Sterbehilfe - Versuchte Sterbehilfe im Gelderner Hospiz
Moderator: WernerSchell
Sterbehilfe - Versuchte Sterbehilfe im Gelderner Hospiz
Sterbehilfe - Versuchte Sterbehilfe im Gelderner Hospiz
Rosali Kurtzbach - 14.07.2010
Geldern. Im Hospiz Geldern-Walbeck gibt es einen Fall von versuchter Sterbehilfe. Eine Frau durchtrennte den lebenserhaltenden Schlauch ihres Ehemannes. Der Patient wurde gerettet. Das Amtsgericht setzte einen Betreuer für den 68-Jährigen ein.
Es sind unruhige Tage für Karla Paternus, Leiterin des Hospiz Geldern-Walbeck. Sie muss sich mit einem versuchten Fall von aktiver Sterbehilfe in ihrem Haus auseinander setzen: Die Ehefrau eines Gastes hat den lebenserhaltenden Schlauch ihres Mannes durchgeschnitten. Hospizmitarbeiter entdeckten die Tat vor einigen Tagen rechtzeitig.
.... Weiter lesen unter
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 36210.html
Leserzuschriften nachlesbar unter:
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... l#comments
Eigener Brieftext:
Sterbehilfe - so nicht:
Ich gehe nach den bisher vorliegenden Angaben davon aus, dass in der Gelderner Sterbehilfeangelegenheit seitens der Angehörigen rechtswidrig gehandelt wurde, so dass eine Vergleichbarkeit mit der Strafsache Putz, Urteil des BHG vom 23.06.2010, nicht gegeben ist.
Es erscheint sehr empfehlenswert, zeitgerecht mittels einer Vorsorgevollmacht, ggf. ergänzt durch eine Patientenverfügung, Rechtsmacht auf eine andere Person des Vertrauens zu übertragen. Vorrangig wichtig zur Durchsetzung des Patientenwillens ist die Vollmacht.
Ist so auf freien Entschluss eine Rechtsvertretung eingesetzt, kann der geäußerte Wille auch konsequent durchgesetzt werden.
In diesem Sinne informiere ich seit Jahre und rate zu klaren Vorausverfügungen.
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (Sitz Neuss).
von Werner Schell , am 15.07.2010 um 14:21
Rosali Kurtzbach - 14.07.2010
Geldern. Im Hospiz Geldern-Walbeck gibt es einen Fall von versuchter Sterbehilfe. Eine Frau durchtrennte den lebenserhaltenden Schlauch ihres Ehemannes. Der Patient wurde gerettet. Das Amtsgericht setzte einen Betreuer für den 68-Jährigen ein.
Es sind unruhige Tage für Karla Paternus, Leiterin des Hospiz Geldern-Walbeck. Sie muss sich mit einem versuchten Fall von aktiver Sterbehilfe in ihrem Haus auseinander setzen: Die Ehefrau eines Gastes hat den lebenserhaltenden Schlauch ihres Mannes durchgeschnitten. Hospizmitarbeiter entdeckten die Tat vor einigen Tagen rechtzeitig.
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http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 36210.html
Leserzuschriften nachlesbar unter:
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... l#comments
Eigener Brieftext:
Sterbehilfe - so nicht:
Ich gehe nach den bisher vorliegenden Angaben davon aus, dass in der Gelderner Sterbehilfeangelegenheit seitens der Angehörigen rechtswidrig gehandelt wurde, so dass eine Vergleichbarkeit mit der Strafsache Putz, Urteil des BHG vom 23.06.2010, nicht gegeben ist.
Es erscheint sehr empfehlenswert, zeitgerecht mittels einer Vorsorgevollmacht, ggf. ergänzt durch eine Patientenverfügung, Rechtsmacht auf eine andere Person des Vertrauens zu übertragen. Vorrangig wichtig zur Durchsetzung des Patientenwillens ist die Vollmacht.
Ist so auf freien Entschluss eine Rechtsvertretung eingesetzt, kann der geäußerte Wille auch konsequent durchgesetzt werden.
In diesem Sinne informiere ich seit Jahre und rate zu klaren Vorausverfügungen.
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (Sitz Neuss).
von Werner Schell , am 15.07.2010 um 14:21
Sterbehilfe - versuchte Aktivitäten zurecht unterbunden
Sterbehilfe - versuchte Aktivitäten zurecht unterbunden
Die vorgestellte Angelegenheit ist in der Tat mit dem Putz-Fall nicht vergleichbar. In Geldern wollten offensichtlich Angehörige ihre eigene Einschätzung zur Geltung bringen, ohne diese mit irgendjemandem in Einklang bringen zu wollen. Wenn kein klarer Patientenwillen belegbar ist, muss der mutmaßliche Willen erkundet werden. Dann kommt es ggf. auf die Übereinstimmung mit der medizinischen Indikation an. Gibt es insoweit Streit, muss das Betreuungsgericht entscheiden.
All das war so offensichtlich nicht bedacht werden. Dann verbleibt nur die Feststellung: Vorgehen der Angehörigen war rechtswidrig.
Dies muss so klar gestellt werden, damit nicht alles "in einem Topf landet".
Cicero
Die vorgestellte Angelegenheit ist in der Tat mit dem Putz-Fall nicht vergleichbar. In Geldern wollten offensichtlich Angehörige ihre eigene Einschätzung zur Geltung bringen, ohne diese mit irgendjemandem in Einklang bringen zu wollen. Wenn kein klarer Patientenwillen belegbar ist, muss der mutmaßliche Willen erkundet werden. Dann kommt es ggf. auf die Übereinstimmung mit der medizinischen Indikation an. Gibt es insoweit Streit, muss das Betreuungsgericht entscheiden.
All das war so offensichtlich nicht bedacht werden. Dann verbleibt nur die Feststellung: Vorgehen der Angehörigen war rechtswidrig.
Dies muss so klar gestellt werden, damit nicht alles "in einem Topf landet".
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
rechtswidrig?
