Palliativtherapie - Bestmögliche Lebensqualität ist das Ziel
Moderator: WernerSchell
Palliativtherapie - Bestmögliche Lebensqualität ist das Ziel
Ärzte Zeitung, 04.12.2013
Palliativtherapie - Bestmögliche Lebensqualität ist das Ziel
Palliativsituation: Elemente der Schmerztherapie werden abhängig von Situation und Wünschen der Betroffenen verschieden gewichtet.
NEU-ISENBURG. In der Palliativsituation steht die Lebensqualität des Patienten im Mittelpunkt. So müssen zum Beispiel möglicher Schaden und potenzieller Nutzen einer kausal ansetzenden Strahlentherapie abgewogen und mit den Wünschen des Patienten abgeglichen werden. ... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... -Schmerzen
Palliativtherapie - Bestmögliche Lebensqualität ist das Ziel
Palliativsituation: Elemente der Schmerztherapie werden abhängig von Situation und Wünschen der Betroffenen verschieden gewichtet.
NEU-ISENBURG. In der Palliativsituation steht die Lebensqualität des Patienten im Mittelpunkt. So müssen zum Beispiel möglicher Schaden und potenzieller Nutzen einer kausal ansetzenden Strahlentherapie abgewogen und mit den Wünschen des Patienten abgeglichen werden. ... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... -Schmerzen
Sterben: Schmerzlinderung hat oberste Priorität
Umfrage zum Sterben: Schmerzlinderung hat oberste Priorität
42 Prozent der Menschen in Deutschland haben Erfahrung mit der Pflege von sterbenskranken nahen Angehörigen.
Jeder Vierte dieser Betreuer ist im Nachhinein mit der Qualität der Versorgung unzufrieden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=855 ... ung&n=3301
42 Prozent der Menschen in Deutschland haben Erfahrung mit der Pflege von sterbenskranken nahen Angehörigen.
Jeder Vierte dieser Betreuer ist im Nachhinein mit der Qualität der Versorgung unzufrieden.
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Geriater: Schmerz im Alter muss nicht sein
Interview mit Geriater: Schmerz im Alter muss nicht sein
Schmerzen im Alter sind normal, denken viele. Weit gefehlt, kontert Akutgeriater Dr. Matthias Schuler.
Im Interview spricht er über diagnostische Herausforderungen und Besonderheiten der Schmerztherapie bei Senioren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=857 ... erz&n=3363
Schmerzen im Alter sind normal, denken viele. Weit gefehlt, kontert Akutgeriater Dr. Matthias Schuler.
Im Interview spricht er über diagnostische Herausforderungen und Besonderheiten der Schmerztherapie bei Senioren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=857 ... erz&n=3363
Wir brauchen einen Wertewandel in der Gesellschaft
„Wir brauchen einen Wertewandel in der Gesellschaft“
Frankfurt, 21. März 2014 – Anlässlich des 30jährigen Bestehens der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) fand im Rahmen des diesjährigen Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt am Main das Jubiläumssymposium statt. Als Gastredner zum Thema trat der Journalist und Buchautor Dr. Frank Schirrmacher auf, der sich für einen Wertewandel in der Gesellschaft aussprach. Rund 2.000 Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten und Apotheker nutzten in diesem Jahr die Gelegenheit, sich im Frankfurter Congress Center zur Schmerzmedizin fortzubilden.
„Um dem demographischen Wandel zu begegnen, brauchen wir einen Wertewandel in der Gesellschaft“, sagte Schirrmacher. Es sei eine Tatsache, dass Deutschland auch in Zukunft demographisch nicht mehr stabil werde. „Wir verlieren die Ressource Jugend, also bekommt die Ressource Alter eine ganz neue Dimension.“ Daher müsse sich auch der Umgang mit dem Alter ändern. Die meisten heute 30jährigen gehen laut Schirrmacher davon aus, dass sie in zehn Jahren zu alt sind, um etwas Neues zu beginnen. Um zu verhindern, dass die alternde Gesellschaft den Jungen die Zukunft raube, müsse ein Umdenken stattfinden, so Schirrmacher. Einige Unternehmen hätten das bereits verstanden und richten ihre Arbeitsbedingungen auf ältere Menschen aus – sei es durch ergonomisch angepasste Arbeitsplätze oder neue Arbeitszeitmodelle. „Wir brauchen in dieser Gesellschaft das Denken, aus dem vor 30 Jahren die DGS entstanden ist.“
Dieses Denken würdigte auch Professor Dr. Joachim Nadstawek, Präsident des Berufsverbandes der Schmerztherapeuten (BVSD). Die DGS habe in den Anfängen der Schmerztherapie eine Pionierleistung erbracht. Und auch heute behaupte sie sich im Gesundheitssystem mit Tatkraft und gelassener Zuversicht, so Nadstawek.
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe brachte die Leistungen der DGS auf den Punkt. „Wir sind vor 30 Jahren angetreten mit dem Ziel, Ärzte in der Schmerzmedizin besser zu vernetzen und um Patienten besser zu versorgen.“ Heute werde zumindest die Behandlungsbedürftigkeit chronischer Schmerzpatienten nicht mehr in Frage gestellt. Doch die Arbeit gehe weiter. Erste neuere Ansätze seien die Einbeziehung weiterer Fachgruppen in die Schmerzmedizin und die stärkere Fokussierung auf junge Mediziner, um sie für das Fach zu gewinnen.
Wie viele Ärzte sich bereits heute für die Schmerzmedizin stark machen, zeigte einmal mehr der Deutsche Schmerz- und Palliativtag. Eine Befragung unter den rund 2.000 Teilnehmern ergab, dass allein diese über 500.000 Schmerzpatienten pro Jahr betreuen.
Der Deutsche Schmerz- und Palliativtag fand vom 19. bis 22. März in Frankfurt am Main statt. Mitveranstalter waren die Patientenorganisation Deutsche Schmerzliga, die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Palliativversorgung und das Institut für Qualitätssicherung in Schmerztherapie und Palliativmedizin.
