Sturzgefährdungen und Vorbeugung
Verfasst: 27.04.2009, 06:09
Sturzgefährdungen und Vorbeugung
Sturzgefährdungen sind bei pflegebedürftigen Menschen eine nahezu alltägliche Bedrohung. Es stellen sich daher immer wieder Fragen hinsichtlich der Vorbeugung von Stürzen. Insoweit ist aber immer zu bedenken, ob und inwieweit in die Freiheit eingreifende Maßnahmen gerechtfertigt werden können. Weiter stellen sich u.U. haftungsrechtliche Fragen.
Dazu gab es jetzt in einer Mailingliste eine interessante Diskussion, die hier anonymsiert vorgestellt wird:
Frage im Zusammenhang mit Sturzgefährdung und Schutzmaßnahmen:
Ich vertrete als Bevollmächtigter eine Frau, die in einer stationären Pflegeeinrichtung (Heim) lebt. Die Frau ist ausgeprägt dement, sturzgefährdet, da gangunsicher, jedoch äußerst umtriebig (mit dem Rollator läuft sie nahezu ständig im Pflegewohnbereich umher). Es haben sich bereits mehrere Stürze ereignet, zuletzt mit einem Handgelenksbruch. Während der Zeiten der Bettruhe werden nunmehr die Bettgitter hochgestellt. Die Maßnahme wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt. Allerdings versucht die Frau jetzt, über das Bettgitter zu steigen und gefährdet sich hierdurch zusätzlich. Daraufhin kam von Seiten des Pflegepersonals der Vorschlag, ihr - ständig - Hüftschutzhosen und "Noppensocken" (Antirutschsystem) anzuziehen, was auch geschieht. Die Frau kann nun, wann immer sie den Drang verspürt, aufstehen und herumlaufen. Jede weitere Form der Fixierung, z. B. durch einen Beckengurt, würde m. E. ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Sowohl das Heim als auch ich lehnen dies derzeit übereinstimmend ab. Nunmehr verlangt das Heim allerdings, ich solle eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung dahingehend einholen, dass die Bettgitter NICHT heraufgestellt werden müssen/dürfen. Ein solcher Antrag ist m. E. nicht genehmigungsfähig. Alternativ verlangt das Heim eine schriftliche inhaltsgleiche Erklärung meinerseits, die ich auch abzugeben bereit bin.
In diesem Zusammenhang eine Frage: Sollte die Frau erneut stürzen und sich verletzen, könnte in diesem Fall die beteiligte Krankenversicherung mich (oder das Heim) wegen der durch den Sturz entstandenen Behandlungskosten regresspflichtig machen? Dies insbesondere deshalb, weil ja freiheitsbeschränkende (Schutz-)Maßnahmen bereits vormundschaftsgerichtlich genehmigt waren, jedoch ich als Bevollmächtigter von dieser Genehmigung keinen Gebrauch gemacht habe?
Eine dazu gegebene Antwort:
Wenn Sie das Heim anweisen, keine freiheitsentziehenden Maßnahmen zu treffen, ist das Heim haftungsrechtlich aus dem Schneider. Sie sind es stets dann, wenn nachher im Schadensersatzprozeß festgestellt wird, dass Sie
- entweder keinen objektiven Anlaß hatten, solche für notwendig zu halten oder
- sie einen solchen objektiven Anlaß zwar hatten, ihnen aber weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Dagegen "absichern", dass das Gericht sie später zu Schadensersatz verurteilt, können Sie sich nicht. Darum sind Sie dagegen ja - hoffentlich - versichert.
Man geht IMMER irgendwelche Haftungsrisiken ein, wenn man IRGENDETWAS tut oder nicht tut. Das Denken und Handeln darf das nicht ständig beeinflussen, sonst wird man nur vollkommen neurotisch. Wie heißt es doch so schön? Wo gehobelt wird, fallen Späne.
Sturzgefährdungen sind bei pflegebedürftigen Menschen eine nahezu alltägliche Bedrohung. Es stellen sich daher immer wieder Fragen hinsichtlich der Vorbeugung von Stürzen. Insoweit ist aber immer zu bedenken, ob und inwieweit in die Freiheit eingreifende Maßnahmen gerechtfertigt werden können. Weiter stellen sich u.U. haftungsrechtliche Fragen.
Dazu gab es jetzt in einer Mailingliste eine interessante Diskussion, die hier anonymsiert vorgestellt wird:
Frage im Zusammenhang mit Sturzgefährdung und Schutzmaßnahmen:
Ich vertrete als Bevollmächtigter eine Frau, die in einer stationären Pflegeeinrichtung (Heim) lebt. Die Frau ist ausgeprägt dement, sturzgefährdet, da gangunsicher, jedoch äußerst umtriebig (mit dem Rollator läuft sie nahezu ständig im Pflegewohnbereich umher). Es haben sich bereits mehrere Stürze ereignet, zuletzt mit einem Handgelenksbruch. Während der Zeiten der Bettruhe werden nunmehr die Bettgitter hochgestellt. Die Maßnahme wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt. Allerdings versucht die Frau jetzt, über das Bettgitter zu steigen und gefährdet sich hierdurch zusätzlich. Daraufhin kam von Seiten des Pflegepersonals der Vorschlag, ihr - ständig - Hüftschutzhosen und "Noppensocken" (Antirutschsystem) anzuziehen, was auch geschieht. Die Frau kann nun, wann immer sie den Drang verspürt, aufstehen und herumlaufen. Jede weitere Form der Fixierung, z. B. durch einen Beckengurt, würde m. E. ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Sowohl das Heim als auch ich lehnen dies derzeit übereinstimmend ab. Nunmehr verlangt das Heim allerdings, ich solle eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung dahingehend einholen, dass die Bettgitter NICHT heraufgestellt werden müssen/dürfen. Ein solcher Antrag ist m. E. nicht genehmigungsfähig. Alternativ verlangt das Heim eine schriftliche inhaltsgleiche Erklärung meinerseits, die ich auch abzugeben bereit bin.
In diesem Zusammenhang eine Frage: Sollte die Frau erneut stürzen und sich verletzen, könnte in diesem Fall die beteiligte Krankenversicherung mich (oder das Heim) wegen der durch den Sturz entstandenen Behandlungskosten regresspflichtig machen? Dies insbesondere deshalb, weil ja freiheitsbeschränkende (Schutz-)Maßnahmen bereits vormundschaftsgerichtlich genehmigt waren, jedoch ich als Bevollmächtigter von dieser Genehmigung keinen Gebrauch gemacht habe?
Eine dazu gegebene Antwort:
Wenn Sie das Heim anweisen, keine freiheitsentziehenden Maßnahmen zu treffen, ist das Heim haftungsrechtlich aus dem Schneider. Sie sind es stets dann, wenn nachher im Schadensersatzprozeß festgestellt wird, dass Sie
- entweder keinen objektiven Anlaß hatten, solche für notwendig zu halten oder
- sie einen solchen objektiven Anlaß zwar hatten, ihnen aber weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Dagegen "absichern", dass das Gericht sie später zu Schadensersatz verurteilt, können Sie sich nicht. Darum sind Sie dagegen ja - hoffentlich - versichert.
Man geht IMMER irgendwelche Haftungsrisiken ein, wenn man IRGENDETWAS tut oder nicht tut. Das Denken und Handeln darf das nicht ständig beeinflussen, sonst wird man nur vollkommen neurotisch. Wie heißt es doch so schön? Wo gehobelt wird, fallen Späne.