Kampf gegen aktive Sterbehilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Kampf gegen aktive Sterbehilfe

Beitrag von Gast » 16.01.2004, 10:12

Prominente unterstützen Deutsche Hospiz Stiftung im Kampf gegen aktive Sterbehilfe

Paris/Dortmund. Diese Woche wird der Sozialausschuss des Europarats darüber entscheiden, ob er seinen Mitgliedsstaaten die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe empfiehlt. Dagegen hat die Deutsche Hospiz Stiftung mobil gemacht. Jetzt erhält sie politische Rückendeckung aus allen Fraktionen. Bundeskanzler Gerhard Schröder, CDU-Chefin Angela Merkel und FDP-Vorsitzender Wolfgang Gerhardt sichern der Deutschen Hospiz Stiftung ihre Unterstützung zu. Die Bundesregierung ist der Auffassung, "dass die Beibehaltun g des Verbots aktiver Sterbehilfe notwendig ist, um auf Dauer die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen." Und Angela Merkel: "Bei den Abgeordneten der Union findet der Bericht keine Zustimmung."

Mit 24 000 unfreiwilligen Tötungen wäre zu rechnen

Sollte sich der Sozialausschuss am 16. Januar in Paris für die Empfehlung der aktiven Sterbehilfe aussprechen, dann hieße das allein EU-weit: 100 000 Menschen würden schätzungsweise jährlich getötet, ein Viertel davon, ohne gefragt zu werden. Doch die europaweite Legalisierung aktiver Sterbehilfe stößt auch international auf Widerstand. Prominente Politiker aus Ungarn, England, Malta und der Slowakischen Republik sprechen sich in Briefen an die Deutsche Hospiz Stiftung ebenfalls vehement dagegen aus. Dazu Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung: "Das ist ein großartiges Zeichen. Wir dürfen nicht zulassen, dass schwerstkranke und sterbende Menschen sich für ihr Leben rechtfertigen müssen. Jeder hat ein Recht auf umfassende Begleitung. Diese erhalten in Deutschland bislang nur 2,1% der Schwerstkranken." Die Deutsche Hospiz Stiftung als die Patientenschutzorganisation für Schwerstkranke und Sterbende lehnt die Euthanasie ab. Sie fordert stattdessen die professionelle, das heißt die umfassende und ganzheitliche Behandlung, Pflege und Begleitung von unheilbar kranken Menschen durch Palliative Care.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser spendensammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.

Bei Fragen
Iris Schlemmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0231 /73 80 73-8

Quelle: Pressemitteilung vom 15.1.2004
Deutsche Hospiz Stiftung
Im Defdahl 5-10
44141 Dortmund
http://www.hospize.de


Gast

Europarat: Neues zur Sterbehilfe

Beitrag von Gast » 21.11.2004, 20:46

Strassburg, 17. November

"In die seit zwei Jahren andauernde Diskussion um einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen für die umstrittene Frage der Sterbehilfe ist neue Bewegung gekommen. In einer vom Luxemburger Europaratsabgeordneten Marcel Glaesener geleiteten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses in Paris wurden nach Aussagen von Teilnehmern in «konstruktiver Diskussion» Kompromisslinien beraten. Der Verlauf der Beratungen lässt nach Aussage des Ausschussvorsitzenden die Hoffnung zu, dass der Bericht des Schweizer Liberalen Dick Marty noch im Dezember angenommen werden kann, um dann im April nächsten Jahres von der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet zu werden.
Die Hoffnung auf einen Konsens fusst auf Veränderungen, die Marty in seinem Bericht vornahm, indem er die Formulierungen entschärfte, die vor allem in Deutschland und Österreich besonders kritisiert worden waren. Ganz gestrichen wurden die Passagen, die Euthanasie in eng begrenzten Ausnahmefällen erlauben wollten und unter besonderen Voraussetzungen Straffreiheit für Sterbehilfe vorsahen. Wegen dieser Forderungen war der Bericht vor einem halben Jahr von der Parlamentarischen Versammlung an den Ausschuss zurückverwiesen worden.
In der neuen Fassung des Marty-Dokuments, die noch nicht veröffentlicht wurde, stehen nun die konsensfähigen Forderungen nach einer Verstärkung der sterbebegleitenden Palliativmedizin, aber auch nach wirksamer Berücksichtigung der Patientenrechte. Widerstand soll es aus einigen Mitgliedstaaten noch gegen die Aussage geben, der Europarat solle den Mitgliedstaaten die Prüfung der positiven Erfahrungen, die in Belgien und den Niederlanden mit der straffrei praktizierten Sterbehilfe gemacht wurden, empfehlen. Dahinter steht die Befürchtung, dass der Wunsch eines Patienten nach Massnahmen, die sein Leben beenden, wie sie bereits 1999 vom Europarat gutgeheissen wurden, als Rechtsgrundlage für straffreie Euthanasie ausgelegt werden könnte.
Nach Aussagen von Sitzungsteilnehmern räumt Marty jetzt ein, dass angesichts der sehr unterschiedlichen kulturellen und religiösen Einstellungen, aber auch wegen der sensiblen Haltung gegenüber historischen Erfahrungen mit Missbrauch in den einzelnen Europarats-Mitgliedstaaten noch keine einheitliche Rechtsgrundlage zu erreichen ist. Ihm komme es jetzt vor allem darauf an, Situationen festzuhalten, in denen trotz intensiver Palliativmedizin Sterbehilfe nicht verweigert werden könne. In solchen Fällen müsste diese dann auch straffrei bleiben."