Ich hoffe ja, dass mir irgendjemand "rechtswidrig" das widerechtlich angebrachte PEG durchtrennt, sollte ich jemals in diese unwürdige Lage kommen. Die unwürdige Art und Weise, "Leben" auf Teufel komm raus zu erhalten ist nichts weiter als Mord auf Raten - mit anderem Vorzeichen. Die Patienten werden gequält, um nicht zu sagen gefoltert. Beendet endlich diesen Humbug!
Seit 20 Jahren Arthrose – aber seit ca. 17 Jahren schmerzfrei
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Patientenwille rechtzeitig formulieren - exakt und eindeutig
Hallo,Askanas hat geschrieben: ....Ich hoffe ja, dass mir irgendjemand "rechtswidrig" das widerechtlich angebrachte PEG durchtrennt, sollte ich jemals in diese unwürdige Lage kommen. Die unwürdige Art und Weise, "Leben" auf Teufel komm raus zu erhalten ist nichts weiter als Mord auf Raten - mit anderem Vorzeichen. Die Patienten werden gequält, um nicht zu sagen gefoltert. Beendet endlich diesen Humbug!
ich denke, dass der Strafrechtsfall Putz deutlich gezeigt hat, dass rechtswidrige Maßnahmen nicht geduldet werden können. Wir müssen nun in dieser Gesellschaft - alle - darauf drängen, dass die Grundsätze der Patientenautonomie umgesetzt werden. Ärzte, Pflegekräfte .... - und wer auch immer - müssen den Patientenwillen achten.
Allerdings, wenn es keinen eindeutigen Patientenwillen gibt, wird man sich im Zweifel für das Leben zu entscheiden haben. Dies muss jedem klar sein. Daher erscheint es sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu machen. Solche Texte müssen "in gesunden Tagen" exakt formuliert werden und binden dann alle Beteiligten. Das ist die jetzige Rechtslage!
MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!
Das Recht auf ein würdiges Sterben
Sterbehilfe
Das Recht auf ein würdiges Sterben
Niederrhein, 16.07.2010, Rosali Kurtzbach
Walbeck. Das Amtsgericht in Geldern bestätigt im Fall der versuchten Sterbehilfe im Gelderner Hospiz das Hausverbot gegen die Ehefrau des todkranken Gastes.
.... (mehr)
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 44693.html
Das Recht auf ein würdiges Sterben
Niederrhein, 16.07.2010, Rosali Kurtzbach
Walbeck. Das Amtsgericht in Geldern bestätigt im Fall der versuchten Sterbehilfe im Gelderner Hospiz das Hausverbot gegen die Ehefrau des todkranken Gastes.
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http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 44693.html
Sterben-Lassen im Hospiz eingefordert
Mit Protestschild Sterben-Lassen im Hospiz eingefordert
Ein nicht mehr ansprechbarer Patient ( 68 ), bei dem vor ca. 25 Jahren die Erbkrankheit Chorea Huntington ausgebrochen ist, liegt seit 18 Monaten (!) in einem Hospiz in Geldern und wird dort künstlich ernährt. Ehefrau und Sohn haben nun Hausverbot erhalten - sie hatte den Ernährungsschlauch durchgeschnitten (der aber sofort wieder erneuert wurde). Der Beschluss des BGH vom 25. Juni war dazu nach Aussage von Sohn Ralf der Auslöser. Der Ehefrau wurde daraufhin die Gesundheitsfürsorge entzogen und einem Anwalt übertragen. Sohn Ralf Umbreit protestiert nun täglich mit einem selbstgeschriebenen Pappschild (siehe Foto) für das Sterben-Lassen seines Vaters.
Das Hospiz "Haus Brücke Friedel" http://www.hospizhaus.de/aktuelles.html ... 44693.html ist in Aufruhr, die Leiterin Karla Paternus fürchtet um das christlich-friedliche Image ihres Hauses und hat sich Rechtsbeistand genommen. Ihr RA Robert Pesch zeigte die Familie Umbreit an.
Quelle mit Foto des vor dem Hospiz protestierenden Sohnes
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 44693.html
Das Krankheitsbild Huntington / Kommentar
Gita Neumann von der Bundeszentralstelle Patientenverfügung hat in den letzten Wochen Einblick in das Schicksal von mehreren Huntington-Patienten und ihren Familien erhalten.
"Seitdem wir eine spezielle PV für einen Patienten mit Huntington erstellt haben, der sich damit erstmalig mit seinen Wünschen und Ängsten voll verstanden fühlte, melden sich nach und nach weitere Mitglieder der Selbsthilfegruppe DHH (Deutsche Huntington-Hilfe) bei uns. In der Anfangsphase der Erkrankung steht i.d.R. ein Suizidversuch meist sehr drastischer und sozial nicht vermittelbarer Art.
Die Symptome dieser Krankheit http://www.huntington-hilfe.de/index.ph ... 1a9eae4%20 (früher erblicher Veitstanz genannt - typisch ist unkoordinierter massiver Bewegungsdrang, oft verbunden mit lautem stundenlangen Schreien, ohne dass Schmerzen empfunden werden) in psychischer, intellektueller, sozialer und und körperlicher Hinsicht verschlimmern sich stetig. Der Verlauf ist aber nicht tödlich. Es handelt sich um eine grausame Krankheit, bei der es so gut wie keine Therapiemöglichkeit gibt.
Der hier geschilderte eineinhalbjährige Aufenthalt im Hospiz mag diesem aus Finanzierungsengpässen helfen, entspricht aber nicht den Richtlinien, insofern Hospizplätze ja ausschließlich für Menschen da sind, die in absehbarer Zeit dort sterben. Auch der Verlauf - der Patient liegt ja wohl weitgehend bewußtlos im Bett - ist untypisch oder es ist eine zusätzliche Komplikation (Wachkoma?) hinzugetreten. Huntington-Patienten sterben meist im Pflegeheim an Verschlucken.
