit Jahren mangelt es an Organspendern. Das jüngste BGH-Urteil zur Patientenverfügung birgt Chancen, das zu ändern.
Ärzte könnten dabei ein Schlüssel sein – aber nur mit entsprechender Vergütung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=923 ... nde&n=5364

+++
In den Vortragsveranstaltung zur "Patientenautonomie am Lebensende" mache ich regelmäßig auf eine mögliche Organspende aufmerksam.
Die üblichen Texte von Patientenverfügungen sind aber mit solchen Organspendeerklärungen meist nicht vereinbar. Daher muss man im
Zweifel bestimmen, was Vorrang haben soll: Patientenverfügung mit einschränkenden Festlegungen oder Organspendeerklärung.
Insoweit ist mehr Aufklärungsarbeit geboten. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann Sinn machen.
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Organspende: Widerspruchslösung erhöht die Spendenrate nicht

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2024, 07:50

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Forschungsergebnisse
Organspende: Widerspruchslösung erhöht die Spendenrate nicht


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Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Zusammenarbeit mit der MSB Medical School Berlin und dem Max Planck Centre for Computational Psychiatry and Ageing Research zeigt, dass die Umstellung auf eine Widerspruchslösung („vermutete Zustimmung”), bei der alle Erwachsenen als Organspender*innen gelten, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich, nicht zu einer Zunahme der Spenden von verstorbenen Spender*innen führt. Die Ergebnisse der Studie wurden in der Zeitschrift Public Health veröffentlicht.

Da die Nachfrage nach Spenderorganen das Angebot bei Weitem übersteigt, werden Forderungen nach Änderungen in der öffentlichen Politik immer lauter. Eine Opt-out-Standardregelung („vermutete Zustimmung“), oder auch Widerspruchslösung genannt, wird oft als vielversprechender Ansatz angesehen. Diese Regelung sieht vor, dass alle Erwachsenen nach ihrem Tod automatisch als potenzielle Organspender*innen gelten, es sei denn, sie widerrufen ihre Zustimmung zu Lebzeiten ausdrücklich. Im Gegensatz dazu verlangt das Opt-in-System („ausdrückliche Zustimmung“) von potenziellen Spender*innen, dass sie aktiv zustimmen, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden. Die Diskussion über die Einführung einer Widerspruchslösung hat in Deutschland in letzter Zeit wieder an Fahrt aufgenommen und wirft die Frage auf, ob eine solche Änderung der Regelung tatsächlich zu einer Erhöhung der Zahl der verstorbenen Organspender*innen führen würde.

Eine kürzlich durchgeführte Analyse aller Mitgliedsländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergab keine signifikanten Unterschiede bei den Spendenraten Verstorbener zwischen Ländern mit Zustimmungs- und Widerspruchslösung, jedoch deutlich weniger Lebendspender*innen – Menschen, die freiwillig zu Lebzeiten Organe wie beispielsweise eine Niere spenden – in Ländern mit Widerspruchslösung. Bei solchen Querschnittsanalysen können jedoch nicht alle länderspezifischen Faktoren wie Gesundheitsinfrastruktur, Kultur und religiöse Fragen berücksichtigt werden, die alle die Spendenraten beeinflussen können.

Um die Einschränkungen früherer Forschungsarbeiten zu beheben, wurde in der aktuellen Studie ein Längsschnittansatz verwendet, bei dem Veränderungen der Spendenraten verstorbener Spender*innen im Laufe der Zeit in fünf Ländern – Argentinien, Chile, Schweden, Uruguay und Wales – analysiert wurden, die im betrachteten Zeitraum von einer Opt-in- zu einer Opt-out-Standardregelung gewechselt waren. Diese Methode ermöglichte eine zuverlässigere Bewertung der Auswirkungen von Opt-out-Regelungen, indem langfristige Trends und länderspezifische Faktoren berücksichtigt wurden.

Die Daten wurden aus internationalen Datenbanken erhoben, darunter das International Registry in Organ Donation and Transplantation (IRODaT) und das Global Observatory on Donation and Transplantation (GODT). Von den 39 Ländern, die bis Dezember 2019 von der ausdrücklichen zur vermuteten Zustimmung gewechselt waren, konnten nur fünf in die Analyse einbezogen werden, da es an historischen Daten für Änderungen fehlte, die vor dem Start der IRODaT-Datenbank im Jahr 1996 vorgenommen wurden, und weil die Praxis der vermuteten Zustimmung oft vor der formellen Gesetzgebung informell existierte.

