Behandlungsfehler & Haftung / Schmerzensgeld

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Clemens Voigt

Behandlungsfehler & Haftung / Schmerzensgeld

Beitrag von Clemens Voigt » 16.11.2003, 11:26

Guten Morgen Forum-Experten!

Ich bin auf der Suche nach aktuellen Gerichtsentscheidungen, bei denen nach Behandlungsfehlern Schmerzensgeldbeträge festgesetzt wurden. Wer hat entsprechende Tipps?
Dank im Voraus!

Clemens Voigt

Anmerkung der Moderation: In den nachfolgenden Texten wird auch auf medizinische Leitlinien hingewiesen!

Klaus_Stickl

Behandlungsfehler & Schmerzensgeld

Beitrag von Klaus_Stickl » 18.11.2003, 11:02

Hallo Herr Voigt,
nachfolgend einige Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stickl


350.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschäden

Sofern die Behandlungsseite, die für einen groben (schadensgeeigneten) Behandlungsfehler einstehen muss, eine Vorschädigung des Patienten behauptet, muss sie diese und deren Umfang beweisen.
Als Ausgleich für durch einen groben Behandlungsfehler verursachte schwerste körperliche und geistige Geburtsschäden ist ein Schmerzensgeld von 350.000 Euro angemessen.
Soweit infolge des Behandlungsfehlers die Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit des Geschädigten eingeschränkt ist, führt dies nicht per se zu einer Kürzung des Schmerzensgeldes. Vielmehr ist die Einbuße der Persönlichkeit schon für sich ein auszugleichender immaterieller Schaden.
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 20.06.2002 – 1 U 3930/96 -(rechtskräftig; Vorinstanz Landgericht – LG - Traunstein – 3 O 896/92 -)


Verwendung von Wasserstoffsuperoxyd bei Operation einer Fistel im Nabelbereich fehlerhaft – Das betroffene Kind, dem ein Bein amputiert werden musste, erhielt ein Schmerzensgeld über 125.000 Euro für den Behandlungsfehler

Ein jetzt sechsjähriges Kind aus dem Raum Bielefeld hat ein Krankenhaus und drei dort beschäftigte Ärzte, darunter die Chefärztin u.a. auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch genommen.
Das Kind war kurz nach seiner Geburt im Sommer 1996 wegen einer Fistel im Nabelbereich operiert worden. Dabei traten Komplikationen auf, die schließlich dazu geführt hatten, dass dem Kind das rechte Bein amputiert werden musste.
In einem Prozess vor dem Landgericht Bielefeld warf das Kind den behandelnden Ärzten vor, dass seine Eltern nicht ausreichend über die Risiken der Operation aufgeklärt worden seien. Auch sei ihm Wasserstoffsuperoxyd injiziert worden. Dies habe zu einer Gasembolie im Körper geführt und zu schwerstartigen arteriellen Durchblutungsstörungen beider Beine.
Das Landgericht Bielefeld hat die Klage abgewiesen. Es hat sich auf die Beurteilung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen gestützt. Dieser konnte ärztliche Behandlungsfehler nicht feststellen: Nach 1996 habe es ärztlichem Standard nicht widersprochen, bei derartigen Operationen Wasserstoffsuperoxyd zu injizieren. Der Sachverständige hatte in seiner schriftlichen Stellungnahme noch eine andere Meinung vertreten.
Die Berufung des Kindes vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte jetzt ganz überwiegend Erfolg (Urteil des OLG Hamm vom 28.10.2002 - 3 U 200/01 -). Beraten durch einen anderen Sachverständigen hat der Senat festgestellt, dass die Verwendung von Wasserstoffsuperoxyd fehlerhaft gewesen sei. Das Krankenhaus und die beiden behandelnden Ärzte wurden zu einem Schmerzensgeld von 125.000 Euro verurteilt. Außerdem müssen sie dem Kind seinen künftigen materiellen Schaden (z.B. Behandlungskosten) und immateriellen Schaden (jetzt noch nicht absehbares Schmerzensgeld) ersetzen. Die Chefärztin haftet hingegen nicht, weil sie in die Operation des Kindes nicht eingebunden war und bei der Nachsorge keine Behandlungsfehler festgestellt wurden.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 28.10.2002

