KVB sichert Ärzten bei Regressen Unterstützung zu
München, 25. Oktober 2007: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) sieht mit großer Sorge, dass aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben noch in diesem Jahr auch auf zahlreiche bayerische Praxen eine Richtgrößenprüfung zukommen wird. Der Gesetzgeber zwingt durch neue Verjährungsvorschriften die Prüfgremien derzeit, die Richtgrößenprüfungen für die Jahre bis einschließlich 2005 noch in diesem Jahr - also unter großem Zeitdruck - durchzuführen. Dies hätte ursprünglich bedeutet, dass in Bayern für die Jahre 2003 und 2005 (für das Jahr 2004 konnten aufgrund der gesetzlichen Preisänderungen keine Richtgrößen vereinbart werden) über 5.700 Verfahren wegen der gesetzlich vorgegebenen Aufgreifkriterien einzuleiten gewesen wären. Etwa ein Drittel dieser Verfahren ließen sich in diversen Sondierungsrunden zwischen Krankenkassen und KVB bereits klären, sodass nach jetzigem Stand für das Jahr 2003 noch rund 650 Verfahren und für das Jahr 2005 noch etwa 1.300 Verfahren offen sind. Die Gesamtsumme aller potentiellen Regresse für die Jahre 2003 und 2005 liegt bayernweit bei etwa 49 Millionen Euro.
"Zu unserem Bedauern sieht es momentan so aus, dass viele Kolleginnen und Kollegen, für die die Prüfung in Kürze von den unabhängigen Prüfgremien eingeleitet werden wird, tatsächlich unwirtschaftlich Arzneimittel verordnet haben. Dem steht gegenüber, dass trotz der strengen gesetzlichen Vorgaben über 19.000 Praxen in Bayern nicht von einer Richtgrößenprüfung betroffen sind. Das zeigt, dass unsere Verordnungsberatungen helfen. Unsere Arzneimittel- und Prüfungsspezialisten unterstützen die von einer Prüfung betroffenen Praxen - sofern gewünscht - hinsichtlich der systematischen und fachlichen Argumentation. Leider hat der Gesetzgeber nur sehr wenige Steuerungsmöglichkeiten geschaffen, um die Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Arzneimitteln zu überprüfen. Wenn ein Arzt weit überdurchschnittlich viele oder teure Medikamente verordnet, gibt es deshalb für die Prüfgremien keine andere Wahl, als zum Mittel des Regresses zu greifen", erklärte der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Axel Munte.
Die Verfahren müssen - so die Vorgabe des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) - bis Ende des Jahres von den unabhängigen Prüfgremien durchgeführt werden, andernfalls droht eine Verfristung. Darüber hat die Leitung der Geschäftsstelle Prüfgremien die KVB und die Krankenkassen informiert, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit ausdrücklich dargestellt hatte, dass die neue Gesetzesregelung bereits Auswirkungen auf diese Verfahren hat. Aus Sicht des Vorstands der KVB ist es besonders wichtig, dass die Verfahren fristgerecht abgeschlossen werden. Andernfalls müsste die KVB die Hälfte der geforderten Regresssumme übernehmen. Letztlich müssten so alle niedergelassenen bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten für die unwirtschaftliche Verordnungsweise einiger weniger geradestehen.
Der Gesetzgeber hat aus Sicht der KVB mit dem GKV-WSG unnötig für Zeitdruck gesorgt. Deshalb werden die betroffenen Ärzte nur vergleichsweise wenig Zeit zur Stellungnahme haben. Dennoch empfiehlt der Vorstand der KVB den betroffenen Haus- und Fachärzten, in ihren Stellungnahmen an den Prüfungsausschuss möglichst präzise ihre Praxisbesonderheiten zu schildern. Außerdem will die KVB in Verhandlungen mit den Krankenkassen erreichen, dass Regressforderungen erst ab einem gewissen Mindestbetrag erhoben werden, um Ärzte, die mit ihren Verordnungen nur knapp über den Richtgrößen liegen, vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand zu schützen.
Quelle: Presseinformation vom 25.10.2007
als PDF-Datei:
http://www.kvb.de/servlet/PB/show/11131 ... 102007.pdf
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Moderator: WernerSchell