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Urkundenfälschung im Krankenhaus - Folgen ?
Verfasst: 11.12.2008, 13:21
von meike
Urkundenfälschung im Krankenhaus - Folgen ?
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner frage.
ich hätte ganz gerne gewusst, was es für strafrechtliche folgen hat, wenn ein krankenhaus urkundenfälschung begangen hat.
das krankenhaus hat ein ct des schädels am 14.02. um 3.55 uhr gemacht. auf dem bericht steht ct des schädels am 13.02. und nachträglich per hand 3.55 uhr bei geschrieben. die röntgenbilder bekam ich erst nach androhung, das ich mit rtl vorbei kommen würde um mir diese zu holen. da steht nämlich 14.02. 3.55 uhr drauf. der patient ist im koma gefallen und an einer gehirnblutung verstorben. das ct ist also nicht sofort am 13.02. gemacht worden.
Urkundenfälschung ist eine Straftatbestand
Verfasst: 11.12.2008, 14:18
von Cicero
Urkundenfälschung ist eine Straftatbestand und in § 267 STGB ausdrücklich angesprochen.
Siehe dazu
http://bundesrecht.juris.de/stgb/ bzw.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__267.html
Ob in der angesprochenen Einzelsituation tatsächliche eine strafbare Handlung vorliegt, kann hier natürlich nicht gesagt werden. Insoweit wäre ggf. Strafanzeige geboten.
Cicero
Verfasst: 11.12.2008, 14:33
von meike
vielen lieben dank.
ich werde anzeige gegen das krankenhaus erstatten
Anzeige wäre wohl gegen "unbekannt" zu erstatten
Verfasst: 11.12.2008, 14:44
von Cicero
Der guten Ordnung halber noch folgende Anmerkung:
Die Anzeige wäre wohl gegen "unbekannt" zu erstatten. Das Krankenhaus als Insitution hat keine strafrechtliche Verantwortung zu tragen. Ermittlungen müssen sich gegen die infrage kommenden Personen richten.
Cicero
Re: Anzeige wäre wohl gegen "unbekannt" zu erstatt
Verfasst: 11.12.2008, 15:55
von meike
hallo,
ersteinmal vielen lieben dank.
ich dachte ich könnte anzeige gegen die ärztin erstatten, die den bericht geschrieben hat. sie hat den ja auch unterschrieben.
Cicero hat geschrieben:Der guten Ordnung halber noch folgende Anmerkung:
Die Anzeige wäre wohl gegen "unbekannt" zu erstatten. Das Krankenhaus als Insitution hat keine strafrechtliche Verantwortung zu tragen. Ermittlungen müssen sich gegen die infrage kommenden Personen richten.
Cicero
Anzeige wäre wohl gegen "unbekannt" zu erstatten
Verfasst: 12.12.2008, 09:22
von Cicero
meike hat geschrieben: ... ich dachte ich könnte anzeige gegen die ärztin erstatten, die den bericht geschrieben hat. sie hat den ja auch unterschrieben. ....
Es ist ist vernünftiger, die Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Da ja bei der Beschreibung der Tatumstände ohnehin ein bestimmter Verdacht aufkommt, wird insoweit von Amts wegen zu ermitteln sein.
Cicero
Urkundenfälschung mit Folgen ??
Verfasst: 21.04.2009, 08:42
von Marlene Böttinger
Hallo, ich frage einmal nach, ob es bezüglich der in Aussicht genommenen Anzeige Konsequenzen gegeben hat? Oder hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht aufgenommen bzw. eingestellt? In Medizinrechtssachen gibt es nämlich oft wenig Interesse der Strafverfolgungsbehörden.
MfG Marlene