Gast

Aufklärungspflicht bei Schönheits-OP

Beitrag von Gast » 20.11.2003, 09:49

Aufklärungspflicht bei Schönheits-OP

Ärzte müssen ihre Patienten bei kosmetischen Operationen besonders gründlich über die Risiken des Eingriffs aufklären. Dies berichtete kürztlich die Ärzte Zeitung unter Hinweis auf einen dpa-Bericht. Nach dem Bericht hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) einen Chirurgen zu Schmerzensgeld, Schadensersatz und Rückzahlung seines Honorars verurteilt (Az.: 8 U 18/02). Der Arzt hatte bei einer 48jährigen Patientin an Bauch, Hüften und Beinen Fett abgesaugt. Die Frau hatte von der Operation großflächige Eindellungen und herunterhängende Hautpartien zurückbehalten und musste sich weiteren Operationen unterziehen, um die entstellenden Folgen korrigieren zu lassen. Weil der Arzt nur allgemein auf das Operationsrisiko hingewiesen und nicht vertiefend aufgeklärt hatte, sei der Eingriff rechtswidrig gewesen, so das OLG Düsseldorf (weitere Informationen in der jüngsten Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift).

Walter_Boss

Falschbehandlung einer Magersüchtigen

Beitrag von Walter_Boss » 22.11.2003, 12:34

200 000 Euro Schmerzensgeld für Falschbehandlung einer Magersüchtigen

Wegen eines folgenreichen ärztlichen Kunstfehlers in einer städtischen Klinik muss die Stadt München 200 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat nach einem dpa-Bericht das Landgericht München entschieden (Az.: 9 O 5933/94). Trotz des schlechter werdenden Gesundheitszustandes einer heute 29 Jahre alten Patientin hatte der behandelnde Arzt es versäumt, eine gerichtliche Genehmigung für eine Zwangsernährung einzuholen und diese einzuleiten. Die Frau war deswegen immer schwächer geworden und am neunten Tag in der Klinik vom Pflegepersonal bewusstlos aufgefunden worden. Folge der unzureichenden Behandlung war nach Angaben des Gerichts eine schwere Hirnschädigung, durch die die Persönlichkeit der Patientin weitgehend zerstört wurde.
Die Frau war im Sommer 1992 wegen Pubertätsmagersucht (Anorexia nervosa) in der Intensivstation der Klinik aufgenommen worden und hatte bei einer einer Körpergröße von 1,68 Meter zeitweise nur noch 28 Kilogramm gewogen. Die Frau hatte Infusionen abgestöpselt und eine künstliche Ernährung abgelehnt. Der behandelnde Art hätte nach Auffassung des Gerichts wie beim ersten Klinikaufenthalt der Frau beim Vormundschaftsgericht eine Genehmigung zur künstlichen Ernährung einholen müssen.
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ging das LG München nun von einem „groben Behandlungsfehler“ aus. Neben der künstlichen Ernährung hätte der Arzt regelmäßig Blutzucker-, Puls-und Blutdruck-Messungen veranlassen müssen, befanden die Richter. Stattdessen habe er sich allein auf Elektrolytbefunde verlassen.

