Palliativversorgung - Kassen lassen Sterbende im Stich -

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht

Beitrag von Ärztliche Praxis » 06.02.2009, 17:58

KVWL schließt Großvertrag mit sämtlichen Krankenkassen
Einheitliche Palliativversorgung in Westfalen steht

06.02.09 - Im Auftrag der fast 50 Palliativnetze in Westfalen-Lippe hat die KV einen einheitlichen Vertrag mit allen Kassen geschlossen. Er umfasst sowohl die allgemeine als auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Vergütung verbessert sich deutlich.
Ärzte und Kassen wollen den Wunsch vieler sterbenskranker Menschen, ihr Leben medizinisch gut betreut zu Hause beenden zu können, besser erfüllen. Deshalb haben sich KV und alle gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt, der in den nächsten Tagen unterschrieben wird.

"Zu viele Menschen müssen heute noch ihre letzten Tage im Krankenhaus verbringen", erläutert der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Ulrich Weller aus Bielefeld die Situation. "Dabei können wir ihnen mit vernetzten Strukturen vor Ort auch ein Lebensende in häuslicher Geborgenheit ermöglichen."

Bisher bestehende vereinzelte Verträge werden abgelöst
Der neue Vertrag integriert den mit den Ersatzkassen bereits bestehenden Vertrag zur Palliativversorgung, der auch in Nordrhein gilt. Auch die aktuellen Verträge der Primärkassen mit einigen Ärztenetzen gehen in dem neuen Paket auf. Die Kassen erfüllen damit ihre Pflicht, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) anzubieten, wie sie im § 37b SGB V gefordert wird.

Es ist nun geplant, dass der betreuende Haus- oder Facharzt den Patienten in seiner letzten Lebensphase auch zu Hause begeleitet. Er sollte dafür Mitglied eines Palliativnetzes sein, damit er vom Rückhalt der Kollegen und den Qualitätszirkeln profitieren kann.

Betreuender Arzt kann speziellen Konsiliardienst anfordern
Auf Wunsch kann er Rat, Hilfe und Begleitung von einem besonders qualifizierten Palliativarzt anfordern. Diese organisieren in Zukunft einen Konsiliardienst innerhalb der Netze. In besonders schwierigen Fällen werden die Palliativmediziner die Patienten auch übernehmen und in eigener Verantwortung weiter versorgen.

Diese neuen Strukturen werden mit einem ansehnlichen Honorar-Abkommen unterfüttert. Der betreuende Haus- oder Facharzt soll künftig eine Grundpauschale für jeden beim Sterben begleiteten Patienten erhalten. Die Besuche nach GOP 01 410 bis 01 412 werden extrabudgetär zu vollen Euro-Beträgen vergütet.

Höhe der Vergütungspauschalen steht bald fest
Die im Konsiliardienst tätigen Palliativärzte erhalten eine Strukturpauschale, deren Höhe sich nach der Zahl der betreuten Fälle richtet. Wie hoch die Pauschalen sein werden, kann erst nach Unterzeichnung der Verträge gesagt werden - allerdings erklärte KVWL-Sprecher Andreas Daniel gegenüber ÄP, dass Palliativmedizin mit dem neuen Abkommen deutlich besser bezahlt werde als bisher.

Krankenkassen und Ärzte rechnen damit, dass die Mehrzahl der todkranken Menschen im Landesteil Westfalen-Lippe die häusliche Versorgung in Anspruch nehmen möchte.

KVWL / chy

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 6.2.2009
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 237806.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Palliativmedizinische Betreuung durch den Hausarzt

Beitrag von Presse » 06.02.2009, 19:03

Palliativmedizinische Betreuung durch den Hausarzt - Reinhardt: Durchbruch für eine professionelle und würdevolle Begleitung von Sterbenden

Für eine professionelle und würdevolle Palliativmedizin durch den Hausarzt spricht sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe aus. Der Vizepräsident der Kammer, Dr. Klaus Reinhardt, begrüßt die neu geregelte palliativmedizinische Versorgung in Westfalen-Lippe als „außerordentliche Vereinbarung, die eine einheitliche und flächendeckende Versorgung von sterbenskranken Menschen gewährleistet“: Die Gesetzlichen Krankenkassen und die palliativmedizinischen Ärztenetze in Westfalen-Lippe haben sich für 2009 auf einen Vertrag zur qualifizierten häuslichen Versorgung Sterbender verständigt.

„Todkranke Patienten dürfen im Sterben nicht alleine gelassen werden. Die medizinische Betreuung geschieht im Idealfall durch den Hausarzt, der den Patienten und auch dessen familiäres Umfeld kennt. In Westfalen-Lippe haben wir hierfür mit dem neuen Vertrag einen echten Durchbruch geschafft. Damit ist ein langjähriges Anliegen der Ärztekammer Westfalen-Lippe umgesetzt“, so Reinhardt.

