Straubinger Vormundschaftsrichter missachtet Patientenverfügung und will Amputation des Beines erzwingen
450 schockierte Trauergäste bei "Beerdigung" ohne Leiche
Strafanzeige gegen den Vormundschaftsrichter wegen versuchter Körperverletzung im Amt
Pressemitteilung vom 22.08.2007 - Krasse Missachtung einer Patientenverfügung durch Straubinger Vormundschaftsgericht - Beerdigung ohne Leiche - Strafanzeige gegen Vormundschaftsrichter
Trotz klarer Patientenverfügung wollte ein Straubinger Vormundschaftsrichter die Zwangsbehandlung einer Sterbenden erzwingen. Die Familie, ein befreundeter Chirurg und die Krankenhausärzte setzen sich aber durch, so dass die 82-jährige Maria M. ihrem Willen gemäß friedlich einschlafen durfte. Der Vormundschaftsrichter erstattete sofort Strafanzeige gegen den Enkel, der Bevollmächtigter war. Unmittelbar vor der Beerdigung erfolgte die Beschlagnahme der Leiche, so dass ein ganzer Ort mit 450 schockierten Trauergästen die „Beerdigung“ ohne die Verstorbene durchführen musste. Der Münchner Rechtsanwalt für Medizinrecht und Medizinethiker an der Ludwig-Maximilians-Universität München Wolfgang Putz kritisiert das Verhalten dieses Richters als rechtswidrig und unmenschlich. Die Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger haben bundesweit in über 200 Fällen durchgesetzt, dass Menschen nach ihrer Patientenverfügung sterben durften. Nur noch selten stoßen sie dabei auf derartige Verhaltensweisen. Sie haben nun Strafanzeige gegen den Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Straubing wegen versuchter Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB erstattet. Die verstorbene Maria M., geboren 1925, hatte zuletzt zweimal eindeutige Patientenverfügungen schriftlich niedergelegt, die einer Amputation ihres Fußes entgegenstanden. Die erste solche Verfügung verfasste die alte Dame im Juni 2007 im Rahmen einer vorübergehenden stationären Behandlung im Krankenhauses St. Elisabeth in Straubing. Dort stand die Amputation ihres rechten Fußes zur Debatte. Das wollte sie auf keinen Fall. So wurde dort am 22.6.2007 die Patientin, die insoweit vollkommen einsichtsfähig war, von den Ärzten aufgeklärt über die Indikation einer Amputation des Fußes mit Gangrän (früher „Wundbrand“). Si erklärte den Ärzten, dass sie sich seit vielen Jahren mit dieser Situation befasst habe, nicht zuletzt, weil Ihr Vater genau die gleiche Erkrankung hatte und achtmal amputiert worden war. Die Aufklärung ließ sich das Krankenhaus von der Patientin ebenso schriftlich bestätigen wie die daraufhin erfolgte Ablehnung der Amputation. Diese Ablehnung entsprach einer in vielen Jahren gewachsenen Werteinstellung der Patientin, die für sich selbst die Überzeugung entwickelt hatte, dass man ihr niemals eine Gliedmaße amputieren dürfe. Da die Patientin seit vielen Jahren zuckerkrank war, hatte sie sich mit dieser Problematik eingehend befasst und wusste, dass dies als Problem einmal auf sie zukommen könnte. Sie hatte der Familie gegenüber immer wieder pointiert betont, sie wolle "vollständig begraben werden". In einer zweiten schriftlichen Patientenverfügung wiederholte die Verstorbene Anfang August 2007 im Pflegeheim Marienstift in Straubing diesen Willen. Dort respektierten Ärzte und Pflegekräfte diese Entscheidung. Doch die Ferienvertreterin des Hausarztes reagierte empört und schrieb an das Vormundschaftsgericht, dass man sofort amputieren müsse, um das Leben der Frau zu retten. Der Vormundschaftsrichter stellte den Enkel telefonisch ultimativ zur Rede, er müsse der Amputation zustimmen, sonst würde