Walter_Boss

Re: Behandlungsfehler & Schmerzensgeld

Beitrag von Walter_Boss » 22.11.2003, 12:41

Ergänzend zu meinem vorstehenden Beitrag:

Pressemitteilungen des LG München:

25.08.2003 "200.000,- Euro Schmerzensgeld" Az.: 9 O 5933/94

Die für Arzthaftungsklagen zuständige 9. Zivilkammer hat die Landeshauptstadt München zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 200.000,- Euro wegen Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht bei der Behandlung der Klägerin verurteilt.
Die heute 29-jährige Klägerin litt seit ihrem 13. oder 14. Lebensjahr an Anorexia nervosa und wurde deshalb im Juli 1992 zur stationären Behandlung in einem Münchner Krankenhaus aufgenommen. Nachdem sie dort trotz Aufnahme in der Intensivstation weiter abgenommen hatte und bei einer Körpergröße von 168 cm nur mehr 28 kg wog, wurde sie nach Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung künstlich ernährt. Da sich ihr Zustand besserte, wurde sie zunächst auf eigenen Wunsch nach Hause entlassen, wegen erneuter Gewichtsabnahme aber kurz danach wieder aufgenommen. Bei diesem zweiten Aufenthalt weigerte sich die Klägerin, sich wiegen zu lassen und stöpselte Infusionen ab; eine künstliche Ernährung lehnte sie ab. Nach achttägigem Aufenthalt wurde sie in den frühen Morgenstunden von Bediensteten des Krankenhauses bewusstlos und mit Schnappatmung aufgefunden. Aufgrund einer hypoxischen Hirnschädigung entwickelte sich ein apallisches Syndrom; dieses kommt einer weitgehenden Zerstörung der Persönlichkeit der Klägerin gleich. Sie reagiert nur mehr gering auf akustische und optische Reize, eine Kommunikation mit ihr ist nicht mehr möglich.
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ging das Gericht von einem groben Behandlungsfehler aus.
Der behandelnde Arzt wäre angesichts des sich verschlechternden Gesundheitszustands verpflichtet gewesen, regelmäßig Blutzucker-, Puls- und Blutdruckmessungen zu veranlassen und trotz der ablehnenden Haltung der Patientin einen erneuten Antrag beim Vormundschaftsgericht auf Genehmigung der parenteralen Ernährung zu stellen. Die Maßnahme, sich allein auf die erhobenen Elektrolytbefunde zu verlassen, verletze den Standard eines Facharztes für Innere Medizin.
Quelle: http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1 ... esse1.html

21.05.2003 "Thrombose" Az.: 9 O 20353/01

Mit aufgetretenen Problemen nach einer Verletzung im Urlaub war die für Arzthaftungsklagen zuständige 9. Zivilkammer bei einem Rechtsstreit auf Schmerzensgeld wegen Beratungsfehler befasst.
Kläger sind die Erben eines im Juni 1999 verstorbenen Mannes, der im März 1998 im Urlaub beim Parasailing in Phuket einen Unfall erlitten hatte. Im örtlichen Krankenhaus wurde eine Fraktur des Wadenbeins und eine Verletzung des Sprunggelenks festgestellt. Da der Urlauber für den Rückflug eine Flugtauglichkeitsbescheinigung benötigte, wandte er sich über seine Krankenversicherung an deren medizinischen Dienst in München. Von dort wurde er auf die Gefahr einer Thrombose hingewiesen und aufgefordert, den örtlichen Arzt nocheinmal aufzusuchen. Der Beklagte, ein Arzt des medizinischen Dienstes, nahm Kontakt zu dem thailändischen Arzt auf, der mitteilte, dass der Bruch gut stehe und die Schwellung deutlich besser geworden sei, weshalb auch keine Heparin Behandlung erforderlich sei. Die Krankenversicherung informierte den Urlauber darüber, dass der medizinische Dienst keine Bedenken gegen den Rückflug habe.
Unmittelbar nach der Rückkehr von der 23-stündigen Rückreise wurde im Krankenhaus eine schwere Thrombose festgestellt, die zu monatelangen Komplikationen führte. Im Juni 1999 verstarb der Patient auf Grund anderer Ursachen.
Ein vom Gericht erholtes Gutachten kam zu dem Schluss, dass kein Nachweis dafür vorliegt, dass die beim Verstorbenen aufgetretene Thrombose durch den Rückflug oder die fehlende Thromboseprophylaxe erfolgt sei; insbesondere könne nicht gesagt werden, dass die Thrombose durch das Verschieben des Rückflugs hätte vermieden werden können.
Das Gericht sah es zudem als höchst fraglich an, ob dem Beklagten vorgeworfen werden könne, sich auf die Auskünfte des örtlichen Arztes verlassen zu haben.
Die Klage wurde abgewiesen.
Quelle: http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1 ... esse1.html