Das Thema "Humanes Sterben" und auf den Krankheitsverlauf bezogenen PV werden jetzt langsam auch von und für Patienten mit Huntington in deren SHG offen angesprochen - ein Anliegen, welches ich mit persönlichem Engagement unterstütze, seitdem ich das Elend der Patienten und ihrer Familien näher kennengelernt habe. Die Patienen verändern ihre Persönlichkeit, werden extrem misstrauisch und isolieren sich. Im Verhältnis von 50:50 sind die Kinder der Erkrankten ebenfalls betroffen - die Angst vor dem Zeitpunkt des Ausbruchs ist natürlich gewaltig."
Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2010
http://www.patientenverfuegung.de
Ein nicht mehr ansprechbarer Patient ( 68 ), bei dem vor ca. 25 Jahren die Erbkrankheit Chorea Huntington ausgebrochen ist, liegt seit 18 Monaten (!) in einem Hospiz in Geldern und wird dort künstlich ernährt. Ehefrau und Sohn haben nun Hausverbot erhalten - sie hatte den Ernährungsschlauch durchgeschnitten (der aber sofort wieder erneuert wurde). Der Beschluss des BGH vom 25. Juni war dazu nach Aussage von Sohn Ralf der Auslöser. Der Ehefrau wurde daraufhin die Gesundheitsfürsorge entzogen und einem Anwalt übertragen. Sohn Ralf Umbreit protestiert nun täglich mit einem selbstgeschriebenen Pappschild (siehe Foto) für das Sterben-Lassen seines Vaters.
Das Hospiz "Haus Brücke Friedel" http://www.hospizhaus.de/aktuelles.html ... 44693.html ist in Aufruhr, die Leiterin Karla Paternus fürchtet um das christlich-friedliche Image ihres Hauses und hat sich Rechtsbeistand genommen. Ihr RA Robert Pesch zeigte die Familie Umbreit an.
Quelle mit Foto des vor dem Hospiz protestierenden Sohnes
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 44693.html
Das Krankheitsbild Huntington / Kommentar
Gita Neumann von der Bundeszentralstelle Patientenverfügung hat in den letzten Wochen Einblick in das Schicksal von mehreren Huntington-Patienten und ihren Familien erhalten.
"Seitdem wir eine spezielle PV für einen Patienten mit Huntington erstellt haben, der sich damit erstmalig mit seinen Wünschen und Ängsten voll verstanden fühlte, melden sich nach und nach weitere Mitglieder der Selbsthilfegruppe DHH (Deutsche Huntington-Hilfe) bei uns. In der Anfangsphase der Erkrankung steht i.d.R. ein Suizidversuch meist sehr drastischer und sozial nicht vermittelbarer Art.
Die Symptome dieser Krankheit http://www.huntington-hilfe.de/index.ph ... 1a9eae4%20 (früher erblicher Veitstanz genannt - typisch ist unkoordinierter massiver Bewegungsdrang, oft verbunden mit lautem stundenlangen Schreien, ohne dass Schmerzen empfunden werden) in psychischer, intellektueller, sozialer und und körperlicher Hinsicht verschlimmern sich stetig. Der Verlauf ist aber nicht tödlich. Es handelt sich um eine grausame Krankheit, bei der es so gut wie keine Therapiemöglichkeit gibt.
Der hier geschilderte eineinhalbjährige Aufenthalt im Hospiz mag diesem aus Finanzierungsengpässen helfen, entspricht aber nicht den Richtlinien, insofern Hospizplätze ja ausschließlich für Menschen da sind, die in absehbarer Zeit dort sterben. Auch der Verlauf - der Patient liegt ja wohl weitgehend bewußtlos im Bett - ist untypisch oder es ist eine zusätzliche Komplikation (Wachkoma?) hinzugetreten. Huntington-Patienten sterben meist im Pflegeheim an Verschlucken.
Das Thema "Humanes Sterben" und auf den Krankheitsverlauf bezogenen PV werden jetzt langsam auch von und für Patienten mit Huntington in deren SHG offen angesprochen - ein Anliegen, welches ich mit persönlichem Engagement unterstütze, seitdem ich das Elend der Patienten und ihrer Familien näher kennengelernt habe. Die Patienen verändern ihre Persönlichkeit, werden extrem misstrauisch und isolieren sich. Im Verhältnis von 50:50 sind die Kinder der Erkrankten ebenfalls betroffen - die Angst vor dem Zeitpunkt des Ausbruchs ist natürlich gewaltig."
Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2010
http://www.patientenverfuegung.de
Protest vor dem Walbecker Hospiz
Weitere Medienberichte:
Geldern
Protest vor dem Walbecker Hospiz
VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 - 10:25 Geldern (RPO) Ralf Umbreit sitzt mit einem Papierschild auf dem Bürgersteig vor dem Hospiz Haus Brücke Friedel in Walbeck. "Ich sitze hier für das Recht meines Vaters auf ein würdiges Sterben ohne künstliche Ernährung, wie es sein Wille war", steht auf dem Schild.
.... (mehr)
http://www.rp-online.de/niederrheinnord ... 82691.html
Geldern
Protest vor dem Walbecker Hospiz
VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 19.07.2010 - 10:25 Geldern (RPO) Ralf Umbreit sitzt mit einem Papierschild auf dem Bürgersteig vor dem Hospiz Haus Brücke Friedel in Walbeck. "Ich sitze hier für das Recht meines Vaters auf ein würdiges Sterben ohne künstliche Ernährung, wie es sein Wille war", steht auf dem Schild.
