Bessere Lebensqualität durch Palliativmedizin
Trotz enormer Fortschritte der Krebsforschung in den letzten Jahrzehnten, können nicht alle Patienten von ihrer Erkrankung geheilt werden. Ist ein Tumorleiden weit fortgeschritten, setzt die Palliativmedizin ein. Bei ihr stehen nicht Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern der Erhalt von Lebensqualität, Schmerzlinderung sowie Zuwendung und Nähe.
Berlin, 1. Juni 2015 – Die Palliativmedizin wird oft als die Gesamtheit lindernder Maßnahmen für die letzten Lebenswochen oder Tage betrachtet. Tatsächlich sind lindernde Maßnahmen jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt im Verlauf einer Tumorerkrankung wichtig. Sie erhöhen die Lebensqualität und erleichtern Krebspatienten den Umgang mit der Krankheit.
Für viele Betroffene und Angehörige ist vor allem die Angst vor einem qualvollen Sterben sehr belastend. Doch kein Patient muss unnötige Schmerzen erdulden. Heutzutage können über 90 Prozent aller Patienten mit tumorbedingten Schmerzen so behandelt werden, dass sie schmerzfrei sind. Bei den anderen kann der Tumorschmerz zumindest auf ein erträgliches Maß gelindert werden. Das Ziel der Palliativmedizin liegt dabei eindeutig auf der Symptomlinderung, nicht auf einer Beeinflussung des Todeseintrittes. Palliative Maßnahmen helfen dem Sterbenden, den Übergang so wenig angst- und schmerzvoll zu erleben wie möglich. Hilfreiche Informationen für Betroffene und ihre Angehörigen zu den Themen Palliativmedizin, ambulante oder stationäre Versorgung sowie Sterbebegleitung und Hospizarbeit liefert das aktuelle Monatsthema des ONKO-Internetportals unter http://www.krebsgesellschaft.de/thema_juni2015.
Quelle: Mitteilung vom 01.06.2015
Kontakt und weitere Informationen:
ONKO-Internetportal
In Kooperation mit der
Deutschen Krebsgesellschaft e. V
Redaktion: Pia Nitz
Uhlandstraße 7-8
10623 Berlin
Tel: (030) 810 316 112
E-Mail: pia.nitz@dkg-web.de
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Bessere Lebensqualität durch Palliativmedizin
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Bessere Lebensqualität durch Palliativmedizin
S3-Leitlinie Palliativmedizin
Quelle: http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... .80.0.html
- LL_Palliativmedizin_Langversion_1.0.pdf (2MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... on_1.0.pdf
- LL_Palliativmedizin_Kurzversion_1.0.pdf (1MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... on_1.0.pdf
- LL_Palliativmedizin_Leitlinienreport_1.0.pdf (2MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... rt_1.0.pdf
- LL_Palliativmedizin_Evidenztabellen_1.0.pdf (3MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... en_1.0.pdf
- LL_Palliativ_Folien_ALL.pdf (5MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... en_ALL.pdf
"Die Schwester / Der Pfleger" berichtet in der Ausgabe Juni 2015 zum Thema:
"Meilenstein für Palliativversorgung" und macht auf die Leitlinie aufmerksam.
Quelle: http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... .80.0.html
- LL_Palliativmedizin_Langversion_1.0.pdf (2MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... on_1.0.pdf
- LL_Palliativmedizin_Kurzversion_1.0.pdf (1MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... on_1.0.pdf
- LL_Palliativmedizin_Leitlinienreport_1.0.pdf (2MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... rt_1.0.pdf
- LL_Palliativmedizin_Evidenztabellen_1.0.pdf (3MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... en_1.0.pdf
- LL_Palliativ_Folien_ALL.pdf (5MB) > http://leitlinienprogramm-onkologie.de/ ... en_ALL.pdf
"Die Schwester / Der Pfleger" berichtet in der Ausgabe Juni 2015 zum Thema:
"Meilenstein für Palliativversorgung" und macht auf die Leitlinie aufmerksam.
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351
Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
+++
+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351