Quelle: PV-Newsletter patientenverfuegung.de vom 18.2.08:
<< 28. Krebskongress: Patientenwille im Dialog
Das Team dieses PV-Newsletters - Träger: Humanistischer Verband Deutschland (HVD) – freut sich, ankündigen zu können:
Auf dem 28. Deutschen Krebskongress wurde freundlicherweise dem Hospizdienst / der Palliativ- und Patientenverfügungsberatung des HVD während des ganzen Kongresses eine Infostand-Fläche zur Verfügung gestellt.
Zeit: 20. – 23. Februar 2008
Ort: Berlin, ICC und angrenzende Messe Berlin
Sie finden unseren Info-Stand in Halle 15.1., am Eckstand Nr. H 10.
Erwartet werden wieder über 7.500 Teilnehmer/-innen, darunter mehr als 1.000 namhafte Referenten mit zum Teil unveröffentlichten Daten. Präsentiert wird der neueste Kenntnisstand bei der Vermeidung, Früherkennung, Behandlung und Nachsorge von Tumorerkrankungen.
Das interdisziplinäres Team des Humanistischen Verbandes möchte dazu beitragen, dass bei den Themen Patientenverfügung, Behandlungsziel und Behandlungsplanung der Grundsatz „Patientenwille im Dialog“ zum Tragen kommt. Unterstützt werden wir bei der Standbetreuung von unseren Kooperationspartnern, den Initiatoren des Lahrer Kodex http://www.lahrer-kodex.de/
Ist der Lahrer Kodex überflüssig?
Dessen Ziel ist die Selbstverpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur unbeschränkten Respektierung des Patientenwillens, zum Dialog über praxisrelevante Inhalte von Patientenverfügungen und deren Befolgung in jeder Situation (!) der Bewusstlosigkeit und Einwilligungsunfähigkeit. Es geht beim Lahrer Kodex darum, wie das Vertrauen zwischen Arzt und Patient gestärkt werden kann. Die Bundesärztekammer hält den Lahrer Kodex für "überflüssig", da sie selbst bereits die besten aller denkbaren Empfehlungen herausgegeben hätte. ...
... Der Lahrer Kodex geht damit über die Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zum Umgang mit Patientenverfügungen (von 2007) hinaus, die am Ende der neu aufgelegten BÄK-Broschüre „Sterben in Würde“ zu finden sind. Allein in den Broschüre-Titeln deutet sich die Differenz an: „Patientenwille und Medizin im Dialog“ heißt es beim Lahrer Kodex, „Sterben in Würde“ bei der BÄK, worunter dann das Thema „Patientenverfügung“ subsumiert wird.
Siehe: http://www.aerzteblatt-international.de ... p?id=58466
Wieviel Sicherheit ist möglich und erwünscht?
Ein weiterer Unterschied: Der Lahrer Kodex weist Organisationen aus dem Humanistischen Spektrum als Kooperationspartner, auch im Bereich der konkreten Patientenberatung, aus. In den den BÄK-Empfehlungen findet sich aus dem nicht-staatlichen und nicht-ärztlichen Spektrum lediglich ein Empfehlungshinweis – nämlich auf die christliche Patientenverfügung der katholischen und evangelischen Kirche. Diese beschränken in ihrem - von Experten als zu vage beurteilten - Mustertext den Verzicht auf lebenserhaltende und –verlängernde Maßnahmen auf die Sterbephase.
Zwar hat sich auch die Bundesärztekammer gegen eine Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügung gewandt. Aber:
Laut BÄK-Präsident Prof. Hoppe muss man sich eben damit abfinden, dass es „abschließende Sicherheit“ nicht geben kann. Die Ärzte und Ärztinnen des Lahrer Kodex sehen dies im existentiellen Sinne wohl kaum anders, würden die Grenze in der täglichen Praxis aber gern verschieben: hin zu einer Reduzierung von Verunsicherungen, Widersprüchen und Zweideutigkeiten. >>
Patientenwille beim 28. Krebskongress und Lahrer Kodex
Moderator: WernerSchell
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Lahrer Kodex
Zum Thema Lahrer Kodes siehe auch unter
Wille des Patienten hat oberste Priorität - Lahrer Kodex
viewtopic.php?t=7285&highlight=lahrer
Kodex: Klinikärzte verpflichten sich, PV zu respektieren
viewtopic.php?t=7252&highlight=lahrer
Wille des Patienten hat oberste Priorität - Lahrer Kodex
viewtopic.php?t=7285&highlight=lahrer
Kodex: Klinikärzte verpflichten sich, PV zu respektieren
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Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de