Suizidwillige ernst nehmen - HVD fordert Regelung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Standpunkt zur Sterbehilfe-Diskussion

Beitrag von Presse » 13.08.2012, 05:59

Der Standpunkt zur Sterbehilfe-Diskussion: Bitte keine Kompromisse!
Über den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe wurde viel geschrieben und diskutiert.
Zu lesen war ein Sammelsurium absurder Analysen und Schlussforderungen, meint Christoph Fuhr.
Für ihn ist klar: Wir brauchen kein Recht auf Beihilfe zum Suizid.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=819 ... ung&n=2123

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Hilfe beim Sterben, nicht zum Sterben

Beitrag von Presse » 15.08.2012, 13:12

Ärztekammer-Präsident: Hilfe beim Sterben, nicht zum Sterben

Todkranken gegen Geld beim Sterben zu helfen, soll in Deutschland bestraft werden. Doch der Gesetzentwurf lässt Schlupflöcher – für die Bundesärztekammer so nicht akzeptabel.

Die Bundesärztekammer warnt vor Schlupflöchern beim geplanten Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Ausnahmen dürfe es nicht geben, auch nicht für Ärzte, sagte Vizepräsident Max Kaplan im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Die Aufgabe des Arztes ist es, Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Das heißt: Sterbebegleitung und ärztliche Hilfeleistung beim Sterben – und nicht zum Sterben.»
.... weiter lesen
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=38316

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Faktencheck - PV missachtet? - Sterbehospiz in Zürich

Beitrag von Service » 18.08.2012, 06:58

Faktencheck - PV missachtet? - Sterbehospiz in Zürich

Faktencheck unverzichtbar
Nun also auch noch Markus Dröge. Der evangelische Berliner Bischof galt bisher eigentlich als besonnen. Nun erhebt er in der Berliner Wochenzeitung "Die Kirche" (Ausgabe vom 19. August) seine warnende Stimme davor, dass das Bundesjustizministerium eine „Legalisierung der Beihilfe zum Suizid" plane.

Für alle, die es noch nicht verstanden haben, hier die Fakten: Das Bundesjustizministerium plant keine Erleichterung bzw. Liberalisierung eines bestehenden gesetzlichen Suizidhilfeverbots - denn ein solches existiert im Deutschen Strafrecht nicht. Geplant ist vielmehr eine ganz neue Kriminalisierung bzw. Verschärfung.

Doch lässt sich der Bischof (weiß er es wirklich nicht besser?) davon keinesfalls beeindrucken: Laut Dröge weist die Bundesärztekammer völlig zu Recht darauf hin, „dass eine Legalisierung der Sterbehilfe durch Ärzte und Pfleger, die den Patienten nahestehen, dem Berufsethos des Heilens und Linderns" widerspreche. Es bestehe die Gefahr, "dass es durch eine solche oder ähnliche Gesetzgebung schleichend zu einer Normalisierung der Sterbehilfe kommen könnte", schreibt Dröge
Quelle: http://www.epd.de/landesdienst/landesdi ... -sterbehil

Wenn nun jeder Mann und jede Frau X-Beliebiges behauptet werden kann, so wollen wir auch nicht länger abseits stehen und posaunen aus: Laut neuem Gesetzentwurf soll es auch in Deutschland einer dem Patienten nahestehenden Person, z. B. seiner Ehefrau, in Zukunft verboten sein, einen Suizidwilligen zu DIGNITAS in die Schweiz zu begleiten (das Strafmaß scheint allerdings noch nicht festzustehen, es ist mit 3 Jahren Gefängnis zu rechnen). Dies würde dann in etwa der Regelung entsprechen, die wir in England haben.

Siehe Tony Nicklinson - Heute zum Leben verurteilt: http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 50560.html

Ob der neu geplante Beihilfe-Straftatbestand auch Busfahrer o.ä. trifft soll, welche die „letzte Reise" nach Zürich ohne Rückfahrticket durch ihre Dienste „fördern", konnte aus dem BMJ noch niemand sagen. Der dortigen Pressestelle wurde ein „Maulkorb" verpasst. Große Sorgen (um sich selbst) machen sich beim BMJ-Gesetzentwurf inzwischen auch die Notare. In einer Stellungnahme an das BMJ fragte der Präsident des Deutschen Notarvereins, Dr. Oliver Vossius, ob in Zukunft nicht auch ein Notar oder gar Justizminister (!) sich der Förderung eines Täters (hier: gewerblicher Suizidhelfer) strafbar machen könnte und konstruierte folgendes praxisnahe Beispiel:

Beispiel 3 (mit den Personen V, T und P):
"V (Notar, Rechtsanwalt, Arzt oder gar Justizminister) hält auf Einladung des Täters T einen Vortrag über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Dadurch gelingt es T, in den Kreisen potenzieller zu vermittelnder Patienten bekannt zu werden. Aufgrund des Vortrags meldet sich Patient P bei T, lässt sich an einen Arzt vermitteln und begeht Selbstmord. Hat V sich als Gehilfe der Haupttat des T strafbar gemacht oder handelt es sich um die Teilnahme an einer straflosen Vorbereitungshandlung?"

Faktencheck:
Die jüngsten Meldungen von Bischof Dröge und pv-newsletter sind beide nicht ernst zu nehmen. Richtig sind an letztere aber immerhin zwei Aussagen: In England macht sich die Ehefrau eines Sterbewilligen der Suizidhilfe strafbar, wenn sie ihn auf sein Verlangen in die Schweiz begleitet.

Richtig ist auch das Beispiel 3 aus dem besorgten Schreiben des Deutschen Notarvereins vom 31.5. 2012 ans BMJ.Hier die „amtliche" Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de/SharedD ... cationFile

Weitere Meldungen:

Anzeige wegen missachteter Patientenverfügung. Sie soll angeblich im Nachinein "manipuliert" worden sein

