Schweiz - Kein Anspruch auf staatliche Suizidhilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Deutsche Hospiz Stiftung

Schweiz - Kein Anspruch auf staatliche Suizidhilfe

Beitrag von Deutsche Hospiz Stiftung » 06.02.2007, 08:05

Schweizer Bundesgerichtsurteil: Kein Anspruch auf staatliche Suizidhilfe

Berlin. Ein Sterbewilliger hat auch in der Schweiz keinen Anspruch auf Beihilfe bei der Selbsttötung oder auf aktive Sterbehilfe. Weder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus Schweizer Bundesrecht kann der Staat verpflichtet werden, eine gesetzliche Möglichkeit für Selbsttötungen zu schaffen. Entsprechend wies das Schweizer Bundesgericht die Verwaltungsbeschwerde eines psychisch erkrankten Suizidwilligen ab. Dieser hatte verlangt, dass seiner Sterbehilfeorganisation ein tödlich wirkendes Mittel zur Durchführung seines Suizids rezeptfrei zur Verfügung gestellt werden müsse (Urteil vom 03.11.2006, AZ 2A.48/2006 und 2A.66/2006).

Missbrauchsrisiken durch Sterbehelfer
„Wir begrüßen, dass gerade in einem Land wie der Schweiz, in dem ärztlich assistierter Suizid erlaubt ist, strikt zwischen dem Recht auf den eigenen Tod und einer gesellschaftlichen Durchsetzungspflicht unterschieden wird.“ so Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung.

Um Missbrauchsrisiken zu vermeiden, dürfen tödlich wirkende Mittel in der Schweiz weiterhin nur vom Arzt verschrieben werden. Insbesondere bei psychisch kranken Menschen spielt dabei die Frage der Eigenverantwortlichkeit des Patienten eine entscheidende Rolle. Deutlich wurde das Gericht aber auch gegenüber den Suizidhelfern: Deren Lauterkeit und Beweggründe wurden als potentielle Gefahr ausdrücklich angesprochen.

„Statt die Verschreibung todbringender Mittel rechtlich abzusichern, sollte in der Schweiz ein Wettbewerb um die Verbesserung der Sterbebegleitung geführt werden.“ kritisiert Brysch.

Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Silke Lehmeyer
Tel. 089 / 20 20 81 13
E-Mail: lehmeyer@hospize.de

Quelle: Pressemitteilung 06-07 vom 05. Februar 2007

ALfA-Newsletter

Selbstmordhilfe fuer psychisch Kranke

Beitrag von ALfA-Newsletter » 10.02.2007, 08:23

Grundsatzurteil: Schweizer Bundesgericht erlaubt aerztliche Selbstmordhilfe fuer psychisch Kranke

Lausanne (ALfA). Nach einem vom Schweizerischen Bundesgericht am 3. November 2006 gefaellten Grundsatzurteil sollen Aerzte auch psychisch kranken Menschen Hilfe beim Selbstmord leisten duerfen. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Suizidwilligen und Sterbehilfeorganisationen untersagt bleibt, das toedlich wirkende Mittel Natrium-Pentobarbital ohne Rezept zu beziehen. Dies berichtete die Neue Zuercher Zeitung online am 2. Februar 2007.

Zuvor hatte sich ein manisch-depressiver Mann, der bereits zwei Selbstmordversuche unternommen hatte und 2004 die Sterbehilfeorganisation Dignitas um eine Freitodbegleitung gebeten hatte, an die Behoerden des Kantons Zuerich und des Bundes gewandt und sich beschwert, dass ihm kein Arzt ein Rezept fuer das verschreibungspflichtige Mittel ausstellen wollte. Sein Anliegen, das toedlich wirkende Betaeubungsmittel ueber Dignitas ohne Vorlage einer aerztlichen Verschreibung beziehen zu koennen, wurde ihm jedoch verwehrt, so das Blatt. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht seine Beschwerde nun abgewiesen.

Der Selbstmordwillige hatte vor den Bundesrichtern die Auffassung vertreten, er habe einen grundrechtlichen Anspruch gegenueber dem Staat, den Suizid risiko- und schmerzfrei vornehmen zu koennen. Ihm sei deshalb zu ermoeglichen, das Mittel ohne „aerztliche Bevormundung“ beziehen zu koennen. Dazu habe er sich auf das verfassungsmaessige Recht der persoenlichen Freiheit, sowie auf den Anspruch auf Schutz des Privatlebens, wie er von der Europaeischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird, berufen. Diese Grundrechte garantieren laut Bundesgericht zwar auch das Recht auf den eigenen Tod, es koenne aus ihnen jedoch keine Pflicht des Staates abgeleitet werden, dafuer zu sorgen, dass das fragliche Mittel an Sterbehilfeorganisationen oder Suizidwillige ohne aerztliche Verschreibung abgegeben werden koenne, hiess es. Laut dem Urteil sei es im Rahmen der anerkannten medizinischen Grundregeln jedoch durchaus moeglich, ein aerztliches Rezept fuer das Mittel zu erhalten. Heute werde die Suizidhilfe zusehends als freiwillige aerztliche Aufgabe verstanden, die aufsichts- und standesrechtlich nicht ausgeschlossen erscheine.

