Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! Wie lange noch?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! Wie lange noch?

Beitrag von Lutz Barth » 05.05.2009, 07:26

Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! Wie lange noch?

Zitat:

„Um Missverständnissen vorzubeugen, will ich an dieser Stelle aber eines deutlich machen: Das Recht eines jeden Menschen, in jedem Stadium einer Erkrankung eine medizinische Behandlung ablehnen zu können, bedeutet nicht, anderen die Befugnis zu seiner Tötung zu geben - seien es Ärztinnen oder Ärzte, Angehörige oder Pflegepersonal. Im Klartext: Die aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten.
Ich bin sicher, dass wir durch die Stärkung der Patientenautonomie verbunden mit einer Weiterentwicklung der Palliativmedizin und des Hospizwesens dazu beitragen können, Forderungen nach einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe (nach dem Beispiel der Niederlande oder Belgiens) zurück zu drängen. Dabei verschließe ich die Augen nicht davor, dass auch bei einer bestmöglichen palliativmedizinischen Versorgung Fälle denkbar sind, in denen Schmerzen und Leiden nicht zu verhindern sind.
Ich halte die aktive Sterbehilfe aber auch in diesen extremen Grenzsituationen des Lebens nicht für einen ethisch vertretbaren Ausweg“
, so Bundesjustizministerin Zypries: Aktive Sterbehilfe ist und bleibt verboten! (Berlin, 10.06.2004)

Quelle: Bundesministerium der Justiz >>> Rede von Brigitte Zypries >>> http://www.bmj.bund.de/enid/0,2f45d9706 ... es_zc.html (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 04.05.09):

Nun – ich halte die aktive Sterbehilfe gerade in diesen extremen Grenzsituationen des Lebens für einen ethisch vertretbaren Ausweg und damit für einen Akt der Humanität. Welcher Auffassung gebührt der „ethische Vorzug“?

Eine Frage, über die Sie nur alleine entscheiden können, sollen und vor allem dürfen, denn sowohl der Patient als auch der Arzt sind autonom und in ihren Entscheidungen frei von einem vermeintlich notwendigen gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage. Der Konsens besteht vielmehr „nur“ in der Akzeptanz verschiedener ethischer Lösungen und damit individueller Grundhaltungen.

Lutz Barth
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Beitrag von enno » 06.05.2009, 00:10

ich hoffe nicht mehr lange
kosteneinsparung?
wiederbelebung?--nur assistenzärzte machen dies umzu experimentieren.
erfolgreich wiederbelebt.dann ausgeliefert dem "pflegepersonal und ärzten"ohne den menschen zu kennen,werden medikamente verabreicht.
menschlikeit ist ein fremdwort in der heutigen medizin.
geld und kariere sind wichtiger.
lebe wohl du artztberuf---als helfer und heiler.
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Gesetzliche Regelung der Sterbehilfe gefordert

Beitrag von Presse » 08.05.2009, 14:01

Gesetzliche Regelung der Sterbehilfe gefordert

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat die Bundesregierung aufgefordert, eine klare rechtliche Regelung zur Sterbehilfe zu schaffen, berichtet die Deutsche Presseagentur. Busemann sagte am Rande eines Symposiums zu Sterbehilfe am Donnerstag in Hannover, dass auf Gewinn ausgerichtete Beihilfe zur Sterbehilfe zwingend unter Strafe gestellt werden müsste. "Wenn Gewinne damit erzielt werden sollen, dass Menschen für sich keinen anderen Ausweg als Selbsttötung sehen, ist das nicht hinnehmbar." An dem Symposium nahm auch Ludwig Minelli, Leiter des Schweizer Sterbehilfe-Vereins Dignitas teil. Minelli vermittelt Beihilfen zur Selbsttötung, was in der Schweiz erlaubt ist.

Quelle: Mitteilung vom 08.05.2009
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