Borken/Duisburg - Eine Krankenschwester hat die Herzchirurgin Prof. Daebritz angezeigt, weil diese im Sommer 2011 die Patientenverfügung ihres schwerkranken Bruders ignoriert haben soll. Die Anzeige wegen schwerer Körperverletzung erfolgte 1 Monat nach dem Tod des Patienten. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt. Die Chefärztin gab an, es hätte Zweifel gegeben, da das PV-Formular Streichungen enthielt, die im Nachhinein manipuliert gewesen sein könnten. Man habe alles im Sinne des bewusstlosen Patienten getan, nach einer Operation habe die Bevollmächtige zunächst in lebensverlängernde Maßnahmen eingewilligt, eine klinikeigene Ethik-Kommission sei ebenso eingeschaltet worden wie die der Ärztekammer.
Der Fall wird – neben dem üblichen Kommunikationsdesaster - zwei grundsätzliche Fragen auf:
1.) Welchen Qualitätskriterien hat eine PV zu entsprechen, wenn sie auch dann Beachtung finden soll, wenn behandelnde Intensivmediziner ihr nur sehr „ungern" zu folgen bereit sind (sind Ankreuz- oder Anstreichformulare nur im Konsensfall hilfreich)?
2.) Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Bevollmächtigte, auf den Behandlungsverzicht in einer PV hinzuweisen (oft wird von den Bevollmächtigten zunächst eine Einwilligung z. B. zur Reanimation erteilt, weil sie noch auf Besserung hoffen – ist die PV dann etwa noch zurückzuhalten und erst "im letzten Moment" überraschend vorzuzeigen)?
Quelle: http://www.wn.de/Muensterland/Streit-um ... aebritz-an

Soll die Institution Hospiz entscheiden, wie gestorben wird? Was hierzulande selbstverständlich scheint, sorgt in der Schweiz für Irritation

«Für einen würdevollen und selbstbestimmten Weg», heisst es im Spendenbrief des Züricher Sterbehospizes Lighthouse. Diese Losung führt allerdings zur Verärgerung, denn anders als in Schweizer Einrichtungen sonst durchaus nicht unüblich, wird dort eine Sterbebegleitung durch die Suizidhilfe-Organisation EXIT nicht toleriert. Deren Vizepräsident Berhard schätzt, dass demgegenüber "inzwischen über 50 Prozent der Alters- und Pflegeheime die Freitodbegleitung offiziell zulassen.»

Wie Angehörige und Bekannte einer kürzlich verstorbenen Zürcherin berichten, habe diese im Lighthouse-House erwähnt, dass sie Mitglied der Sterbehilfeorganisation Exit sei (was in der Schweiz normal ist). Sie erwäge, die Freitodbegleitung beizuziehen, wenn sie keinen anderen Ausweg mehr sehe, hatte die Patientin der Lighthouse-Mitarbeiterin gesagt. Diese habe ihr daraufhin dargelegt, dass in den Räumlichkeiten des Hospizes keine Sterbebegleitungen durch EXIT zugelassen würden. Darauf habe die Kranke davon abgesehen, sich im Lighthouse pflegen zu lassen.

Man befolge im Hospiz das Konzept der Palliativpflege der WHO

Die Hospizleiterin Hüsler bestätigt, dass Freitodbegleitungen im Lighthouse mit seinen 14. Einzelzimmern untersagt sind. Man befolge das Konzept der Palliativpflege, das den Erhalt oder die Verbesserung der Lebensqualität zum Ziel habe. Die Palliativ-Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) seien für das Hospiz verbindlich, und "darin ist ein beschleunigt herbeigeführter Tod nicht toleriert".

Seit Bestehen der Institution – sie wurde 1992 gegründet und diente anfänglich fast ausschliesslich der Pflege Aidskranker – hätten vier Patienten den begleiteten Freitod gewählt, sagt Hüsler, und man habe für sie außerhalb des Hauses Bedingungen zum Sterben gefunden.

Unverständnis bei Exit - beide Begleitungen schließen sich nicht aus

Bernhard Sutter von der Sterbehilfeorganisation Exit Deutsche Schweiz lässt die Argumentation Hüslers nicht unerwidert stehen und sagt: «Palliativpflege und Freitodbegleitung als letzter Ausweg schliessen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.» Aber leider respektierten nach wie vor nicht alle Institutionen das Selbstbestimmungsrecht ihrer Patienten. Wenn diese eine andere Sterbebegleitung als jene der Schul- oder Palliativmedizin wählten, würden sie oft zu einer beschwerlichen und teuren Verlegung gezwungen – oder, falls sie nicht transportfähig seien, gar zu einer andern Art des Sterbens als gewünscht.

Dass ausgerechnet ein Sterbehospiz diese Möglichkeit in seinem Konzept ausschliesst, hat in Zürich für Irritation, Verärgerung und Kritik gesorgt. Diesen Reaktionen tritt die Stiftung Zürcher Lighthouse mit einem Schreiben entgegen, welches überschrieben ist: «Sie sind unser Engel». Es gehe um das Überleben der Einrichtung, wird den Gönnern darin mit Bitte um Spendenbeiträge mitgeteilt.
Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.17402257

Quelle: Mitteilung vom 17.08.2012
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
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Sollen Ärzte beim Suizid assistieren dürfen?

Beitrag von Presse » 22.08.2012, 07:14

Pro und Contra: Sollen Ärzte beim Suizid assistieren dürfen?
Ein umstrittener Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium hat in den vergangenen Wochen eine heftige Debatte entfacht.
Soll Ärzten die Beihilfe zum Freitod erlaubt werden?
Pro und Contra: Allgemeinarzt Dr. Anton Wohlfart und der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery erläutern ihre Positionen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=820 ... ung&n=2146

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Verbot gewerbsmäßig assistierten Suizids ....

Beitrag von Presse » 29.08.2012, 11:04

Verbot gewerbsmäßig assistierten Suizids ethisch verantwortungsvoll diskutieren

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung habe ich einen Vorschlag gemacht, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid soll strafrechtlich verboten werden. Als "Erwerbsmodell" würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten „Dienstleistung“, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten. Letztlich hätten möglicherweise gerade alte und kranke Menschen sogar das Gefühl, dieses „Angebot“ in Anspruch nehmen zu müssen, um ihrem Umfeld nicht zur Last zu fallen. Der Umgang mit dem Sterben gehört zu den schwierigsten ethischen Themen, die eine Gesellschaft kennt.

Eine sehr enge Ausnahme der Strafbarkeit sieht der heute beschlossene Entwurf für Angehörige und andere dem Sterbewilligen nahestehende Personen vor. Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht allein lassen, sondern bis zum Tod begleiten wollen, sollen nicht plötzlich als „Gehilfe“ des Suizidhelfers kriminalisiert werden, obwohl sie selbst überhaupt nicht gewerbsmäßig handeln. Denn Angehörige oder enge Freunde, die dem Sterbenskranken – vergleichbar einem Angehörigen – besonders emotional nahestehen und die er als Stütze in dieser letzten, existenziellen Krise seines Lebens bei sich wissen will, verdienen in der Regel unseren Respekt, jedenfalls keine Strafandrohung. Nur diese enge Ausnahme von der vorgesehenen neuen Strafbarkeit enthält der Entwurf. Von einer Ausweitung der Suizidhilfe kann daher keine Rede sein, vielmehr stellt der Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war.

