Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Moderator: WernerSchell
Sterben: Schmerzlinderung hat oberste Priorität
Umfrage zum Sterben: Schmerzlinderung hat oberste Priorität
42 Prozent der Menschen in Deutschland haben Erfahrung mit der Pflege von sterbenskranken nahen Angehörigen.
Jeder Vierte dieser Betreuer ist im Nachhinein mit der Qualität der Versorgung unzufrieden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=855 ... ung&n=3301
42 Prozent der Menschen in Deutschland haben Erfahrung mit der Pflege von sterbenskranken nahen Angehörigen.
Jeder Vierte dieser Betreuer ist im Nachhinein mit der Qualität der Versorgung unzufrieden.
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Selbstbestimmung am Lebensende
Pressemitteilung 3. März 2014
-------------------------------------------------
Selbstbestimmung am Lebensende: gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid
Einladung zur Presse-Konferenz am 12. März 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich bei schwerster Erkrankung die Möglichkeit, ggf. auch mit Hilfe eines Arztes ihr Leiden abkürzen zu können. Doch in der Realität findet sich kaum ein dazu bereiter Mediziner, obwohl die Hilfe zum Suizid in Deutschland kein Straftatbestand ist. Nun haben Vertreter der CDU/CSU angekündigt, diese Situation auch noch zu verschärfen. Sie wollen nicht nur eine von ihnen in Zukunft befürchtete geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellen, sondern auch eine wiederholte unentgeltliche Hilfe durch einen Arzt oder eine Organisation. Bestärkt werden sie darin von den Kirchen und der Bundesärztekammer. Eine solche Kriminalisierung richtet sich gegen Gestaltungsmöglichkeiten für das eigene Lebensende, die eine stabile Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einfordern. Um diesen Menschen als Sprachrohr einer Gegenöffentlichkeit zu dienen, haben sich die wichtigsten humanistischen Organisationen nun zusammengetan. Ihrer Forderung gemäß darf die geltende Rechtslage zur Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung eines freiwillensfähigen Patienten keineswegs eingeschränkt werden. Das gemeinsam entworfene „10-Punkte-Papier zur Suizidbeihilfe“ als Grundlage möchten wir Ihnen vorstellen und laden zu einer
Pressekonferenz am Mittwoch, 12. Februar 2014 um 11 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin, Raum 3
Ihre Gesprächspartner/-innen sind:
• Ingrid Matthäus-Maier, Koordinatorin (Mitglied in DGHS, Giordano-Bruno-Stiftung und HVD)
• Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS)
• Gita Neumann, Psychologin und Ethikerin, Humanistischer Verband Deutschlands e.V. (HVD)
• Johann-Albrecht Haupt, Humanistische Union (HU)
• Uwe-Christian Arnold, Arzt, Mitglied im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs)
Wir freuen uns auf Ihr Kommen, bitten um Anmeldung Ihrer Teilnahme bis zum 10. März telefonisch unter 030 / 21 22 23 37-22 / 23 (DGHS) oder 030 613904-50 (HVD) bzw. unter presse@dghs.de oder presse@humanismus.de. Gerne können Sie auch das angehängte Antwortformular benutzen. Es besteht im Anschluss an die Pressekonferenz die Möglichkeit zu Einzel-Interviews.
Mit freundlichen Grüßen
--
Arik Platzek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T: 030 613904-61
M: 0176 23572451
http://www.facebook.com/humanismus
http://www.twitter.com/humanismus_de
Humanistischer Verband Deutschlands
– Bundesverband –
Wallstr. 61 - 65, 10179 Berlin
T: 030 613904-34
F: 030 613904-50
info@humanismus.de
http://www.humanismus.de
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Selbstbestimmung am Lebensende: gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid
Einladung zur Presse-Konferenz am 12. März 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich bei schwerster Erkrankung die Möglichkeit, ggf. auch mit Hilfe eines Arztes ihr Leiden abkürzen zu können. Doch in der Realität findet sich kaum ein dazu bereiter Mediziner, obwohl die Hilfe zum Suizid in Deutschland kein Straftatbestand ist. Nun haben Vertreter der CDU/CSU angekündigt, diese Situation auch noch zu verschärfen. Sie wollen nicht nur eine von ihnen in Zukunft befürchtete geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellen, sondern auch eine wiederholte unentgeltliche Hilfe durch einen Arzt oder eine Organisation. Bestärkt werden sie darin von den Kirchen und der Bundesärztekammer. Eine solche Kriminalisierung richtet sich gegen Gestaltungsmöglichkeiten für das eigene Lebensende, die eine stabile Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einfordern. Um diesen Menschen als Sprachrohr einer Gegenöffentlichkeit zu dienen, haben sich die wichtigsten humanistischen Organisationen nun zusammengetan. Ihrer Forderung gemäß darf die geltende Rechtslage zur Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung eines freiwillensfähigen Patienten keineswegs eingeschränkt werden. Das gemeinsam entworfene „10-Punkte-Papier zur Suizidbeihilfe“ als Grundlage möchten wir Ihnen vorstellen und laden zu einer
Pressekonferenz am Mittwoch, 12. Februar 2014 um 11 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin, Raum 3
Ihre Gesprächspartner/-innen sind:
• Ingrid Matthäus-Maier, Koordinatorin (Mitglied in DGHS, Giordano-Bruno-Stiftung und HVD)
• Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS)
• Gita Neumann, Psychologin und Ethikerin, Humanistischer Verband Deutschlands e.V. (HVD)
• Johann-Albrecht Haupt, Humanistische Union (HU)
• Uwe-Christian Arnold, Arzt, Mitglied im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs)
Wir freuen uns auf Ihr Kommen, bitten um Anmeldung Ihrer Teilnahme bis zum 10. März telefonisch unter 030 / 21 22 23 37-22 / 23 (DGHS) oder 030 613904-50 (HVD) bzw. unter presse@dghs.de oder presse@humanismus.de. Gerne können Sie auch das angehängte Antwortformular benutzen. Es besteht im Anschluss an die Pressekonferenz die Möglichkeit zu Einzel-Interviews.