Gast

Klinik zahlt 350 000 Euro Schmerzensgeld

Beitrag von Gast » 24.05.2004, 11:13

Klinik zahlt 350 000 Euro Schmerzensgeld

BRAUNSCHWEIG (dpa/eb). Ein zwölfjähriger schwerstbehinderter Junge erhält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig für eine falsche medizinische Behandlung in einem Krankenhaus 350.000 Euro Schmerzensgeld.
Der zu früh geborene Junge ist wegen schwerer Behandlungsfehler in den Tagen nach der Geburt geistig und körperlich schwerbehindert und lebenslang auf eine umfassende Betreuung angewiesen. Nach dem Urteil hatten die Ärzte ein Röntgenbild nicht beachtet und keine Ultraschall-Untersuchung vorgenommen. Die Folgen waren eine schwere Hirnblutung und ein Atemnotsyndrom.
...
Oberlandesgericht Braunschweig, Aktenzeichen: 1 U 55/03

Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/0 ... echt/recht

Gast

Querschnittslähmung: 220.000 Euro Schmerzensgeld

Beitrag von Gast » 11.07.2004, 11:41

Pressemitteilung:

Querschnittsgelähmte Frau erhält 220.000 € Schmerzensgeld

Ein Arzt aus Ostwestfalen muss einer 42 Jahre alten Frau aus dem Bezirk des Landgerichts Bielefeld ein Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 € zahlen. Das hat heute das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit eine Berufung des Arztes gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zurück gewiesen. Der Arzt hatte die Frau nach chronischen Rückenbeschwerden und einem kleinen Bandscheibenvorfall operiert. Unmittelbar nach der Operation litt die Frau an einer Querschnittslähmung. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige hat festgestellt, dass die Operation ohne Ausschöpfung weiterer konservativer Behandlungsmethoden und entsprechender ausführlicher Aufklärung der Patientin nicht veranlasst gewesen sei. Auch die Durchführung der Operation sei teilweise zu beanstanden gewesen. Die Erfolgsaussichten der mit hohen Risiken versehenen Operation habe im unteren einstelligen Prozentbereich gelegen.
Neben dem Schmerzensgeld wurden der Frau noch rund 12.000 € für verletzungsbedingte Mehraufwendungen (Haushaltsführungsschaden) für einen Zeitraum von 2 Jahren zugesprochen. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Arzt verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen weiteren entstandenen materiellen und zukünftigen materiellen als auch immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) aus der Operation zu ersetzen, soweit Ersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

OLG Hamm Urteil vom 07.07.2004, Aktenz.: 3 U 264/03
Quelle: http://www.olg-hamm.nrw.de/presse/aktuell/intro.htm

Klaus_Stickl

OP Tuch im Unterleib vergessen ...

Beitrag von Klaus_Stickl » 20.08.2004, 11:35

OP Tuch im Unterleib vergessen: Gericht billigte Schmerzensgeld zu

Eine 48 Jahre alte Frau hat vom Landgericht Braunschweig 2002 8.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, weil Klinikärzte bei einer Operation ein Band in ihrem Unterleib vergessen hatten (Az.: 4 O 2339/02). Das 13 Zentimeter lange Tuchband wurde erst nach fast 17 Jahren entdeckt. Die Frau hatte nach ihrer Sterilisation im März 1985 viele Jahre lang an Bauch- und Unterleibschmerzen gelitten. Das Krankenhaus hatte gegen die Höhe des Schmerzensgeldes zunächst Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eingelegt, sie jedoch zurückgenommen Damit wurde das Urteil des LG Braunschweig aus dem Jahr 2002 rechtskräftig, so ein dpa-Bericht vom 13.8.2004.

