Chirurg und Anästhesist müssen vor einer Operation ein beim Hausarzt des Patienten gefertigtes EKG auswerten
OLG Koblenz, Urteil vom 20. 7. 2006 (5 U 47/06)
Wird dem Patienten vor einer Operation aufgegeben, ein EKG vom Hausarzt anfertigen zu lassen, muss dieses EKG entweder von dem Anästhesisten oder vom Operateur ausgewertet werden, sofern eine sachkundige Befundung noch nicht erfolgt ist.
Keiner der beiden Ärzte kann sich damit entlasten, auf die Auswertung des EKG durch den jeweils anderen vertraut zu haben und im Übrigen zur Auswertung eines EKG auch nicht in der Lage zu sein. Können weder Anästhesist noch Operateur das EKG auswerten, müssen sie vor einem Eingriff einen insoweit qualifizierten Arzt hinzuziehen.
Verschweigt der Patient vor einer Operation eine gravierende Vorerkrankung, die dem Eingriff entgegensteht, jedoch durch das EKG ganz offenkundig ist, kann ein hälftiges Mitverschulden gegeben sein.
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http://www.bncev.de/aktuell_08/maerz08/20001_080303.htm
Chirurg und Anästhesist zur EKG-Auswertung verpflichtet
Moderator: WernerSchell