Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht
Verfasst: 06.02.2009, 17:58
KVWL schließt Großvertrag mit sämtlichen Krankenkassen
Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht
06.02.09 - Im Auftrag der fast 50 Palliativnetze in Westfalen-Lippe hat die KV einen einheitlichen Vertrag mit allen Kassen geschlossen. Er umfasst sowohl die allgemeine als auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Vergütung verbessert sich deutlich.
Ärzte und Kassen wollen den Wunsch vieler sterbenskranker Menschen, ihr Leben medizinisch gut betreut zu Hause beenden zu können, besser erfüllen. Deshalb haben sich KV und alle gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt, der in den nächsten Tagen unterschrieben wird.
"Zu viele Menschen müssen heute noch ihre letzten Tage im Krankenhaus verbringen", erläutert der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Ulrich Weller aus Bielefeld die Situation. "Dabei können wir ihnen mit vernetzten Strukturen vor Ort auch ein Lebensende in häuslicher Geborgenheit ermöglichen."
Bisher bestehende vereinzelte Verträge werden abgelöst
Der neue Vertrag integriert den mit den Ersatzkassen bereits bestehenden Vertrag zur Palliativversorgung, der auch in Nordrhein gilt. Auch die aktuellen Verträge der Primärkassen mit einigen Ärztenetzen gehen in dem neuen Paket auf. Die Kassen erfüllen damit ihre Pflicht, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) anzubieten, wie sie im § 37b SGB V gefordert wird.
Es ist nun geplant, dass der betreuende Haus- oder Facharzt den Patienten in seiner letzten Lebensphase auch zu Hause begeleitet. Er sollte dafür Mitglied eines Palliativnetzes sein, damit er vom Rückhalt der Kollegen und den Qualitätszirkeln profitieren kann.
Betreuender Arzt kann speziellen Konsiliardienst anfordern
Auf Wunsch kann er Rat, Hilfe und Begleitung von einem besonders qualifizierten Palliativarzt anfordern. Diese organisieren in Zukunft einen Konsiliardienst innerhalb der Netze. In besonders schwierigen Fällen werden die Palliativmediziner die Patienten auch übernehmen und in eigener Verantwortung weiter versorgen.
Diese neuen Strukturen werden mit einem ansehnlichen Honorar-Abkommen unterfüttert. Der betreuende Haus- oder Facharzt soll künftig eine Grundpauschale für jeden beim Sterben begleiteten Patienten erhalten. Die Besuche nach GOP 01 410 bis 01 412 werden extrabudgetär zu vollen Euro-Beträgen vergütet.
Höhe der Vergütungspauschalen steht bald fest
Die im Konsiliardienst tätigen Palliativärzte erhalten eine Strukturpauschale, deren Höhe sich nach der Zahl der betreuten Fälle richtet. Wie hoch die Pauschalen sein werden, kann erst nach Unterzeichnung der Verträge gesagt werden - allerdings erklärte KVWL-Sprecher Andreas Daniel gegenüber ÄP, dass Palliativmedizin mit dem neuen Abkommen deutlich besser bezahlt werde als bisher.
Krankenkassen und Ärzte rechnen damit, dass die Mehrzahl der todkranken Menschen im Landesteil Westfalen-Lippe die häusliche Versorgung in Anspruch nehmen möchte.
KVWL / chy
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 6.2.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 237806.htm
Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht
06.02.09 - Im Auftrag der fast 50 Palliativnetze in Westfalen-Lippe hat die KV einen einheitlichen Vertrag mit allen Kassen geschlossen. Er umfasst sowohl die allgemeine als auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Vergütung verbessert sich deutlich.
Ärzte und Kassen wollen den Wunsch vieler sterbenskranker Menschen, ihr Leben medizinisch gut betreut zu Hause beenden zu können, besser erfüllen. Deshalb haben sich KV und alle gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt, der in den nächsten Tagen unterschrieben wird.
"Zu viele Menschen müssen heute noch ihre letzten Tage im Krankenhaus verbringen", erläutert der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Ulrich Weller aus Bielefeld die Situation. "Dabei können wir ihnen mit vernetzten Strukturen vor Ort auch ein Lebensende in häuslicher Geborgenheit ermöglichen."
Bisher bestehende vereinzelte Verträge werden abgelöst
Der neue Vertrag integriert den mit den Ersatzkassen bereits bestehenden Vertrag zur Palliativversorgung, der auch in Nordrhein gilt. Auch die aktuellen Verträge der Primärkassen mit einigen Ärztenetzen gehen in dem neuen Paket auf. Die Kassen erfüllen damit ihre Pflicht, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) anzubieten, wie sie im § 37b SGB V gefordert wird.
Es ist nun geplant, dass der betreuende Haus- oder Facharzt den Patienten in seiner letzten Lebensphase auch zu Hause begeleitet. Er sollte dafür Mitglied eines Palliativnetzes sein, damit er vom Rückhalt der Kollegen und den Qualitätszirkeln profitieren kann.
Betreuender Arzt kann speziellen Konsiliardienst anfordern
Auf Wunsch kann er Rat, Hilfe und Begleitung von einem besonders qualifizierten Palliativarzt anfordern. Diese organisieren in Zukunft einen Konsiliardienst innerhalb der Netze. In besonders schwierigen Fällen werden die Palliativmediziner die Patienten auch übernehmen und in eigener Verantwortung weiter versorgen.
Diese neuen Strukturen werden mit einem ansehnlichen Honorar-Abkommen unterfüttert. Der betreuende Haus- oder Facharzt soll künftig eine Grundpauschale für jeden beim Sterben begleiteten Patienten erhalten. Die Besuche nach GOP 01 410 bis 01 412 werden extrabudgetär zu vollen Euro-Beträgen vergütet.
Höhe der Vergütungspauschalen steht bald fest
Die im Konsiliardienst tätigen Palliativärzte erhalten eine Strukturpauschale, deren Höhe sich nach der Zahl der betreuten Fälle richtet. Wie hoch die Pauschalen sein werden, kann erst nach Unterzeichnung der Verträge gesagt werden - allerdings erklärte KVWL-Sprecher Andreas Daniel gegenüber ÄP, dass Palliativmedizin mit dem neuen Abkommen deutlich besser bezahlt werde als bisher.
Krankenkassen und Ärzte rechnen damit, dass die Mehrzahl der todkranken Menschen im Landesteil Westfalen-Lippe die häusliche Versorgung in Anspruch nehmen möchte.
KVWL / chy
Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 6.2.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 237806.htm