.... (mehr)
http://www.rp-online.de/niederrheinnord ... 82691.html
Versuchte Sterbehilfe in Walbecker Hospiz
Versuchte Sterbehilfe in Walbecker Hospiz
WALBECK. Das Hospiz-Haus „Brücke Friedel“ in Walbeck ist ein Ort, an dem Menschen in Frieden leben und sterben dürfen. Normalerweise. Denn seit knapp zwei Wochen ist die Ruhe hier vorbei. Eine versuchte Sterbehilfe hält Hospizleiterin Karla Paternus und ihr Team in Atem. .... (mehr)
http://www.nno.de/sites/redaktion/news4.html
WALBECK. Das Hospiz-Haus „Brücke Friedel“ in Walbeck ist ein Ort, an dem Menschen in Frieden leben und sterben dürfen. Normalerweise. Denn seit knapp zwei Wochen ist die Ruhe hier vorbei. Eine versuchte Sterbehilfe hält Hospizleiterin Karla Paternus und ihr Team in Atem. .... (mehr)
http://www.nno.de/sites/redaktion/news4.html
Hospiz-Ethik-Ideologie als Problem
Es ist mehr als befremdlich, was wir von der Hospizleiterin Karla Paternus hören müssen: „Wenn die Zuführung unterblieben wäre, wäre der Patient qualvoll und unter Schmerzen gestorben. Unser Auftrag ist es, den Menschen hier kompetente Pflege und Schmerztherapie zu geben und nicht, sie verhungern und verdursten zu lassen.“
Also künstliche Ernährung über Jahre (im Hospiz?) bis zum bitteren Ende, weil sonst angeblich keine Schmerztherapie erfolgen kann und der Patiente sonst qualvoll verhungert und verdurstet? Inkompetenter geht es ja nicht mehr.
Selbstverständlich ist das Durchschneiden des Sondenschlauchs rechtswidring gewesen - aber vielleicht unter folgendem Gesichtspunkt zumindest nachvollziehbar. Ein offenes und vertrauensvolles Gespräch mit einer Hospizleiterin, welche die o.g. Einstellung vertritt, dürfte schwerlich möglich gewesen sein. Anfangs (vor 1 1/2 Jahren dürfte die Ehefrau als Gesundheitsbevollmächtigte glücklich gewesen sein, ihren Mann im Hospiz untergebracht zu haben. Vermutlich war ihr ursprünglich auch signalisiert worden, der Schwerstkranke könnte dort demnächst friedlich sterben (zumindest gibt es vergleichbare Fälle bei Wachkomapatienten - der Verzicht auf künstliche Ernährung wird dann aber stetig hinausgeschoben - erst noch ein Ethikkonzil abgewartet, dann kein Arzt gefunden, der das Sterben begleitet). Schließlich geht es auch um wirtschaftliche Interessen. (Das entsprechende Hospiz gibt auf seiner Homepage an, dass der Trägerverein wegen chronischer Unterfinanzierung schon einen Kredit aufnehmen musste).
Die charkaterische Verklärung der eigenen, über allem stehenden Hospiz-Ethik-Ideologie bewirkt eine Atmosphäre, welche keine gute Voraussetzung dafür sein muss, wenn tatsächlich einmal vernünftige und rehtsverbindliche Entscheidungen im Konsens zu treffen sind.
Schließlich: Unter welchen chronichen Schmerzen leidet der Patient? Könnte es etwa sein, dass er dort über die ganze Zeit sediert (ruhiggestellt) wird - normalerweise schlagen Huntington-Patienten "wie wild" um sich.
Das alles möchte man von Frau Paternus schon genau wissen, insofern scheint der Protest des Sohnes durchaus gerechtfertigt.
Hinzu kommt noch die Unklarheit mit der PV. Erst hieß es, sie wäre offenbar gefälscht, dann sie enthielte nur einen Verzicht auf Intensivmedizin, nicht auf künstliche Ernährung. Wenn sich Hausarzt und die ja mit einer Gesundheitsvollmacht ausgestatteten Ehefrau einig gewsen wären, hätte es ja keine Probleme geben dürfen. Nun haben beide keinen Zugang mehr zum Patienten.
R. V.
Also künstliche Ernährung über Jahre (im Hospiz?) bis zum bitteren Ende, weil sonst angeblich keine Schmerztherapie erfolgen kann und der Patiente sonst qualvoll verhungert und verdurstet? Inkompetenter geht es ja nicht mehr.
Selbstverständlich ist das Durchschneiden des Sondenschlauchs rechtswidring gewesen - aber vielleicht unter folgendem Gesichtspunkt zumindest nachvollziehbar. Ein offenes und vertrauensvolles Gespräch mit einer Hospizleiterin, welche die o.g. Einstellung vertritt, dürfte schwerlich möglich gewesen sein. Anfangs (vor 1 1/2 Jahren dürfte die Ehefrau als Gesundheitsbevollmächtigte glücklich gewesen sein, ihren Mann im Hospiz untergebracht zu haben. Vermutlich war ihr ursprünglich auch signalisiert worden, der Schwerstkranke könnte dort demnächst friedlich sterben (zumindest gibt es vergleichbare Fälle bei Wachkomapatienten - der Verzicht auf künstliche Ernährung wird dann aber stetig hinausgeschoben - erst noch ein Ethikkonzil abgewartet, dann kein Arzt gefunden, der das Sterben begleitet). Schließlich geht es auch um wirtschaftliche Interessen. (Das entsprechende Hospiz gibt auf seiner Homepage an, dass der Trägerverein wegen chronischer Unterfinanzierung schon einen Kredit aufnehmen musste).
Die charkaterische Verklärung der eigenen, über allem stehenden Hospiz-Ethik-Ideologie bewirkt eine Atmosphäre, welche keine gute Voraussetzung dafür sein muss, wenn tatsächlich einmal vernünftige und rehtsverbindliche Entscheidungen im Konsens zu treffen sind.
Schließlich: Unter welchen chronichen Schmerzen leidet der Patient? Könnte es etwa sein, dass er dort über die ganze Zeit sediert (ruhiggestellt) wird - normalerweise schlagen Huntington-Patienten "wie wild" um sich.
Das alles möchte man von Frau Paternus schon genau wissen, insofern scheint der Protest des Sohnes durchaus gerechtfertigt.
Hinzu kommt noch die Unklarheit mit der PV. Erst hieß es, sie wäre offenbar gefälscht, dann sie enthielte nur einen Verzicht auf Intensivmedizin, nicht auf künstliche Ernährung. Wenn sich Hausarzt und die ja mit einer Gesundheitsvollmacht ausgestatteten Ehefrau einig gewsen wären, hätte es ja keine Probleme geben dürfen. Nun haben beide keinen Zugang mehr zum Patienten.