Weitere Informationen:
http://www.schmerz-und-palliativtag.de
Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.2014
Nicole Zeuner Selinka/Schmitz Public Relations GmbH
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
http://idw-online.de/de/news578837
Frankfurt, 21. März 2014 – Anlässlich des 30jährigen Bestehens der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) fand im Rahmen des diesjährigen Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt am Main das Jubiläumssymposium statt. Als Gastredner zum Thema trat der Journalist und Buchautor Dr. Frank Schirrmacher auf, der sich für einen Wertewandel in der Gesellschaft aussprach. Rund 2.000 Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten und Apotheker nutzten in diesem Jahr die Gelegenheit, sich im Frankfurter Congress Center zur Schmerzmedizin fortzubilden.
„Um dem demographischen Wandel zu begegnen, brauchen wir einen Wertewandel in der Gesellschaft“, sagte Schirrmacher. Es sei eine Tatsache, dass Deutschland auch in Zukunft demographisch nicht mehr stabil werde. „Wir verlieren die Ressource Jugend, also bekommt die Ressource Alter eine ganz neue Dimension.“ Daher müsse sich auch der Umgang mit dem Alter ändern. Die meisten heute 30jährigen gehen laut Schirrmacher davon aus, dass sie in zehn Jahren zu alt sind, um etwas Neues zu beginnen. Um zu verhindern, dass die alternde Gesellschaft den Jungen die Zukunft raube, müsse ein Umdenken stattfinden, so Schirrmacher. Einige Unternehmen hätten das bereits verstanden und richten ihre Arbeitsbedingungen auf ältere Menschen aus – sei es durch ergonomisch angepasste Arbeitsplätze oder neue Arbeitszeitmodelle. „Wir brauchen in dieser Gesellschaft das Denken, aus dem vor 30 Jahren die DGS entstanden ist.“
Dieses Denken würdigte auch Professor Dr. Joachim Nadstawek, Präsident des Berufsverbandes der Schmerztherapeuten (BVSD). Die DGS habe in den Anfängen der Schmerztherapie eine Pionierleistung erbracht. Und auch heute behaupte sie sich im Gesundheitssystem mit Tatkraft und gelassener Zuversicht, so Nadstawek.
Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe brachte die Leistungen der DGS auf den Punkt. „Wir sind vor 30 Jahren angetreten mit dem Ziel, Ärzte in der Schmerzmedizin besser zu vernetzen und um Patienten besser zu versorgen.“ Heute werde zumindest die Behandlungsbedürftigkeit chronischer Schmerzpatienten nicht mehr in Frage gestellt. Doch die Arbeit gehe weiter. Erste neuere Ansätze seien die Einbeziehung weiterer Fachgruppen in die Schmerzmedizin und die stärkere Fokussierung auf junge Mediziner, um sie für das Fach zu gewinnen.
Wie viele Ärzte sich bereits heute für die Schmerzmedizin stark machen, zeigte einmal mehr der Deutsche Schmerz- und Palliativtag. Eine Befragung unter den rund 2.000 Teilnehmern ergab, dass allein diese über 500.000 Schmerzpatienten pro Jahr betreuen.
Der Deutsche Schmerz- und Palliativtag fand vom 19. bis 22. März in Frankfurt am Main statt. Mitveranstalter waren die Patientenorganisation Deutsche Schmerzliga, die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Palliativversorgung und das Institut für Qualitätssicherung in Schmerztherapie und Palliativmedizin.
Weitere Informationen:
http://www.schmerz-und-palliativtag.de
Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.2014
Nicole Zeuner Selinka/Schmitz Public Relations GmbH
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
http://idw-online.de/de/news578837
Ausbau der Palliativversorgung in Bayern
Ausbau der Palliativversorgung in Bayern
Die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen ausbauen möchte die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).
„Damit setzen wir ein klares Zeichen für ein Leben in Würde bis zuletzt. Dagegen lehne ich ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -in-Bayern
Koalition will Palliativmedizin stärken
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... n-staerken
Flächendeckende ambulante Palliativversorgung für Kinder in Hessen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -in-Hessen
Palliativmedizin: Frühe ambulante Betreuung verbessert Lebensqualität von Krebspatienten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... spatienten
Die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen ausbauen möchte die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).
„Damit setzen wir ein klares Zeichen für ein Leben in Würde bis zuletzt. Dagegen lehne ich ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -in-Bayern
Koalition will Palliativmedizin stärken
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... n-staerken
Flächendeckende ambulante Palliativversorgung für Kinder in Hessen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -in-Hessen
Palliativmedizin: Frühe ambulante Betreuung verbessert Lebensqualität von Krebspatienten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... spatienten
Palliativmedizin: Palliativteams in jede Klinik!
Palliativmedizin: Palliativteams in jede Klinik!
Kliniken sollten von der ambulanten Betreuung lernen, fordern Palliativmediziner: Damit sie eine ähnlich gute Palliativversorgung leisten können,
müsse jedes Haus ein Palliativbeauftragten haben. Und künftig dürften nicht nur Krebspatienten in den Fokus genommen werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=863 ... erz&n=3556
Kliniken sollten von der ambulanten Betreuung lernen, fordern Palliativmediziner: Damit sie eine ähnlich gute Palliativversorgung leisten können,
müsse jedes Haus ein Palliativbeauftragten haben. Und künftig dürften nicht nur Krebspatienten in den Fokus genommen werden.
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Palliativtherapie - Bestmögliche Lebensqualität ist das Ziel
Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20506
Ministerin Steffens:
Sterben in Würde erleichtern
Das Land weitet seine Aktivitäten für eine umfassende professionelle Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Pflegeeinrichtungen aus. Eine Auftaktveranstaltung für engere Zusammenarbeit zwischen Palliativversorgung und Hospizarbeit mit Pflegeeinrichtungen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:stärkere Zusammenarbeit zwischen Expertinnen und Experten aus Palliativversorgung und Hospizarbeit mit Pflegeeinrichtungen soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen dabei unterstützen, den Bewohnerinnen und -bewohnern ein Abschiednehmen in Würde zu erleichtern.