Zum Hintergrund:
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin verabschiedet, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Konkret wird die „gewerbsmäßige“, also mit Gewinnerzielungsabsicht und auf Wiederholung ausgerichtete Förderung der Selbsttötung in Form des Gewährens, Verschaffens oder Vermittelns einer Gelegenheit zur Selbsttötung kriminalisiert. Damit wird eine Vereinbarung aus dem 2009 geschlossenen Koalitionsvertrag 1:1 umgesetzt.
Nach der geltenden Rechtslage sind die eigenverantwortliche Selbsttötung und die Beihilfe zu ihr straflos. Dieses Regelungskonzept hat sich grundsätzlich bewährt. Es bedarf jedoch dort einer Korrektur, wo eine kommerzialisierte Suizidhilfe dazu führen kann, dass sich Sterbehilfe als normale Dienstleistung darstellt, die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot nicht getan hätten.
Der vorgelegte Gesetzentwurf will die Folgen der Kommerzialisierung verhindern, indem er die gewerbsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellt. Damit wird ein Teilausschnitt der Sterbehilfe nunmehr erstmalig unter Strafe gestellt und gerade nicht für bestimmte Berufsgruppen – wie etwa die Ärzte – legalisiert. Neues Strafrecht wird geschaffen, nicht eingeschränkt.
Gleichzeitig stellt der Entwurf sicher, dass der gerechtfertigte Behandlungsabbruch (früher oftmals bezeichnet als „passive Sterbehilfe“), bei dem entsprechend dem freiverantwortlichen Willen des Patienten eine medizinische Behandlung unterlassen oder beendet wird, um dem Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen, obwohl dies zum Tode führt, straffrei bleibt. Ebenfalls straffrei bleibt eine ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei einem Sterbenden, die als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigt (sogenannte „indirekte Strebehilfe“).
Darüber hinaus soll durch die Regelungen in dem Entwurf nicht diejenige Suizidhilfe kriminalisiert werden, die zum Beispiel im engsten Familienkreis in einer schwierigen und existentiellen Konfliktsituation aus rein altruistischen Gründen gewährt wird. Daher werden Personen, die zugunsten eines Angehörigen oder einer anderen ihnen nahestehenden Person an der Tat des Suizidhelfers teilnehmen, ohne selbst gewerbsmäßig zu handeln, ausdrücklich straffrei gestellt. Ehe- und Lebenspartner, die nach jahrzehntelangem Zusammenleben den geliebten, todkranken und schwer leidenden Partner zum gewerblich handelnden Sterbehelfer fahren, sollen nach wie vor nicht bestraft werden. Denn ihr Verhalten basiert in dieser extremen Konfliktsituation in der Regel auf – wenn auch von Verzweiflung geprägter – Liebe und Zuneigung und ist Ausdruck einer intimen zwischenmenschlichen Verbindung, in der der Staat nichts zu suchen hat. Dies soll auch für andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen gelten, deren auf Dauer angelegte zwischenmenschliche Beziehung ähnliche Solidaritätsgefühle wie unter Angehörigen hervorruft und bei denen deshalb der Suizidwunsch des anderen zu einer vergleichbaren emotionalen Zwangslage führt.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.08.2012
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
presse@bmj.bund.de

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Sterbehilfe-Gesetz: Regierung streicht Ärzte

Beitrag von Presse » 30.08.2012, 06:54

Sterbehilfe-Gesetz: Regierung streicht Ärzte
Die Justizministerin unter Beschuss: Kaum waren ihre Pläne für ein Gesetz gegen Sterbehilfe veröffentlicht, lief die Ärzteschaft Sturm.
Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf durchgewunken - mit einer wesentlichen Änderung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=820 ... ung&n=2163

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Sterbehilfe - Das Lebensende selbst bestimmen?

Beitrag von WernerSchell » 31.08.2012, 10:39

01.08.2012, 18.00 - 18.30 Uhr, ZDF, Mona-Lisa

Thema u.a.:
STERBEHILFE
Das Lebensende selbst bestimmen?

Darf man todkranke Menschen dabei unterstützen, ihrem beschwerlichen Leben selbst ein Ende zu setzen? Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, ob und unter welchen Voraussetzungen geleistete Sterbehilfe für die Beteiligten straffrei bleibt. Für viele Menschen jedoch ist diese schwierige Situation längst traurige Realität: Bei ML mona lisa berichten zwei sterbenskranke Patienten, wie sie um die Entscheidung gerungen haben, ihr Leben bis zum natürlichen Ende zu leben oder es mit Hilfe anderer selbst zu beenden.

Quelle: Mitteilung vom 31.08.2012
ZDFonline / ZDFde
Postfach 4040
55100 Mainz
E-Mail: monalisa@zdf.de
http://www.monalisa.zdf.de

Fragen, Anregungen oder Meinungen zu Mona Lisa?
Senden Sie uns einfach eine E-Mail an monalisa@zdf.de .
+++
Anmerkung der Moderation:
Zum Thema gibt es zahlreiche Beiträge unter folgender Adresse:
viewtopic.php?t=17602
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Suizidhilfe? Bevölkerung nicht verdummen!

Beitrag von Presse » 01.09.2012, 07:16

Was war, ist und wird strafbar bei der Suizidhilfe? Bevölkerung nicht verdummen!

Bundeskabinett winkt Gesetzentwurf durch

Der vorher heftig umstrittene Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der nur gewerbliche Suizidhilfe verbietet, wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Sollte das Gesetz auch das parlamentarische Verfahren so passieren, drohen gewerbsmäßigen Sterbehelfern, die damit eine auf Dauer angelegte Einkommensquelle verbinden, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Es geht nicht um Suizidhilfe durch Ärzte ohne finanzielles Interesse oder durch Angehörige. Nahestehende Personen finden zwar in Absatz 2 des Gesetzes Erwähnung, aber nur im Zusammenhang mit Absatz 1. Demnach sollen Angehörige und nahestehende Menschen etwa für die Begleitung zu einer kommerziellen Sterbehilfe-Organisation oder – etwa als befreundeter Arzt aus altruistischen Gründen – für die bloße Teilnahme an einem gewerblichen Geschehen nicht bestraft werden.