Mit freundlichen Grüßen
--
Arik Platzek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T: 030 613904-61
M: 0176 23572451
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– Bundesverband –
Wallstr. 61 - 65, 10179 Berlin
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Todeswunsch und Lebenswille
Todeswunsch und Lebenswille: Beides zur gleichen Zeit ist möglich
von Bülent Erdogan-Griese
Vor kaum einem anderen Schicksal haben die Deutschen so viel Angst, wie im Alter dement zu werden, an unerträglichen Schmerzen zu leiden, hinfällig zu werden,
ihre Selbstbestimmung zu verlieren – und anderen dabei auch noch zur Last zu fallen. Folge sind regelmäßig wiederkehrende öffentliche Debatten um den ärztlich assistierten Suizid,
so auch auf einer Fachtagung für Geriatrie in Köln.
... (mehr) ... http://www.aekno.de/page.asp?pageID=10993&noredir=True
von Bülent Erdogan-Griese
Vor kaum einem anderen Schicksal haben die Deutschen so viel Angst, wie im Alter dement zu werden, an unerträglichen Schmerzen zu leiden, hinfällig zu werden,
ihre Selbstbestimmung zu verlieren – und anderen dabei auch noch zur Last zu fallen. Folge sind regelmäßig wiederkehrende öffentliche Debatten um den ärztlich assistierten Suizid,
so auch auf einer Fachtagung für Geriatrie in Köln.
... (mehr) ... http://www.aekno.de/page.asp?pageID=10993&noredir=True
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Ethikrat für ärztliche Suizid-Hilfe in Ausnahmefällen
„Nicht abwendbares Leid“
Ethikrat für ärztliche Suizid-Hilfe in Ausnahmefällen
München. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, ist dafür, ärztlich assistierten Suizid in Ausnahmefällen zuzulassen und straffrei zu stellen.
Sie warb jedoch ausdrücklich für eine „Kultur des Lebens“.
Woopen sagte dem Magazin „Focus“: „Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemühungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem,
nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen.“
... (weiter lesen unter) .... http://www.noz.de/deutschland-welt/poli ... mefallen-1
Ethikrat für ärztliche Suizid-Hilfe in Ausnahmefällen
München. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, ist dafür, ärztlich assistierten Suizid in Ausnahmefällen zuzulassen und straffrei zu stellen.
Sie warb jedoch ausdrücklich für eine „Kultur des Lebens“.
Woopen sagte dem Magazin „Focus“: „Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemühungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem,
nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen.“
... (weiter lesen unter) .... http://www.noz.de/deutschland-welt/poli ... mefallen-1
Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfäl
Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfällen
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, plädiert dafür, in extremen Ausnahmefällen
ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zuzulassen und straffrei zu stellen.
„Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... remfaellen
Kauder: Sterbehilfegesetz kommt im Herbst
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -im-Herbst
Sterbehilfe: Hüppe fordert strenges Gesetz
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... terbehilfe
Sterbehilfe-Debatte nach der Sommerpause
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ommerpause
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, plädiert dafür, in extremen Ausnahmefällen
ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zuzulassen und straffrei zu stellen.
„Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... remfaellen
Kauder: Sterbehilfegesetz kommt im Herbst
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -im-Herbst
Sterbehilfe: Hüppe fordert strenges Gesetz
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... terbehilfe
Sterbehilfe-Debatte nach der Sommerpause
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ommerpause
Versorgung am Lebensende
» Mehr wissen: Wie wollen die Deutschen am Lebensende versorgt werden?
Das ZQP hat in einer repräsentativen Befragung die Einstellungen der Deutschen zur Versorgung schwerkranker Menschen und zum eigenen Sterben untersucht. Dabei zeigt sich der dringende Handlungsbedarf: Mehr als jeder fünfte Interviewte, der bereits einen Sterbenden begleitet hat, stuft die Versorgung rückblickend als schlecht ein.
Für immerhin 86 Prozent der Befragten sind die wichtigsten Kriterien für eine gute Versorgung am Lebensende die maximal mögliche Linderung von Schmerzen, Übelkeit oder Luftnot. Auch die Begleitung im Umgang mit Angst und Trauer halten zwei Drittel der Interviewten für besonders relevant. Mehr als jeder Zweite misst der Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen eine hohe Bedeutung bei. Diese Priorisierung der wichtigsten Aspekte für eine gute Versorgung am Lebensende ist hierbei unabhängig davon, ob bereits Erfahrung in der Pflege oder Begleitung einer sterbenden Person gemacht wurde.