R. V.
Gelderner Sterbehilfefall ...
Im Gelderner Sterbehilfefall scheint nun ein Genehmigungsverfahren nach
§ 1904 BGB zu laufen. Außerdem gibt es eine allerdings sehr restriktive
Besuchsregelung für Mutter und Sohn des Betreuten.
Weiteres dazu auf den
nachstehenden Meldungen der Lokalpresse:
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 73794.html
http://www.rp-online.de/niederrheinnord ... 85069.html
Quelle: Mitteilung Horst Deinert
email: horst.deinert@gmx.de
Betreuerlexikon: http://wiki.btprax.de
§ 1904 BGB zu laufen. Außerdem gibt es eine allerdings sehr restriktive
Besuchsregelung für Mutter und Sohn des Betreuten.
Weiteres dazu auf den
nachstehenden Meldungen der Lokalpresse:
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 73794.html
http://www.rp-online.de/niederrheinnord ... 85069.html
Quelle: Mitteilung Horst Deinert
email: horst.deinert@gmx.de
Betreuerlexikon: http://wiki.btprax.de
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Aktueller „Sterbehilfe-Fall“ in den Medien
Der aktuelle Sterbehilfe-Fall in Geldern bewegt die Gemüter und ruft die Experten auf den Plan, die für sich reklamieren, besonders engagiert für das Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Patienten eintreten zu müssen.
Da wird denn auch schon mal von einigen Humanisten über das „Ziel“ hinaus geschossen und die These in den Raum gestellt, ob die zivile Bürgergesellschaft im Begriff ist, anstelle der Hospizbewegung mit ihrer „Sonder-Ethik“, die manchmal als „heilig“ und „erhaben“ erscheint, sich eben von dieser „Idee“ zu verabschieden.
„Die Hospizbewegung hat den Zenit ihres großen zivilgesellschaftlichen Erfolges überschritten, der sich nicht zuletzt mit einem einzigartigen Spendenaufkommen verbunden war“, so etwa die Einschätzung v. G. Neumann in einem aktuellen PV-Newsletter v. 26.07.10 und es wird in einem Kommentar offensichtlich die scheinbar dürftige „Informationspolitik“ des Hospizes nachhaltig bedauert, da man/frau „Nichts“ von der Behandlung als solche erfährt.
Mit Verlaub: Dass einstweilen die Öffentlichkeit „nichts“ Entscheidendes erfährt, liegt in erster Linie an der Verpflichtung zur Verschwiegenheit und da werden sich die „Diskutanten“ wohl noch ein wenig bei ihren Statements bescheiden müssen, bis ggf. der Sachverhalt abschließend recherchiert und einer Bewertung zugänglich ist (im Zweifel durch eine veröffentlichte Gerichtsentscheidung).
Thorstein hat zu recht darauf hingewiesen, dass der Kern des Sachverhalts derzeit noch nicht bekannt ist und der „Fall“ mehr Fragen denn „Antworten“ aufwirft.
Mir persönlich erscheint es angeraten, nicht sofort und immer jeden Fall kommentieren zu müssen, da wir die einzelnen Verhältnisse nur aus der Presse kennen. In diesem Sinne halte ich es auch für problematisch, die „Hospiz-Idee“ mit ihrer „Sonder-Ethik“ zu geißeln und darauf hinzuweisen, dass diese auf Spenden angewiesen sei – Spenden, die gerne auch von Humanisten angenommen werden und „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“.
Das Problem ist weitaus komplexer und lässt sich m.E. nicht durch ein „schwarz-weiss-Denken“ lösen, wonach wir uns entweder für die „humanistische Idee“ oder der „Hospiz-Idee“ zu entscheiden hätten; vielmehr stehen uns beide Optionen und letztlich auch ein Mittelweg offen, denn gerade in der Akzeptanz und Toleranz der anderen „Wertekultur“ liegt ein möglicher Konsens in dem Wertediskurs.
Lutz Barth
Da wird denn auch schon mal von einigen Humanisten über das „Ziel“ hinaus geschossen und die These in den Raum gestellt, ob die zivile Bürgergesellschaft im Begriff ist, anstelle der Hospizbewegung mit ihrer „Sonder-Ethik“, die manchmal als „heilig“ und „erhaben“ erscheint, sich eben von dieser „Idee“ zu verabschieden.
„Die Hospizbewegung hat den Zenit ihres großen zivilgesellschaftlichen Erfolges überschritten, der sich nicht zuletzt mit einem einzigartigen Spendenaufkommen verbunden war“, so etwa die Einschätzung v. G. Neumann in einem aktuellen PV-Newsletter v. 26.07.10 und es wird in einem Kommentar offensichtlich die scheinbar dürftige „Informationspolitik“ des Hospizes nachhaltig bedauert, da man/frau „Nichts“ von der Behandlung als solche erfährt.
Mit Verlaub: Dass einstweilen die Öffentlichkeit „nichts“ Entscheidendes erfährt, liegt in erster Linie an der Verpflichtung zur Verschwiegenheit und da werden sich die „Diskutanten“ wohl noch ein wenig bei ihren Statements bescheiden müssen, bis ggf. der Sachverhalt abschließend recherchiert und einer Bewertung zugänglich ist (im Zweifel durch eine veröffentlichte Gerichtsentscheidung).
Thorstein hat zu recht darauf hingewiesen, dass der Kern des Sachverhalts derzeit noch nicht bekannt ist und der „Fall“ mehr Fragen denn „Antworten“ aufwirft.
Mir persönlich erscheint es angeraten, nicht sofort und immer jeden Fall kommentieren zu müssen, da wir die einzelnen Verhältnisse nur aus der Presse kennen. In diesem Sinne halte ich es auch für problematisch, die „Hospiz-Idee“ mit ihrer „Sonder-Ethik“ zu geißeln und darauf hinzuweisen, dass diese auf Spenden angewiesen sei – Spenden, die gerne auch von Humanisten angenommen werden und „wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“.