Der Gesetzentwurf lautet:
§ 217
Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur
Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in Absatz
1 genannte andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person
ist.


Die Deutsche Hospiz Stiftung erneuerte ihre Vorwürfe. „Es ist offenbar der persönliche und politische Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf Verlangen in Deutschland zu legalisieren", meint Vorstand Eugen Brysch. Mit dem Gesetzentwurf würden gefährliche Freiräume geschaffen, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er stärke die Befürworter des assistierten Suizids. Gerade weil die geschäftsmäßige, auf Wiederholung ausgerichtete Beihilfe zum Suizid nicht unter Strafe gestellt werde, würden sich organisierte Suizidhelfer in ihrem Tun bestätigt fühlen.

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hatte demgegenüber die Frage gestellt, gegen wen sich das neue Gesetz eigentlich richten soll. Es bliebe völlig vage, wer wo und wie oft „gewerbsmäßige Suizidhilfe" in Deutschland denn überhaupt leistet bzw. ob der Gesetzgeber vermeintliche Folgen einer zukünftigen Kommerzialisierung verhindern wolle. Laut Erwin Kress, Vizepräsident des HVD, geht das Bundesjustizministeriums mit dem beabsichtigten Gesetz „am Problem vorbei", statt zunächst die Straffreiheit der Nicht-Hinderung eines freiverantwortlichen Suizids durch Nahestehende klarzustellen. „Wir brauchen endlich eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe", sagte Erwin Kress.

Offenbar lassen sich weder Dignitas Deutschland noch Sterbehilfe Deutschland von dem – offenbar gegen sie gerichteten – Gesetz einschüchtern, sondern kündigten Verfassungsbeschwerde an, sollte es tatsächlich in Kraft treten.
Leutheusser-Schnarrenberger begründet Absatz 1 des Entwurfes aus ihrem Haus wie folgt: „Als „Erwerbsmodell" würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten „Dienstleistung", die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten". Die Bundesjustizministerin verteidigte zugleich die umstrittene Ausnahme in Absatz 2.. Von einer Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein. „Vielmehr stellt der Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war." Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben den Partner auch auf dem Weg zu einem gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht alleinlassen, sollten nicht plötzlich als Gehilfe kriminalisiert werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Regierungssprecher Steffen Seibert betonte ebenfalls: „Nach der neuen Regelung wird keine Tat straffrei sein, die bisher strafbar ist."
Entscheidend sind laut Entwurf Gewinnabsicht und auf Wiederholung ausgerichtetes Handeln. Eine solche Förderung der Selbsttötung soll kriminalisiert werden. Das Vergehen kann in Form des Gewährens, Verschaffens oder Vermittelns einer Gelegenheit zur Selbsttötung liegen – wobei es gar nicht zum vollendeten Suizid kommen muss! Die (ärztlich assistierte) Suizidhilfe selbst – sofern nicht gewerblich vollzogen - bleibt vielmehr in Deutschland straffrei wie bisher(anders als in Ländern wie Österreich, Italien, England und Wales, Irland, Portugal, Spanien und Polen). In Deutschland soll demgegenüber nur ein Teilausschnitt der Suizidhilfe erstmalig unter Strafe gestellt werden, nämlich die gewerbliche. Damit werde sie, betont das Justizressort angesichts zahlreicher kritischer Stimmen von Kirchen, Bundesärztekammer und Hospizvertretern, die sich massiv gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen hatten, gerade nicht für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte legalisiert. (Das wäre auch gar nicht möglich, das sie ja für diese gar nicht verboten war).

In der öffentlichen Debatte hat sich der völlig falsche Gedanke festgesetzt, es ginge hier irgendwie um ärztliche Assistenz beim Suizid. Das ist jedoch weder von Kritikern (Margot Käsmann) noch von Befürwortern (Elke Baezner) der Suizidhilfe verstanden worden, wie Oliver Tolmein völlig zurecht in seinem FAZ-Blog schildert. Unter dem eigentümlichen Begriff „hummeldumm" stellt er dar, wie sich entschieden vorgetragene Meinungen als Ersatz für Sachkenntnis etablieren. Als ein Beispiel nennt er die jüngste Stellungnahme zum Gesetzentwurf von Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) :
„ Interessierte Gruppen wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben ... verstärken diesen Eindruck", so Tolmein, "in dem sie Äußerungen tätigen wie diese:„Ebenso dürfen nun Ärztinnen und Ärzten ihre Gewissens- und Handlungsfreiheit wahren, indem sie einem Patienten, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis haben, beim Freitod helfen."
Das ist nicht hummeldumm, weil sie wissen was sie sagen, es ist aber falsch – und wirft insofern auch ein bezeichnendes Licht auf diese Organisation .... Es ist falsch, weil das Wörtchen „nun" nicht zutrifft: Ärztinnen und Ärzten erlaubt dieser Gesetzentwurf nichts, was sie nicht vorher auch schon gedurft hätten ..."
Zudem heißt es in der DGHS-Pressemitteilung irreführend: „Noch verbietet das ärztliche Berufsrecht die Hilfe bei der Selbsttötung" - korrekt ist vielmehr, dass seit vorigem Jahr etliche - aber nicht alle - Landesärztekammern ihre Berufsordnung in dieser Weise verschärft haben und dass es kein bundesweites „ärztliches Berufsrecht" gibt.

Quellen:
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... izids.aspx
http://relevant.at/wirtschaft/pr/720359 ... igen.story
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 09010.html
http://www.fr-online.de/politik/gesetz- ... 00016.html

Regierungskonforme Auslegung und Einwand von Sterbehilfe Deutschland
Immerhin hat die DGHS eine unterstützenswerte Kampagne „Ärzte sollen helfen dürfen" zum Freitod gestartet (siehe: http://www.dghs.de/presse/kampagne.html ) Es irritiert, mit welchem Nachdruck sich deren Präsidentin Baezner in regierungskonformer Weise für die neue Verbotsregelung ausspricht: "Ich begrüße es grundsätzlich, dass das Gesetz künftig die GEWERBSMÄSSIGE Sterbehilfe verbieten will. Wichtig sind aber auch Ausnahme-Regelungen, dass eine Ehefrau ihren todkranken Mann zu einer Sterbehilfe-Organisation im Ausland fahren darf", so Baezner. Sie macht sich damit die Begründung des BMJ-Entwurfs von A bis Z völlig zu eigen. Dieser beschreibt auf Seite 14 das Szenario, dass ein "von tiefem Mitleid und Mitgefühl" geprägter Ehemann seine todkranke Ehefrau zum "gewerbsmäßig handelnden 'Suizidhelfer' fährt" – und dafür eben nicht als Beihelfer der zukünftig verbotenen Kommerzialisierung bestraft werden soll.