Die Ergebnisse im Einzelnen
http://zqp.de/upload/content.000/id0037 ... ment01.pdf
Quelle: Mitteilung vom 10.04.2014
Zentrum für Qualität in der Pflege
Reinhardtstraße 45 | 10117 Berlin
+49 30 27 59 39 50
Das ZQP hat in einer repräsentativen Befragung die Einstellungen der Deutschen zur Versorgung schwerkranker Menschen und zum eigenen Sterben untersucht. Dabei zeigt sich der dringende Handlungsbedarf: Mehr als jeder fünfte Interviewte, der bereits einen Sterbenden begleitet hat, stuft die Versorgung rückblickend als schlecht ein.
Für immerhin 86 Prozent der Befragten sind die wichtigsten Kriterien für eine gute Versorgung am Lebensende die maximal mögliche Linderung von Schmerzen, Übelkeit oder Luftnot. Auch die Begleitung im Umgang mit Angst und Trauer halten zwei Drittel der Interviewten für besonders relevant. Mehr als jeder Zweite misst der Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen eine hohe Bedeutung bei. Diese Priorisierung der wichtigsten Aspekte für eine gute Versorgung am Lebensende ist hierbei unabhängig davon, ob bereits Erfahrung in der Pflege oder Begleitung einer sterbenden Person gemacht wurde.
Die Ergebnisse im Einzelnen
http://zqp.de/upload/content.000/id0037 ... ment01.pdf
Quelle: Mitteilung vom 10.04.2014
Zentrum für Qualität in der Pflege
Reinhardtstraße 45 | 10117 Berlin
+49 30 27 59 39 50
Sterbehilfe - Unter dem Deckmantel des Altruismus?
Ärzte Zeitung online, 17.04.2014
Sterbehilfe - Unter dem Deckmantel des Altruismus?
Ein alleiniges Verbot der gewerblichen Beihilfe zur Selbsttötung reicht aus Sicht des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes nicht aus.
Er fürchtet, dass dann trotzdem organisierte Angebote unter Vorspiegelung altruistischer Motivation geschaffen werden.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3420
Sterbehilfe - Unter dem Deckmantel des Altruismus?
Ein alleiniges Verbot der gewerblichen Beihilfe zur Selbsttötung reicht aus Sicht des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes nicht aus.
Er fürchtet, dass dann trotzdem organisierte Angebote unter Vorspiegelung altruistischer Motivation geschaffen werden.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3420
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Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Medizinethik in der Gegenwart - Was nun, Herr Bauer?
Axel W. Bauer steht in der Sterbehilfedebatte für einen höchst wertkonservativen Kurs und sieht sich nunmehr mit gewichtigen Gegenwartsstimmen aus seiner Zunft der Medizinethik konfrontiert.
In seinem jüngsten Beitrag „Todes Helfer – Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid fördern will“ (2013) skizziert er plastisch und durchaus pointiert seine Visionen von der scheinbar beabsichtigten politischen Zielsetzung, dass sozialverträgliche Frühableben eines Schwersterkrankten und/oder Hochbetagten salonfähig zu machen.
Hierbei kritisiert er auch seine Kollegenschaft, die vermeintlich in den letzten zwei Jahrzehnten eine geschickte „Propaganda“ betrieben habe, in dem diese einen entscheidenden Beitrag zur Verabsolutierung der Selbstbestimmung als moralischer Wert geleistet haben (Bauer, aaO., S. 115).
Axel W. Bauer befürchtet einen „Kehraus für den Hippokratischen Eid“ und meint, auch mehr oder minder den Deutschen Ethikrat „rügen“ zu müssen, dem er bis zum Jahr 2012 ebenfalls angehörte.
Seine Auffassung zum Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist hinlänglich bekannt und da nimmt es nicht wunder, dass er in einer säkularen Gesellschaft als strikter Verfechter des Lebensschutzes zunehmend in Argumentationsnöte gerät.
Die MedizinethikerInnen Bettina Schöne-Seifert, Hartmut Kreß, Urban Wiesing, Jochen Vollmann, Ralf Jox, Christiane Woopen und etwa Dieter Birnbacher plädieren für eine vorsichtige Liberalisierung der Sterbehilfe aus medizinethischer Sicht und sie bekommen freilich auch die gebotene „Schützenhilfe“ von namhaften Verfassungsrechtlern, die da keinen Zweifel an dem hohen Rang des Selbstbestimmungsrechts aufkommen lassen.
Der Medizinethiker Axel W. Bauer setzt allerdings seine Mission „unverdrossen“ fort und richtet seinen Blick nach wie vor nach Österreich, wo die Mitwirkung am Selbstmord ein eigener Straftatbestand ist und es ist kein Geheimnis, dass er eine solche Verbotsnorm auch hierzulande befürwortet.
