Chefarzt von Wegberger Klinik = Vier Jahre Haft !
Moderator: WernerSchell
Chefarzt von Wegberger Klinik = Vier Jahre Haft !
Ex-Chefarzt ab Mitte September vor Gericht
Mönchengladbach/Wegberg – In einem der größten Krankenhausskandale seit Bestehen der Bundesrepublik beginnt am 17. September die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mönchengladbach. Angeklagt ist der frühere Chefarzt der Klinik Wegberg wegen des Todes von sieben Patienten. Neben dem Mediziner sitzen sieben weitere Krankenhausärzte auf der Anklagebank, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Geplant seien insgesamt 20 Verhandlungstage. Mit einem Urteil werde nicht vor März 2010 gerechnet. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ericht.htm
Deutsches Ärzteblatt print
Antonius Klinik Wegberg: Staatsanwaltschaft: Behandlungsfehler mit Todesfolge
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=57663
Mönchengladbach/Wegberg – In einem der größten Krankenhausskandale seit Bestehen der Bundesrepublik beginnt am 17. September die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mönchengladbach. Angeklagt ist der frühere Chefarzt der Klinik Wegberg wegen des Todes von sieben Patienten. Neben dem Mediziner sitzen sieben weitere Krankenhausärzte auf der Anklagebank, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Geplant seien insgesamt 20 Verhandlungstage. Mit einem Urteil werde nicht vor März 2010 gerechnet. .... (mehr)
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Antonius Klinik Wegberg: Staatsanwaltschaft: Behandlungsfehler mit Todesfolge
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Zuletzt geändert von Presse am 28.03.2011, 15:46, insgesamt 2-mal geändert.
Prozess gegen Wegberger Ex-Chefarzt beginnt
Prozess gegen Wegberger Ex-Chefarzt beginnt
Mönchengladbach/Wegberg – Einer der größten Krankenhausskandale in der Geschichte der Bundesrepublik beschäftigt ab Donnerstag die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach. Der frühere Geschäftsführer und Chefarzt der Klinik Wegberg, Arnold P., muss sich wegen des Todes von sieben Patienten verantworten. Neben dem 53-jährigen früheren Mediziner sitzen sieben weitere Krankenhausärzte auf der Anklagebank.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... eginnt.htm
Mönchengladbach/Wegberg – Einer der größten Krankenhausskandale in der Geschichte der Bundesrepublik beschäftigt ab Donnerstag die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach. Der frühere Geschäftsführer und Chefarzt der Klinik Wegberg, Arnold P., muss sich wegen des Todes von sieben Patienten verantworten. Neben dem 53-jährigen früheren Mediziner sitzen sieben weitere Krankenhausärzte auf der Anklagebank.
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Skandal in Wegberger Klinik vor Gericht
Hallo, wenn ich das richtig sehe, befasst sich heute MonaLisa, ZDF, mit dem Thema:
viewtopic.php?t=12841
Es bleibt zu hoffen, dass die Angelegenheit bald umfassend aufgeklärt wird und dann, wenn nötig, auch klare Urteile gesprochen werden.
Sabrina
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Es bleibt zu hoffen, dass die Angelegenheit bald umfassend aufgeklärt wird und dann, wenn nötig, auch klare Urteile gesprochen werden.
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
... schwere Vorwürfe gegen Ex-Chefarzt
Staatsanwälte erheben schwere Vorwürfe gegen Ex-Chefarzt
Mönchengladbach – Im Mönchengladbacher Prozess um einen der größten deutschen Klinikskandale hat die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gegen den Ex-Chefarzt der Klinik in Wegberg erhoben. Der 53-Jährige habe den Tod von sieben Patienten in Kauf genommen und mehr als 60 Körperverletzungen begangen, hielten die Strafverfolger dem Beschuldigten am Donnerstag in der Anklageschrift vor. Die Verteidiger nannten die Klageschrift „gesetzwidrig“.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... efarzt.htm
Mönchengladbach – Im Mönchengladbacher Prozess um einen der größten deutschen Klinikskandale hat die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gegen den Ex-Chefarzt der Klinik in Wegberg erhoben. Der 53-Jährige habe den Tod von sieben Patienten in Kauf genommen und mehr als 60 Körperverletzungen begangen, hielten die Strafverfolger dem Beschuldigten am Donnerstag in der Anklageschrift vor. Die Verteidiger nannten die Klageschrift „gesetzwidrig“.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... efarzt.htm
Haben die Aufsichtsbehörden (mit) versagt ?
