Patientenverfügungen nachgefragt
Verfasst: 19.05.2005, 11:14
Patientenverfügungen nachgefragt
Die Nachfrage nach Patientenverfügungen ist groß. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat seit Juni 2003 an interessierte Bürger fast 85.000 Patientenverfügungen kostenlos abgegeben. Der Vordruck einer Patientenverfügung und ein erläuternder Text dazu können aus dem Internet geladen werden.
Die in bislang sieben Auflagen erschienene Dokumentenvorlage ist nach Ansicht der ärztlichen Standesvertretung eine geeignete Maßnahme, um beispielsweise Auseinandersetzungen wie im Falle der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo möglichst zu vermeiden.
Dass Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und anhaltender Bewusstlosigkeit bei infauster Prognose dennoch eine menschenwürdige, palliativmedizinische Versorgung zuteil wird, bleibt von dieser Verfügung selbstverständlich unberührt, heißt es in einer Presseinformation der Ärztekammer.
Interessenten können ein Exemplar der Patientenverfügung, verbunden mit erläuternden Hinweisen, bei den Bezirksstellen der Ärztekammer Niedersachsen oder aber bei der Landesstelle in Hannover unter der Telefon-Nr. (0511) 380-2270 zum kostenlosen Bezug anfordern. Ferner kann das Dokument auf den Internetseiten der ÄKN unter http://www.aekn.de aufgerufen werden.
Quelle: Deutscher Apotheker Verlag
http://www.deutscher-apotheker-verlag.d ... 0518c.html
Die Nachfrage nach Patientenverfügungen ist groß. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat seit Juni 2003 an interessierte Bürger fast 85.000 Patientenverfügungen kostenlos abgegeben. Der Vordruck einer Patientenverfügung und ein erläuternder Text dazu können aus dem Internet geladen werden.
Die in bislang sieben Auflagen erschienene Dokumentenvorlage ist nach Ansicht der ärztlichen Standesvertretung eine geeignete Maßnahme, um beispielsweise Auseinandersetzungen wie im Falle der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo möglichst zu vermeiden.
Dass Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen und anhaltender Bewusstlosigkeit bei infauster Prognose dennoch eine menschenwürdige, palliativmedizinische Versorgung zuteil wird, bleibt von dieser Verfügung selbstverständlich unberührt, heißt es in einer Presseinformation der Ärztekammer.
Interessenten können ein Exemplar der Patientenverfügung, verbunden mit erläuternden Hinweisen, bei den Bezirksstellen der Ärztekammer Niedersachsen oder aber bei der Landesstelle in Hannover unter der Telefon-Nr. (0511) 380-2270 zum kostenlosen Bezug anfordern. Ferner kann das Dokument auf den Internetseiten der ÄKN unter http://www.aekn.de aufgerufen werden.
Quelle: Deutscher Apotheker Verlag
http://www.deutscher-apotheker-verlag.d ... 0518c.html