Das Problem ist weitaus komplexer und lässt sich m.E. nicht durch ein „schwarz-weiss-Denken“ lösen, wonach wir uns entweder für die „humanistische Idee“ oder der „Hospiz-Idee“ zu entscheiden hätten; vielmehr stehen uns beide Optionen und letztlich auch ein Mittelweg offen, denn gerade in der Akzeptanz und Toleranz der anderen „Wertekultur“ liegt ein möglicher Konsens in dem Wertediskurs.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Auftrag des Hospizes? Konflikt in Geldern ...
Was ist Auftrag des Hospizes? Konflikt in Geldern um 18monatige künstliche Ernährung
Deeskalation statt drohender Verschärfung in Geldern: Die Leitung des Hospiz-Hauses „Brücke Friedel“ hat eingelenkt im Konflikt mit der Familie eines 68 Jährigen, an Chorea-Huntington erkrankten Patienten. Er wurde – bereits mit PEG-Magensonde versehen – dort vor 18 Monaten untergebracht und wird seitdem künstlich ernährt. Als die Ehefrau vorvorige Woche eigenmächtig den Sondenschlauch durchschnitt (dies wurde sofort rückgängig gemacht) erstattete das Hospiz Anzeige wegen Tötungsversuchs (wir berichteten; Quelle http://derwesten.de ).
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 36210.html
Die Begründung der Hospizleiterin Karla Paternus dazu lautete: „Wenn die Zuführung unterblieben wäre, wäre der Patient qualvoll und unter Schmerzen gestorben. Unser Auftrag ist es, den Menschen hier kompetente Pflege und Schmerztherapie zu geben und nicht, sie verhungern und verdursten zu lassen.“
Zwischen den zerstrittenen Parteien ist es nun zu folgender gerichtlichen Vereinbarung gekommen: Das Hospiz räumt der Familie wieder ein Besuchsrecht an – allerdings zunächst stark eingeschränkt. Der Sohn verzichtet dafür auf seine tägliche Protestdemonstration mit der Forderung, die „Zwangsernährung“ des Vaters zu beenden und ihn im Hospiz sterben zu lassen. Das Hospiz sagt zu, sich der Einstellung der künstlichen Ernährung nicht länger zu widersetzen – aber erst dann, wenn dazu ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt. „Dann haben wir auch keine andere Handhabe“, erläutert Robert Pesch, Rechtsanwalt der Hospizleiterin Karla Paternus.
Hospizleiterin "Wir haben Schaden genommen"
Diese ist nach der juristischen Einigung nun keineswegs erleichtert, sondern laut Zeitungsbericht im Interview vor Verzweiflung den Tränen nah. Die Schlagzeilen der vergangenen Tage hätten zu einem Vertrauensverlust gegenüber dem Hospiz geführt, klagt Paternus. Unsicherheit mache sich unter den Gästen und deren Angehörigen breit. Zwei Absagen gäbe es bereits. „Wir haben Schaden genommen“, sagt die Hospizleiterin. Und dass der Fall auch für andere Häuser negative Folgen haben könne, „wenn betroffene Menschen sich von Hospizen abwenden … “. Wie bei jedem Hospiz muss Paternus rund zehn Prozent der Kosten des Hauses durch Spenden aufbringen. „Wir sind auf die finanzielle Unterstützung angewiesen“, sagt sie. Wenn die ausbleibt, könne es zu einem Aus für ihr Haus führen.
Quelle vom 22.7.: Ehefrau darf ihren Mann nun im Hospiz besuchen
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 73794.html
Kommentar: Was wirklich zum Verzweifeln ist
Wer soll nun noch den Willen des nicht mehr ansprechbaren Hospiz-Patienten erkunden? Vielleicht lässt er ja Lebenswillen oder zumindest Hungergefühl erkennen, kann sich nur nicht mehr äußern? Welche Dauermedikation ist bei seinem Krankheitsbild – Chorea Huntington ist unbehandelbar und führt zu Depression, Persönlichkeitsverlust, Denk- und extremen Bewegungsstörungen – angezeigt? Dazu erfahren wir aus dem Hospiz - nichts.
Lebensbejahende Sonderethik
Nach wie vor wird eine eherne Hospiz-Sonderethik für hinreichend erachtet, die sich gelegentlich als „heilig“ und erhaben wähnt, da sie dem päpstlichen Grundsatz folgt, „jede Form der aktiven Sterbehilfe“ energisch abzulehnen. Doch welche „Formen“ (außer der strafbaren Tötung auf Verlangen) sollen hier gemeint sein – auch der Abbruch einer künstlichen Ernährung?
Der Bundesverband der Hospizbewegung (DHPV= Deutscher Hospiz- und Palliativverband) hält sich seine konsequent „lebensbejahende“ Grundhaltung zu gute, die bis zu dem Zeitpunkt reichen soll, wo das Sterben unausweichlich bevorsteht. Er zeigte sich demzufolge beim Gesetz zur Patientenverfügung (welches bekanntlich keine Reichweitenbeschränkung auf den Sterbeprozess vorsieht) höchst indifferent und ambivalent.
Hilflosigkeit der Hospizleiterin
Sicher war es richtig, dass das Hospiz-Haus „Brücke Friedel“ einer rechtswidrigen Tat wie dem mutwilligen Durchschneiden eines Ernährungsschlauches Einhalt gebot. Allerdings ist die Begründung als unsinnig bzw. zumindest voreilig anzusehen, der Patient hätte ja sonst qualvoll verhungern und verdursten müssen. Medizinische Fachkenntnisse, zivilrechtliche und grundgesetzliche Regelungen dürfen vor den Hospiz-Türen nicht länger Halt machen. Die Hospizbewegung hat den Zenit ihres großen zivilgesellschaftlichen Erfolges überschritten, der sich nicht zuletzt mit einem einzigartigen Spendenaufkommen verbunden war. Ihr drohen Finanzierungs- und Identitätsprobleme.
