Ärztetag: Facharztweiterbildung „Innere Medizin“ bechlossen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärztetag: Facharztweiterbildung „Innere Medizin“ bechlossen

Beitrag von Presse » 18.05.2007, 09:16

Pressemitteilung der Bundesärztekammer
Ärztetag beschließt Facharztweiterbildung „Innere Medizin“

Münster, 18.05.2007 – Der 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat beschlossen, die fünfjährige Facharztweiterbildung „Innere Medizin“ in das Gebiet „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ der (Muster-) Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Damit wird eine rechtskonforme Gestaltung des Gebietes „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ im Hinblick auf EU-rechtliche Vorgaben erreicht.

Die Europäische Kommission hatte Deutschland aufgefordert nachzuweisen, dass in allen 16 Bundesländern eine EU-kompatible Form für die Notifizierung der Facharztbezeichnung „Innere Medizin“ vorliegt. In diesem Punkt weichen die Regelungen in den Bundesländern teilweise voneinander ab. Dadurch war die im EU-Recht vorgesehene Einheitlichkeit der Fachgebietsbezeichnungen in den Mitgliedsländern tangiert. Eine derzeitige Notifizierung für Deutschland war nicht richtlinienkonform. Durch den Beschluss des Ärztetages wird es nunmehr den Ärztinnen und Ärzten einfacher gemacht, in den EU-Staaten beruflich tätig zu werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.5.2007
http://www.baek.de/page.asp?his=3.71.5157.5207

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