Die Medienberichte über ärztliche Behandlungsfehler häufen sich, auch hier im Forum wird öfter informiert. Das ist grundsätzlich gut so.
Die Rheinische Post (RP) berichtete am 25.7.2007 über eine unglaubliche Geschichte:
Kompresse im Körper vergessen - Leben nach einem OP-Fehler
VON JÖRG ISRINGHAUS
Der Moerser Gerwin Holtmann (79) fühlt sich als Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers und will nun deshalb vor Gericht gehen.
(RP) Seit Ärzte vor vier Jahren eine bei einer Herz-OP vergessene Kompresse aus ihm herausoperierten, geht es Gerwin Holtmann schlecht. Der 79-Jährige fühlt sich als Opfer medizinischer Fahrlässigkeit. In den Kliniken setzt man auf Risikomanagement, um Fehler zu vermeiden.
Gerwin Holtmann wirkt erschöpft. Vor dem 79-Jährigen liegt ein Operationsprotokoll. Für den früheren Unternehmer aus Moers markiert der Eingriff, den es beschreibt, den Beginn seiner Leidensgeschichte. Mehr als 30 Krankenhaus-Aufenthalte in vier Jahren umfasst sie, und ein abschließendes Urteil: Nichts mehr zu machen, ...
... weiter lesen unter
http://www.rp-online.de/public/article/461901
Aus dem Bericht geht u.a. hervor, dass die eingeschalteten Anwälte ein Gutachten über den angenommenen Behandlungsfehler haben möchten. Leider gehen sie nicht auf die Umkehr der Beweislast bei groben Fehlern, und dazu zählt auch das Zurücklassen von Gegenständen im Patientenkörper, ein. Wenn nämlich die Beweislastumkehr greift, muss sich die Gegenseite entlasten und der Patient kann erst einmal abwarten. Dies muss m.E. in der Streitsache problematisiert werden.
Siehe auch in diesem Forum unter
Grober Behandlungsfehler - Beweislastumkehr!
viewtopic.php?t=6694&highlight=beweislastumkehr
Grober Behandlungsfehler / grober Pflegefehler
viewtopic.php?t=166&highlight=beweislastumkehr
Kunstfehlerprozesse: Kläger setzen sich nur selten durch
viewtopic.php?t=3630&highlight=beweislastumkehr
Der Arzthaftungsprozess
viewtopic.php?t=1760&highlight=arzthaftung
Ärztliche Behandlungsfehler - Entwicklung ins Uferlose ...?
viewtopic.php?t=4311&highlight=operationsfehler
Operationsfehler veröffentlichen - ein guter Vorschlag
viewtopic.php?t=3767&highlight=operationsfehler
Die Prozessaussichten für einen geschädigten Patienten sind oftmals nicht so schlecht, wie immer behauptet. Man muss nur mit der richtigen Strategie - vertreten durch einen guten Anwalt - vorgehen.
Gerhard Sch.
PS. Siehe auch
Belassene Fremdkörper – aus der Sicht des Juristen
http://www.springerlink.com/index/Y376H1X73703570P.pdf
Patient verwechselt, Klemme vergessen
Fehler im OP kommen immer wieder vor. Chirurgen suchen nach Strategien, wie sich die Pannen vermeiden lassen
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
Leben nach einem OP-Fehler - Kompresse vergessen
Moderator: WernerSchell
-
- Sr. Member
- Beiträge: 315
- Registriert: 18.11.2005, 09:14