Nach Ansicht der Richter erweise sich bei psychisch kranken Menschen die Frage der Verschreibung fuer einen begleiteten Selbstmord zwar als besonders heikel, jedoch sei nach neuen ethischen, rechtlichen und medizinischen Stellungnahmen selbst in solchen Faellen eine Verschreibung des Mittels nicht generell ausgeschlossen. Dabei sei aber aeusserste Zurueckhaltung geboten und es gelte zu unterscheiden zwischen dem Sterbewunsch als Ausdruck einer psychischen Stoerung und dem selbst bestimmten, wohlerwogenen und dauerhaften Entscheid einer urteilsfaehigen Person. Diesen „Bilanzsuizid“ gelte es gegebenenfalls zu respektieren, so das Gericht. Die entsprechende Einschaetzung setze notwendigerweise ein vertieftes psychiatrisches Fachgutachten voraus, das nur sichergestellt erscheine, wenn an der aerztlichen Verschreibungspflicht festgehalten werde, schreibt die Neue Zuercher Zeitung.

Weiters hiess es, die Verantwortung dafuer duerfe nicht privaten Sterbehilfeorganisationen in die Haende gelegt werden, denn deren Aktivitaeten haetten mehrfach Anlass zu Kritik gegeben. Eine Basler Studie zu 43 Faellen von durch den Verein „Exit“ assistierten Selbstmorden habe etwa ergeben, dass gerade psychiatrische oder soziale Faktoren zu wenig beruecksichtigt worden seien.

Weitere Informationen

Schweizer Bundesgericht Urteile 2A.48/2006 und 2A.66/2006 vom 3. November 2006
http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/i ... 2A-48-2006

Quelle: ALfA-Newsletter 06/07 vom 09.02.2007

patientenverfuegung.de

Schweiz: Recht auf eigenen Tod

Beitrag von patientenverfuegung.de » 11.02.2007, 07:55

- Grundrecht auf den eigenen Tod durch Schweizer Bundesgericht bestätigt
– Dignitas attakiert in Zeitungsanzeige den Vatikan


Der Schweizer Verein „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“ hat den Vatikan wegen Verweigerung des von Piergiorgio Welby gewünschten katholischen Begräbnisses in einer großformatigen Zeitungsanzeige mit dem Titel „Es gibt das Recht auf den eigenen Tod“ heftig attackiert. Erschienen ist sie in der Wochenend-Ausgabe (10./11.2.07) der „Süddeutschen Zeigung“. Die Anzeige sollte eigentlich im „Spiegel“ erscheinen, doch war sie laut Dignitas-Präsident Ludwig Minelli dort „kurz vor Drucklegung von Chefredaktuer Stefan Aust ohne Begründung aus dem Heft gekippt worden“, wie der Pressedienst hpd von gestern berichtet.

Der vollbewusstseinsfähige Welby hatte an fortschreitender Lähmung durch Amyothrophe Lateralsklerose gelitten. Im Dezember vorigen Jahres hatte er nach langem Kampf endlich einen Arzt gefunden, der ihm wunschgemäß erst ein Betäubungsmittel verabreichte und dann die lebensnotwendige künstliche Beatmung abstellte. Gegen den Arzt, der nach Prüfung der Italienischen Ärztekammer völlig einwandfrei gehandelt hat, laufen weiterhin staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen in Italien auch in diesem Fall verbotener Sterbehilfe.

Welbys Tod, heißt es in der Dignitas-Anzeige, sei aber kein Suizid gewesen. Es handele sich demnach um eine absurde Ausweitung einer früheren frommen Praxis, die schwerste Kirchen-Strafe in einem so tragischen Fall zu verhängen, sowie um schlimme mitleidlose Heuchelei - angeblich zum Schutze des natürlichen Lebens. Dabei hätte Welbys Krankheit selbst ihm viel früher ein natürliches Ende bereitet – ein tödlicher Verlauf konnte allein durch medizinische Maßnahmen aufgehalten werden.