In den Medien wird lebhaft über den Prozess informiert.
Haben hier nicht auch die Institutionen versagt, die Aufsicht zu führen haben? Hätte man nicht zeitiger eingreifen müssen?
KPH Neuss
Haben hier nicht auch die Institutionen versagt, die Aufsicht zu führen haben? Hätte man nicht zeitiger eingreifen müssen?
KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!
Klinik-Chef weist Anklage-Vorwürfe entschieden zurück
Klinik-Chef weist Anklage-Vorwürfe entschieden zurück
Staatsanwaltschaft habe anonyme Anzeige ungeprüft übernommen - Chefarzt weist Beschuldigung der Profitgier entschieden zurück
Mönchengladbach (ots) - Am dritten Prozesstag des Strafverfahrens gegen den Klinikchef Dr. Arnold Pier vor dem Landgericht Mönchengladbach (NRW) hat die Verteidigung des Chefarztes die Anklage-Vorwürfe der Profitgier, unnötiger Operationen und eingeschränkter medikamentöser Behandlungen von Patienten aus Kostengründen entschieden zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft sei unbewiesenen anonymen Vorwürfen gefolgt, habe den Grundsatz eines fairen Verfahrens missachtet und mit an die Presse lancierten nachweislich falschen Behauptungen zur vollständigen Vernichtung seines Rufs als Arzt und zur weitgehenden Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz beigetragen. Im Verlauf des Verfahrens werde sich zeigen, dass die Vorwürfe unhaltbar sind.
Die Staatsanwaltschaft habe im Verlauf der fast eineinhalbjährigen Ermittlungen "keinerlei Anhaltspunkte gefunden", die den Vorwurf des Gewinnstrebens bestätigten. Die Ermittlungsbehörden hätten das ihnen auferlegte Objektivitätsgebot "massiv verletzt". Im Jahr 2006 seien in dem von Dr. Pier geleiteten Sankt-Antonius-Krankenhaus 2.530 Patienten stationär behandelt worden. Bereits hieraus werde deutlich, dass angebliche Sparmaßnahmen bei den von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten 18 Patienten "keinen den wirtschaftlichen Erfolg des Krankenhauses beeinflussenden Faktor bilden können", argumentieren die Verteidiger. Die Anklagebehörde werde in der Hauptverhandlung keinen objektiven Beleg für ihre Vorwürfe präsentieren können. Alle Patienten hätten nachweislich die medizinisch notwendige Behandlung erhalten. Die Ermittlungsbehörden hätten nicht einmal ansatzweise versucht, den anonymen Vorwürfen durch eigene Recherchen nachzugehen. Es sei aber auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft zur Entlastung dienende Umstände zu ermitteln.
Richtig sei alleine, dass Dr. Pier in seiner Eigenschaft als Unternehmer mit der Übernahme des Krankenhauses im Jahr 1.1.2006 dessen Wirtschaftlichkeit einer Kontrolle unterworfen und aus den hierbei gewonnenen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen hat. "Dies bezog sich auf alle maßgeblichen Rechnungspositionen sowohl im Bereich der Beschaffung als auch auf die Personalsituation", heißt es in der Erklärung der Verteidigung. Hierin unterscheide sich das Krankenhaus Wegberg jedoch in keiner Weise von allen anderen Krankenhäusern, die aufgrund der Vorgaben der Politik und der Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet seien. Dr. Pier habe zu keinem Zeitpunkt seit Übernahme der Verantwortung im Hause aus Kostengründen Medikamente oder Blutkonserven eingespart. Es sei durch die Zahlen des Krankenhauses zu belegen, dass es Einschränkungen bei der medizinischen und medikamentösen Versorgung der Patienten nicht gegeben hat. Das würden Gutachter bestätigen.