Siehe auch unter
http://www.krankenkassen.de/dpa.php?id=26630

Gast

Operation am falschen Knie - Schmerzensgeld

Beitrag von Gast » 06.09.2004, 13:03

Für Operation am falschen Knie: 10 000 Euro Entschädigung

Bericht vom 4.8.2004 - Ärztliche Praxis

Nach der Operation am falschen Knie muss ein Leipziger Arzt 10 000 Euro Entschädigung an seine Patientin zahlen. Ein entsprechender Vergleich ist am Mittwoch beim Landgericht Leipzig geschlossen worden.
...
Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... itik/recht

Gast

Unfallopfer: 500.000 Euro Schmerzensgeld

Beitrag von Gast » 11.09.2004, 10:41

Zum Thema Schmerzensgeld fand ich die nachfolgende Pressemitteilung:

Unfallopfer erhält 500.000.- € Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 500.- €

Das Oberlandesgericht Schleswig hat durch heute bekannt gewordenen Beschluss einem Unfallopfer das wahrscheinlich höchste Schmerzensgeld in der Bundesrepublik zuerkannt.

Der heute fünf Jahre alte Kläger erlitt im Mai 2002 bei einem Verkehrsunfall in Aukrug so schwere Verletzungen, dass er seitdem vom ersten Halswirbel an gelähmt ist, maschinell beatmet und zum großen Teil über eine Magensonde ernährt werden muss. Er ist - ohne Aussicht auf Heilung - bei vollem Bewusstsein. Im Bereich von Hals und Kopf leidet der Kläger unter starken Schmerzen.

Der bei dem Unfall getötete Großvater des Klägers war mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße auf die gegenüberliegende Fahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden Pkw frontal zusammengestoßen.

Das Landgericht Kiel hatte die Haftpflichtversicherung des Großvaters zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500.000 € und einer lebenslangen monatlichen Schmerzensgeldrente von 500 € verurteilt. Das Schmerzensgeld sei angesichts des Leidens des Klägers angemessen.

Mit ihrer Berufung hat die Haftpflichtversicherung geltend gemacht, dass Anhaltspunkte für einen unvorhersehbaren Bewusstseinsverlust des deshalb schuldlosen Großvaters bestünden und das Schmerzensgeld überhöht sei. Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Berufung ohne mündliche Verhandlung durch rechtskräftigen Beschluss zurückgewiesen und sich dem Landgericht in Ergebnis und Begründung angeschlossen ( Az. 9 U 92 / 03 ).

Michael Blöcher
Michael Blöcher, Richter am Oberlandesgericht
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig
Tel.: 04621/86 1328, Fax: 04621/861372
e-mail: michael.bloecher@olg.landsh.de

Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 04. Dezember 2003
Fundstelle:
http://www.olg-schleswig.de/

Gast

Re: Behandlungsfehler & Schmerzensgeld

Beitrag von Gast » 22.09.2004, 02:54

Hallo,

im Bereich des Oberlandesgerichts Hamm werden mittlerweile Schmerzensgelder in Höhe von bis zu 500.000,- € für Fehler bei der Geburt zugesprochen. Konkret, wenn der Fehler dazu führt, dass derartige Hirnschäden entstehen, dass man noch nicht einmal von einem Bewusstsein des Opfers sprechen kann.

Gast

Suizid-Risiko übersehen - grober Behandlungsfehler

Beitrag von Gast » 28.09.2004, 09:33

Suizid-Risiko übersehen - grober Behandlungsfehler?