Gleichzeitig weist die Dignitas-Anzeige auf ein soeben veröffentlichtes Schweizer Bundesgerichtsurteil hin. Das hat das Menschenrecht auf den eigenen Tod auch Menschen mit Psychiatrieerfahrung unter ganz bestimmten Bedingungen (siehe unten) zugebilligt.
Dafür, dass das Recht auf den eigenen Tod „auch anderswo gilt, kämpfen wir“ – so lautet das Credo der 1/4 Zeitungsseite umfassenden Anzeige, die mit der Internetadresse von "kirhenaustritt.de" endet und mit dafür zweckgebundenen Privat-Zuwendungen finanziert wurde.

Pressemeldung und Originaltext der Dignitas-Zeitungsanzeige hier:
http://hpd-online.de/node/1132

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Neues Grundsatzurteil in der Schweiz: Hier dürfen jetzt auch Menschen mit psychischer Erkrankung - nach vertiefter psychiatrischer Begutachtung - ärztliche Suizidhilfe in Anspruch nehmen, wenn es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid handelt. So lautet ein Grundsatzurteil vom 3.11.06, welches erst vorige Woche veröffentlicht wurde.
Zu unterscheiden sei, so das Bundesgericht, zwischen dem Sterbewunsch als Ausdruck einer psychischen Störung und dem selbst bestimmten, wohlerwogenen und dauerhaften Entscheid einer urteilsfähigen Person. Ein zu respektierender „Bilanzsuizid“ sei auch bei einem psychisch erkrankten Menschen nicht grundsätzlich auszuschließen, wenngleich höchste Sorgfalt geboten sei.

Die entsprechende Einschätzung setze notwendigerweise ein vertieftes psychiatrisches Fachgutachten voraus. Dies erscheine nur sichergestellt, wenn an der ärztlichen Verschreibungspflicht festgehalten werde. Die Verantwortung dafür dürfe nicht privaten Sterbehilfeorganisationen in die Hände gelegt werden.

Quelle 20min.ch, siehe Link unten:

<< Beschwert ... hatte sich ein manisch-depressiver Mann, der bereits zwei Selbstmordversuche unternommmen hatte. 2004 bat er die Sterbehilfeorganisation Dignitas um eine Freitodbegleitung. Kein Arzt wollte ihm jedoch ein Rezept für die benötigten 15 Gramm des verschreibungspflichtigen Mittels Natrium-Pentobarbital ausstellen ...

Er berief sich dazu auf das verfassungsmässige Recht der persönlichen Freiheit, sowie auf den Anspruch auf Schutz des Privatlebens, wie er von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird.

Laut Bundesgericht garantieren diese Grundrechte zwar auch das Recht auf den eigenen Tod. Aus ihnen könne jedoch keine Pflicht des Staates abgeleitet werden, dafür zu sorgen, dass das fragliche Mittel an Sterbehilfeorganisationen oder Suizidwillige ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden könne.

Suizidhilfe vom Arzt

Indessen ist es laut dem Urteil im Rahmen der anerkannten medizinischen Grundregeln durchaus möglich, ein ärztliches Rezept für Natrium-Pentobarbital zu erhalten. Die Suizidhilfe werde heute zusehends als freiwillige ärztliche Aufgabe verstanden, die aufsichts- und standesrechtlich nicht ausgeschlossen erscheine.

Bei psychisch kranken Menschen erweise sich die Frage der Verschreibung für einen begleiteten Suizid zwar als besonders heikel. Nach neuen ethischen, rechtlichen und medizinischen Stellungnahmen sei jedoch selbst in solchen Fällen eine Verschreibung des Mittels nicht generell ausgeschlossen... >>

Quelle vollständig hier:
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/22807604

BGUrteil im Wortlaut hier:
http://www.dignitas.ch/WeitereTexte/BGu ... 1.2006.pdf

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.2.2007

Presse
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Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Schweiz - Sterbehelfer stehen unter Druck

Beitrag von Presse » 10.07.2007, 15:02

Sterbehelfer stehen unter Druck
Hilfsorganisationen in der Schweiz heftig kritisiert / Wachsender Sterbetourismus


NEU-ISENBURG (fuh). In der Schweiz ist eine heftige Diskussion entbrannt, ob Sterbehilfe-Organisationen staatlich beaufsichtigt werden müssen.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... ?cat=/news

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund:
Abklärung des Sterbewunsches im Schnellzugtempo? Hilfs-Organisationen in der Schweiz geraten unter Druckhttp://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... 6a0203.asp

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Zürich: Sterbetourismus bleibt erlaubt

Beitrag von Service » 03.11.2007, 08:43

Zürich: Sterbetourismus bleibt erlaubt

Der Zuercher Kantonsrat hat sich nach emotionaler Debatte ganz knapp gegen ein Verbot des Sterbetourismus ausgesprochen.
BERNER ZEITUNG 30.10.07
http://www.espace.ch/artikel_438959.html

Quelle: ALfA-Newsletter 41/07 vom 02.11.2007

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