Ehepartner darf nicht automatisch entscheiden

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Ehepartner darf nicht automatisch entscheiden

Beitrag von Presse » 11.10.2008, 09:23

Ehepartner darf nicht automatisch entscheiden

Per Vollmacht alles rechtzeitig selber regeln
Schleiz (OTZ). Am 16. Oktober 2008 gibt es in der Schleizer Wisentahalle eine Informationsveranstaltung zum Thema Patienten- sowie Betreuungsverfügung.
...
Roland Wildenhayn: Wer sich nicht mit Erbvertrag bzw. Testament und gegenseitigen Vollmachten absichert, kann im Falle eines Falles böse Überraschungen erleben. Gerade im unerwartenen persönlichen Katastrophenfall ist dies deshalb eine sinnvolle Vorsorge.
...
(weiter lesen unter)
http://www.otz.de/otz/otz.poessneck.vol ... dbserver=1

Siehe auch:
Wie in Würde sterben?
Frauengespräch im Kloster Haydau drehte sich um das Thema Patientenverfügung
...
Wer seine Autonomie bis zum Tod bewahren wolle, solle frühzeitig seinen eigenen Willen festlegen. ...
(weiter lesen unter)
http://www.hna.de/melsungenstart/00_200 ... erben.html

Siehe auch unter
Pflegetreff am 22.10.2008 in Neuss-Erfttal, 18.00 Uhr
>>>> Treff-Themen <<<<
· Patientenautonomie am Lebensende – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung – Organspendeausweis. - Sind vorsorgliche Verfügungen sinnvoll? – Die Bedeutung der rechtlichen Betreuung.
· Sterben in Würde – Der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. stellt sein kreisweit flächendeckendes Angebot der ambulanten Palliativpflege vor.
Fundstelle in diesem Forum:
viewtopic.php?t=9961

Cornelia Süstersell
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Ehepartner sind nicht automatisch zur Vertretung berufen

Beitrag von Cornelia Süstersell » 11.10.2008, 18:20

Ehepartner sind in der Tat nach dem BGB nicht automatisch zur gegenseitigen Vertretung legitimiert. Das hat der Deutschen Bundestag zwar vor einigen Jahren diskutiert, hat eine solche Vertretungsmacht aber nicht zulassen wollen. Man hat Missbräuche befürchtet.
Wer aber gleichwohl seinen Ehepartner für den Notfall und andere Situationen mit Vertretungsmacht ausstatten möchte, kann dies mit einer Vollmacht tun. Dies geht ohne notarielle Beurkundung. Allerdings, wenn auch Immobiliengeschäfte möglich sein sollen, muss der Notar eingeschaltet werden. Überhaupt ist sorgfältige Beratungshilfe wichtig.
Wenn ich das richtig sehe, wird der Neusser Pflegetreff am 22.10.2008 eine solche Beratung bieten:
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Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.

Marlene Böttinger
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Rechtzeitig vorsorgen - auch bezüglich Rechtsvertretung

Beitrag von Marlene Böttinger » 12.10.2008, 13:17

Cornelia Süstersell hat geschrieben: ... Ehepartner sind in der Tat nach dem BGB nicht automatisch zur gegenseitigen Vertretung legitimiert. ... Wer aber gleichwohl seinen Ehepartner für den Notfall und andere Situationen mit Vertretungsmacht ausstatten möchte, kann dies mit einer Vollmacht tun. ...
Man sollte mehr über diese Rechtlage aufklären und die Menschen animieren, entsprechend vorzusorgen. Wer nicht vorsorgt, läuft in eine gesetzliche Betreuung, die für die Familien nicht immer die beste Lösung darstellt (ganz vorsichtig gesagt).

Marlene
Pflege braucht Zuwendungszeit!

WernerSchell
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Bis dass der Tod uns scheidet

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2016, 15:31

Die Rheinische Post / NGZ berichtet am 13.10.2016:

Ehepartner soll im Notfall entscheiden
Düsseldorf (ots) - Die Bundesländer wollen Ehepartnern ein umfassendes Recht einräumen, im Notfall alle Fragen zu Gesundheit, Pflege und Reha für den andern zu regeln. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Länder hervor, den der Bundesrat am Freitag beschließen will. "Auch wenn Gerichte gut und schnell entscheiden, kennt niemand die Bedürfnisse des Betroffenen besser als die eigene Ehefrau oder der eigene Ehemann", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Die Initiative für das Gesetz stammt aus NRW und Baden-Württemberg, die erwarten, dass alle Länder dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Kutschaty sieht Handlungsbedarf, weil er davon ausgeht, dass die meisten Bürger die geltende Rechtslage falsch einschätzen. Es sei ein verbreiteter Irrglaube, dass ein Ehepartner für den anderen im Notfall Entscheidungen treffen könne, sagte Kutschaty. Das sei in der aktuellen Rechtslage aber nicht der Fall. "Stellen sie sich vor, die Ehefrau steht am Krankenbett ihres Ehemannes und hört: Sie können nichts entscheiden. Das kann nur der Richter." KONTEXT: Bislang benötigen Ehepartner eine schriftliche Vollmacht, damit sie über Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe entscheiden können. Wenn eine solche Vollmacht nicht vorliegt, muss ein Gericht einen Betreuer für die Person suchen, die nicht mehr selbst über ihre Belange entscheiden kann. In die Rolle der Betreuer können auch die Ehegatten kommen - bislang aber nur durch Gerichtsentscheid. Die bisherige Rechtslage soll ins Gegenteil verkehrt werden. Bislang galt: Wenn der Ehepartner keine Vorsorgeerklärung hinterlassen hat, ist das Gericht zuständig. Künftig soll nach dem Willen der Länder gelten: Wenn der Ehepartner nicht ausdrücklich widersprochen hat, soll der eigene Mann oder die eigene Frau die Betreuung übernehmen.

OTS: Rheinische Post newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30621 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2621
Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-007.htm

Analyse
Bis dass der Tod uns scheidet

Berlin. Ehepartner sind oft böse überrascht, wenn sie in Notlagen den geliebten Menschen nicht vertreten dürfen. Nordrhein-Westfalen will diesen Zustand nun ändern.
Von Eva Quadbeck
Die Länder sind sich einig, dass in Fragen von Gesundheit, Pflege und Rehabilitation künftig der Ehepartner als Betreuer auftreten soll, wenn der andere keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kann. Der Bundesrat will einen entsprechenden Gesetzentwurf morgen beschließen. Die Entscheidung geht von dem Ansatz aus, dass der geliebte Mensch die Bedürfnisse des Betroffenen am besten kennt.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/bis-das ... -1.6323046
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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