„Alle profitieren, wenn Hospizarbeit, Palliativversorgung und stationäre Pflegeeinrichtungen bei der Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase eng zusammenarbeiten“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf.
Die Ministerin ruft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, Akteurinnen und Akteure der Hospizarbeit und Palliativversorgung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte und Pflegekonferenzen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen zur Teilnahme an einer Auftaktveranstaltung in Bochum auf. Sie trägt den Titel „Gemeinsam auf dem Weg – Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ und findet am 21. Oktober 2014 von 10.00 bis 16.00 Uhr im RuhrCongress in Bochum statt.
Grundvoraussetzung für eine bedarfsgerechte und qualitätsbasierte ambulante Hospiz- und Palliativversorgung rund um die Uhr, die den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in den Hintergrund stellt, ist die kooperative, interdisziplinäre und Sektor übergreifende Zusammenarbeit aller für die individuelle Versorgung einer Patientin bzw. eines Patienten erforderlichen Berufsgruppen. Der fachliche Dialog auf der Veranstaltung soll dazu beitragen, die Implementierung entsprechender Leistungsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen weiter zu fördern.
Organisiert wird die Veranstaltung von ALPHA NRW, die als Ansprechstellen zur Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung im Auftrag des Landes Pflegeeinrichtungen beim Aufbau einer Hospizkultur professionell unterstützen.
Hintergrundinformationen:
- Informationsflyer und Anmeldung zur Veranstaltung „Gemeinsam auf dem Weg“:
http://alpha-nrw.de/wp-content/uploads/ ... 240614.pdf
- Broschüre „Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen – Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis“
https://broschueren.nordrheinwestfalend ... auto-pages
- In NRW existieren rund 2200 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 179.000 Plätzen.
- Nach Studien versterben (in Deutschland) rund 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme und 60 Prozent innerhalb des ersten Jahres.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2014 - 504/7/2014
Kontakt: Reisdorf, Petra - Petra.Reisdorf@mgepa.nrw.de -
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
viewtopic.php?f=2&t=20506
Ministerin Steffens:
Sterben in Würde erleichtern
Das Land weitet seine Aktivitäten für eine umfassende professionelle Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Pflegeeinrichtungen aus. Eine Auftaktveranstaltung für engere Zusammenarbeit zwischen Palliativversorgung und Hospizarbeit mit Pflegeeinrichtungen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:stärkere Zusammenarbeit zwischen Expertinnen und Experten aus Palliativversorgung und Hospizarbeit mit Pflegeeinrichtungen soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen dabei unterstützen, den Bewohnerinnen und -bewohnern ein Abschiednehmen in Würde zu erleichtern.
„Alle profitieren, wenn Hospizarbeit, Palliativversorgung und stationäre Pflegeeinrichtungen bei der Begleitung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase eng zusammenarbeiten“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf.
Die Ministerin ruft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, Akteurinnen und Akteure der Hospizarbeit und Palliativversorgung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte und Pflegekonferenzen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen zur Teilnahme an einer Auftaktveranstaltung in Bochum auf. Sie trägt den Titel „Gemeinsam auf dem Weg – Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ und findet am 21. Oktober 2014 von 10.00 bis 16.00 Uhr im RuhrCongress in Bochum statt.
Grundvoraussetzung für eine bedarfsgerechte und qualitätsbasierte ambulante Hospiz- und Palliativversorgung rund um die Uhr, die den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in den Hintergrund stellt, ist die kooperative, interdisziplinäre und Sektor übergreifende Zusammenarbeit aller für die individuelle Versorgung einer Patientin bzw. eines Patienten erforderlichen Berufsgruppen. Der fachliche Dialog auf der Veranstaltung soll dazu beitragen, die Implementierung entsprechender Leistungsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen weiter zu fördern.
Organisiert wird die Veranstaltung von ALPHA NRW, die als Ansprechstellen zur Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung im Auftrag des Landes Pflegeeinrichtungen beim Aufbau einer Hospizkultur professionell unterstützen.
Hintergrundinformationen:
- Informationsflyer und Anmeldung zur Veranstaltung „Gemeinsam auf dem Weg“:
http://alpha-nrw.de/wp-content/uploads/ ... 240614.pdf
- Broschüre „Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen – Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis“
https://broschueren.nordrheinwestfalend ... auto-pages
- In NRW existieren rund 2200 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 179.000 Plätzen.
- Nach Studien versterben (in Deutschland) rund 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme und 60 Prozent innerhalb des ersten Jahres.
Quelle: Pressemitteilung vom 10.07.2014 - 504/7/2014
Kontakt: Reisdorf, Petra - Petra.Reisdorf@mgepa.nrw.de -
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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Palliativtherapie - Bestmögliche Lebensqualität ist das Ziel
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Sterbehilfe hat sich am 01.09.2014 ausführlich zur Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung geäußert.
Dieses Statement und die Anmerkungen dazu von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind nachlesbar unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=2&t=20617
Dieses Statement und die Anmerkungen dazu von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sind nachlesbar unter folgender Adresse:
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Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen - Klarstellung ...
Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20675
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pressemitteilung vom 17.10.2014
Bei der Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist der Patientenwille entscheidend
In einem betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gelten die zu stellenden strengen Anforderungen nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht. Eine Reichweitenbegrenzung gibt es nicht!
Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. In dem in der Streitsache ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.09. 2014 – XII ZB 202/13 – wurde u.a. ausgeführt:
„Nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund des Unterbleibens bzw. des Abbruchs der lebenserhaltenden Maßnahme stirbt. Eine solche betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer bindenden Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Liegt dagegen keine wirksame Patientenverfügung vor, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Die hierauf beruhende Entscheidung des Betreuers bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn zwischen ihm und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem festgestellten Willen des Betroffenen entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
In den verbleibenden Fällen, in denen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese gemäß § 1904 Abs. 3 BGB vom Betreuungsgericht zu erteilen, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Bei dieser Prüfung ist nach § 1901 a Abs. 2 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits zu unterscheiden. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.“
Auf der Grundlage der am 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen nach § 1901a ff. BGB hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Chemnitz aufgehoben. Das LG Chemnitz sei, so der BGH, zu Unrecht davon ausgegangen, dass wegen des nicht unmittelbar bevorstehenden Todes der betroffenen Person noch strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, als in anderen Fällen. Bei seiner erneuten Prüfung wird das LG Chemnitz etwaige geäußerte Behandlungswünsche der Betroffenen unter Anlegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs neu zu ermitteln haben.
Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München, hat in einer Erklärung vom 16.10.2014 ausgeführt, dass mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH der Versuch korrekterweise zurückgewiesen worden sei, bei der passiven Sterbehilfe einen weder nach dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz noch nach dem Grundgesetz zulässigen, überzogenen Maßstab anzusetzen (vgl. dazu auch die Hinweise unter folgender Internetadresse> viewtopic.php?f=2&t=20675 ).
Auch der Medizinethiker Dr. Arnd May, Zentrum für Angewandte Ethik der Universität Bochum, hat die Entscheidung begrüßt und wie folgt klar Position bezogen:
„Dabei ist erfreulich, dass der BGH bestätigt, dass es für den mutmaßlichen Willen (Stufe 3) keine Reichweitenbegrenzung bzw. erhöhte Anforderungen bei nicht irreversiblen Krankheitssituationen gibt.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schließt sich diesen Einschätzungen uneingeschränkt an.
Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in der o.a. Streitsache maßgeblich gewesenen Vorschriften auch beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 angesprochen werden. Denn dann geht es mit hochkarätigen Podiumsgästen um die „Patientenautonomie am Lebensende“ – und damit auch um die Frage, inwieweit durch vorsorgliche Festlegungen über das Unterbleiben bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verfügt werden kann. - Nähere Informationen zu dieser wichtigen Veranstaltung sind nachlesbar unter folgenden Internetadressen: viewtopic.php?f=2&t=20652 / viewtopic.php?f=7&t=20451 .
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
viewtopic.php?f=2&t=20675

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pressemitteilung vom 17.10.2014
Bei der Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist der Patientenwille entscheidend
In einem betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gelten die zu stellenden strengen Anforderungen nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht. Eine Reichweitenbegrenzung gibt es nicht!
Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. In dem in der Streitsache ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.09. 2014 – XII ZB 202/13 – wurde u.a. ausgeführt:
„Nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund des Unterbleibens bzw. des Abbruchs der lebenserhaltenden Maßnahme stirbt. Eine solche betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer bindenden Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Liegt dagegen keine wirksame Patientenverfügung vor, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Die hierauf beruhende Entscheidung des Betreuers bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn zwischen ihm und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem festgestellten Willen des Betroffenen entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
In den verbleibenden Fällen, in denen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese gemäß § 1904 Abs. 3 BGB vom Betreuungsgericht zu erteilen, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Bei dieser Prüfung ist nach § 1901 a Abs. 2 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits zu unterscheiden. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.“
Auf der Grundlage der am 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen nach § 1901a ff. BGB hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Chemnitz aufgehoben. Das LG Chemnitz sei, so der BGH, zu Unrecht davon ausgegangen, dass wegen des nicht unmittelbar bevorstehenden Todes der betroffenen Person noch strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, als in anderen Fällen. Bei seiner erneuten Prüfung wird das LG Chemnitz etwaige geäußerte Behandlungswünsche der Betroffenen unter Anlegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs neu zu ermitteln haben.
Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München, hat in einer Erklärung vom 16.10.2014 ausgeführt, dass mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH der Versuch korrekterweise zurückgewiesen worden sei, bei der passiven Sterbehilfe einen weder nach dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz noch nach dem Grundgesetz zulässigen, überzogenen Maßstab anzusetzen (vgl. dazu auch die Hinweise unter folgender Internetadresse> viewtopic.php?f=2&t=20675 ).
Auch der Medizinethiker Dr. Arnd May, Zentrum für Angewandte Ethik der Universität Bochum, hat die Entscheidung begrüßt und wie folgt klar Position bezogen:
„Dabei ist erfreulich, dass der BGH bestätigt, dass es für den mutmaßlichen Willen (Stufe 3) keine Reichweitenbegrenzung bzw. erhöhte Anforderungen bei nicht irreversiblen Krankheitssituationen gibt.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schließt sich diesen Einschätzungen uneingeschränkt an.
Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in der o.a. Streitsache maßgeblich gewesenen Vorschriften auch beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 angesprochen werden. Denn dann geht es mit hochkarätigen Podiumsgästen um die „Patientenautonomie am Lebensende“ – und damit auch um die Frage, inwieweit durch vorsorgliche Festlegungen über das Unterbleiben bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verfügt werden kann. - Nähere Informationen zu dieser wichtigen Veranstaltung sind nachlesbar unter folgenden Internetadressen: viewtopic.php?f=2&t=20652 / viewtopic.php?f=7&t=20451 .
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeheimen
Presseinformation – 740/10/2014 Düsseldorf, 20. Oktober 2014
Ministerin Steffens: Land unterstützt Aufbau einer Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeheimen - Wunsch nach aktiver Sterbehilfe soll in Hintergrund treten
Auftaktveranstaltung für Landesinitiative am Dienstag in Bochum – über 700 Anmeldungen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Die Betreuung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen ist eine besondere Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und stationäre Einrichtungen. Um sie dabei zu unterstützen, den Menschen ein würdevolles, selbstbestimmtes und möglichst schmerzfreies Abschiednehmen zu ermöglichen, wird im Rahmen einer Landesinitiative der Aufbau einer fachübergreifenden Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen unterstützt.
„Wir möchten erreichen, dass die letzte Lebensphase nicht von Einsamkeit und unnötigem Leiden, sondern von einer bedürfnis- und bedarfsorientierten Versorgung und Betreuung geprägt wird, die den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in den Hintergrund treten lässt“, erklärte Ministerin Barbara Steffens im Vorfeld der Auftaktveranstaltung der Landesinitiative „Gemeinsam auf dem Weg“ am Dienstag, 21. Oktober 2014, in Bochum. „Dabei fällt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen, Palliativteams und ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure der ambulanten Hospizdienste eine Schlüsselrolle zu“, so Steffens weiter.