Die Bewertung eines ärztlichen Behandlungsfehlers als grob bedarf der ausreichenden Grundlage in den medizinischen Darlegungen des Sachverständigen, aus dessen fachlichen Ausführungen sich ergeben muss, dass nicht nur ein eindeutiger Verstoß gegen den ärztlichen Standard, sondern ein schlechterdings unverständliches Fehlverhalten vorliegt.

BGH, Urteil vom 19. Juni 2001 - VI ZR 286/00 - OLG Jena, LG Gera

Quelle und weitere Informationen:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex3/vo77831.htm
http://www.psychotherapie.de/psychother ... 081001.htm

Gast

Suizidgefahr verkannt - kein grober Arztfehler

Beitrag von Gast » 29.09.2004, 11:31

Urteil zu Gunsten von Hausärzten
Suizidgefahr verkannt: Kein grober Fehler

von Isabel Clages

Haften Hausärzte, wenn sie die Suizidgefährdung eines Patienten nicht erkennen? Nein, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Begründung: Selbst Experten könnten Selbstmordabsichten nicht immer diagnostizieren.

28.09.04 - „50 Prozent aller Selbstmörder haben in den letzten vier Wochen vor ihrem Tod noch Kontakt zu ihrem Hausarzt“, stellt Diplom-Psychologe David Althaus von der Psychiatrischen Uniklinik München fest. Da liegt die Frage nahe, ob der Hausarzt nicht die Gefahr hätte erkennen müssen und für unterlassenes Einschreiten haften muss.

Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/aktuell/ ... ge/aktuell

Gast

Hygienemängel - Haftung für behindertes Kind

Beitrag von Gast » 07.10.2004, 10:01

Klinik muss wegen Hygienemängel für behindertes Kind haften - Gießener Kinderkrankenhaus muss Schmerzensgeld und Rente zahlen

Nach einer gravierenden Infektionswelle auf der Frühgeborenen-Station muss die Gießener Kinderklinik einem schwer behinderten Mädchen 250.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht (LG) Gießen sprach dem heute fast 7-jährigen Kind außerdem eine monatliche Rente von 800 Euro zu. Das LG sah es als erwiesen an, dass sich das Kind wegen Hygienemängeln auf der Intensivstation mit einem Darmbakterium infiziert hatte. Das Mädchen ist blind, kann nicht sprechen und ist so stark gelähmt, dass es vermutlich nie wird gehen können. Ob der Klinikträger Berufung einlegt, ist anscheinend noch offen.

Im Alter von 5 Jahren entsprach der Entwicklungsstand des Mädchens dem eines 3 Monate alten Säuglings. In der 32. Schwangerschaftswoche war es als Frühgeburt zur Welt gekommen und hatte sich kurz nach der Geburt mit dem Keim infiziert. Nach dem Urteil muss das Klinikum auch für künftig entstehende Schäden aufkommen - etwa für Kosten für einen Platz im Pflegeheim.

Berti
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Behandlungsfehler des Notarztes

Beitrag von Berti » 13.10.2004, 09:26

Haftung für Behandlungsfehler des Notarztes

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagemöglichkeit von Unfallopfern verbessert, die durch einen Behandlungsfehler geschädigt werden (Aktenzeichen: III ZR 346/03).

Ist der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert, dann kann der Geschädigte gegen den zuständigen Verband auf Schadenersatz klagen, der im staatlichen Auftrag den Rettungsdienst durchführt. Die Klage wird laut BGH nach den für den Patienten günstigeren, Grundsätzen der Amtshaftung beurteilt.
Im Ausgangsfall hatte ein Notarzt ein Unfallopfer auf dem Weg ins Krankenhaus intubiert, den Tubus aber versehentlich in der Speise- statt in der Luftröhre plaziert. Durch mangelnde Sauerstoffversorgung erlitt der Patient einen irreversiblen Hirnschaden.

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