Aus: NZZ online vom 18.11.04

Gast

Abstimmung im Europarat zur Sterbehilfe

Beitrag von Gast » 24.04.2005, 12:58

Anstehende Abstimmung im Europarat zur Sterbehilfe: EVP/ED-Fraktion mahnt Position zur Euthanasie nicht zu aendern.

Bruessel (ALfA) Anlaesslich der in der kommenden Woche anstehenden Abstimmung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum so genannten Marty-Bericht ueber die Zulassung aktiver Sterbehilfe hat die EVP/ED-Fraktion im Europaeischen Parlament an die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates appelliert, die Position dieser Institution zur Euthanasie nicht zu aendern. Dies berichtete der CDU-Abgeordnet Dr. Peter Liese, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP/ED-Fraktion im Europaeischen Parlament, in einer Mitteilung an die Presse am 21. April 2005.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte im Jahr 1999 den Bericht der oesterreichischen Abgeordneten Gatterer angenommen und eine wegweisende Empfehlung zur Behandlung von schwerkranken und sterbenden Menschen gegeben. Die Palliativmedizin sollte ausgebaut werden; die Hospizbewegung aktiv unterstuetzt werden; und der Wunsch von Patienten, medizinische lebensverlaengernde Massnahmen zu unterlassen, sollte staerker respektiert werden. Gleichzeitig sprach sich die Versammlung damals eindeutig gegen die Toetung auf Verlangen aus. Im Anschluss daran wurden jedoch in den Niederlanden und in Belgien sehr liberale Gesetze angenommen, die nicht nur gegen die Grundsaetze des Europarates verstossen, sondern zum Beispiel auch von der UN-Menschenrechtskommission kritisiert wurden. In den letzten Monaten versuchte der liberale Schweizer Abgeordnete Dick Marty die Position des Europarates in Richtung einer liberaleren Position zu aendern. Ueber diese Aenderung muessen die Abgeordneten der Versammlung in Strassburg in der kommenden Woche abstimmen.

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP/ED-Fraktion im Europaeischen Parlament, der CDU-Abgeordnete Dr. Peter Liese, erklaerte dazu: "Unsere Arbeitsgruppe hat die Arbeiten des Europarates sehr intensiv beobachtet und wir empfehlen unseren Kollegen im Europarat, der Empfehlung von Herrn Marty nicht zu folgen. Der 1999 angenommene Gatterer-Bericht ist eine exzellente Grundlage fuer das Handeln in den Mitgliedstaaten in dieser sensiblen Frage. Belgien und die Niederlande sollten nicht Vorbilder fuer die anderen Mitglieder des Europarates oder der Europaeischen Union sein, da es in diesen Laendern offensichtlich schon zu starkem Missbrauch gekommen ist. Aus den Niederlanden wird zum Beispiel glaubwuerdig berichtet, dass auch ohne Vorliegen einer Einwilligung des Patienten Toetungen von Schwerkranken durchgefuehrt werden."

Laut Dr. Peter Liese ist das Europaeische Parlament formal nicht in die Beratungen des Europarates eingebunden, da es sich um zwei unterschiedliche Institutionen handelt. Im Europarat sind ueber 40 Mitgliedstaaten vertreten, er beschaeftigt sich vor allen Dingen mit Menschenrechten. Das EP dagegen ist das Parlament der Europaeischen Union. Es gibt allerdings sehr intensive Beziehungen zwischen den Abgeordneten des Europaeischen Parlamentes und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.