In Bochum treffen sich auf Initiative der Ministerin mehr als 700 Vertreterinnen und Vertreter aus Pflegeeinrichtungen, Hospiz- und Palliativversorgung zum Meinungsaustausch und zur Stärkung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender erfordert ein ganzheitliches System, bei dem die Mitarbeiterin und Mitarbeiter aller Versorgungsbereiche kooperativ und interdisziplinär zusammenwirken. Dazu gehören die Behandlung von Schmerzen und weiteren körperlichen Symptomen, die umfassende palliativpflegerische Versorgung sowie die psychosoziale und spirituelle Begleitung. Angehörige müssen mit ihren Sorgen und Ängsten ernst genommen und in das Konzept einbezogen werden, um ihnen Unterstützung und Entlastung zu bieten.
„Ich möchte alle Berufsgruppen in der Hospizarbeit, der Palliativversorgung und in den Pflegeeinrichtungen sowie deren Trägerinnen und Träger zu konstruktiver Mitwirkung aufrufen, damit Betroffene ganzheitlich versorgt und in der Sterbephase fürsorglich begleitet werden können. Gleichzeitig müssen wir die Akteurinnen und Akteure vor Ort dabei unterstützen, den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden“, sagte die Ministerin zum Start des Projekts. Pflegeeinrichtungen, die noch Beratungsbedarf zum Aufbau einer Hospizkultur und ganzheitlichen Palliativversorgung haben, können sich an die „Ansprechstellen zur Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung“ (ALPHA) wenden, die vom Land gefördert werden.
Hintergrund:
Daten und Fakten zu Pflege, Hospizarbeit und Palliativversorgung:
• In NRW gibt es
o 2200 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 179.000 Plätzen
o mehr als 8.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Hospiz- und Palliativversorgung
o über 300 ambulante Hospizdienste
o rund 120 ambulante Palliativpflegedienste
o rund 400 Palliativbetten
o 61 stationäre Hospize (einschließlich Kinder- und Jugendhospize)
o 31 ambulante Kinderhospizdienste
o 52 Kinderkrankenpflegedienste, von denen 26 auch Kinderpalliativ-
pflege anbieten
o interdisziplinär arbeitende Palliativ Care-Teams bzw. Palliativmedizinische
Konsiliardienste in allen Kreisen und kreisfreien Städten
• Nach Studien versterben (in Deutschland) rund 30 Prozent der
Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung
innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme und 60 Prozent
innerhalb des ersten Jahres.
Vom Land geförderte Beratungsstellen:
Pflegeeinrichtungen können sich beim Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung beraten und unterstützen lassen (u.a. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vernetzung der Einrichtung mit Palliativteams und ambulanten Hospizdiensten aus der Region).
ALPHA Rheinland
Heinrich-Sauer-Straße 15
53111 Bonn
Telefon: 0228 / 746547
rheinland@alpha-nrw.de
ALPHA-Westfalen
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48153 Münster
Telefon 0251 230848
alpha@muenster.de
Internet: http://www.alpha-nrw.de/
Broschüre:
Die Broschüre „Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen – Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis“ (Veröffentlichungsnummer 144) bietet Pflegeinrichtungen einen schriftlicher Leitfaden. Die Broschüre ist auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/publikationen bestellbar und kann dort auch heruntergeladen werden.
Bitte Veröffentlichungsnummer angeben.
Telefonische Bestellungen sind möglich bei Nordrhein-Westfalen direkt unter der Nummer 0211 – 837-1001.
Bitte Veröffentlichungsnummer angeben.
Direkter Link:
https://broschueren.nordrheinwestfalend ... auto-pages
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter,
Telefon 0211 8618-4246.
Ministerin Steffens: Land unterstützt Aufbau einer Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeheimen - Wunsch nach aktiver Sterbehilfe soll in Hintergrund treten
Auftaktveranstaltung für Landesinitiative am Dienstag in Bochum – über 700 Anmeldungen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Die Betreuung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen ist eine besondere Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und stationäre Einrichtungen. Um sie dabei zu unterstützen, den Menschen ein würdevolles, selbstbestimmtes und möglichst schmerzfreies Abschiednehmen zu ermöglichen, wird im Rahmen einer Landesinitiative der Aufbau einer fachübergreifenden Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen unterstützt.
„Wir möchten erreichen, dass die letzte Lebensphase nicht von Einsamkeit und unnötigem Leiden, sondern von einer bedürfnis- und bedarfsorientierten Versorgung und Betreuung geprägt wird, die den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in den Hintergrund treten lässt“, erklärte Ministerin Barbara Steffens im Vorfeld der Auftaktveranstaltung der Landesinitiative „Gemeinsam auf dem Weg“ am Dienstag, 21. Oktober 2014, in Bochum. „Dabei fällt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen, Palliativteams und ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure der ambulanten Hospizdienste eine Schlüsselrolle zu“, so Steffens weiter.
In Bochum treffen sich auf Initiative der Ministerin mehr als 700 Vertreterinnen und Vertreter aus Pflegeeinrichtungen, Hospiz- und Palliativversorgung zum Meinungsaustausch und zur Stärkung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender erfordert ein ganzheitliches System, bei dem die Mitarbeiterin und Mitarbeiter aller Versorgungsbereiche kooperativ und interdisziplinär zusammenwirken. Dazu gehören die Behandlung von Schmerzen und weiteren körperlichen Symptomen, die umfassende palliativpflegerische Versorgung sowie die psychosoziale und spirituelle Begleitung. Angehörige müssen mit ihren Sorgen und Ängsten ernst genommen und in das Konzept einbezogen werden, um ihnen Unterstützung und Entlastung zu bieten.