In Übereinstimmung mit früheren Querschnittsanalysen ergab die Studie, dass die Umstellung der Standardeinstellung von Opt-in auf Opt-out in den fünf untersuchten Ländern nicht zu einem Anstieg der Organspendenraten führte. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse, dass die Opt-out-Standardeinstellung nicht einmal zu einem leichten Anstieg der Organspenden führte: Der langfristige Trend blieb gleich und zeigte keine Veränderung der Rate nach der Umstellung. Wie erwartet zeigten die Ergebnisse mit Beginn der COVID-19-Pandemie einen Rückgang der Organspenden von Verstorbenen, wobei bis 2022 nur eine langsame Erholung zu beobachten war.

„Der bloße Wechsel zu einem Opt-out-System führt nicht automatisch zu mehr Organspenden“, erklärt die Autorin Mattea Dallacker, die das Projekt am Forschungsbereich Adaptive Rationalität am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung leitete. „Ohne begleitende Maßnahmen, wie Investitionen in das Gesundheitssystem und öffentliche Aufklärungskampagnen, ist es unwahrscheinlich, dass ein Wechsel zu einem Opt-out-System die Zahl der Organspenden erhöht. Es gibt keine einfache Lösung für die komplexe Herausforderung, die Organspendenraten zu erhöhen”, fährt sie fort.

Die Studie unterstreicht auch die entscheidende Rolle der Angehörigen bei Entscheidungen über Organspenden. Selbst in Systemen mit vermuteter Zustimmung, in denen Personen als Spender*innen gelten, sofern sie sich nicht dagegen aussprechen, werden Familien oft konsultiert und können die mutmaßliche Zustimmung außer Kraft setzen. Da viele Menschen mit ihren Angehörigen nicht über ihre Spendenwünsche sprechen, kann die Widerspruchslösung zu Unsicherheit und Zögern in den Familien führen und somit möglicherweise auch zu Ablehnung.

„Eine mögliche Alternative zur Widerspruchsregelung ist ein System der verpflichtenden Entscheidung“, sagt Ralph Hertwig, Direktor am Forschungsbereich Adaptive Rationalität am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung. „Dies würde es den Bürger*innen ermöglichen, ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende ausdrücklich zu registrieren, beispielsweise bei der Beantragung eines Führerscheins oder Personalausweises. Dieses aktive Wahlsystem könnte die Menschen dazu veranlassen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, wodurch die wahrgenommene Unklarheit über ihre Präferenz beseitigt würde, die anscheinend zu höheren Ablehnungsraten in der Familie führt. Gute und zugängliche Informationen über Organspenden sind für eine fundierte Entscheidung unerlässlich”, so Hertwig weiter.

In Kürze:
- Die Langzeitstudie untersucht die Organspenderaten von Verstorbenen in fünf Ländern mit einer Widerspruchsregelung (Argentinien, Chile, Schweden, Uruguay und Wales).
- Der Wechsel von einer Zustimmungs- zu einer Widerspruchsregelung hat die Organspenderaten in den fünf untersuchten Ländern nicht erhöht.
- Um die Unsicherheit zu verringern und die Spenderaten zu erhöhen, müssen die Länder in Transplantationskoordinierungsdienste und -infrastruktur investieren, Einzelpersonen dazu ermutigen, mit ihren Angehörigen über ihre Spendenwünsche zu sprechen, und medizinische Teams darin schulen, schwierige Gespräche mit Familien zu führen.

Originalpublikation:
Dallacker, M., Appelius, L., Brandmaier, A. M., Morais, A. S., & Hertwig, R. (2024). Opt-out defaults do not increase organ donation rates. Public Health, 236, 436–440. https://doi.org/10.1016/j.puhe.2024.08.009

Weitere Informationen:
https://www.mpib-berlin.mpg.de/presseme ... rganspende

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2024
Nicole Siller Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Max-Planck-Institut für Bildungsforschung
https://idw-online.de/de/news842857
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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