Weitere Informationen:

Protection of the human rights and dignity of the terminally ill and the dying
Report Social, Health and Family Affairs Committee
Rapporteur: Mrs Edeltraud Gatterer, Austria, Group of the European People's Party
Council of Europe, Parliamemntary Assembly, Doc. 8421, 21 May 1999
Anm.: Hier finden Sie den sogennanten Gatterer-Bericht zum Thema Sterbehilfe, angenommen am 25. Juni 1999, inklusive aller damit verbundenen Dokumente, zusammengestellt als 20-seitige druckerfreundliche Version aus den Originalquellen fuer die InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland.

http://www.kritischebioethik.de/eu-gatt ... anasia.pdf


Council of Europe conference of national ethics committees to address new challenges in bioethics
Strasbourg 21.04.2005 - Meeting the challenge of changing societies is the theme of a Council of Europe’s Conference of National Ethics Committees in Dubrovnik, Croatia on 25 and 26 April (Hotel Argentina, Frana Supila 14)
PRESSEMITTEILUNG Council of Europe 21.04.05

http://press.coe.int/cp/2005/209a(2005).htm

Quelle: ALfA-Newsletter 15/05 vom 22.04.2005

Gast

Protestaktion gegen Euthanasie war erfolgreich

Beitrag von Gast » 27.04.2005, 17:19

Deutsche Hospiz Stiftung erfreut: Protestaktion gegen Euthanasie war erfolgreich

Berlin. "Martys Report mitsamt seiner Begründung zurückzuweisen, war konsequent. Eine Annahme des Reports hätte das Nein des Europarats zu aktiver Sterbehilfe unterlaufen", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Heute hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg die Resolution des Berichterstatters Dick Marty abgelehnt. "Marty hat seine Zustimmung zur Euthanasie in der Begründung des Reports deutlich artikuliert. Damit wäre das Tötungsverbot europaweit massiv bedroht gewesen." Solche Resolutionen sind für die Mitgliedsländer zwar nicht rechtlich verbindlich, trotzdem haben sie oft Signalwirkung. "Es ist gut zu wissen, dass die Parlamentarier nach wie vor auf Seiten der Schwerstkranken und Sterbenden sind." Die Deutsche Hospiz Stiftung hatte bereits 2003 eine europaweite mehrsprachige Protestaktion gegen die Resolution gestartet. 1999 hatten die Europarats-Parlamentarier ein striktes Nein gegenüber legalisierter Tötung auf Verlangen ausgesprochen.

Niederländische Euthanasieregelung kritisch betrachten

"In seiner Resolutions-Begründung stellt Marty eine einseitige Position dar. Dadurch wäre eine verfälschenden Sichtweise der Realität möglich gewesen", so Brysch. Beispiel: Die beschönigende Darstellung der niederländischen Euthanasieregelung. "Darin fehlt der entscheidende Hinweis, dass in den Niederlanden heute schon etwa 1 000 Menschen jährlich getötet werden, ohne vorher den Wunsch dazu geäußert zu haben." Nicht erwähnt bleibt auch ein schleichender Gewöhnungsprozess an das Töten. Bis zum heutigen Tag gibt es keine rechtskräftige Verurteilung wegen des Missbrauchs der Euthanasie. "Schwerstkranken die Tötung anzubieten, heißt, sie zu diskriminieren. Denn sie brauchen kein Mitleid, sondern umfassende Begleitung. Daher muss die Versorgung schwerstkranker Patienten in Europa dringend verbessert werden", sagt Brysch. "Schlechte Versorgung führt nämlich erst dazu, dass schwerstkranke Patienten nach Tötung verlangen."

Die Deutsche Hospiz Stiftung hat zur abgelehnten Resolution eine Stellungnahme verfasst, die wir Ihnen gerne zukommen lassen. Anforderung per Mail an <mailto:schlemmer@hospize.de> oder telefonisch bei Iris Schlemmer, 030 / 2 84 44 84-2, mobil 0171 / 78 67 893.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55 000 Mitgliedern und Förderern.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.4.2005
Iris Schlemmer
Deutsche Hospiz Stiftung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Chausseestr. 10
10115 Berlin
Tel. 030 / 2 84 44 84 - 2
Fax 030 / 2 84 44 84 - 1
eMail: schlemmer@hospize.de
http://www.hospize.de

Gast

Europarat - Vorlage zur Sterbehilfe abgelehnt

Beitrag von Gast » 28.04.2005, 11:11

Europarat - Vorlage zur Sterbehilfe abgelehnt

Quelle Deutsches Ärzteblatt vom 27.4.2005:

<< STRASSBURG. Die seit Jahren im Europarat geführte Diskussion über Sterbehilfe ist am 27. April 2005 wenig ruhmreich geendet. Nach dreistündiger hitziger Debatte lehnte die Parlamentarische Versammlung des Staatenbundes eine Position zu dem heiklen Thema ab.

