Endlich: Standards zu Patientenverfügungen vereinheitlichen sich in Deutschland zunehmend - verschiedene Modelle zur individuellen Abfassung, aber in den Grundsätzen organisationsübergreifend mehr ernsthaft strittig
Soviel fundierte Aufklärung zu Patientenverfügungen nach erforderlichen, von Experten und Praktikern allgemein anerkannten Qualitätsstandards war nie. Dabei sind sich alle einig: Die größte Schwierigkeit besteht darin, die Verfügung so abzufassen, dass ein Arzt daraus unzweifelhaft den Willen des Patienten erkennen kann. In den Medienberichten der letzten Wochen werden immer wieder zwei - von ihrer weltanschaulichen Ausrichtung her höchst unterschiedliche - Organisationen besonders empfohlen:
Die DEUTSCHE HOSPIZ STIFTUNG (DHS) mit ihrer Internetseite http://www.hospize.de und der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS(HVD) mit seiner Internetseite http://www.patientenverfuegung.de
Selbst die Mode-/Frauenzeitschrift FÜR SIE bringt in ihrer Osterausgabe ein gemeinsames Fachgespräch mit Gita Neumann (HVD) und Eugen Brysch (DHS) zum Thema „Mein Wille zählt“.
Der folgende Artikel (hier gekürzt) wurde im Ratgeber der Rheinischen Post vom 30.3.2006 veröffentlicht und von zahlreichen Medien übernommen (u. a. von: Leipziger Volkszeitung, Kölner Stadtanzeiger, Bocholter-Borkener Volksblatt, Pforzheimer Zeitung, Internetzeitung Anwalt.tv.):
<< ... Nach einer aktuellen Untersuchung der Deutschen Hospiz Stiftung in Dortmund wissen zwar 70 Prozent aller Bundesbürger, was eine Patientenverfügung ist, doch nur 13 Prozent haben ein entsprechendes Papier verfasst. "Ein wesentlicher Grund dafür ist: Die Leute wissen nicht, wie sie es machen sollen", beobachtet Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Hospiz Stiftung. ...
Persönliche Beratungen bieten neben der Hospiz Stiftung auch der Humanistische Verband sowie zahlreiche Selbsthilfegruppen und Vereine an. „Der Hausarzt und Beratungsstellen sollten unbedingt befragt werden, weil sie über umfangreiches Fachwissen und Erfahrung verfügen ....“, erläutert Beate Lenke, Rechtsanwältin aus Essen. ...
Auf Allgemeinplätze wie "Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen", auf Textbausteine oder auf Ankreuzlisten sollte verzichtet werden. ... "Je individueller und je mehr auf die persönliche Situation zugeschnitten eine Patientenverfügung ist, desto eher wird sich der Arzt an sie gebunden fühlen", rät Wolfgang Schuldzinski, Rechtsanwalt und Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. ...
"Daneben ist es wichtig, bestimmte Lebensvorstellungen festzuhalten", sagt Verbraucherberater Schuldzinski. Der formale Hinweis auf eine Religionszugehörigkeit reiche dabei nicht aus. ... Für die Umsetzung der Verfügung kann eine - gut erreichbare - Person bevollmächtigt werden. Eine solche Vollmacht ist eine ethische und medizinische Herausforderung .... Ob die Patientenverfügung per Hand oder per Computer geschrieben wurde, ist unwichtig - so lange sie leserlich und mit Unterschrift, Ort und Datum versehen ist. ... Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig", sagt Rechtsanwältin Lenke. "Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vertrauensperson bestätigen zu lassen, dass der Verfasser `im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist´". ...
Auch die Hinterlegung bei der Hospiz Stiftung, beim Humanistischen Verband, im Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes in Mainz oder im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich. ... Alle Exemplare der Verfügung sollten regelmäßig etwa alle zwei Jahre - im Krankheitsfalle häufiger - erneut unterzeichnet und gegebenenfalls inhaltlich aktualisiert werden. >>
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Immer wieder (wie auch oben) lesen wir den Hinweis: Auf Textbausteine und Ankreuzvarianten sollte verzichtet werden, sie seien höchstens als Hilfsmittel zu verwenden. (Gemeint sind hier etwa die Vorsorge-Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums und des Bundesministeriums der Justiz, die in Zusammenarbeit mit kompetenten Juristen, Palliativ-Medizinern und Vertretern verschiedener Verbände entstanden sind.)