dies gerichtlich erzwungen. Der weigerte sich standhaft, der Amputation zuzustimmen und erklärte dem Richter, dass seine Großmutter zweimal schriftlich niedergelegt hatte, dass sie sterben wolle und keine Amputation erlaube. Er erklärte, dass dies auf einer jahrelangen Willensbildung beruhe, die er selbst miterlebt hatte und dass er seiner Oma versprochen hatte, als ihr Vorsorgebevollmächtigter ihren Willen durchzusetzen. Mit einer Morphiumtherapie war dafür gesorgt, dass die Heimbewohnerin im Sterbeprozess nicht leiden musste. Dies bestätigte auch ein weiterer Arzt, der von der Familie hinzugezogene Chirurg Dr. M., ein langjähriger Freund der Patientin und der Familie. Doch der Richter handelte sofort, ließ die im Sterben liegende Frau ins Krankenhaus einliefern und setzte einen rechtlichen Betreuer ein, weil der Enkel nach Ansicht des Richters gegen das Wohl seiner Großmutter handle, wenn er sie gemäß ihrer Patientenverfügung ärztlich gut versorgt im Heim sterben lassen wolle anstatt der lebensverlängernden Amputation zuzustimmen. Doch im Krankenhaus St. Elisabeth in Straubing wurde in Übereinstimmung mit dem Enkel und dem Chirurgen Dr. M. die Amputation verweigert und das Sterben zugelassen. Die Rechtsanwälte Wolfgang Putz und Beate Steldinger bewerten das couragierte Verhalten von Enkel und Ärzten als vorbildlich. Hier standen nicht nur die Indikation sondern der kurz zuvor zweimal klar geäußerte Patientenwille der ärztlich aufgeklärten Patientin einer lebens-verlängernden Behandlung entgegen. So haben die Ärzte korrekt den Sterbeprozess palliativ therapiert, so dass die Patientin im Sterbeprozess nicht unnötig leiden musste. Hätte sich der Enkel dem Vormundschaftsrichter gebeugt, wäre es zur Zwangsbehandlung gekommen. Deshalb erstatteten die Rechtsanwälte am 22. August 2007bei der Staatsanwaltschaft Regensburg/ Zweigstelle Straubing Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung im Amt gegen den Vormundschaftsrichter. Die Familie gibt keine Fotos an die Presse!
Quelle: Pressemitteilung vom 22.8.2007
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Richter missachtet Patientenverfügung - Strafanzeige!
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Richterliche Unabhängigkeit - wer kontrolliert?
Ich habe den vorstehenden Bericht mit Aufmerksamkeit gelesen und bin einigermaßen entsetzt über so manche richterlichen Verhaltensweisen. Sind das nur Einzelfälle? Mittlerweile habe ich öfter erhebliche Kritik an richterlichen Verfahren zur Kenntnis nehmen können. Wer beaufsichtigt die Richter und weist sie in ihre Schranken?
Richter sind dem Gesetz entworfen. Wer aber kontrolliert, dass sie auch die Gesetze, vor allem die Grundsätze des Art. 1 GG, immer einhalten? Rechtsmittel stehen den Betroffnen oft nicht zur Verfügung oder es tuen sich finanzielle Hürden auf.
H.O.
Richter sind dem Gesetz entworfen. Wer aber kontrolliert, dass sie auch die Gesetze, vor allem die Grundsätze des Art. 1 GG, immer einhalten? Rechtsmittel stehen den Betroffnen oft nicht zur Verfügung oder es tuen sich finanzielle Hürden auf.
H.O.
Menschenwürdegarantie - immer uneingeschränkt beachten
Ich höre auch immer wieder von Knatsch mit Vormundschaftsrichtern. Sie sitzen an ihren "grünen Tischen", fernab der Betreuungssituation, und entscheiden allein nach den Buchstaben. Welchen? Die Überschrift: Das Grundprinzip "Menschenwürde ist unantastbar" kommt dann schon mal unter die Räder. Jedenfalls sehe ich die Betroffenen nicht selten als Opfer - Streit zwischen Familienangehörigen, Betreuer, Richter .... usw.
M.B.
M.B.