Zuvor hatten sich die Parlamentarier aus den 46 Europaratsländern in mehreren Änderungsanträgen gegen eine Legalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen und vor den Gefahren des Missbrauchs gewarnt. Sie strichen außerdem Hinweise auf die derzeit in vielen Ländern in einer „juristischen Grauzone“ und heimlich praktizierte Sterbehilfe aus dem Text. Schließlich wurde die ganze Vorlage mit 138 gegen 26 Stimmen abgelehnt.

Damit habe sich die Parlamentarier-Versammlung erneut in einer „schweren Entscheidung“ um eine klare Position gedrückt, kritisierte der ungarische Liberale Matyas Eörsi im Namen des Rechtsausschusses. Auch der Berichterstatter, der Schweizer Liberale Dick Marty, zeigte sich enttäuscht. Er habe drei Jahre lang in den Ausschüssen um einen Kompromiss gerungen, sagte er vor Journalisten. Ziel sei es vor allem gewesen, auf ein Problem hinzuweisen, mit dem immer mehr Länder konfrontiert seien: dass Sterbehilfe heimlich und ohne legalen Rahmen praktiziert werde. Täglich würden in vielen Krankenhäuser lebenserhaltende Geräte abgeschaltet. „Doch viele wollen davor die Augen verschließen.“ ... >>


Die Frankfurter Rundschau vom 27.4. 2005 ergänzt:

<< .... Der CSU-Abgeordnete Eduard Lintner äußerte sich hoch erfreut. Nun bleibe eine Entschließung des Europarats von 1999 mit der Absage an eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Kraft, sagte der Vize-Vorsitzende der Bundestagsdelegation in Straßburg.

Der von dem Schweizer Liberalen Dick Marty präsentierte Antrag hatte die Mitgliedsnationen des Europarats nicht direkt zur Übernahme des holländischen und belgischen Modells mit der Erlaubnis auch aktiver Sterbehilfe aufgerufen, warb jedoch für die Prüfung der dortigen positiven Erfahrungen. ...

Vor allem der Verweis auf Holland und Belgien provozierte den erbitterten Widerstand von Kritikern besonders bei Rechtspolitikern. Als Wortführer betonte der britische Labour-Politiker Kevin McNamara, es dürfe niemals dazu kommen, dass ein Mensch bewusst getötet werde - auch nicht wegen eines Sterbenswunsches des Betroffenen angesichts qualvoller Schmerzen. >>
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Die Frankfurter Rundschau berichtete gestern, am 26.4. von der Anklage gegen eine Berliner Mutter, die ihren vollständig gelähmten Sohn, mit dem nur noch eine Verständigung über Augenkontakte möglich war, getötet hatte. Ihr anschließenden Suizidversuch war hingegen gescheitert. Ihr drohen bis zu 5 Jahre Gefängnis wegen Tötung auf Verlangen:

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachr ... cnt=668672

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 27.4.2005

Gast

Europarat lehnt Resolution zur Sterbehilfe ab

Beitrag von Gast » 28.04.2005, 11:16

Europarat lehnt Resolution zur Sterbehilfe ab

STRASSBURG (fst). Der Europarat wird seinen 46 Mitgliedstaaten nicht empfehlen, die aktive Sterbehilfe rechtlich klar zu regeln. Die Versammlung votierte gestern mit Zwei-Drittel-Mehrheit gegen einen anderslautenden Resolutionsentwurf.

...
weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/0 ... echt/recht

Gast

Europarat - Aktive Sterbehilfe abgelehnt

Beitrag von Gast » 30.04.2005, 11:55

Resolution zur Aktiven Sterbehilfe abgelehnt: Keine Euthanasieempfehlung an Europaratslaender

Strassburg (ALfA) Mit grosser Mehrheit mit 138 gegen 26 Stimmen bei fuenf Enthaltungen hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates nach dreistuendiger hitziger Debatte am 27. April 2005 einen Vorstoss zur „Entkriminalisierung der Sterbehilfe“ abgelehnt. Zur Debatte stand ein Resolutionsentwurf des Schweizer Liberalen Dick Marty, in dem unter Verweis auf die Regelungen in den Neiderlanden und Belgien eine "offene Diskussion" ueber Sterbehilfe gefordert wurde. Laut der „Frankfurter Rundschau“ vom 28. April hatte der von Marty praesentierte Antrag die Mitgliedsnationen des Europarats zwar nicht direkt zur UEbernahme des hollaendischen und belgischen Modells mit der Erlaubnis auch aktiver Sterbehilfe aufgerufen, er warb jedoch fuer die Pruefung der dortigen positiven Erfahrungen. Vor allem der Verweis auf Holland und Belgien habe der Frankfurter Rundschau zufolge den erbitterten Widerstand von Kritikern provoziert.