Dr. Pier hat nach Angaben der Verteidigung keine Operationen durchgeführt oder Organe entnommen mit dem Ziel, hierdurch seine beziehungsweise die Gewinne des Krankenhauses zu maximieren. Zu demselben Ergebnis seien im Übrigen auch die äußerst strengen und umfangreichen Untersuchungen der Krankenkassen und ihres medizinischen Dienstes gekommen. Die medizinisch begründeten Organentnahmen hätten auch keinesfalls zu Mehreinnahmen des Operateurs oder des Krankenhauses geführt. "Diese Erkenntnis, welche bei einfacher Nachfrage zu gewinnen ist, hätte jedoch den Generalvorwurf der Staatsanwaltschaft zunichte gemacht und hätte das unterstellte "Motiv" zerstört."
Als völlig absurd bezeichnete die Verteidigung den Vorwurf, der Angeklagte habe bei "teuren Medikamenten" gespart. Die Staatsanwaltschaft habe es nicht einmal für nötig befunden, die handelsüblichen Preise für diese Mittel, welche den Krankenhäusern als Großabnehmer berechnet würden, zu ermitteln, oder den Aufwand und die Kosten je Patient im Krankenhaus zu erfragen. Am Beispiel der eingesetzten Antibiotika sei darzustellen, dass deren Gabe während der Tätigkeit des Angeklagten trotz gesunkener Patientenzahlen im Verhältnis zu den Vorjahren gesteigert worden sei. Zum kritisierten Einsatz von frisch gepresstem Zitronensaft bei der Behandlung langwierig bestehender massiver Wundheilungsstörungen verwiesen die Verteidiger auf in der Fachpresse veröffentlichte Berichten anderer Ärzte und Wissenschaftler in dieser Frage. Vorgelegte wissenschaftliche Untersuchungen belegten die "extrem hohe Eigensterilität" des frisch gepressten Zitronensafts. Er sei zudem nur bei fünf Patienten angewandt worden, bei insgesamt 2.530 Patienten im Jahr 2006 mache dies gerade einmal 0,2 Prozent aller behandelten Fälle aus. Diese Patienten seien außerdem auch vorher oder im Nachhinein mit Medikamenten und sterilen Lösungen behandelt worden. Im Übrigen seien die Kosten beim Einsatz von frisch gepresstem Zitronensaft nachweislich sogar höher als beim Einsatz der Medikamente.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2009
Pressekontakt:
Tanja Irion
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medienrecht
IRION Rechtsanwälte
Kleine Seilerstraße 1 (Nomis Quartier)
20359 Hamburg
Tel.: +49/40/45000-435
Fax: +49/40/45000-290
Email: mail@irion-rechtsanwaelte.de
http://www.irion-rechtsanwaelte.de
Staatsanwaltschaft habe anonyme Anzeige ungeprüft übernommen - Chefarzt weist Beschuldigung der Profitgier entschieden zurück
Mönchengladbach (ots) - Am dritten Prozesstag des Strafverfahrens gegen den Klinikchef Dr. Arnold Pier vor dem Landgericht Mönchengladbach (NRW) hat die Verteidigung des Chefarztes die Anklage-Vorwürfe der Profitgier, unnötiger Operationen und eingeschränkter medikamentöser Behandlungen von Patienten aus Kostengründen entschieden zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft sei unbewiesenen anonymen Vorwürfen gefolgt, habe den Grundsatz eines fairen Verfahrens missachtet und mit an die Presse lancierten nachweislich falschen Behauptungen zur vollständigen Vernichtung seines Rufs als Arzt und zur weitgehenden Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz beigetragen. Im Verlauf des Verfahrens werde sich zeigen, dass die Vorwürfe unhaltbar sind.
