Gericht verbietet Pharmaunternehmen teure Geschenke für Ärzte
München – Pharmaunternehmen dürfen Ärzten keine teuren Geschenke machen. Das entschied das Landgericht München I in einem am Freitag 8.2.2008) bekannt gegebenen Urteil. Demnach gebietet es „das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient“, dass der Arzt bei der Verschreibung von Medikamenten „nicht einmal in den Verdacht einer unsachlichen Beeinflussung durch deren Hersteller kommen" darf. Er müsse sich vielmehr allein von den Interessen seines Patienten leiten lassen. (Az: 1 HK O [mehr]
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Keine teuren Geschenke der Pharmaindustrie für Ärzte
Moderator: WernerSchell