Andererseits ist es für den Laien, selbst mit ärztlicher und/oder juristischer Beratung, kaum möglich, selbst einen Text abzufassen, der hinreichenden Qualitätskriterien entspricht. Wenngleich nicht die optimale, so doch die zweitbeste Lösung scheint somit die individuell abgefasste Variante einer sogenannten Standard-Patientenverfügung zu sein (die auf den o.g. Empfehlungen beruht). Das findet auch der Autor des eben erschienenen Buches „Keiner stirbt für sich allein“, Oliver Tomein. Auf Seite 250 schreibt er:
<< Auch wenn es aus meiner Sicht wenig empfehlenswert ist, Standardformulare zu verwenden, sei hier auf eine Lösung hingewiesen, die für den Fall, dass man das trotzdem für einen geeigneten Weg hält, gut gelungen ist. Das Formular ist im Internet zu finden und kann online ausgefüllt, dann aber auch ausgedruckt und hinterlegt werden. ... http://www.standard-patientenverfuegung.de >>
Auch in einem anderen Sinne wird davon gesprochen, dass Experten Standards setzen: Nämlich auf die Beratung z u r Patientenverfügung bezogen (nicht unmittelbar auf die Qualität d e r Patientenverfügung, deren Abfassung dann noch einmal ein Problem für sich ist). Siehe:
http://www.sozialservice.de/article.php?sid=418
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Quellennachweise:
http://www.rp-online.de/public/article/ ... cht/324882
http://www.lvz-online.de/ratgeber/finan ... 71681.html
http://www.fuer-sie.de
http://www.pz-news.de/service/sonstige/79372/
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 14.4.2006
Standards zu Patientenverfügungen
Moderator: WernerSchell
Herzzentrum Lahr bietet kostenlos Standard-PV an
Patientenrecht - Selbstbestimmung
Herzzentrum Lahr bietet Symposiumsband sowie kostenlos Broschüre "Standard-Patientenverfügung" an
"Seine langjährige berufliche Erfahrung hat den aus Bukarest stammenden Dr. Dr. Tejas Alexander, Chefarzt der Klinik für Anaesthesiologie am Herzzentrum Lahr/Baden, sehr sensibel für die Ängste und Befürchtungen der Menschen gemacht. ... Die oft als seelenlos empfundene Apparatemedizin lässt den Ruf nach dem Recht des Patienten ... und der Würde des Menschen laut werden und bringt auch den Gesetzgeber dazu, sich Gedanken über das Selbstbestimmungsrecht und die Patientenverfügungen zu machen.
Ein Symposium zu dieser facettenreichen und brisanten Thematik veranstaltete Dr. Dr. Tejas Alexander gemeinsam mit dem Herzzentrum Lahr am 8. Oktober 2005. In ihren Vorträgen stellten hochkarätige Referenten wie Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter des Bundesgerichthofes a.D., Gita Neumann, Referentin für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben vom Humanistischen Verband Deutschlands in Berlin, Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt aus München, Prof. Dr. Peter Schmucker, Direktor der Klinik für Anaesthesiologie der Universitätsklinik Lübeck, sowie Peter Löffler, Amtsgerichts-Direktor a.D. aus Lahr, die Thematik aus juristischer und medizinischer Sicht dar. Die anschließende Diskussionsrunde wurde vom Rechtsexperten Karl-Dieter Möller, bekannt durch seine Sendung „ARD-Ratgeber Recht und Justiz“, moderiert. Die Veranstaltung war mit über 550 Teilnehmern sehr erfolgreich und bewies, wie groß das Informationsbedürfnis bei den Menschen ist. ...
... erscheint auch ein Buch über die Veranstaltung im vergangenen Oktober „Patientenverfügung und Selbstbestimmung, das können Sie tun, um richtig vorzusorgen“. Die Neuerscheinung enthält u.a. die ... Standard-Patientenverfügung ... mit Textbausteinen für eine individuelle Vorsorge. Diese Standard-Patientenverfügung kann kostenlos über das Herzzentrum Lahr/Baden bezogen werden. ... Sekretariat Klinik für Anaesthesiologie, Herzzentrum Lahr/Baden, Hohbergweg 2, 77933 Lahr, Telefon: (0 78 21) 92 51 50, E-Mail: gabriele.eichner@herz-lahr.de. ...
(Aus: Siebenbürgische Zeitung vom 15. Mai 2006, Seite 14)
Herzzentrum Lahr bietet Symposiumsband sowie kostenlos Broschüre "Standard-Patientenverfügung" an
"Seine langjährige berufliche Erfahrung hat den aus Bukarest stammenden Dr. Dr. Tejas Alexander, Chefarzt der Klinik für Anaesthesiologie am Herzzentrum Lahr/Baden, sehr sensibel für die Ängste und Befürchtungen der Menschen gemacht. ... Die oft als seelenlos empfundene Apparatemedizin lässt den Ruf nach dem Recht des Patienten ... und der Würde des Menschen laut werden und bringt auch den Gesetzgeber dazu, sich Gedanken über das Selbstbestimmungsrecht und die Patientenverfügungen zu machen.