„Ich möchte alle Berufsgruppen in der Hospizarbeit, der Palliativversorgung und in den Pflegeeinrichtungen sowie deren Trägerinnen und Träger zu konstruktiver Mitwirkung aufrufen, damit Betroffene ganzheitlich versorgt und in der Sterbephase fürsorglich begleitet werden können. Gleichzeitig müssen wir die Akteurinnen und Akteure vor Ort dabei unterstützen, den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden“, sagte die Ministerin zum Start des Projekts. Pflegeeinrichtungen, die noch Beratungsbedarf zum Aufbau einer Hospizkultur und ganzheitlichen Palliativversorgung haben, können sich an die „Ansprechstellen zur Pflege Sterbender, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung“ (ALPHA) wenden, die vom Land gefördert werden.
Hintergrund:
Daten und Fakten zu Pflege, Hospizarbeit und Palliativversorgung:
• In NRW gibt es
o 2200 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 179.000 Plätzen
o mehr als 8.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Hospiz- und Palliativversorgung
o über 300 ambulante Hospizdienste
o rund 120 ambulante Palliativpflegedienste
o rund 400 Palliativbetten
o 61 stationäre Hospize (einschließlich Kinder- und Jugendhospize)
o 31 ambulante Kinderhospizdienste
o 52 Kinderkrankenpflegedienste, von denen 26 auch Kinderpalliativ-
pflege anbieten
o interdisziplinär arbeitende Palliativ Care-Teams bzw. Palliativmedizinische
Konsiliardienste in allen Kreisen und kreisfreien Städten
• Nach Studien versterben (in Deutschland) rund 30 Prozent der
Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung
innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme und 60 Prozent
innerhalb des ersten Jahres.
Vom Land geförderte Beratungsstellen:
Pflegeeinrichtungen können sich beim Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung beraten und unterstützen lassen (u.a. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vernetzung der Einrichtung mit Palliativteams und ambulanten Hospizdiensten aus der Region).
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Pflegeetreff > „Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“
„Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“
- so titelte die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) zum Pflegetreff am 22.10.2014.
Der Bericht der NGZ wird mit Erlaubnis der Redaktion vollständig vorgestellt.
Weitere Informationen (Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Bilddatei …) folgen.


>>>
Siehe auch bei Facebook unter
https://www.facebook.com/werner.schell.7
Dort können Bild und Text vergrößert aufgerufen werden.
- so titelte die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) zum Pflegetreff am 22.10.2014.
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Palliativversorgung in den Heimen verbessern
Aus Forum:
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pressemitteilung vom 01.11.2014
„Patientenautonomie am Lebensende“ – Thema beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hatte zum 21. Pflegetreff am 22.10.2014 nach Neuss-Erfttal eingeladen. Als Gäste konnten rd. 300 Pflegefachkräfte und interessierte BürgerInnen begrüßt werden. Auch zahlreiche MedienvertreterInnen waren erschienen. – Beim Pflegetreff ging es diesmal um die „Patientenautonomie am Lebensende“ (schwere Krankheit, Sterben und Tod); ein Thema, dem angesichts der im politischen Raum lebhaft geführten Debatte um die assistierte Selbsttötung große Aktualität zukommt.
Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014 (Nr. 50b):
Wolfgang Bosbach, MdB, Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW und Werner Schell (v.l.)
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Leiter des Pflegetreffs, hatte für dieses Thema (wieder) hochkarätige Referenten gewinnen können:
-- Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen,
-- Wolfgang Bosbach, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) und Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages,
-- Birgit Lotz, Leiterin des Ambulanten Hospizdienstes der Augustinerinnen in Neuss - cor unum -,
-- Dr. med. Jürgen in der Schmitten, Arzt für Allgemeinmedizin, Uniklinik Düsseldorf - Projekt „beizeiten begleiten“® - und
-- Sebastian Appelfeller, Evangelischer Pfarrer - Neuss - 2. Pfarrbezirk: Gnadental – Erfttal –Meertal.
-- Dr. med. Michael Dörr, Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss, moderierte den Treff.
Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014 (Nr. 69b):
Barbara Steffens am Stehpult und auf dem Podium: Wolfgang Bosbach, Birgit Lotz,
Dr. Michael Dörr, Dr. med. in der Schmitten, Sebastian Appelfeller (v.l.)
Nach einer kurzen Begrüßung aller Gäste durch Werner Schell wurde die weitere Moderation des Pflegetreffs von Dr. med. Michael Dörr übernommen.
Dr. med. Michael Dörr ging bei seiner Moderation zunächst auf die engagierte Arbeit von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ein und machte deutlich, dass von dieser Initiative bzw. von Vorstand Werner Schell wertvolle Aktivitäten zur Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen ausgingen. Insoweit sei ein Dankeschön auszusprechen. Sodann wurden durch sehr kompetente Ankündigungen die einzelnen Podiumsgäste vorgestellt bzw. ihre Statements durch hilfreiche Hintergrundinformationen eingeleitet.
Barbara Steffens verdeutlichte in ihrem Grußwort, dass es großen Sinn mache, sich zeitgerecht mit der letzten Lebensphase – dem Sterben – auseinanderzusetzen. Es müssten vielfältige Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, in Würde zu altern und zu sterben. Dabei sei auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Palliativversorgung bzw. Hospizarbeit mit Pflegeeinrichtungen notwendig. Die Aktivitäten für eine umfassende professionelle Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Pflegeeinrichtungen müssten zielgerichtet ausgeweitet werden.
Wolfgang Bosbach befasste sich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Deutschen Bundestages vornehmlich mit den Patientenrechten und der Patientenverfügung. Dabei ging er auf die aktuelle Rechtslage ein. Er selbst, so Wolfgang Bosbach, habe für sich keine Patientenverfügung erstellt und wisse auch gar nicht, was er da hinein schreiben solle: „Woher soll ich wissen, was ich mir für eine Situation wünsche, die ich noch gar nicht kenne.“ Dann erläuterte er die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und verdeutlichte anhand interessanter Gerichtsentscheidungen die geltende Rechtslage.
Dr. med. Jürgen in der Schmitten warb in seinem Statement für das Projekt „beizeiten begleiten“®. Damit könne gewährleistet werden, dass die Menschen v.a. in den Heimen durch geeignete Informationen frühzeitig selbstbestimmte Entscheidungen treffen, wie sie in krisenhaften Situationen bzw. beim Sterben versorgt werden möchten. Ziel sei es daher, unter Beteiligung von Angehörigen und Hausärzten verbindliche Anordnungen zeichnen zu lassen, die in aller Deutlichkeit die Handlungswünsche aufzeigen. Letztlich soll dabei auch vermieden werden, todkranke Patienten ohne ausreichende medizinische bzw. pflegerische Indikation in eine Klinik zu verlegen.