Er meint, hierzulande eine „individualistische und mit Freiheitspathos garnierte Oberflächendebatte“ (Bauer, aaO., S. 159) geißeln zu müssen und erkennt hierbei offensichtlich nicht, selbst einen ganz entscheidenden Beitrag zur Trivialisierung eines höchst komplexen Diskurses geleistet zu haben.
Der rechtsethische Grundstandard unseres Grundgesetzes mit seinen verbürgten Freiheitsrechten und den sich daraus weiter ergebenden verfassungsrechtlichen Implikationen (auch zur Würde des Menschen) ist unhintergehbar, mögen auch einige wertkonservative Ethiker und Theologen meinen, die gebotene Verfassungsexegese durch ein philosophisches Lamentieren ersetzen, zumindest aber ein wenig verdrängen und damit verschleiern zu können.
Verfassungsinterpretation ist eben aus guten Gründen nicht mit „Philosophie“ gleichzusetzen und dort, wo die (Medizin-)Ethik meint, eigene Wege beschreiten zu wollen, wird stets das geltende Verfassungsrecht als Korrektiv mitgedacht werden müssen, um sich nicht von vorn herein der Gefahr ausgesetzt zu sehen, mit dem Diskussionsbeitrag nicht den guten wissenschaftlichen Standards entsprochen zu haben.
Auch wenn wir prinzipiell davon ausgehen, dass Medizinethiker im Zweifel auch das Irrationalitätsprivileg bei Abfassen ihrer Beiträge und den ihnen zugrundliegenden Thesen beanspruchen können, so hindert dies im Übrigen die Diskursgemeinschaft nicht, hierauf mit deutlichen Worten zu reagieren.
Allen voran ist verfassungsrechtlicher Sachverstand in der Sterbehilfedebatte anzumahnen und es bleibt zu hoffen, dass gerade die Zunft der Medizinethik sich an den rechtsethischen Vorgaben des Grundgesetzes erinnert, zumal dann eine Debatte weitaus „entspannter“ und jenseits von irgendwelchen „Horrorszenarien“ vom „sozialverträglichen Frühableben“ scheinbarer „Ballastexistenzen“ geführt werden kann. Unsere Verfassung ist gegenüber solchen Szenarien im wahrsten Sinne des Wortes verfassungsfest und es geht in der Debatte nicht mehr, aber eben auch nicht weniger um die Freiheit, frei verantwortlich im Falle schwerster Erkrankung seinem Leid entfliehen zu können, und zwar trotz der wichtigen Erfolge und dem wünschenswerten weiteren Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizlandschaft.
Entgegen so mancher Kritiker ist das „Sterben“ sehr wohl normierbar und es bleibt die Hoffnung, dass dies der parlamentarische Gesetzgeber auch in Kenntnis wertkonservativer Botschaften aus dem Lager der „Lebensschützerfraktionen“ (auch außerparlamentarischer Natur) erkennt.
Insofern leisten derzeit liberal denkende und argumentierende Medizinethiker einen unschätzbaren Dienst für die Sterbehilfedebatte, üben diese doch mehr oder minder unausgesprochen herbe Kritik an den Kolleginnen und Kollegen aus ihrer Zunft, könnte doch der Schluss naheliegen, dass diese mehr in die „transzendente Glaskugel“ schauen, die mehr als „milchig“ zu sein scheint, denn einen ungetrübten Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene!
Hufeland und Hippokrates können zum aktuellen bioethischen Diskurs nichts beitragen und – unterstellt – sie würden in der Gegenwart mit ihren Lehren wirken, hätten sich einer fundierten Kritik stellen müssen und wären alsbald „entmythologisiert“ worden.
Die Medizinethik ist vorangeschritten und zwar insbesondere auch durch die Impulse, die von dem Grundgesetz ausgehen! Dies wird auch von Axel W. Bauer und freilich auch den hochrangigen Ärztefunktionären zur Kenntnis zu nehmen sein, die da einen neopaternalistischen Ethikkurs eingeschlagen haben, der einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung mehr als nur abträglich ist.
Hieran etwas ändern oder korrigieren zu wollen, hieße zugleich, die wohlverstandenen Freiheitsrechte auch der Patientinnen und Patienten der Willkür mancher Oberethiker zu unterstellen, die lediglich „nur“ ein bestimmtes „Menschenbild“ zu tolerieren in der Lage sind.
Eine „Vision“, die nicht eintreten darf und wird!
Axel W. Bauer steht in der Sterbehilfedebatte für einen höchst wertkonservativen Kurs und sieht sich nunmehr mit gewichtigen Gegenwartsstimmen aus seiner Zunft der Medizinethik konfrontiert.
In seinem jüngsten Beitrag „Todes Helfer – Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid fördern will“ (2013) skizziert er plastisch und durchaus pointiert seine Visionen von der scheinbar beabsichtigten politischen Zielsetzung, dass sozialverträgliche Frühableben eines Schwersterkrankten und/oder Hochbetagten salonfähig zu machen.
Hierbei kritisiert er auch seine Kollegenschaft, die vermeintlich in den letzten zwei Jahrzehnten eine geschickte „Propaganda“ betrieben habe, in dem diese einen entscheidenden Beitrag zur Verabsolutierung der Selbstbestimmung als moralischer Wert geleistet haben (Bauer, aaO., S. 115).