Dieses Gesamtszenario wird in einem Kommentar der Organisation SterbehilfeDeutschland wie folgt kritisch hinterfragt:
„ ... offen bleibt, wozu die vermeintliche Kommerzialisierung führen soll und wie der Gesetzentwurf deren Folgen zu verhindern gedenkt. ... Die Bundesregierung hält ihren eigenen Entwurf also für derart wirkungslos, dass sie davon ausgeht, die Zunft der Gewerbs-Sterbehelfer werde sich von ihrem verwerflichen Treiben nicht einmal durch die Gefahr 3-jähriger Inhaftierung abhalten lassen. Im Rechtsstaat dienen Strafgesetze nicht dazu, Täter zu bestrafen, sondern Straftaten zu verhindern. Gemessen an dieser rechtsstaatlichen Maxime ist das Beispiel des mitfühlenden Ehemanns absurd. Wenn das Gesetz sein vorgebliches Ziel erreicht, kommerzielle Sterbehilfe zu kriminalisieren, um sie zu verhindern, dann braucht der Ehemann nirgendwohin zu fahren, denn dann gibt es niemanden mehr, der seiner todkranken Frau beim Suizid assistiert. " Quelle: http://www.sterbehilfedeutschland.de (dort Meldung vom 29.8.)

Die DGHS veranstaltet am
Mittwoch, 12. September 2012, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
in Berlin eine hochkarätige Experten-Diskussion: „Aktuelle Fragen der Freitodbegleitung – Der ‚organisierte Tod' in Deutschland"
Ort: Haus der Begegnung (Grieneisen Bestattungen)
Fürstenbrunner Weg 10-12, 14059 Berlin-Charlottenburg (nahe S-Bahn Westend)
Es diskutieren:
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Jurist, Würzburg.
Prof. Dr. Hartmut Kreß, Theologe mit Schwerpunkt Ethik, Bonn
Prof. Dr. Henning Rosenau, Jurist, Augsburg
Prof. Dr. Torsten Verrel, Jurist, Bochum
Moderation: Dr. Simone Scheps (DGHS)
Eintritt frei, Anmeldungen an: presse@dghs.de

Interessierte Bevölkerung: ratlos
Wegen der Irreführungen auch durch einschlägige Kommentare verstehen die meisten Menschen überhaupt nicht mehr, worum es geht. Exemplarisch dafür steht dieser online-Eintrag, überschrieben mit "Leider verstehe ich das nicht":
"Vielmehr stellt der Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war." Was war bisher nicht strafbar und ist es aber jetzt? Nach der neuen Regelung wird "keine Tat straffrei sein, die bisher strafbar ist"- Bisher strafbar und auch weiter strafbar? Die Ministerin verteidigte zugleich die umstrittene Ausnahme. ... "Angehörige und nahestehende Menschen sollen für die Begleitung zum Sterbehelfer aber nicht bestraft werden...." Ist das die umstrittene Ausnahme? Warum warnt die Hospiz-Stiftung vor gefährlichen Freiräumen, wenn - nach der neuen Regelung - das, was bislang nicht strafbar war, nun strafbar ist und keine Tat straffrei sein wird , die bisher strafbar ist...."? ..."

Quelle: Pressemitteilung vom 31.08.2012
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de

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"Wortklauberei" hilft nicht weiter!

Beitrag von Lutz Barth » 08.09.2012, 06:45

Mit Verlaub: Wer auch immer für die vorstehende PM des HVD verantwortlich zeichnet, sollte die Pressemitteilung und die Statements der DGHS im Kontext lesen.

Die DGHS lässt keinen Zweifel daran, dass sie eine generelle Lösung favorisiert:

"Die DGHS plädiert seit langem dafür, dass Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Patienten bei einem frei verantworteten Bilanz-Suizid unter Einhaltung von Sorgfaltskriterien assistieren dürfen. Deshalb hatte die DGHS dieses Jahr auch den Aufruf „Ärzte sollen helfen dürfen!“ gestartet. Noch verbietet das ärztliche Berufsrecht die Hilfe bei der Selbsttötung. Baezner bemängelt, dass das nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ nur einen Teilbereich der Problematik behandelt. „Wir brauchen ein umfassendes Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe und -begleitung“, so die DGHS-Präsidentin." (vgl. dazu die PM der DGHS v. 29.08.12 >>> http://www.dghs.de/presse/pressemitteil ... eigen.html <<<).

Ob dies "hummeldumm" sei oder nicht, mag ein Jeder für sich selbst entscheiden.

Auch der DGHS ist klar, dass es keinbundeseinheitliches ärztliches Berufsrecht gibt, wenngleich sich doch ein bundeseinheitlicher Ethikkurs der verfassten Ärzteschaft abzeichnet, der ganz gezielt von der BÄK lanciert wird. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auch auf die Landesberufsgesetze der einzelnen Kammern und damit unmittelbar auf die Interpretation der einzelnen (durchaus unterschiedlichen) Regelungen, wie sich unschwer aus einer aktuellen Mitteilung der Bayerischen Landesärztekammer ergibt.

Da es in der Debatte darum geht, nicht "nur" dem Verbot der kommerziellen Sterbehilfe das Wort zu reden und damit "nur" einen Teilausschnitt der Problematik zu regeln, sondern zugleich auch die Möglichkeit zu nutzen, über eine allgemeine bundeseinheitliche Regelung etwa das ärztliche Berufsrecht mit seinem ethischen Zwangsdiktat zu entschärfen, macht es also Sinn, den Fokus in der Debatte auch auf die ärztliche Mitiwrkung bei einem frei verantwortlichen Suizid zu lenken.

Dass dies der HVD nicht "erkennt", muss irritieren und nicht die Pressemitteilung der DGHS, die sich für liberale Lösung der Rechtsfragen am Lebensende mit Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und der Gewissensfreiheit der deutschen Ärzteschaft ausspricht.

Die Befürworter einer Liberalisierung der Sterbehilfe täten gut daran, gemeinsam an einem "Strang zu ziehen", um so ein wirksames Gegengewicht gegen den überbordenden ethischen Neopaternalismus insbesondere der Ärztefunktionäre darstellen zu können. Dass dies derzeit nicht gelingt, ist mehr als bedauerlich, zumal es nicht darum geht, oberlehrerhaft mehr oder minder indirekt gut gemeinte Ratschläge an die DGHS zu adressieren.

