Eltern dürfen Wachkomakind sterben lassen

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Eltern dürfen Wachkomakind sterben lassen

Beitrag von Service » 15.10.2007, 18:42

Eltern dürfen Wachkomakind sterben lassen

Pressemitteilung der Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger München vom 15.10.2007

In seiner heutigen Ausgabe berichtet der Spiegel über den Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Eltern die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die Entscheidung der Eltern für eine Beendigung der künstlichen Lebensverlängerung im konkreten Fall dem Kindeswohl entspricht.

Es handelt sich hierbei um die erste (rechtskräftige) Entscheidung in der deutschen Rechtsprechung, in der das Zulassen des Sterbens eines Kindes im Wachkoma als „dem KIndeswohl entsprechend“ bewertet wurde.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2007
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PUTZ & STELDINGER
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Eltern durften Koma-Kind sterben lassen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 16.10.2007, 18:15

OLG-Hamm erlaubt Stopp künstlicher Ernährung

Eltern durften Koma-Kind sterben lassen

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Eltern das Recht zugesprochen, die künstliche Ernährung für ihre im Wachkoma liegende vierjährige Tochter zu beenden.

16.10.07 - Ahaltspunkte für einen Sorgerechtsmissbrauch lägen nicht vor, teilte das OLG Hamm jetzt mit. Es bestätigte damit einen Bericht des Bielefelder "Westfalen-Blattes". Unter Berufung auf den Anwalt der Eltern berichtete die Zeitung, das Kind sei inzwischen zu Hause gestorben.

Das Mädchen hatte dem Bericht zufolge durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen irreparablen Hirnschaden erlitten und wurde über eine Magensonde ernährt. Nach Meinung der Ärzte war es dauerhaft ohne Bewusstsein.
"Entschluss nach reiflicher Überlegung"
Das OLG (Az. 1 UF 78/07) hatte bereits im Mai einen Beschluss des Amtsgerichts Minden über den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge aufgehoben. Es befand, die Eltern hätten ihren Entschluss nach reiflicher Überlegung getroffen. Die Entscheidung, einer Fortsetzung der lebenserhaltenden Maßnahmen nicht weiter zustimmen zu wollen, erscheine als einfühlbar und das Kindeswohl wahrend.

Nach Angaben eines Anwalts ist in Deutschland schon vielen Koma-Patienten durch Einstellung der Ernährung das Sterben ermöglicht worden.

dpa / kü

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 527332.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Kulturelle Revolution beim Lebensende

Beitrag von Presse » 17.10.2007, 08:46

Kulturelle Revolution beim Lebensende – in welche Richtung?

- Deutschland: Novum bei gerichtlich entschiedenem Sterbenlassen / auf künstliche Lebensverlängerung darf v.a. aufgrund medizinischer Indikation und Kindeswohl verzichtet werden
- Kein Raum mehr für Schweizer Organisation DIGNITAS / Suizidhilfe bei Ausländern stark eingeschränkt
- Kulturelle Revolution / immer mehr Freitodhilfegesuche?

Eltern dürfen vierjähriges Kind im Wachkoma sterben lassen

In seiner aktuellen Ausgabe berichtet der SPIEGEL über einen Fall vom Mai 2007, der erst jetzt bekannt wurde. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Eltern die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts.
Laut Wolfgang Putz, Anwalt der Eltern, ein Novum in der deutschen Rechtsprechung: Es handele sich hierbei um die erste (rechtskräftige) Entscheidung in der deutschen Rechtsprechung, in der das Zulassen des Sterbens eines Kindes im Wachkoma als „dem Kindeswohl entsprechend“ bewertet wurde.

Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler lag die vierjährige Jule 10 Monate lang im Wachkoma und wurde künstlich ernährt. Der Zustand bessert sich nicht, verschlimmert sich weiter. Starke Beruhigungs- und Schmerzmittel sind erforderlich, werden sie abgesetzt, leidet das Kind an schwersten Spastiken, der Körper habe sich aufgebäumt, zitiert das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" den Vater. Die Eltern kämpften zunächst vergebens dafür, dem Wohl ihres irreversibel bewusstlosen Kindes gemäß ein Sterben-Lassen zu ermöglichen – zunächst wurde ihnen dafür das Sorgerecht entzogen. Das Gericht in zweiter Instanz gab ihnen jedoch recht und erlaubte, die künstliche Ernährung einzustellen. Die Eltern haben ihr Töchterchen dazu aus der Klink nach Hause geholt. Inzwischen hat die Eltern eine einstweilige Anordnung erreicht: Der OLG-Beschluss bleibt rechtskräftig, soll jedoch für sechs Monate ausgesetzt werden - Jule hätte wieder in die Klinik zurückgebracht werden müssen. Das Kind ist jedoch an seinen
schweren Schädigungen bereits gestorben, bevor der Hausarzt mit der Einstellung der Kalorienzufuhr wie vorgesehen begonnen hatte ...

Siehe:
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... assen.html

http://mt-online.de/mt/lokales/minden/? ... nt=1896630

Niemand darf Wachkoma-Patienten durch Nahrungsentzug verhungern lassen. Das hat der Arzt Prof. Christoph Student auf einem Symposium der freikirchlichen Lebensrechtsinitiative ProVita in Hannover unterstrichen....
Quelle: http://www.idea.de/index.php?id=355&tx_ ... b30d2d3756

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Sterbehilfeorganisation DIGNITAS sieht sich in der Schweiz stark bedrängt:

Keine Ruhe um DIGNITAS:
· << Dignitas heisst auf Lateinisch Würde. Was sich seit Tagen um die gleichnamige Sterbehilfeorganisation abspielt, hat mit ihrem Ziel, todkranken Menschen auf Wunsch ein Sterben in Würde zu ermöglichen, wenig gemeinsam. Das hat sich Dignitas zum Teil selber zuzuschreiben. ....
Mit dem Baurecht gegen Sterbehilfe
Seit die Organisation durch Kündigung ihr Sterbezimmer in Zürich verloren hat, findet sie keinen ruhigen Platz mehr ... ... wenn Dignitas keinen Ort mehr für Sterbebegleitungen finde, laufe das faktisch auf ein Verbot seiner Tätigkeit hinaus.... >>
Quelle und vollständig:
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/a ... 64103.html

Kulturelle Revolution: Immer mehr Freitodhilfegesuche?
Quelle:
http://www.bielertagblatt.ch/News/Schweiz/93549
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Siehe zu „Kein Platz zum Sterben“ auch:

http://hpd-online.de/node/2956
und
http://www.sueddeutsche.de/,tt5m1/panor ... 44/137764/

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 16.10.2007
http://www.patientenverfuegung.de

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Beitrag von enno » 20.10.2007, 00:01

endlich mal eine positive nachricht nicht nur für angehörige sondern auch für die kkasse,endlich einsparung von geldern für kostenverursacher.
auch ich würde meinen mann,sterben lassen,bevor ich ihn in eine stationäre einrichtung geben müßte.keine einrichtung soll an seinem "zustand "verdienen und ihm seine würde nehmen.
für mich sind proffesionelle nichts weiter als nach lehrbuch arbeitende(examienierte),die ihren job für die eigene exiztenz machen aber selbst nicht in die pflege wollen.
reformen bieten mehr geld,was ändern sie aber an den ursachen.
fazit ,bleib gesund bis ins alter,werde nie pflegebedürftig um nicht als wesen oder wie im kindergarten behandelt zu werden.

mfg enno

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