Axel W. Bauer befürchtet einen „Kehraus für den Hippokratischen Eid“ und meint, auch mehr oder minder den Deutschen Ethikrat „rügen“ zu müssen, dem er bis zum Jahr 2012 ebenfalls angehörte.
Seine Auffassung zum Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist hinlänglich bekannt und da nimmt es nicht wunder, dass er in einer säkularen Gesellschaft als strikter Verfechter des Lebensschutzes zunehmend in Argumentationsnöte gerät.
Die MedizinethikerInnen Bettina Schöne-Seifert, Hartmut Kreß, Urban Wiesing, Jochen Vollmann, Ralf Jox, Christiane Woopen und etwa Dieter Birnbacher plädieren für eine vorsichtige Liberalisierung der Sterbehilfe aus medizinethischer Sicht und sie bekommen freilich auch die gebotene „Schützenhilfe“ von namhaften Verfassungsrechtlern, die da keinen Zweifel an dem hohen Rang des Selbstbestimmungsrechts aufkommen lassen.
Der Medizinethiker Axel W. Bauer setzt allerdings seine Mission „unverdrossen“ fort und richtet seinen Blick nach wie vor nach Österreich, wo die Mitwirkung am Selbstmord ein eigener Straftatbestand ist und es ist kein Geheimnis, dass er eine solche Verbotsnorm auch hierzulande befürwortet.
Er meint, hierzulande eine „individualistische und mit Freiheitspathos garnierte Oberflächendebatte“ (Bauer, aaO., S. 159) geißeln zu müssen und erkennt hierbei offensichtlich nicht, selbst einen ganz entscheidenden Beitrag zur Trivialisierung eines höchst komplexen Diskurses geleistet zu haben.
Der rechtsethische Grundstandard unseres Grundgesetzes mit seinen verbürgten Freiheitsrechten und den sich daraus weiter ergebenden verfassungsrechtlichen Implikationen (auch zur Würde des Menschen) ist unhintergehbar, mögen auch einige wertkonservative Ethiker und Theologen meinen, die gebotene Verfassungsexegese durch ein philosophisches Lamentieren ersetzen, zumindest aber ein wenig verdrängen und damit verschleiern zu können.
Verfassungsinterpretation ist eben aus guten Gründen nicht mit „Philosophie“ gleichzusetzen und dort, wo die (Medizin-)Ethik meint, eigene Wege beschreiten zu wollen, wird stets das geltende Verfassungsrecht als Korrektiv mitgedacht werden müssen, um sich nicht von vorn herein der Gefahr ausgesetzt zu sehen, mit dem Diskussionsbeitrag nicht den guten wissenschaftlichen Standards entsprochen zu haben.
Auch wenn wir prinzipiell davon ausgehen, dass Medizinethiker im Zweifel auch das Irrationalitätsprivileg bei Abfassen ihrer Beiträge und den ihnen zugrundliegenden Thesen beanspruchen können, so hindert dies im Übrigen die Diskursgemeinschaft nicht, hierauf mit deutlichen Worten zu reagieren.
Allen voran ist verfassungsrechtlicher Sachverstand in der Sterbehilfedebatte anzumahnen und es bleibt zu hoffen, dass gerade die Zunft der Medizinethik sich an den rechtsethischen Vorgaben des Grundgesetzes erinnert, zumal dann eine Debatte weitaus „entspannter“ und jenseits von irgendwelchen „Horrorszenarien“ vom „sozialverträglichen Frühableben“ scheinbarer „Ballastexistenzen“ geführt werden kann. Unsere Verfassung ist gegenüber solchen Szenarien im wahrsten Sinne des Wortes verfassungsfest und es geht in der Debatte nicht mehr, aber eben auch nicht weniger um die Freiheit, frei verantwortlich im Falle schwerster Erkrankung seinem Leid entfliehen zu können, und zwar trotz der wichtigen Erfolge und dem wünschenswerten weiteren Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizlandschaft.
Entgegen so mancher Kritiker ist das „Sterben“ sehr wohl normierbar und es bleibt die Hoffnung, dass dies der parlamentarische Gesetzgeber auch in Kenntnis wertkonservativer Botschaften aus dem Lager der „Lebensschützerfraktionen“ (auch außerparlamentarischer Natur) erkennt.
Insofern leisten derzeit liberal denkende und argumentierende Medizinethiker einen unschätzbaren Dienst für die Sterbehilfedebatte, üben diese doch mehr oder minder unausgesprochen herbe Kritik an den Kolleginnen und Kollegen aus ihrer Zunft, könnte doch der Schluss naheliegen, dass diese mehr in die „transzendente Glaskugel“ schauen, die mehr als „milchig“ zu sein scheint, denn einen ungetrübten Blick auf das verfassungsrechtlich Gebotene!
Hufeland und Hippokrates können zum aktuellen bioethischen Diskurs nichts beitragen und – unterstellt – sie würden in der Gegenwart mit ihren Lehren wirken, hätten sich einer fundierten Kritik stellen müssen und wären alsbald „entmythologisiert“ worden.