Es geht um die Liberalisierung der Sterbehilfe insgesamt und hier hat sich die DGHS in der Diskussion durchaus einige Verdienste erworben, da diese ungeschminkt den Neopaternalismus rügt!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Jede Form organisierter Suizidbeihilfe ist abzulehnen

Beitrag von Presse » 19.11.2012, 13:33

"Jede Form organisierter Suizidbeihilfe ist abzulehnen!"/ Rat der EKD zur Debatte über die Beihilfe zur Selbsttötung

Hannover (ots) - Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat anlässlich der Debatte über den "Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung", der Ende November 2012 im Deutschen Bundestag verhandelt wird, eine Erklärung beschlossen. Sie hat den folgenden Wortlaut:

Die Kirche ist dem Schutz menschlichen Lebens und der menschlichen Würde verpflichtet - dies gilt besonders für Grenzsituationen. Diese Grundhaltung formulierten die christlichen Kirchen bereits 1989 in der gemeinsamen Erklärung "Gott ist ein Freund des Lebens": Aus christlicher Perspektive ist die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen, weil das Leben als eine Gabe verstanden wird, über die wir nicht eigenmächtig verfügen sollen. Allerdings schließt die generelle Ablehnung nicht aus, dass Menschen in einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer anderen Entscheidung kommen können, die ein Außenstehender nicht ermessen kann und die es zu respektieren gilt. Ein moralisches Urteil darüber steht niemandem zu.

Diese Haltung des Respekts gegenüber Menschen in verzweifelten Situationen hat der Rat der EKD 2008 in seiner Orientierungshilfe "Wenn Menschen sterben wollen" auch auf die Beihilfe zur Selbsttötung ausgeweitet. Zwar wird die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich abgelehnt. Es wird aber anerkannt: In Grenzerfahrungen des menschlichen Lebens, in Situationen schweren Leidens können Betroffene und Angehörigen in tiefe Gewissenskonflikte und Grenzfälle geraten. Aus evangelischer Sicht ist zu respektieren, wenn diese Menschen in solch existentiellen Lebenslagen Beihilfe zum Suizid leisten und persönlich verantworten. Vor dem Gebot Gottes, das das Leben bewahren will und darum das Töten untersagt, ist Tötung menschlichen Lebens immer ein schuldhafter Vorgang. Die Härte dieser Erkenntnis darf nicht verdrängt werden. Aber sie berechtigt nicht zu Schuldvorwürfen gegenüber anderen. Nach evangelischem Verständnis kann zu einem ethischen Handeln auch die Übernahme von Schuld gehören. Moralische Urteile laufen hier Gefahr, die existentielle Dimension, um die es bei der Problematik der Suizidbeihilfe geht, zu verfehlen.

Der "Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" der Bundesregierung stellt demgegenüber die kommerzielle Suizidbeihilfe in den Mittelpunkt. Die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßt diese Initiative der Bundesregierung, der kommerzialisierten Hilfe zur Selbsttötung rechtlich entgegenzuwirken. Vor allem unter sozialethischer Perspektive ist jede Form der kommerziellen Suizidbeihilfe abzulehnen. Es ist das Ziel evangelischer Bemühungen, Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens zum Leben zu ermutigen, zu unterstützen und, wenn möglich, von der Selbsttötung abzuhalten. Aktivitäten, die die Intention verzweifelter und leidender Menschen unterstützen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, stehen zu dieser christlichen Perspektive im Widerspruch. Leiden und Sterben müssen ernst genommen und Menschen mit Sterbewunsch angemessen begleitet werden.

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat der EKD nachdrücklich dafür aus, nicht nur die gewerbsmäßige, also gewinnorientierte Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen, sondern jede Form organisierter (geschäftsmäßiger) Beihilfe zur Selbsttötung.

Hinweis:
Der Vorsitzende des Rates der EKD, Präses Nikolaus Schneider, wird am heutigen Montag um 18 Uhr in der Reihe "Treffpunkt Gendarmenmarkt" in einer Diskussionsveranstaltung unter der Überschrift "In Würde sterben - an der Hand oder durch die Hand eines anderen?" teilnehmen.
Mit ihm diskutieren die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der klinische Ethiker des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld, Klaus Kobert. Es moderiert der Redakteur Matthias Kamann (Tageszeitung "Die Welt"). Die Veranstaltung findet statt im Haus der EKD, Charlottenstraße 53/54,
10117 Berlin.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.11.2012 EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Pressekontakt: Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de

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Gesetzentwurf zu Sterbehilfe greift zu kurz

Beitrag von Presse » 20.11.2012, 07:54

Deutsches Ärzteblatt - 19.11.2012:
Evangelische Kirche: Gesetzentwurf zu Sterbehilfe greift zu kurz

Hannover – Vor der Bundestagsdebatte zum geplanten Sterbehilfegesetz fordert der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein generelles Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung. Die geplante Regelung greife zu kurz, wenn sie lediglich auf Gewinn zielende Formen der Sterbehilfe verbiete, heißt es in einer heute in Hannover veröffentlichten Stellungnahme des Rates der EKD.
... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52444

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Hilfeleistungen beim selbstbestimmten Lebensende

Beitrag von Presse » 22.11.2012, 07:42

Pressemitteilung 21. November 2012
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Keine Legitimation für moralische Übergriffe auf Nichtgläubige

Umfassende Verbote inakzeptabel: HVD warnt Konfessionsfreie vor den Versuchen der weitgreifenden Kriminalisierung von Hilfeleistungen beim selbstbestimmten Lebensende.

„Fundamentale Menschenrechte dürfen auch am Lebensende nicht ausgehebelt werden“, betonte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), am Mittwochabend in Berlin anlässlich der laufenden Debatte über das gesetzliche Verbot von Suizidbeihilfe.

Zuvor hatte sich der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland dafür ausgesprochen, dass jede organisierte Suizidbeihilfe abzulehnen sei. Alle Formen von organisierter oder geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung, so der Rat, müssten unter Strafe gestellt werden. Der Deutsche Bundestag will Ende November über einen „Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (Drs. 17/11126) beraten.

Wolf betonte, dass es ein Grundrecht von Christinnen und Christen ist, Suizid und Beihilfe zu einem Suizid für sich persönlich abzulehnen. Konfessionsfreie, humanistische denkende und andersgläubige Menschen sollten sich jedoch gegen Gesetze wehren, mit denen in diesem Bereich des Lebens solche religiös entwickelten Moralvorstellungen das Recht und die Chance auf eine eigene Entscheidung abschaffen.