Ein Symposium zu dieser facettenreichen und brisanten Thematik veranstaltete Dr. Dr. Tejas Alexander gemeinsam mit dem Herzzentrum Lahr am 8. Oktober 2005. In ihren Vorträgen stellten hochkarätige Referenten wie Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter des Bundesgerichthofes a.D., Gita Neumann, Referentin für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben vom Humanistischen Verband Deutschlands in Berlin, Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt aus München, Prof. Dr. Peter Schmucker, Direktor der Klinik für Anaesthesiologie der Universitätsklinik Lübeck, sowie Peter Löffler, Amtsgerichts-Direktor a.D. aus Lahr, die Thematik aus juristischer und medizinischer Sicht dar. Die anschließende Diskussionsrunde wurde vom Rechtsexperten Karl-Dieter Möller, bekannt durch seine Sendung „ARD-Ratgeber Recht und Justiz“, moderiert. Die Veranstaltung war mit über 550 Teilnehmern sehr erfolgreich und bewies, wie groß das Informationsbedürfnis bei den Menschen ist. ...
... erscheint auch ein Buch über die Veranstaltung im vergangenen Oktober „Patientenverfügung und Selbstbestimmung, das können Sie tun, um richtig vorzusorgen“. Die Neuerscheinung enthält u.a. die ... Standard-Patientenverfügung ... mit Textbausteinen für eine individuelle Vorsorge. Diese Standard-Patientenverfügung kann kostenlos über das Herzzentrum Lahr/Baden bezogen werden. ... Sekretariat Klinik für Anaesthesiologie, Herzzentrum Lahr/Baden, Hohbergweg 2, 77933 Lahr, Telefon: (0 78 21) 92 51 50, E-Mail: gabriele.eichner@herz-lahr.de. ...
(Aus: Siebenbürgische Zeitung vom 15. Mai 2006, Seite 14)
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Patientenrecht - Selbstbestimmung
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"Seine langjährige berufliche Erfahrung hat den aus Bukarest stammenden Dr. Dr. Tejas Alexander, Chefarzt der Klinik für Anaesthesiologie am Herzzentrum Lahr/Baden, sehr sensibel für die Ängste und Befürchtungen der Menschen gemacht. ... Die oft als seelenlos empfundene Apparatemedizin lässt den Ruf nach dem Recht des Patienten ... und der Würde des Menschen laut werden und bringt auch den Gesetzgeber dazu, sich Gedanken über das Selbstbestimmungsrecht und die Patientenverfügungen zu machen.
Ein Symposium zu dieser facettenreichen und brisanten Thematik veranstaltete Dr. Dr. Tejas Alexander gemeinsam mit dem Herzzentrum Lahr am 8. Oktober 2005. In ihren Vorträgen stellten hochkarätige Referenten wie Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter des Bundesgerichthofes a.D., Gita Neumann, Referentin für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben vom Humanistischen Verband Deutschlands in Berlin, Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt aus München, Prof. Dr. Peter Schmucker, Direktor der Klinik für Anaesthesiologie der Universitätsklinik Lübeck, sowie Peter Löffler, Amtsgerichts-Direktor a.D. aus Lahr, die Thematik aus juristischer und medizinischer Sicht dar. Die anschließende Diskussionsrunde wurde vom Rechtsexperten Karl-Dieter Möller, bekannt durch seine Sendung „ARD-Ratgeber Recht und Justiz“, moderiert. Die Veranstaltung war mit über 550 Teilnehmern sehr erfolgreich und bewies, wie groß das Informationsbedürfnis bei den Menschen ist. ...
... erscheint auch ein Buch über die Veranstaltung im vergangenen Oktober „Patientenverfügung und Selbstbestimmung, das können Sie tun, um richtig vorzusorgen“. Die Neuerscheinung enthält u.a. die ... Standard-Patientenverfügung ... mit Textbausteinen für eine individuelle Vorsorge. Diese Standard-Patientenverfügung kann kostenlos über das Herzzentrum Lahr/Baden bezogen werden. ... Sekretariat Klinik für Anaesthesiologie, Herzzentrum Lahr/Baden, Hohbergweg 2, 77933 Lahr, Telefon: (0 78 21) 92 51 50, E-Mail: gabriele.eichner@herz-lahr.de. ...
(Aus: Siebenbürgische Zeitung vom 15. Mai 2006, Seite 14)
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