Gewissensgruende: Papst fordert Verweigerungsmoeglichkeit fuer Apotheker bei Medikamentenabgabe fuer Abtreibung und Sterbehilfe
Rom (ALfA). Bei einem Weltkongress der Apotheker am 29. Oktober 2007 in Rom forderte Papst Benedikt XVI., Apothekern muesse es erlaubt sein, aus Gewissensgruenden den Verkauf von Medikamenten zum Zweck der Abtreibung oder Sterbehilfe zu verweigern. Es sei nicht moeglich, "das Gewissen zu betaeuben", wenn es etwa um Medikamente gehe, die die Einnistung eines Embryos verhinderten oder ein Menschenleben beendeten, und somit einen "deutlich unmoralischen Zweck" haben, erklaerte das Oberhaupt der katholischen Kirche Medienberichten zufolge bei dem Kongress.
Wie die Sueddeutsche Zeitung in der Online-Ausgabe vom 30. Oktober berichtete, loeste der Papst mit seinen deutlichen Worten fuer den Lebensschutz in Italien heftige Reaktionen aus. So habe Gesundheitsministerin Livia Turco betont, dass per Rezept verschriebene Medikamente an die Patienten ohne Einschraenkung verkauft werden muessten und nicht verweigert werden duerften. Der Praesident der italienischen Apotkeker-Vereinigung Federfarma habe erklaert, die Worte des Papstes wuerden zwar respektiert, seine Forderungen seien aber weder in Italien noch in einem anderen Land durchfuehrbar. Der Praesident der Katholischen Apothekerkammer, Piero Uroda, habe dagegen betont, die Position des Papstes trage zum Schutz des Lebens bei.
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Benedikt XVI. ruft zur Dienstverweigerung auf
Der Papst moechte, dass Apotheker ihre Hilfe bei Abtreibung oder Sterbehilfe verweigern. Es sei nicht moeglich, "das Gewissen zu betaeuben", wenn es um Menschenleben gehe. Er bezieht sich auch auf die Pille danach.
SUEDDEUTSCHE.DE 30.10.07
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/kultu ... 71/140473/
Quelle: ALfA-Newsletter 41/07 vom 02.11.2007
Medikamentenabgabe für Abtreibung und Sterbehilfe
Moderator: WernerSchell