Behandlungsfehler und Anwalt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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A

Behandlungsfehler und Anwalt

Beitrag von A » 22.04.2006, 14:28

Liebe Leser und Leserinnen!
Bei A liegt der Verdacht eines Behandlungsfehlers vor.
Mit der Klärung dessen wurde ein Fachanwalt beauftragt.
Honorar 1000,-- Euro.
Weil er den Erfolg eines Prozesses nicht einzuschätzen vermochte, riet er zu einem Verfahren bei einer ärztlichen Schlichtungsstelle.
A wartet aber nun aber schon mehr als einem Jahr vergeblich darauf, dass sein Anwalt diesen Antrag auf Schlichtung einreicht.
A wurde stets vertröstet und hingehalten.

A hat Unglück mit seinem behandelnden Arzt gehabt und, als wäre das schon nicht belastend genug, nun auch noch mit seinem Anwalt.
Gibt es vielleicht hier Leser, die dem A einen Hinweis bzw. Rat zu diesem Sachverhalt geben könnten.

Schönen Dank im voraus

Herbert Kunst
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Beitrag von Herbert Kunst » 23.04.2006, 06:59

Hallo A,
wenn der Anwalt untätig bleibt, muss das Grund sein, die vertragliche Beziehung zu beenden. Das ist doch wohl klar eine Schlechtleistung im vertraglichen Sinne, die möglicherweise eine Schadensersatzpflicht auslöst. Ein (vollständiges) Honorar kann m.E. auch für eine solche Untätigkeit nicht fällig werden. Das Vertrösten und Hinhalten erscheint unvertretbar, sogar u.U. schädlich.
Der Antrag an die zuständige Schlichtungsstelle kann der betroffene Patient auch selbst stellen. Dazu muss man keine anwaltliche Zulassung haben. Es genügt fast schon, wenn man gegenüber der Schlichtungsstelle den konkreten Verdacht auf eine bestimmte Falschbehandlung äußert. Die Schlichtungsstelle wird dann in aller Regel alles Weitere veranlassen.
Gruß
Herbert Kunst
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Gast

Beitrag von Gast » 23.04.2006, 12:24

Lieber Herr Kunz,
ich bedanke mich sehr für ihre Stellungnahme.
Leider ist ein Anwaltwechsel aus Kostengründen nicht möglich.
Den Antrag selbst zu stellen, wäre wahrscheinlich noch die beste Lösung.
Gruß A

Herbert Kunst
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Selbst an die Schlichtungsstelle heran treten

Beitrag von Herbert Kunst » 23.04.2006, 12:50

Anonymous hat geschrieben:... Leider ist ein Anwaltwechsel aus Kostengründen nicht möglich. Den Antrag selbst zu stellen, wäre wahrscheinlich noch die beste Lösung.
Hallo A,
warum ein Anwaltswechsel nicht möglich sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn der Anwalt untätig bleibt, macht die Aufrechterhaltung des Mandats doch keinen Sinn. Eigentlich müßte man gegen die untätigen Anwalt wg. Untätigkeit vorgehen - vielleicht mit einem anderen Anwalt.
Wenn der Antrag selbst gestellt wird, ist der Anwalt wahrscheinlich ohnehin überflüssig.
Gruß
Herbert Kunst
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Nepo

Auf untätigen Anwalt kann man verzichten!

Beitrag von Nepo » 24.04.2006, 13:38

A hat geschrieben: .... Honorar 1000,-- Euro.
Weil er den Erfolg eines Prozesses nicht einzuschätzen vermochte, riet er zu einem Verfahren bei einer ärztlichen Schlichtungsstelle.
A wartet aber nun aber schon mehr als einem Jahr vergeblich darauf, dass sein Anwalt diesen Antrag auf Schlichtung einreicht.
A wurde stets vertröstet und hingehalten. ...
Auf einen solchen Anwalt kann man doch wirklich verzichten. Ich würde mich hinsichtlich einer Vertretung, wenn überhaupt notwendig, anderweitig orientieren.

Nepo

Resi T.

Anwaltliche Vertretung - wie geht`s weiter?

Beitrag von Resi T. » 25.04.2006, 06:03

Es wäre schön, vom Fragesteller zum Fortgang der Angelegenheit informiert zu werden. Auch in meinem Bekanntenkreis gab es erhebliche Probleme mit einem Anwalt, der vollmundig einen Fall übernahm, aber dann kaum etwas unternahm.

Resi T.

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