Die Medizinethik ist vorangeschritten und zwar insbesondere auch durch die Impulse, die von dem Grundgesetz ausgehen! Dies wird auch von Axel W. Bauer und freilich auch den hochrangigen Ärztefunktionären zur Kenntnis zu nehmen sein, die da einen neopaternalistischen Ethikkurs eingeschlagen haben, der einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung mehr als nur abträglich ist.
Hieran etwas ändern oder korrigieren zu wollen, hieße zugleich, die wohlverstandenen Freiheitsrechte auch der Patientinnen und Patienten der Willkür mancher Oberethiker zu unterstellen, die lediglich „nur“ ein bestimmtes „Menschenbild“ zu tolerieren in der Lage sind.
Eine „Vision“, die nicht eintreten darf und wird!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Warum Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen
Einsame Entscheidung / Warum Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen
Baierbrunn (ots) - In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe für unheilbar Kranke erlaubt. Forscher der Universität Bern haben untersucht, wer dieses Angebot nutzt. Rund die Hälfte der Patienten litt an Krebs. Erkrankungen des Nervensystems wie Parkinson standen an zweiter, Herz-Kreislauf-Krankheiten wie schwere Herzstörungen an dritter Stelle, berichtet die "Apotheken Umschau". Die Wissenschaftler werteten Daten von 1301 Schweizern aus, die zwischen
2003 und 2008 ihr Leben beendet hatten. Frauen nahmen öfter als Männer Sterbehilfe in Anspruch, Alleinlebende häufiger als Menschen mit einem Partner oder sozial integriert Lebende.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2014 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 22.04.2014 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.apotheken-umschau.de
Baierbrunn (ots) - In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe für unheilbar Kranke erlaubt. Forscher der Universität Bern haben untersucht, wer dieses Angebot nutzt. Rund die Hälfte der Patienten litt an Krebs. Erkrankungen des Nervensystems wie Parkinson standen an zweiter, Herz-Kreislauf-Krankheiten wie schwere Herzstörungen an dritter Stelle, berichtet die "Apotheken Umschau". Die Wissenschaftler werteten Daten von 1301 Schweizern aus, die zwischen
2003 und 2008 ihr Leben beendet hatten. Frauen nahmen öfter als Männer Sterbehilfe in Anspruch, Alleinlebende häufiger als Menschen mit einem Partner oder sozial integriert Lebende.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 4/2014 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 22.04.2014 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
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http://www.apotheken-umschau.de
Sterbehilfe muss Tabu bleiben
Kardinal Marx: Sterbehilfe muss Tabu bleiben
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Münchner Kardinal Reinhard Marx,
hat eine breite gesellschaftlich Debatte über die Sterbehilfe in Deutschland gefordert.
Eine Lockerung des Sterbehilfeverbots sei „ein Signal, das ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bu-bleiben
Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfällen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... remfaellen
Kauder: Sterbehilfegesetz kommt im Herbst
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -im-Herbst
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Münchner Kardinal Reinhard Marx,
hat eine breite gesellschaftlich Debatte über die Sterbehilfe in Deutschland gefordert.
Eine Lockerung des Sterbehilfeverbots sei „ein Signal, das ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bu-bleiben
Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfällen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... remfaellen
Kauder: Sterbehilfegesetz kommt im Herbst
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -im-Herbst
Sterbehilfe-Gesetz kommt erst im Herbst 2015
Beschlossen: Sterbehilfe-Gesetz kommt erst im Herbst 2015
Die Faktionen der großen Koalition wollen über ein Gesetz zur Sterbehilfe erst im kommenden Frühjahr diskutieren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3441
Die Faktionen der großen Koalition wollen über ein Gesetz zur Sterbehilfe erst im kommenden Frühjahr diskutieren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3441
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- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Koalition will Palliativmedizin stärken
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet:
Koalition will Palliativmedizin stärken
Die große Koalition will die Hospize und die Versorgung unheilbar kranker Menschen in Deutschland stärken.
„Sterben darf nicht im Verborgenen, ausgelagert in Institutionen, stattfinden, sondern ist Teil des Lebens“, heißt es nach ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... n-staerken
Dossier: Umgang mit Sterben
http://www.aerzteblatt.de/dossiers/umgangmitsterben
Deutsche halten Versorgungsqualität am Lebensende für ausbaufähig
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... sbaufaehig
Kardinal Marx: Sterbehilfe muss Tabu bleiben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bu-bleiben
Koalition will Palliativmedizin stärken
Die große Koalition will die Hospize und die Versorgung unheilbar kranker Menschen in Deutschland stärken.
„Sterben darf nicht im Verborgenen, ausgelagert in Institutionen, stattfinden, sondern ist Teil des Lebens“, heißt es nach ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... n-staerken
Dossier: Umgang mit Sterben
http://www.aerzteblatt.de/dossiers/umgangmitsterben
Deutsche halten Versorgungsqualität am Lebensende für ausbaufähig
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... sbaufaehig
Kardinal Marx: Sterbehilfe muss Tabu bleiben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bu-bleiben
Angst, in der letzten Lebensphase leiden zu müssen
Aktive Sterbehilfe: Sieben von zehn Bundesbürgern haben Angst, in der letzten Lebensphase leiden zu müssen
Villingen-Schwenningen (ots) - 72 Prozent der Frauen und 66 Prozent der Männer befürchten, in der letzten Lebensphase leiden zu müssen. Erstaunlich dabei: Vor allem die junge und die mittlere Generation machen sich Sorgen über die Zeit vor dem Tod (73 Prozent). Bei Menschen über 55 Jahre sind diese deutlich geringer ausgeprägt (61 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung der Schwenninger Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern.
