Bewährungsstrafe für Arzt nach Narkose-Tod von Kind

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Bewährungsstrafe für Arzt nach Narkose-Tod von Kind

Beitrag von Presse » 08.01.2008, 08:10

Bewährungsstrafe für Arzt nach Narkose-Tod von Kind rechtskräftig

Karlsruhe/Ellwangen – Die zweijährige Bewährungsstrafe für einen Arzt aus Bad Mergentheim in Baden-Württemberg wegen des Narkose-Todes eines dreijährigen Mädchens ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mediziners als „unbegründet“, wie das Regierungspräsidium Stuttgart am Montag auf ddp-Anfrage mitteilte. Der Karlsruher BGH will den Beschluss des 1. Strafsenats erst am Dienstag veröffentlichen. Das Regierungspräsidium will dem Arzt nun die Approbation entziehen, wie ein Sprecher der Behörde ankündigte.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30971

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