Birgit Lotz erläuterte die ambulante hospizliche Arbeit am schwer kranken bzw. sterbenden Menschen und verdeutlichte, wie konkret die betroffenen Menschen und die Familien Unterstützung durch Zuwendung erfahren können. Das oberste Gebot sei dabei, die Menschen auf ihrem Weg zu begleiten, nicht, diesen Weg vorzugeben. Es wurde klar, dass angesichts der demografischen Entwicklung die Nachfrage nach diesbezüglicher Begleitung zunehmen wird und die weitere Einwerbung ehrenamtlicher HelferInnen erforderlich erscheint.
Sebastian Appelfeller erläuterte, wie aus christlicher Sicht mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod umzugehen sei. Er berichtete über eigene Erfahrungen im Familienverband und knüpfte im Übrigen bei seinen Ausführungen an den Würdebegriff an. Er plädierte dafür, das Sterben und den Tod wieder in die Gesellschaft hineinzunehmen, also aus der Tabuzone herauszuholen. Dabei sei eine Sterbebegleitung, die auch schweigend erfolge könne, ungemein wichtig. Eine Patientenverfügung könne nach seiner Ansicht entlastend sein, weil der Patient selbst die Entscheidung über seine weitere Behandlung bereits getroffen habe.
Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014: Publikum (Teilansicht, Nr. 108b)
Heinz Sahnen, Schirmherr des Treffs, bedankte sich am Ende der Veranstaltung bei allen Beteiligten und brachte die Auffassung zum Ausdruck, dass der Pflegetreff ein wichtiges und zudem aktuelles Thema aufgegriffen habe. Der Treff sei, das gelte es zu bekräftigen, mittlerweile zur Institution, nicht nur für Neuss, sondern mit bundesweiter Bedeutung geworden. Die Veranstaltung habe viele nachdenklich stimmende Hinweise vermittelt.
Im Zusammenhang mit dem Pflegetreff gab es vielfältige Informationsmöglichkeiten. Es standen in der Zeit von 15.00 - 19.00 Uhr folgende Infostände zur Verfügung:
• Bürgerhaus Neuss - Erfttal in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM) mit dem Projekt „Altersgerechte Hilfen“ mit Lotsenpunkt Bürgerhaus Erfttal
• Hospiz Immaculata, das Augustinus-Hospiz in Neuss – „Zuwendung in der letzten Lebensphase“
• Seniorenhaus Lindenhof, Auf der Schanze 3, 41515 Grevenbroich, mit dem Projekt "beizeiten begleiten®"
• Johanniter-Stift Kaarst, Am Sandfeld, 41564 Kaarst
• Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst im Diakonischen Werk Neuss, Plankstr. 1, 41462 Neuss
• Stadt Neuss - Betreuungsstelle
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pressemitteilung vom 01.11.2014
„Patientenautonomie am Lebensende“ – Thema beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hatte zum 21. Pflegetreff am 22.10.2014 nach Neuss-Erfttal eingeladen. Als Gäste konnten rd. 300 Pflegefachkräfte und interessierte BürgerInnen begrüßt werden. Auch zahlreiche MedienvertreterInnen waren erschienen. – Beim Pflegetreff ging es diesmal um die „Patientenautonomie am Lebensende“ (schwere Krankheit, Sterben und Tod); ein Thema, dem angesichts der im politischen Raum lebhaft geführten Debatte um die assistierte Selbsttötung große Aktualität zukommt.

Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014 (Nr. 50b):
Wolfgang Bosbach, MdB, Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW und Werner Schell (v.l.)
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Leiter des Pflegetreffs, hatte für dieses Thema (wieder) hochkarätige Referenten gewinnen können:
-- Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen,
-- Wolfgang Bosbach, Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) und Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages,
-- Birgit Lotz, Leiterin des Ambulanten Hospizdienstes der Augustinerinnen in Neuss - cor unum -,
-- Dr. med. Jürgen in der Schmitten, Arzt für Allgemeinmedizin, Uniklinik Düsseldorf - Projekt „beizeiten begleiten“® - und
-- Sebastian Appelfeller, Evangelischer Pfarrer - Neuss - 2. Pfarrbezirk: Gnadental – Erfttal –Meertal.
-- Dr. med. Michael Dörr, Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss, moderierte den Treff.

Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014 (Nr. 69b):
Barbara Steffens am Stehpult und auf dem Podium: Wolfgang Bosbach, Birgit Lotz,
Dr. Michael Dörr, Dr. med. in der Schmitten, Sebastian Appelfeller (v.l.)
Nach einer kurzen Begrüßung aller Gäste durch Werner Schell wurde die weitere Moderation des Pflegetreffs von Dr. med. Michael Dörr übernommen.
Dr. med. Michael Dörr ging bei seiner Moderation zunächst auf die engagierte Arbeit von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ein und machte deutlich, dass von dieser Initiative bzw. von Vorstand Werner Schell wertvolle Aktivitäten zur Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen ausgingen. Insoweit sei ein Dankeschön auszusprechen. Sodann wurden durch sehr kompetente Ankündigungen die einzelnen Podiumsgäste vorgestellt bzw. ihre Statements durch hilfreiche Hintergrundinformationen eingeleitet.
Barbara Steffens verdeutlichte in ihrem Grußwort, dass es großen Sinn mache, sich zeitgerecht mit der letzten Lebensphase – dem Sterben – auseinanderzusetzen. Es müssten vielfältige Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, in Würde zu altern und zu sterben. Dabei sei auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Palliativversorgung bzw. Hospizarbeit mit Pflegeeinrichtungen notwendig. Die Aktivitäten für eine umfassende professionelle Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Pflegeeinrichtungen müssten zielgerichtet ausgeweitet werden.