Obwohl sich die Bundesbürger insgesamt informierter über die letzte Lebensphase als in Studien vergangener Jahre zeigen, beklagen sie weiterhin Wissensdefizite. So fühlen sich 54 Prozent nur unzureichend über Betreuungs- und Versorgungsangebote vor dem Tod aufgeklärt. 82 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Beachtung für dieses Thema in der Gesellschaft.
"Von der im Bundestag anstehenden Diskussion zur Sterbehilfe sollte auch ein Signal an die Bevölkerung ausgehen, sich intensiver mit der letzten Lebensphase zu beschäftigen", sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. "Dies gilt auch für die Krankenkassen. Obwohl seit vielen Jahren die Palliativ- und Hospizversorgung zu den Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört, wissen zu wenige Menschen über die Angebote Bescheid. Wir müssen deshalb intensiver über die Möglichkeiten informieren, wie trotz unheilbarer Krankheit die Zeit vor dem Tod so lebenswert wie möglich gestaltet werden kann."
Noch ist die letzte Lebensphase für immerhin fast 30 Prozent der Bundesbürger ein absolutes Tabu, mit dem sie sich nach eigenen Angaben nicht beschäftigen. Dies gilt für Männer übrigens stärker als für Frauen. Auch insgesamt zeigen sich die Männer schlechter informiert. So wissen beispielsweise 25 Prozent der Männer nicht, was unter dem Begriff "Hospiz" zu verstehen ist, bei Frauen liegt dieser Anteil lediglich bei 17 Prozent.
"Die Diskussion um aktive Sterbehilfe muss daher breiter aufgesetzt werden. Bevor jemand wirklich entscheiden kann, ob die gezielte Herbeiführung eines Todes durch Dritte wie beispielsweise einen Arzt erlaubt sein sollte, muss er wissen, welche Möglichkeiten die Palliativmedizin heute bietet und welche Betreuungsangebote ambulante und stationäre Hospizeinrichtungen machen", sagt Siegfried Gänsler.
Über das Thema "Wem gehört der Tod? Die Sterbehilfe-Diskussion als Herausforderung für die Gesundheitspolitik" werden Hubert Hüppe (CDU), Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, sowie Prof. Dr. Udo Reiter, langjähriger Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, im Rahmen der politischen Veranstaltungsreihe GESUNDHEIT ZUM FRÜHSTÜCK der Schwenninger Krankenkasse am 24. Juni 2014 in Berlin diskutieren.
Die Umfrage "Die letzte Lebensphase - Auseinandersetzung mit Krankheit, Leid und Sterben" (PDF) finden Sie hier:
http://www.Die-Schwenninger.de/Studie
Zur Schwenninger Krankenkasse:
Die Schwenninger Krankenkasse befindet sich mit rund 320.000 Kunden unter den Top 20 der bundesweit geöffneten Gesetzlichen Krankenkassen. Sitz der Zentrale ist Villingen-Schwenningen, dazu kommen 14 Geschäftsstellen.
Insgesamt beschäftigt die bundesweit aktive Schwenninger rund 800 Mitarbeiter. Die Kasse wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem bewertete die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH die Finanzsituation der Schwenninger bei einer umfassenden Finanzprüfung mit der Bestnote "stark". Als einzige deutsche Krankenkasse ist die Schwenninger vom TÜV Hessen als Gesamtunternehmen TÜV-zertifiziert.
2013 hat die Schwenninger als erste Gesetzliche Krankenkasse eine Präventions-Stiftung gegründet. Sie fördert schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2014 Die Schwenninger Krankenkasse
Pressekontakt: Roland Frimmersdorf
Stabsbereichsleiter Politik /
Unternehmenssprecher
Die Schwenninger Krankenkasse
Spittelstraße 50
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 97 27 - 11500
Fax 07720 97 27 - 12500
R.Frimmersdorf@Die-Schwenninger.de
http://www.Die-Schwenninger.de
Büro Berlin:
Telefon 030 2025 3184
Villingen-Schwenningen (ots) - 72 Prozent der Frauen und 66 Prozent der Männer befürchten, in der letzten Lebensphase leiden zu müssen. Erstaunlich dabei: Vor allem die junge und die mittlere Generation machen sich Sorgen über die Zeit vor dem Tod (73 Prozent). Bei Menschen über 55 Jahre sind diese deutlich geringer ausgeprägt (61 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung der Schwenninger Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern.
Obwohl sich die Bundesbürger insgesamt informierter über die letzte Lebensphase als in Studien vergangener Jahre zeigen, beklagen sie weiterhin Wissensdefizite. So fühlen sich 54 Prozent nur unzureichend über Betreuungs- und Versorgungsangebote vor dem Tod aufgeklärt. 82 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Beachtung für dieses Thema in der Gesellschaft.