Die zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe, den regionalen palliativmedizinischen Netzen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vereinbarte Struktur sieht vor, dass die Sterbenden von ihrem Hausarzt betreut werden. Die dafür notwendigen Hausbesuche werden besonders gefördert. Unterstützung erhält der Hausarzt durch die Vernetzung der palliativmedizinischen Versorgung in seiner Region. So kann er auf Wunsch Rat und Hilfe durch besonders qualifizierte Palliativärzte erhalten.

Für Reinhardt hat das Sterben in Würde und ohne Schmerzen oberste Priorität. Eine gut ausgebaute Palliativmedizin könne auch ein würdiges Sterben zuhause ermöglichen. Hier sei die Kooperation von Hausärzten, Palliativmedizinern und auch Palliativpflegekräften notwendig. „In Westfalen-Lippe haben wir durch die neuen Strukturen eine beispielhafte subsidiäre und vernetzte Versorgung von Sterbenden durch Hausärzte und Palliativmediziner erreichen können.“

Dateien:
08_09_Palliativmedizin_Hausarzt_01.pdf
http://www.aekwl.de/uploads/media/08_09 ... rzt_01.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 6.2.2009
http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx ... 2f11a2a5a9

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Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht

Beitrag von Presse » 10.02.2009, 16:29

Ärzte Zeitung, 10.02.2009

Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht
Bewertungsausschuss einigt sich nach Druck aus dem Gesundheitsministerium

NEU-ISENBURG (fuh/iss). Grünes Licht für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Kassen- und Ärztevertreter haben sich im Bewertungsausschuss nach heftigem Druck aus dem Bundesgesundheitsministerium auf eine Vergütungsregelung geeinigt.
....(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=532231

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Spezielle ambulante Palliativversorgung umsetzen!

Beitrag von Ärztliche Praxis » 27.03.2009, 08:03

Schmerztherapeuten mahnen Umsetzung geltenden Rechts an
"Kassen verschleppen Einführung von Palliativ-Care-Teams"


26.03.09 - Seit nunmehr zwei Jahren ist das Recht, gut versorgt zu Hause in Würde sterben zu können, gesetzlich verbrieft. Doch die Kassen - so der Vorwurf von Dr. Thomas Nolte, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie - verschleppen die Etablierung der speziellen ambulanten Palliativversorgung.

Um die jährlich 80.000 bis 100.000 Menschen palliativmedizinisch zu versorgen, die nach Schätzungen eine solche intensive Betreuung in ihrer letzten Lebensphase benötigen, bräuchte man rund 320 Palliativ-Care-Teams, in denen Hausärzte, speziell geschulte Pflegekräfte und Palliativmediziner kooperieren und rund um die Uhr erreichbar und einsatzfähig sind.

Palliativmedizin ist die beste Antwort ...
Seit April 2007 hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine solche spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn er besonders schwer erkrankt ist und das Lebensende naht. Die Krankenkassen erhielten den Auftrag, mit Palliativ-Care-Teams entsprechende Verträge zu schließen.

... auf den Ruf nach aktiver Sterbehilfe
Doch bis heute gibt es solche Verträge nur vereinzelt, der Gesetzesauftrag wird von den Krankenkassen nur zögerlich umgesetzt. "Es wird ewig diskutiert, ohne an die Patienten zu denken", sagt Nolte, der das Schmerz- und Palliativzentrum Wiesbaden leitet. Dabei sei die Palliativmedizin die beste Antwort auf den Ruf nach aktiver Sterbehilfe.

Nur in wenigen Regionen - auf eigenes Risiko und ohne entsprechende Verträge - haben Fachkräfte und Palliativmediziner schon vor einigen Jahren begonnen, die notwendigen Netze aufzubauen. Ein Beispiel ist das Hospiz-PalliativNetz Wiesbaden und Umgebung, das mit der Techniker Krankenkasse einen Vertrag zur Integrierten Versorgung abgeschlossen hat.

Petition nimmt Bundestag in die Pflicht
Vielerorts "ist die geforderte flächendeckende Umsetzung durch die für die Sicherstellung verantwortlichen Krankenkassen nicht erfolgt", beklagt sich Thomas Sitte vom Palliativnetz Osthessen in einer Petition an den Deutschen Bundestag, die man noch bis 17. April elektronisch unterzeichnen kann.