Die Hospizleiterin Karla Paternus von „Brücke Friedel“ ist in ihrer Hilflosigkeit verzweifelt. Sie befürchtet, dass Menschen Hospize in Zukunft meiden, weil sie sich dort nun nicht mehr sicher und geborgen fühlen könnten. Wie das? Auch daran scheiden sich die Geister. Dem Sohn wurde in einer einstweiligen Verfügung untersagt zu behaupten, es ginge bei dem ungewöhnlich langen Aufenthalt seines Vaters auch um wirtschaftliche Interessen des Hospizes. Dass es finanzielle Engpässe gibt, leugnet Karla Paternus nicht. Sie leitet das Haus seit seiner Gründung vor genau 10 Jahren mit großem Engagement und viel „Herzblut“. Auf der Homepage des Hauses ist zu lesen, dass bereits vor einiger Zeit Kredite aufgenommen werden mussten.
Neue zivile Bürger/innen-Bewegung
Eine an Selbstbestimmung und Fürsorge orientierte humanistische Bürger/innenbewegung bezieht explizit auch Höchstbetagte und final Erkrankte eint (die dem Ende nahe, aber noch keine Sterbenden sind). Sie beginnt sich unübersehbar - gemeinsam mit engagierten Ärzten - zu formieren. Angestoßen wurde diese neue Bewegung zur Frage „wie, wann und wo wollen wir sterben?“ von dem Mediziner Dr. Michael de Ridder, der – kein Zufall – bereits 2009 mit der höchsten Auszeichnung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), dem Ossip-Flechtheim-Preis ausgezeichnet wurde. Der HVD kommuniziert besonders glaubwürdig, dass zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe kein Gegensatz besteht (siehe Seite http://www.humanessterben.de ), da er selbst etliche Dienste und Einrichtungen im Bereich der Hospizversorgung sowie individueller Patientenverfügungen mit Palliativ-Care-Beratung und Betreuung unterhält. Ziel ist u. a., das am Grundgesetz orientierte Patienverfügungsgesetz mit praktischem Leben zu erfüllen.
PV nicht für final Erkrankte?
Ein Auslegungsproblem im Gelderner Fall stellt offensichtlich eine vorhandene Patientenverfügung dar, in der nur Intensivmedizin bei aussichtslosem Leiden abgelehnt wird, nicht aber die künstliche Ernährung. Zudem sei der Zustand, für den die PV gelten soll, nicht hinreichend präzisiert, heißt es. Der dauerhaft unansprechbare Patient wäre, so das Amtsgericht, kein Sterbender. Das heißt: Der mutmaßliche Wille muss also ermittelt werden. Doch so wie die Dinge eskaliert sind, bleibt am Ende kaum jemand, um sich diesem Anliegen anzunehmen.
Oberflächliche Versöhnkeit
Im Fall eines rechtskräftigen Beschlusses zum Behandlungsabbruch würde sich das Hospiz diesem nicht länger widersetzen. Diese Aussage erscheint oberflächlich gesehen versöhnlich, sie ist jedoch insofern bedenklich, als es sich um eine nicht eigens zu erwähnende Selbstverständlichkeit handelt. Dass es jetzt überhaupt zu einem solchen Beschluss kommt, ist zudem mehr als fraglich: Der Ehefrau, die bisher die Gesundheitsfürsorge für ihren Mann innehatte, ist diese – aus eigenem Verschulden – aberkannt worden. Sie hätte beste Chancen gehabt, eine dem Patienten angemessene Entscheidung zu bewirken, wäre sie nur den rechtlich vorgezeigte Weg gegangen.
Der statt der Ehefrau nun vom Gericht eingesetzte fremde Berufsbetreuer hat am Besuchsverbot und Strafantrag wegen versuchten Totschlags gegen sie mitgewirkt. Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass er jetzt ein Verfahren nach § 1904 BGB beim Betreuungsgericht zur Überprüfung des Patientenwillens auf den Weg bringen wird. Dieser bleibt somit unberücksichtigt – allerdings ein Grund zur Verzweiflung.
Quelle: Mitteilung vom 25.07.2010
http://www.patientenverfuegung.de
Deeskalation statt drohender Verschärfung in Geldern: Die Leitung des Hospiz-Hauses „Brücke Friedel“ hat eingelenkt im Konflikt mit der Familie eines 68 Jährigen, an Chorea-Huntington erkrankten Patienten. Er wurde – bereits mit PEG-Magensonde versehen – dort vor 18 Monaten untergebracht und wird seitdem künstlich ernährt. Als die Ehefrau vorvorige Woche eigenmächtig den Sondenschlauch durchschnitt (dies wurde sofort rückgängig gemacht) erstattete das Hospiz Anzeige wegen Tötungsversuchs (wir berichteten; Quelle http://derwesten.de ).
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 36210.html
Die Begründung der Hospizleiterin Karla Paternus dazu lautete: „Wenn die Zuführung unterblieben wäre, wäre der Patient qualvoll und unter Schmerzen gestorben. Unser Auftrag ist es, den Menschen hier kompetente Pflege und Schmerztherapie zu geben und nicht, sie verhungern und verdursten zu lassen.“
Zwischen den zerstrittenen Parteien ist es nun zu folgender gerichtlichen Vereinbarung gekommen: Das Hospiz räumt der Familie wieder ein Besuchsrecht an – allerdings zunächst stark eingeschränkt. Der Sohn verzichtet dafür auf seine tägliche Protestdemonstration mit der Forderung, die „Zwangsernährung“ des Vaters zu beenden und ihn im Hospiz sterben zu lassen. Das Hospiz sagt zu, sich der Einstellung der künstlichen Ernährung nicht länger zu widersetzen – aber erst dann, wenn dazu ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt. „Dann haben wir auch keine andere Handhabe“, erläutert Robert Pesch, Rechtsanwalt der Hospizleiterin Karla Paternus.