„Aus humanistischer Perspektive sind das Selbstbestimmungsrecht und das besonnene Verlangen von leidenden todkranken Menschen unbedingt zu achten. Gesetze, die das verhindern, untergraben das Ziel, die Würde von Menschen zu bewahren. Moralisch auftretenden Standpunkten, die hier keinen ausreichenden Respekt zeigen, fehlt es zudem am Verständnis für den weltanschaulich neutralen Rechtsstaat.“

Zwar sei die Suizidbeihilfe für die im Verband praktisch tätigen Humanistinnen und Humanisten als Arbeitsfeld klar ausgeschlossen: „In unserer eigenen Arbeit unterstützen und gewährleisten wir die einfühlsame Begleitung und fördern das Bewusstsein für den Wert jedes menschlichen Lebens“, betonte Wolf hier.

Doch es dürfe nicht zugelassen werden, dass all den Menschen in Deutschland, die sich für ein Angebot, welches die Begleitung oder Beihilfe beim Suizid aus redlichen und der Wahrung der Menschenwürde verpflichteten Motiven für leidende, todkranke Menschen beinhaltet, entschieden haben, das Recht auf diese Entscheidung verwehrt wird.

„Konfessionsfreie und auch gläubige Menschen sollten nicht hinnehmen, dass Rechte Sterbender von in religiös-moralisch übergriffiger Weise entstandenen staatlichen Verboten, die darauf zielen auch aus lauteren Motiven geschaffene redliche Angebote der Suizidbeihilfe zu kriminalisieren, willkürlich eingeschränkt werden. Ohnehin zutiefst tragische Lebenslagen werden damit nur noch weiter verschärft.“

Frieder Otto Wolf wies dabei darauf hin, dass durch den Abbau von Verboten viele aufgrund von Verzweiflung vollzogene Suizide verhindert werden können. „Es würde Menschenleben retten helfen, wenn das Thema Suizid nicht so tabuisiert wäre. Die Zulassung von Angeboten der Suizidhilfe hat prophylaktische Effekte“, erinnerte Wolf.

Jedes auf Interessen an finanziellem Profit begründete Angebot von Suizidbeihilfe sei hingegen klar abzulehnen und sollte unterbunden sein, genauso wie die gewerbsmäßige und profitorientierte Werbung für eine Selbsttötung oder die Beihilfe dazu.

Sogar für „die wirklich frei denkenden Christinnen und Christen“ gebe es jedenfalls gute Argumente, sich gegen die vom Rat der Evangelischen Kirche geforderten umfassenden Verbote zu stellen, „und auch den vorliegenden Regelungsentwurf der Bundesregierung sehr kritisch in Frage zu stellen, da er das Menschenrecht auf die selbstbestimmte Gestaltung eines würdigen Lebensendes eben nicht sichert.“

Frieder Otto Wolf forderte Humanistinnen und Humanisten schließlich dazu auf, sich die Traditionen und zeitgenössischen Angebote des praktischen Humanismus, welche einen reichen Vorrat an Überlegungen und Haltungen zu einem bewussten und achtsamen Umgang mit Tod und Sterben im eigenen Leben bieten, zu Nutze zu machen, um sich mit Fragen über das Ende des eigenen Lebens und das von Angehörigen auseinanderzusetzen.

Nur so könnten überlegte und besonnene Haltungen zum Umgang mit Leiden und Tod entwickelt werden. „Krankheit, Leiden und das Ende des Lebens begegnet uns allen, ob in der persönlichen Existenz oder in Gestalt anderer. Wenn wir verlangen, dass unsere Bedürfnisse und die der uns Nahestehenden am Lebensende geachtet werden, müssen wir zunächst selber damit beginnen, sie als solche zu achten und dies auch im Gespräch miteinander und in der Öffentlichkeit deutlich machen.“

Weiterführende Informationen

1. Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf
Der Bundeshauptausschuss des Humanistischen Verbandes Deutschlands fasste am 16. Juni 2012 einen Beschluss, in dem der Verband zur Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch § 217e StGB, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, ausführlich Stellung nimmt:

2. Selbstbestimmung bei der Beendigung des Lebens
http://www.humanismus.de/aktuelles/stel ... hlands-hvd

Über den HVD
Der HVD ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.

Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei religiösen Glaubensvorstellungen zu unterwerfen.
--
Arik Platzek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Bei Strafbarkeit der Suizid-Beihilfe nicht überziehen

Beitrag von Presse » 30.11.2012, 16:47

Pressemitteilung – 30.11.2012

KAUCH: Bei Strafbarkeit der Suizid-Beihilfe nicht überziehen

BERLIN. Zu Forderungen, den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung zu verschärfen, erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:

Die Liberalen wollen nicht, dass man Gewinn aus dem Leid und den Notlagen von Menschen erzielt. Union und FDP haben sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Dies und nicht mehr ist die Grundlage für die Beratungen über den Gesetzentwurf im Parlament.

Wir haben die Formulierungen im Koalitionsvertrag im klaren Bewusstsein gewählt, dass es die weitergehende Forderung gab, ebenfalls die so genannte "geschäftsmäßige" Förderung unter Strafe zu stellen - also etwa auch eine unentgeltliche, aber wiederholte Beratung. Dies hat die FDP immer abgelehnt. Denn es bestünde die Gefahr, dass schon die offene Information über Sterbehilfemöglichkeiten im Ausland strafbar würde. Bei der Strafbarkeit der Suizid-Beihilfe darf man nicht überziehen.

Nicht alles, was man selbst für falsch hält, muss mit dem Strafrecht geahndet werde. Gerade Fragen am Lebensende sind zu allererst eine Frage des gesellschaftlichen und persönlichen Diskurses. Die FDP steht für die Selbstbestimmung des Patienten am Lebensende.

Sterbende Menschen müssen optimale Angebote Leid mindernder Palliativmedizin bekommen. Hier sind wir in den letzten Jahren mit der Finanzierung der spezialisierten ambulanten Palliativmedizin, der vereinfachten Abgabe von Schmerzmitteln und einer besseren Weiterbildung der Mediziner vorangekommen. Doch wir wissen auch, dass die Palliativmedizin nicht in jedem Fall eine vollständige Symptomkontrolle am Lebensende erreichen kann. Deshalb ist die Palliativmedizin allein nicht für alle Menschen die Antwort auf die Frage eines würdigen Lebensendes.

Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778

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Brilliant in Bundestagsdebatte zum Suizidhilfegesetz

Beitrag von Presse » 01.12.2012, 07:40

Brilliant in Bundestagsdebatte zum Suizidhilfegesetz
Beitrag von Jerzy Montag in der Bundestagsdebatte zum „Suizidhilfegesetz“

Herausragend: Jerzy Montag
Es gibt sie noch, die „Sternminuten“ im Deutschen Bundestag. Dort gab es gestrigen Donnerstag – zur nächtlichen Stunde! - im trüben Umfeld bloßer Meinungen, Bedenken, Rechtfertigungen, Warnungen und Befürchtungen, welche ansonsten die 1. Bundestagsanhörung zum Gesetz gegen eine „gewerbsmäßig Förderung der Selbsttötung“ prägte, ein herausragendes „Highlight“:

Die brillante Rede von Jerzy Montag, dem rechtspolitischen Sprecher der GRÜNEN
(nebenbei bemerkt neben Stünker (SPD) und Kauch (FDP) einem der „Väter“ des 2009 verabschiedeten Patientenverfügungsgesetzes und diesbezüglich Kontrahent seiner Parteifreundin Göhring-Eckardt).

Seine Hinweise entsprechen weitestgehend den Vorstellungen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), der bereits im Sommer einen alternativen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Regelung der Suizidhilfe vorgestellt hat. Der HVD-Entwurf https://www.patientenverfuegung.de/info ... e-regelung enthält zudem das, was laut Montag von einem neuen Suizidhilfegesetz auch erwartet werden sollte, nämlich die Klarstellung, dass „die straflose Beihilfe zum Suizid nicht durch die Hintertür wegen unterlassener Hilfestellung verfolgt werden kann.“ Hierzu, so Montag weiter, lege die Bundesregierung aber leider nichts vor.

Wie Montag ausführt, kann allenfalls „das Element der Fremdbestimmung, das Verleiten zur Selbsttötung“ eines mangelhaft informierten, noch unentschlossenen Patienten ein Straftatbestand zum Schutze des Lebens sein kann. Strafwürdig sein kann hingegen aber „nicht die Verschaffung der Gelegenheit zum Suizid an sich, nicht die Erstattung von Kosten, die dabei entstehen, nicht die Entlohnung der bei der Suizidhilfe eingesetzten Arbeitszeit ...“ Erst vorige Woche hatte der Präsident des HVD, Prof. Frieder Otto Wolf, vor einer solchen Kriminalisierung gewarnt.

Das humanistische online Magazin diesseits.de hat die vollständige Bundestagsrede von Jerzy Montag (mit Foto) sowie auch alle anderen Debattenbeiträge hier veröffentlicht:

http://www.diesseits.de/perspektiven/sa ... oerte-rede

Je nach Sichtweise als Ergänzung oder Alternative hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) im November ein eigenständiges „Gesetz zur Suizidprävention“ vorgestellt. Dieses sieht die Gewährleistung eines staatlich kontrollierbaren Verfahrens vor, um Suizide zu vermeiden, zu kanalisieren und zu kontrollieren soll. Das von der DGHS vorgeschlagene Gesetz soll die Grundlage für staatlich geförderte und zugelassene Beratungsstellen bilden. Zur Begründung führte DGHS-Präsidentin Elke Baezner aus: „Die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes wünschen sich ein humanes, an ihrem persönlichen seelischen und körperlichen Wohl orientiertes Lebensende. Dieses soll als Option unter bestimmten Umständen auch den ärztlich begleiteten Freitod einschließen …Doch bevor es überhaupt so weit kommt, muss den Freitod suchenden Personen eine werteneutrale, ergebnisoffene, kompetente und vertrauliche Beratung angeboten werden – analog der schon seit Jahren existierenden Schwangerschaftskonfliktberatung.“ (Am Rande sei hier angemerkt, dass jeder Schwangerschaftsabbruch ansonsten strafbar ist, wohingegen jede Hilfe zu einem freiverantwortlichen Suizid – bisher – ansonsten erlaubt ist.)

Liegt ein „nachvollziehbarer, schwerwiegender Grund und über einen längeren Zeitraum hinweg konstanter Wille für einen wohlüberlegten Freitod vor, soll dem entscheidungsfähigen Sterbewilligen eine Bescheinigung ausgestellt werden, die ihm die Option eines humanen, ärztlich begleiteten Suizids ermöglicht“, so Baezner weiter.

Quelle: http://www.diesseits.de/perspektiven/sa ... ionsmantel

Für Kritiker vor allem aus katholischen Reihen gilt gerade dies als staatliche „Lizenz zum Töten“.

Vertreter der Kirchen in Politik und Gesellschaft fordern derweil vehement ein verschärftes Suizidhilfeverbot. Verlangt wird sowohl von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=2158& wie auch der Evangelischen Kirche in Deutschland http://www.ekd.de/presse/pm249_2012_sui ... ehnen.html eine Ausweitung der Strafbarkeit auf jede Suizidbeihilfe, die über den erbettelten Abschied im Geheimen oder die mehr schlecht als recht improvisierte Beendigung des eigenen Lebensende hinausgeht: Verboten werden soll danach jede Form von „institutionalisierter“, professionell „organisierter“ oder mehrfach „geschäftsmäßig“ durch einen Arzt durchgeführte Suizidbeihilfe. Dies stößt jedoch in der Bevölkerung auf so massive Ablehnung, dass eine im Bundestag zur normalen Tageszeit (!) geführte Verbotsdebatte darüber vielleicht vielen nicht opportun erscheinen mag.

Quelle: Mitteilung vom 30.11.2012 (Auszug)
Humanistischer Verband Deutschlands - Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
Wallstraße 61-65
10179 Berlin
Telefon: 030 613904-0
Fax: 030 613904-864
E-Mail: geschaeftsstelle@hvd-bb.de
Web: http://www.hvd-bb.de

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Sterbehilfegesetz: Ärzte und Juristen suchen die Realität

Beitrag von Presse » 18.12.2012, 07:53

Sterbehilfegesetz: Ärzte und Juristen suchen die Realität
Fachleute - auch aus der Ärzteschaft - haben das geplante Sterbehilfegesetz zerpflückt.
Der Ansatz blende die Wirklichkeit in Deutschland aus.
Die Rede ist von "systemwidrigen" Plänen und einem Geschäft mit dem Tod.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=828 ... ung&n=2419

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