Wie der oesterreichische „Standard“ und die „Aerztezeitung“ in der Onlineausgabe vom 27 bzw. 28.April 2005 berichteten, hatten sich zuvor die Parlamentarier aus den 46 Europaratslaendern nach mehr als 70 Aenderungsantraegen gegen eine Legalisierung der Sterbehilfe ausgesprochen und vor den Gefahren des Missbrauchs gewarnt. Dabei seien ausserdem Hinweise auf die derzeit in vielen Laendern in einer "juristischen Grauzone" und heimlich praktizierte Sterbehilfe aus dem Text gestrichen worden. Schliesslich wurde der Text komplett abgelehnt.

Mit dem Scheitern des Marty-Berichts gilt nach dreijaehriger Debatte eine alte Europarats-Resolution, der sogenannte Gatterer-Gericht aus dem Jahr 1999 weiter. Danach darf "der Wunsch zu sterben niemals die juristische Grundlage fuer den Tod aus den Haenden Dritter bilden". 1999 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates sich eindeutig gegen Toetung auf Verlangen ausgesprochen und stattdessen gleichzeitig verstaerkte Unterstuetzung fuer Schwerstkranke und Sterbende gefordert, z.B. durch Palliativmedizin, Hospizbewegung usw.,. Auch sollte der Wunsch sterbender Menschen besser respektiert werden, lebensverlaengernde Massnahmen zu unterlassen. (Siehe dazu ALfA-Newsletter vom 22.04.05).

Die Entschliessungen der Europaeischen Versammlung sind nicht bindend, doch versteht sich die Versammlung als „Gewissen“ des Europarats, zu dessen wichtigsten Aufgaben der Schutz der Menschenrechte gehoert.

In Deutschland wurde die Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung von Politikern von Union und SPD, sowie mehreren Fachverbaenden der Behindernhilfe einhellig begruesst. Eugen Brysch, Geschaeftsfuehrender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, meinte darueber hinaus in einer Pressemitteilung vom 27. April, dass Marty in seiner Resolutions-Begruendung die niederlaendische Euthanasieregelung beschoenigend dargestellt habe: „Darin fehlt der entscheidende Hinweis, dass in den Niederlanden heute schon etwa 1 000 Menschen jaehrlich getoetet werden, ohne vorher den Wunsch dazu geaeussert zu haben." Nicht erwaehnt bleibe auch ein schleichender Gewoehnungsprozess an das Toeten. "Schwerstkranken die Toetung anzubieten, heisst, sie zu diskriminieren. Denn sie brauchen kein Mitleid, sondern umfassende Begleitung. Daher muss die Versorgung schwerstkranker Patienten in Europa dringend verbessert werden", so Brysch. "Schlechte Versorgung fuehrt naemlich erst dazu, dass schwerstkranke Patienten nach Toetung verlangen."

Weitere Informationen:
ALfA-Newsletter vom 22.04.05 zur Sterbehilferesolution im Europarat
http://www.alfa-ev.com/newsletter/alfa_ ... 04-05.html

Quelle: ALfA-Newsletter 16/05 vom 29.04.2005

Gast

Keine Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe

Beitrag von Gast » 01.05.2005, 11:14

Europarat: Keine Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe

Der Europarat hat nach kontroverser Debatte eine umstrittene Empfehlung zur Sterbehilfe mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit bleibt die im Jahr 1999 verabschiedete Stellungnahme des Europarates gültig, die sich gegen die Zulassung von aktiver Sterbehilfe wendet. Der Schweizer Liberale Marty hatte mit einem Resolutionsentwurf die Entkriminalisierung der Sterbehilfe erreichen wollen. Die vollständige Meldung unter:
http://www.1000fragen.de/index.php?mo=5

Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 30. April 2005

Gast

FDP-Kongress zu aktiver Sterbe- /Freitodhilfe

Beitrag von Gast » 26.05.2005, 03:09

FDP veranstaltet am 13.6. in Berlin Kongress zu (aktiver) Sterbehilfe und assistierter Freitodhilfe (mit Referenten u.a. aus NL, Schweiz, Oregon / USA)
Einladung und Programm unter:

http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=340

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