Beizeiten begleiten - Patientenverfügung auf neuen Wegen"
Am 21.06.2011 findet in Düsseldorf die Abschlussveranstaltung des Projekts "RESPEKT - Respekt für vorausverfügte Entscheidungen und Präferenzen für den Fall von Krankheit und Tod. Kontrollierte Interventionstudie zur prozess- und systemorientierten Implementierung von Patienten-Vorausverfügungen in Altenheimen und den relevanten Versorgungsstrukturen einer Modellregion" statt.
Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen.
Links:
Hier geht's zur Einladung
http://www.jura.uni-augsburg.de/fakulta ... leiten.pdf
Beizeiten begleiten ... Tagung 21.06.2011
Moderator: WernerSchell
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"Beizeiten begleiten" - Patientenautonomie am Lebe

Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände“
Werner Schell hat als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk an der Veranstaltung teilgenommen und beim abschließenden Podiumsgespräch mitgewirkt. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden voraussichtlich in einigen Wochen auf der Internetseite der Ärztekammer Nordrhein nachlesbar sein.
Das Thema Patientenautonomie am Lebensende wird in den nächsten Veranstaltungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ebenfalls thematisiert:
Informationsveranstaltung zur Demenz am 18.07.2011:
viewtopic.php?t=15808
Pflegetreff am 13.09.2011 mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung:
viewtopic.php?t=15674
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beizeiten begleiten® - Informationen zur Tagung
Zur Veranstaltung gibt es einen informativen Bericht im Rheinischen Ärzteblatt:
Gesundheitliche Vorausplanung bis ins Detail strukturiert
In Seniorenheimen am Niederrhein wird ein innovatives Konzept erprobt, wie der Patientenwille in der Praxis reibungslos und effizient zur Geltung gebracht werden kann.
von Jürgen Brenn
... nachlesbar unter .... https://www.aekno.de/page.asp?pageId=9241&noredir=True
Im Übrigen bietet die Ärztekammer Nordrhein wie folgt Informationen im Netz:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=9187
Patientenverfügung auf neuen Wegen: Gesundheitliche Vorausplanung in einer Modellregion
(Advance Care Planing)beizeiten begleiten®
Professor Dr. Bernard J. Hammes
The Whys and Wherefores of Advance Care Planning (1,31 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... hammes.pdf
Professor Dr. William Silvester
Do we really know what our patients want and do we respect it? (651,68 KB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... vester.pdf
Dr. Jürgen in der Schmitten
beizeiten begleiten Gesundheitliche Vorausplanung in einer Region (1,41 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mitten.pdf
Professor Dr. Georg Marckmann
Die Begleitung (facilitation): neue Antwort auf alte Fragen im Gesundheitssystem (383,65 KB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mann01.pdf
Patientenverfügung und Hausärztliche Anordnung für den Notfall (HÄnNo): Brücke zwischen Patientenwille und konkreter Umsetzung (3,19 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mann02.pdf
Die "Vertreterverfügung": Formalisierung einer Notwendigkeit und gängigen Praxis (1,11 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mann03.pdf
Gesundheitliche Vorausplanung bis ins Detail strukturiert
In Seniorenheimen am Niederrhein wird ein innovatives Konzept erprobt, wie der Patientenwille in der Praxis reibungslos und effizient zur Geltung gebracht werden kann.
von Jürgen Brenn
... nachlesbar unter .... https://www.aekno.de/page.asp?pageId=9241&noredir=True
Im Übrigen bietet die Ärztekammer Nordrhein wie folgt Informationen im Netz:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=9187
Patientenverfügung auf neuen Wegen: Gesundheitliche Vorausplanung in einer Modellregion
(Advance Care Planing)beizeiten begleiten®
Professor Dr. Bernard J. Hammes
The Whys and Wherefores of Advance Care Planning (1,31 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... hammes.pdf
Professor Dr. William Silvester
Do we really know what our patients want and do we respect it? (651,68 KB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... vester.pdf
Dr. Jürgen in der Schmitten
beizeiten begleiten Gesundheitliche Vorausplanung in einer Region (1,41 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mitten.pdf
Professor Dr. Georg Marckmann
Die Begleitung (facilitation): neue Antwort auf alte Fragen im Gesundheitssystem (383,65 KB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mann01.pdf
Patientenverfügung und Hausärztliche Anordnung für den Notfall (HÄnNo): Brücke zwischen Patientenwille und konkreter Umsetzung (3,19 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mann02.pdf
Die "Vertreterverfügung": Formalisierung einer Notwendigkeit und gängigen Praxis (1,11 MB)
http://www.aekno.de/downloads/aekno/bei ... mann03.pdf
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351
Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
+++

+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
viewtopic.php?f=2&t=21351
Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
03.11.2015
An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.
Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
+++
+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351