Arzttermin verpasst: Patient muss zahlen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Arzttermin verpasst: Patient muss zahlen

Beitrag von Presse » 19.11.2010, 17:16

Ärzte Zeitung online, 19.11.2010
Arzttermin verpasst: Patient muss zahlen
EUSKIRCHEN (eb). Eigentlich hätte er eine Gastroskopie gehabt - doch weil der Mann den Termin bei seiner Ärztin aus Euskirchen nicht eingehalten hat, wollte sie Ausfallkosten dafür haben. Zu Recht, wie jetzt das Landgericht Bonn entschied. .... mehr
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=630222

WernerSchell
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Nur wenige Patienten schwänzen ihren Arzttermin

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2014, 06:46

Dazu berichtet die Ärzte Zeitung am 04.09.2014:
Ärzte-Umfrage zeigt
Nur wenige Patienten schwänzen ihren Arzttermin
Etwa jeder zehnte Patient lässt einen Arzttermin einfach platzen - die Hälfte davon sagt nicht mal ab. Nicht wahrgenommene Termine stellen für die Praxen aber kein großes Problem dar, wie eine Umfrage im Auftrag der KBV zeigt.
Von Helmut Laschet
BERLIN. Die weitaus meisten Patienten halten die mit ihren Haus- und Fachärzten vereinbarten Termine ein. Nur eine kleine Minderheit von etwa zehn Prozent - bei Hausärzten deutlich weniger - hält sich nicht an die Terminvereinbarung.
In den meisten Fälle kann das aber von den Praxen kompensiert werden, indem Termine kurfristig an andere Patienten gegeben oder wartende Patienten vorgezogen werden.
.... (weiter lesen unter) .... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=868 ... tik&n=3708
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