Die Staatsanwaltschaft habe im Verlauf der fast eineinhalbjährigen Ermittlungen "keinerlei Anhaltspunkte gefunden", die den Vorwurf des Gewinnstrebens bestätigten. Die Ermittlungsbehörden hätten das ihnen auferlegte Objektivitätsgebot "massiv verletzt". Im Jahr 2006 seien in dem von Dr. Pier geleiteten Sankt-Antonius-Krankenhaus 2.530 Patienten stationär behandelt worden. Bereits hieraus werde deutlich, dass angebliche Sparmaßnahmen bei den von der Staatsanwaltschaft ins Feld geführten 18 Patienten "keinen den wirtschaftlichen Erfolg des Krankenhauses beeinflussenden Faktor bilden können", argumentieren die Verteidiger. Die Anklagebehörde werde in der Hauptverhandlung keinen objektiven Beleg für ihre Vorwürfe präsentieren können. Alle Patienten hätten nachweislich die medizinisch notwendige Behandlung erhalten. Die Ermittlungsbehörden hätten nicht einmal ansatzweise versucht, den anonymen Vorwürfen durch eigene Recherchen nachzugehen. Es sei aber auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft zur Entlastung dienende Umstände zu ermitteln.
Richtig sei alleine, dass Dr. Pier in seiner Eigenschaft als Unternehmer mit der Übernahme des Krankenhauses im Jahr 1.1.2006 dessen Wirtschaftlichkeit einer Kontrolle unterworfen und aus den hierbei gewonnenen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen hat. "Dies bezog sich auf alle maßgeblichen Rechnungspositionen sowohl im Bereich der Beschaffung als auch auf die Personalsituation", heißt es in der Erklärung der Verteidigung. Hierin unterscheide sich das Krankenhaus Wegberg jedoch in keiner Weise von allen anderen Krankenhäusern, die aufgrund der Vorgaben der Politik und der Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet seien. Dr. Pier habe zu keinem Zeitpunkt seit Übernahme der Verantwortung im Hause aus Kostengründen Medikamente oder Blutkonserven eingespart. Es sei durch die Zahlen des Krankenhauses zu belegen, dass es Einschränkungen bei der medizinischen und medikamentösen Versorgung der Patienten nicht gegeben hat. Das würden Gutachter bestätigen.
Dr. Pier hat nach Angaben der Verteidigung keine Operationen durchgeführt oder Organe entnommen mit dem Ziel, hierdurch seine beziehungsweise die Gewinne des Krankenhauses zu maximieren. Zu demselben Ergebnis seien im Übrigen auch die äußerst strengen und umfangreichen Untersuchungen der Krankenkassen und ihres medizinischen Dienstes gekommen. Die medizinisch begründeten Organentnahmen hätten auch keinesfalls zu Mehreinnahmen des Operateurs oder des Krankenhauses geführt. "Diese Erkenntnis, welche bei einfacher Nachfrage zu gewinnen ist, hätte jedoch den Generalvorwurf der Staatsanwaltschaft zunichte gemacht und hätte das unterstellte "Motiv" zerstört."