Mehr zum Thema:
Petition an den Bundestag unterzeichnen (kurze Registrierung erforderlich)
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... ition=2519

me / ProScience Communications / Deutscher Schmerztag 2009

Quelle: Bericht vom 26.3.2009
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Palliativversorgung: Pflegende Angehörige beklagen Mängel

Beitrag von Service » 07.04.2009, 10:10

Häusliche Palliativversorgung: Pflegende Angehörige beklagen mangelhafte Kooperation mit Pflegediensten

Leipzig. Nahezu jeder zweite Patient in häuslicher Pflege mit schwerer unheilbarer Erkrankung leidet unter mittleren bis starken Schmerzen. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der Leipziger Studie "Möglichkeiten und Grenzen häuslicher Palliativversorgung von Tumorpatienten". In Leipzig wurden im Zeitraum von rund zwei Jahren 100 häuslich versorgte Palliativpatienten mit einer Tumorerkrankung, ihre pflegenden Angehörigen und die beauftragten Pflegedienste zu mehreren Zeitpunkten befragt. Die zentrale Fragestellung der Studie lautete, welche Faktoren eine optimale Versorgung zu Hause fördern oder behindern.
Die pflegenden Angehörigen leiden am meisten unter Schlafstörungen, Erschöpftheit und Schmerzen. Hinzu kommen Reizbarkeit, Niedergeschlagenheit, Anspannung und die Sorge um ihre Partner beziehungsweise Eltern.
Trotz der hohen Belastung sind sich Patienten und Angehörige jedoch einig: Als größten Vorteil der häuslichen Palliativversorgung sahen alle die individuelle Betreuung in der gewohnten Umgebung und das gemeinsame Leben mit der Familie. Probleme entstünden jedoch durch bürokratische Hindernisse und durch mangelhafte Kooperation der an der Pflege Beteiligten wie beispielsweise Hausärzte und Pflegedienste.
"Die psychosoziale Betreuung für Patienten und Familienmitglieder sowie eine stärkere Vernetzung der Leistungserbringer wie Krankhäuser und ambulante Pflegedienste sind notwendig, um die Situation für alle Beteiligten zu verbessern", fasst die Projektleiterin die Ergebnisse zusammen.

Tipp:
Mehr zur Studie und zur Rolle der Pflegedienste lesen Sie in der CAREkonkret am 17. April 2009.

Quelle: Mitteilung vom 7.4.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Palliativversorgung verbessern

Beitrag von Presse » 25.05.2009, 16:48

Mitteilung vom 25.5.2009:

Vom Gesetzgeber gewollt, von den Krankenkassen ignoriert - Gesetz zur Palliativversorgung in Deutschland

In 2008 wurde der eigenständigen Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung rechtskräftig. „Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerst kranker Menschen zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 72 Abs. 1 SGB XI) zu geben“, hat der G-BA in seiner Richtlinie formuliert. Das hört sich gut an, aber wie sieht die Realität aus?

Die Realität ist eine andere: Täglich sterben 230 Menschen in Deutschland, die die ambulante Palliativversorgung benötigen. Viele davon müssen das Recht auf Palliativversorgung einklagen, da viele Krankenkassen bis heute die Gesetzgebung ignorieren. Die ambulante Palliativversorgung in Deutschland zählt heute - zwei Jahre nach der Einführung des besten Gesetzes zur würdigen Sterbebegleitung in Europa - zum unteren Mittelmaß.

Liebes Redaktionsteam,

wir möchten Sie deshalb im Rahmen des Hauptstadtkongresses 2009 in Berlin, herzlich zur Podiumsdiskussion

"Palliativversorgung in Deutschland - zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit" am Donnerstag, den 28. Mai 2009 ab 11.00 Uhr

einladen.

Podiumsdiskussion:
Bettina Tews-Harms, Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiznetzes
Prof. Dr. Friedemann Nauck, Universitätsklinikum Göttingen
Wilfried Jacobs, AOK Rheinland/Hamburg

Vorsitz:
Wolfgang Meunier, KV Saarland und Vorstand Hausärzteverband
Prof. Dr. Dr. Alfred Holzgreve, Direktor Klinische Forschung Vivantes und Vorsitzender des Tumorzentrums Berlin

Eine Einladung und ein Antwortschreiben, welches Sie uns bitte bis 25. Mai 2009 zurücksenden, sowie unsere Kontaktdaten erhalten Sie im Anhang.

Bei weiteren Fragen können Sie sich jeder Zeit an uns wenden. Wir würden uns wünschen, wenn Sie mit Ihrer Teilnahme und Ihren Beiträgen die Belange Sterbender und die Situation der Palliativmedizin in Deutschland verbessern helfen würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Andrea Thoene
Editorial Office
OM-DC-DE08C
Schwarzenberger Weg 73 -79
34212 Melsungen
Tel: +49 5661 71-3541
Fax: +49 5661 75-3541
http://www.healthcare-journal.bbraun.de
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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Beitrag von Presse » 27.05.2009, 06:59

Ersatzkassen: Rahmenvertrag zur „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ steht

Berlin – „Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine medizinisch-pflegerische Betreuung zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen ermöglichen. Deshalb haben wir einen Mustervertrag zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entwickelt."
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _steht.htm

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Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht

Beitrag von Presse » 28.05.2009, 14:52

Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht, weiterer Reformbedarf benannt

Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress

In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.

"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."

SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."

Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de
Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

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