"Von der im Bundestag anstehenden Diskussion zur Sterbehilfe sollte auch ein Signal an die Bevölkerung ausgehen, sich intensiver mit der letzten Lebensphase zu beschäftigen", sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. "Dies gilt auch für die Krankenkassen. Obwohl seit vielen Jahren die Palliativ- und Hospizversorgung zu den Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört, wissen zu wenige Menschen über die Angebote Bescheid. Wir müssen deshalb intensiver über die Möglichkeiten informieren, wie trotz unheilbarer Krankheit die Zeit vor dem Tod so lebenswert wie möglich gestaltet werden kann."
Noch ist die letzte Lebensphase für immerhin fast 30 Prozent der Bundesbürger ein absolutes Tabu, mit dem sie sich nach eigenen Angaben nicht beschäftigen. Dies gilt für Männer übrigens stärker als für Frauen. Auch insgesamt zeigen sich die Männer schlechter informiert. So wissen beispielsweise 25 Prozent der Männer nicht, was unter dem Begriff "Hospiz" zu verstehen ist, bei Frauen liegt dieser Anteil lediglich bei 17 Prozent.
"Die Diskussion um aktive Sterbehilfe muss daher breiter aufgesetzt werden. Bevor jemand wirklich entscheiden kann, ob die gezielte Herbeiführung eines Todes durch Dritte wie beispielsweise einen Arzt erlaubt sein sollte, muss er wissen, welche Möglichkeiten die Palliativmedizin heute bietet und welche Betreuungsangebote ambulante und stationäre Hospizeinrichtungen machen", sagt Siegfried Gänsler.
Über das Thema "Wem gehört der Tod? Die Sterbehilfe-Diskussion als Herausforderung für die Gesundheitspolitik" werden Hubert Hüppe (CDU), Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, sowie Prof. Dr. Udo Reiter, langjähriger Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, im Rahmen der politischen Veranstaltungsreihe GESUNDHEIT ZUM FRÜHSTÜCK der Schwenninger Krankenkasse am 24. Juni 2014 in Berlin diskutieren.
Die Umfrage "Die letzte Lebensphase - Auseinandersetzung mit Krankheit, Leid und Sterben" (PDF) finden Sie hier:
http://www.Die-Schwenninger.de/Studie
Zur Schwenninger Krankenkasse:
Die Schwenninger Krankenkasse befindet sich mit rund 320.000 Kunden unter den Top 20 der bundesweit geöffneten Gesetzlichen Krankenkassen. Sitz der Zentrale ist Villingen-Schwenningen, dazu kommen 14 Geschäftsstellen.
Insgesamt beschäftigt die bundesweit aktive Schwenninger rund 800 Mitarbeiter. Die Kasse wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem bewertete die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH die Finanzsituation der Schwenninger bei einer umfassenden Finanzprüfung mit der Bestnote "stark". Als einzige deutsche Krankenkasse ist die Schwenninger vom TÜV Hessen als Gesamtunternehmen TÜV-zertifiziert.
2013 hat die Schwenninger als erste Gesetzliche Krankenkasse eine Präventions-Stiftung gegründet. Sie fördert schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2014 Die Schwenninger Krankenkasse
Pressekontakt: Roland Frimmersdorf
Stabsbereichsleiter Politik /
Unternehmenssprecher
Die Schwenninger Krankenkasse
Spittelstraße 50
78056 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 97 27 - 11500
Fax 07720 97 27 - 12500
R.Frimmersdorf@Die-Schwenninger.de
http://www.Die-Schwenninger.de
Büro Berlin:
Telefon 030 2025 3184
Sterbehilfe-Debatte: Viele Positionen zum Sterben
Sterbehilfe-Debatte: Viele Positionen zum Sterben
Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe gibt es noch längst nicht.
Doch die Positionen im Bundestag werden immer trennschärfer.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3640
Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe gibt es noch längst nicht.
Doch die Positionen im Bundestag werden immer trennschärfer.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3640
Sterbehilfe: Hintze für liberalen Kurs
Sterbehilfe: Hintze für liberalen Kurs
Bundestags-Vizepräsident Peter Hintze (CDU) hat sich für eine liberale Linie bei der Sterbehilfe ausgesprochen und damit gegen den Kurs seiner Partei gestellt.
Die geplante gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe müsse „auch ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ralen-Kurs
Freidemann Nauck über die Situation in der Palliativmedizin
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... e-erkennen
Suizidbeihilfe: Parteien streiten um Regelung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... idbeihilfe
Gröhe will organisierte Sterbehilfe generell verbieten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -verbieten
Bundestags-Vizepräsident Peter Hintze (CDU) hat sich für eine liberale Linie bei der Sterbehilfe ausgesprochen und damit gegen den Kurs seiner Partei gestellt.
Die geplante gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe müsse „auch ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ralen-Kurs
Freidemann Nauck über die Situation in der Palliativmedizin
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... e-erkennen
Suizidbeihilfe: Parteien streiten um Regelung
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... idbeihilfe
Gröhe will organisierte Sterbehilfe generell verbieten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -verbieten