Als völlig absurd bezeichnete die Verteidigung den Vorwurf, der Angeklagte habe bei "teuren Medikamenten" gespart. Die Staatsanwaltschaft habe es nicht einmal für nötig befunden, die handelsüblichen Preise für diese Mittel, welche den Krankenhäusern als Großabnehmer berechnet würden, zu ermitteln, oder den Aufwand und die Kosten je Patient im Krankenhaus zu erfragen. Am Beispiel der eingesetzten Antibiotika sei darzustellen, dass deren Gabe während der Tätigkeit des Angeklagten trotz gesunkener Patientenzahlen im Verhältnis zu den Vorjahren gesteigert worden sei. Zum kritisierten Einsatz von frisch gepresstem Zitronensaft bei der Behandlung langwierig bestehender massiver Wundheilungsstörungen verwiesen die Verteidiger auf in der Fachpresse veröffentlichte Berichten anderer Ärzte und Wissenschaftler in dieser Frage. Vorgelegte wissenschaftliche Untersuchungen belegten die "extrem hohe Eigensterilität" des frisch gepressten Zitronensafts. Er sei zudem nur bei fünf Patienten angewandt worden, bei insgesamt 2.530 Patienten im Jahr 2006 mache dies gerade einmal 0,2 Prozent aller behandelten Fälle aus. Diese Patienten seien außerdem auch vorher oder im Nachhinein mit Medikamenten und sterilen Lösungen behandelt worden. Im Übrigen seien die Kosten beim Einsatz von frisch gepresstem Zitronensaft nachweislich sogar höher als beim Einsatz der Medikamente.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2009
Pressekontakt:
Tanja Irion
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Medienrecht
IRION Rechtsanwälte
Kleine Seilerstraße 1 (Nomis Quartier)
20359 Hamburg
Tel.: +49/40/45000-435
Fax: +49/40/45000-290
Email: mail@irion-rechtsanwaelte.de
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Die Angst der Zeugin
Klinikskandal
Die Angst der Zeugin
Von Marianne Quoirin, 12.11.09
Die Krankenschwester, die die anonyme Anzeige verfasst haben soll, will erst später wieder aussagen. Nachdem sie das Gericht über die Machenschaften des Chefarztes aufklärte, er soll unter anderem Zitronensaft zu Wundspülungen benutzt haben, wurde sie bedroht.
.... (mehr)
http://www.ksta.de/html/artikel/1256136996805.shtml
Die Angst der Zeugin
Von Marianne Quoirin, 12.11.09
Die Krankenschwester, die die anonyme Anzeige verfasst haben soll, will erst später wieder aussagen. Nachdem sie das Gericht über die Machenschaften des Chefarztes aufklärte, er soll unter anderem Zitronensaft zu Wundspülungen benutzt haben, wurde sie bedroht.
.... (mehr)
http://www.ksta.de/html/artikel/1256136996805.shtml
Re: Die Angst der Zeugin
Hier macht sich wohl wieder das übliche Problem bemerkbar. Krankenpflegekräfte, die sich zu Mängeln äußern in der guten Absicht, dass die Mängel aufgelöst werden, stehen vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Diese Problematik besteht leider fort. Daher finde ich es richtig, dass diesbezüglich eine neue Regelung per § 612a BGB geschaffen wird. Damit wäre es möglich, Missstände nachteilsfrei zu benennen. Die Aufforderung in Richtung Pflege, mehr Courage zu zeigen, reicht einfach nicht.Presse hat geschrieben: .... Die Krankenschwester, die die anonyme Anzeige verfasst haben soll, will erst später wieder aussagen. Nachdem sie das Gericht über die Machenschaften des Chefarztes aufklärte, er soll unter anderem Zitronensaft zu Wundspülungen benutzt haben, wurde sie bedroht. ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für eine entsprechende Gesetzesvorschrift ein. Danke.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte
Dtsch Arztebl 2010; 107(1-2)
Gerst, Thomas
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Gutachterliches Wechselspiel
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67292
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Schwierige Beweislage
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66918
Gerst, Thomas
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Gutachterliches Wechselspiel
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67292
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Schwierige Beweislage
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66918
-
- phpBB God
- Beiträge: 1292
- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte
Kann es sein, dass sich die ärztlichen Gutachter schwer tun, gegen die Kollegen Anschuldigungen gutachterlich näher auszuführen? Vielleicht geht es hier nur um die berühmte "Krähentheorie"?Presse hat geschrieben: .... Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Gutachterliches Wechselspiel ....