Wolfgang Bosbach befasste sich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Deutschen Bundestages vornehmlich mit den Patientenrechten und der Patientenverfügung. Dabei ging er auf die aktuelle Rechtslage ein. Er selbst, so Wolfgang Bosbach, habe für sich keine Patientenverfügung erstellt und wisse auch gar nicht, was er da hinein schreiben solle: „Woher soll ich wissen, was ich mir für eine Situation wünsche, die ich noch gar nicht kenne.“ Dann erläuterte er die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und verdeutlichte anhand interessanter Gerichtsentscheidungen die geltende Rechtslage.
Dr. med. Jürgen in der Schmitten warb in seinem Statement für das Projekt „beizeiten begleiten“®. Damit könne gewährleistet werden, dass die Menschen v.a. in den Heimen durch geeignete Informationen frühzeitig selbstbestimmte Entscheidungen treffen, wie sie in krisenhaften Situationen bzw. beim Sterben versorgt werden möchten. Ziel sei es daher, unter Beteiligung von Angehörigen und Hausärzten verbindliche Anordnungen zeichnen zu lassen, die in aller Deutlichkeit die Handlungswünsche aufzeigen. Letztlich soll dabei auch vermieden werden, todkranke Patienten ohne ausreichende medizinische bzw. pflegerische Indikation in eine Klinik zu verlegen.
Birgit Lotz erläuterte die ambulante hospizliche Arbeit am schwer kranken bzw. sterbenden Menschen und verdeutlichte, wie konkret die betroffenen Menschen und die Familien Unterstützung durch Zuwendung erfahren können. Das oberste Gebot sei dabei, die Menschen auf ihrem Weg zu begleiten, nicht, diesen Weg vorzugeben. Es wurde klar, dass angesichts der demografischen Entwicklung die Nachfrage nach diesbezüglicher Begleitung zunehmen wird und die weitere Einwerbung ehrenamtlicher HelferInnen erforderlich erscheint.
Sebastian Appelfeller erläuterte, wie aus christlicher Sicht mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod umzugehen sei. Er berichtete über eigene Erfahrungen im Familienverband und knüpfte im Übrigen bei seinen Ausführungen an den Würdebegriff an. Er plädierte dafür, das Sterben und den Tod wieder in die Gesellschaft hineinzunehmen, also aus der Tabuzone herauszuholen. Dabei sei eine Sterbebegleitung, die auch schweigend erfolge könne, ungemein wichtig. Eine Patientenverfügung könne nach seiner Ansicht entlastend sein, weil der Patient selbst die Entscheidung über seine weitere Behandlung bereits getroffen habe.

Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014: Publikum (Teilansicht, Nr. 108b)
Heinz Sahnen, Schirmherr des Treffs, bedankte sich am Ende der Veranstaltung bei allen Beteiligten und brachte die Auffassung zum Ausdruck, dass der Pflegetreff ein wichtiges und zudem aktuelles Thema aufgegriffen habe. Der Treff sei, das gelte es zu bekräftigen, mittlerweile zur Institution, nicht nur für Neuss, sondern mit bundesweiter Bedeutung geworden. Die Veranstaltung habe viele nachdenklich stimmende Hinweise vermittelt.
Im Zusammenhang mit dem Pflegetreff gab es vielfältige Informationsmöglichkeiten. Es standen in der Zeit von 15.00 - 19.00 Uhr folgende Infostände zur Verfügung:
• Bürgerhaus Neuss - Erfttal in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM) mit dem Projekt „Altersgerechte Hilfen“ mit Lotsenpunkt Bürgerhaus Erfttal
• Hospiz Immaculata, das Augustinus-Hospiz in Neuss – „Zuwendung in der letzten Lebensphase“
• Seniorenhaus Lindenhof, Auf der Schanze 3, 41515 Grevenbroich, mit dem Projekt "beizeiten begleiten®"
• Johanniter-Stift Kaarst, Am Sandfeld, 41564 Kaarst
• Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst im Diakonischen Werk Neuss, Plankstr. 1, 41462 Neuss
• Stadt Neuss - Betreuungsstelle
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Palliativmedizin: Deutsche nutzen immer häufiger Hospize
Ärzte Zeitung vom 30.10.2014:
Palliativmedizin: Deutsche nutzen immer häufiger Hospize
Ob ambulant oder stationär, immer mehr Deutsche nehmen hospiz- und palliativmedizinische Leistungen in Anspruch.
Die Zahl der ambulanten Dienste hat sich innerhalb von 15 Jahren verdreifacht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ung&n=3830
Palliativmedizin: Deutsche nutzen immer häufiger Hospize
Ob ambulant oder stationär, immer mehr Deutsche nehmen hospiz- und palliativmedizinische Leistungen in Anspruch.
Die Zahl der ambulanten Dienste hat sich innerhalb von 15 Jahren verdreifacht.
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Palliativversorgung: Herausforderung für Pflegeheime
Ärzte Zeitung vom 31.10.2014:
Palliativversorgung: Herausforderung für Pflegeheime
Pflegeheime müssen sich darauf einrichten, dass zu ihnen immer mehr Menschen kommen, die kurz vor dem Tod stehen.
Das heißt auch: Pflegestandards müssen modifiziert werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3831
Kommentar zur Palliativversorgung: Guter Wille reicht nicht
Bei der allgemeinen und der spezialisierten Palliativversorgung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan.
Den Patienten stehen immer mehr ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung, die auf die spezifischen Bedürfnisse
am Lebensende ausgerichtet sind.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3831
Palliativversorgung: Herausforderung für Pflegeheime
Pflegeheime müssen sich darauf einrichten, dass zu ihnen immer mehr Menschen kommen, die kurz vor dem Tod stehen.
Das heißt auch: Pflegestandards müssen modifiziert werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ege&n=3831
Kommentar zur Palliativversorgung: Guter Wille reicht nicht
Bei der allgemeinen und der spezialisierten Palliativversorgung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan.
Den Patienten stehen immer mehr ambulante und stationäre Angebote zur Verfügung, die auf die spezifischen Bedürfnisse
am Lebensende ausgerichtet sind.
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