Patientenverfügungen: Gesetzliche Regelung – pro und kontra

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenverfügungen: Gesetzliche Regelung – pro und kontra

Beitrag von Presse » 21.08.2007, 11:09

Klinkhammer, Gisela
Patientenverfügungen: Gesetzliche Regelung – pro und kontra
Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 33 vom 17.08.2007, Seite A-2234
POLITIK

Die Evangelische Kirche und vier Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin beteiligen sich an der Diskussion über Patientenverfügungen. Bieten diese tatsächlich Rechtssicherheit, oder ist die Sicherheit nur vorgetäuscht? Die Meinungen gehen auseinander.

Die Debatte um Patientenverfügungen reißt auch in der Sommerpause nicht ab. Mitte Juli hat sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu Wort gemeldet. Er sandte den Bundestagsabgeordneten Eckpunkte zu, in denen er für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen plädierte. Die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin der Universitäten Aachen, Bonn, Göttingen und Köln* dagegen halten in einer Stellungnahme, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, eine Gesetzgebung zur Patientenverfügung für verfrüht und nur bedingt geeignet.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... t&id=56625

Die Stellungnahmen, Gesetzentwürfe und die Grundsätze der BÄK im Internet: http://www.aerzteblatt.de/plus3307

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