G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Bewährungsstrafe im Prozess um Klinik-Skandal
Bewährungsstrafe im Prozess um Klinik-Skandal
Im Prozess um den Klinikskandal von Wegberg hat das Landgericht Mönchengladbach den ehemaligen Krankenhauschef und Chefarzt am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Zwei weitere [...]
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... kandal.htm
DÄ print Gutachterliches Wechselspiel
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67292
DÄ print Schwierige Beweislage
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66918
Im Prozess um den Klinikskandal von Wegberg hat das Landgericht Mönchengladbach den ehemaligen Krankenhauschef und Chefarzt am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Zwei weitere [...]
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... kandal.htm
DÄ print Gutachterliches Wechselspiel
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67292
DÄ print Schwierige Beweislage
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66918
Richter verurteilen Zitronensaft-Arzt zu Bewährungsstrafe
Klinikskandal
Richter verurteilen Zitronensaft-Arzt zu Bewährungsstrafe
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 86,00.html
Vgl. auch:
http://www.stern.de/panorama/toedlicher ... 36050.html
Richter verurteilen Zitronensaft-Arzt zu Bewährungsstrafe
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 86,00.html
Vgl. auch:
http://www.stern.de/panorama/toedlicher ... 36050.html
Verfahren Gegen Wegberger Klinikärzte
Dtsch Arztebl 2010; 107(3)
Gerst, Thomas
Verfahren Gegen Wegberger Klinikärzte: Erstes Urteil auf Bewährung
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67471
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Gutachterliches Wechselspiel
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67292
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Schwierige Beweislage
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66918
Gerst, Thomas
Verfahren Gegen Wegberger Klinikärzte: Erstes Urteil auf Bewährung
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67471
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Gutachterliches Wechselspiel
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=67292
Verfahren gegen Wegberger Klinikärzte: Schwierige Beweislage
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66918
Mönchengladbach - Neun Eingriffe überflüssig?
Mönchengladbach
Neun Eingriffe überflüssig?
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 01.10.2010 Mönchengladbach (RP) Im Klinik-Wegberg-Verfahren hat ein Gutachter den Angeklagten belastet. Ex-Chefarzt Dr. Arnold Pier soll eine Patientin mit Zitronensaft und Salzbädern behandelt haben, was als überaus schmerzhaft beurteilt wurde.
.... (weiter)
http://www.rp-online.de/niederrheinsued ... 13101.html
Neun Eingriffe überflüssig?
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 01.10.2010 Mönchengladbach (RP) Im Klinik-Wegberg-Verfahren hat ein Gutachter den Angeklagten belastet. Ex-Chefarzt Dr. Arnold Pier soll eine Patientin mit Zitronensaft und Salzbädern behandelt haben, was als überaus schmerzhaft beurteilt wurde.
.... (weiter)
http://www.rp-online.de/niederrheinsued ... 13101.html
Wegberger Klinikskandal auf dem Prüfstand des BGH
Wegberger Klinikskandal auf dem Prüfstand des BGH
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Revisionsprozess um einen der größten deutschen Klinikskandale grundsätzlich entscheiden, wie weit die Aufklärungspflicht von Ärzten gegenüber ihren Patienten reicht.
In dem am Donnerstag vor dem BGH verhandelten Fall hatte der Ex-Chefarzt der Klinik im nordrhein-westfälischen Wegberg einer 80-jährigen Patientin nach einer Darm-Operation zur Desinfektion Zitronensaft in die Wunde gespült. Die Frau war wenige Tage später gestorben.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... es_BGH.htm
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Revisionsprozess um einen der größten deutschen Klinikskandale grundsätzlich entscheiden, wie weit die Aufklärungspflicht von Ärzten gegenüber ihren Patienten reicht.
In dem am Donnerstag vor dem BGH verhandelten Fall hatte der Ex-Chefarzt der Klinik im nordrhein-westfälischen Wegberg einer 80-jährigen Patientin nach einer Darm-Operation zur Desinfektion Zitronensaft in die Wunde gespült. Die Frau war wenige Tage später gestorben.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... es_BGH.htm