Hospizleiterin "Wir haben Schaden genommen"
Diese ist nach der juristischen Einigung nun keineswegs erleichtert, sondern laut Zeitungsbericht im Interview vor Verzweiflung den Tränen nah. Die Schlagzeilen der vergangenen Tage hätten zu einem Vertrauensverlust gegenüber dem Hospiz geführt, klagt Paternus. Unsicherheit mache sich unter den Gästen und deren Angehörigen breit. Zwei Absagen gäbe es bereits. „Wir haben Schaden genommen“, sagt die Hospizleiterin. Und dass der Fall auch für andere Häuser negative Folgen haben könne, „wenn betroffene Menschen sich von Hospizen abwenden … “. Wie bei jedem Hospiz muss Paternus rund zehn Prozent der Kosten des Hauses durch Spenden aufbringen. „Wir sind auf die finanzielle Unterstützung angewiesen“, sagt sie. Wenn die ausbleibt, könne es zu einem Aus für ihr Haus führen.
Quelle vom 22.7.: Ehefrau darf ihren Mann nun im Hospiz besuchen
http://www.derwesten.de/nrz/niederrhein ... 73794.html
Kommentar: Was wirklich zum Verzweifeln ist
Wer soll nun noch den Willen des nicht mehr ansprechbaren Hospiz-Patienten erkunden? Vielleicht lässt er ja Lebenswillen oder zumindest Hungergefühl erkennen, kann sich nur nicht mehr äußern? Welche Dauermedikation ist bei seinem Krankheitsbild – Chorea Huntington ist unbehandelbar und führt zu Depression, Persönlichkeitsverlust, Denk- und extremen Bewegungsstörungen – angezeigt? Dazu erfahren wir aus dem Hospiz - nichts.
Lebensbejahende Sonderethik
Nach wie vor wird eine eherne Hospiz-Sonderethik für hinreichend erachtet, die sich gelegentlich als „heilig“ und erhaben wähnt, da sie dem päpstlichen Grundsatz folgt, „jede Form der aktiven Sterbehilfe“ energisch abzulehnen. Doch welche „Formen“ (außer der strafbaren Tötung auf Verlangen) sollen hier gemeint sein – auch der Abbruch einer künstlichen Ernährung?
Der Bundesverband der Hospizbewegung (DHPV= Deutscher Hospiz- und Palliativverband) hält sich seine konsequent „lebensbejahende“ Grundhaltung zu gute, die bis zu dem Zeitpunkt reichen soll, wo das Sterben unausweichlich bevorsteht. Er zeigte sich demzufolge beim Gesetz zur Patientenverfügung (welches bekanntlich keine Reichweitenbeschränkung auf den Sterbeprozess vorsieht) höchst indifferent und ambivalent.
Hilflosigkeit der Hospizleiterin
Sicher war es richtig, dass das Hospiz-Haus „Brücke Friedel“ einer rechtswidrigen Tat wie dem mutwilligen Durchschneiden eines Ernährungsschlauches Einhalt gebot. Allerdings ist die Begründung als unsinnig bzw. zumindest voreilig anzusehen, der Patient hätte ja sonst qualvoll verhungern und verdursten müssen. Medizinische Fachkenntnisse, zivilrechtliche und grundgesetzliche Regelungen dürfen vor den Hospiz-Türen nicht länger Halt machen. Die Hospizbewegung hat den Zenit ihres großen zivilgesellschaftlichen Erfolges überschritten, der sich nicht zuletzt mit einem einzigartigen Spendenaufkommen verbunden war. Ihr drohen Finanzierungs- und Identitätsprobleme.
Die Hospizleiterin Karla Paternus von „Brücke Friedel“ ist in ihrer Hilflosigkeit verzweifelt. Sie befürchtet, dass Menschen Hospize in Zukunft meiden, weil sie sich dort nun nicht mehr sicher und geborgen fühlen könnten. Wie das? Auch daran scheiden sich die Geister. Dem Sohn wurde in einer einstweiligen Verfügung untersagt zu behaupten, es ginge bei dem ungewöhnlich langen Aufenthalt seines Vaters auch um wirtschaftliche Interessen des Hospizes. Dass es finanzielle Engpässe gibt, leugnet Karla Paternus nicht. Sie leitet das Haus seit seiner Gründung vor genau 10 Jahren mit großem Engagement und viel „Herzblut“. Auf der Homepage des Hauses ist zu lesen, dass bereits vor einiger Zeit Kredite aufgenommen werden mussten.
Neue zivile Bürger/innen-Bewegung
Eine an Selbstbestimmung und Fürsorge orientierte humanistische Bürger/innenbewegung bezieht explizit auch Höchstbetagte und final Erkrankte eint (die dem Ende nahe, aber noch keine Sterbenden sind). Sie beginnt sich unübersehbar - gemeinsam mit engagierten Ärzten - zu formieren. Angestoßen wurde diese neue Bewegung zur Frage „wie, wann und wo wollen wir sterben?“ von dem Mediziner Dr. Michael de Ridder, der – kein Zufall – bereits 2009 mit der höchsten Auszeichnung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), dem Ossip-Flechtheim-Preis ausgezeichnet wurde. Der HVD kommuniziert besonders glaubwürdig, dass zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe kein Gegensatz besteht (siehe Seite http://www.humanessterben.de ), da er selbst etliche Dienste und Einrichtungen im Bereich der Hospizversorgung sowie individueller Patientenverfügungen mit Palliativ-Care-Beratung und Betreuung unterhält. Ziel ist u. a., das am Grundgesetz orientierte Patienverfügungsgesetz mit praktischem Leben zu erfüllen.
PV nicht für final Erkrankte?
Ein Auslegungsproblem im Gelderner Fall stellt offensichtlich eine vorhandene Patientenverfügung dar, in der nur Intensivmedizin bei aussichtslosem Leiden abgelehnt wird, nicht aber die künstliche Ernährung. Zudem sei der Zustand, für den die PV gelten soll, nicht hinreichend präzisiert, heißt es. Der dauerhaft unansprechbare Patient wäre, so das Amtsgericht, kein Sterbender. Das heißt: Der mutmaßliche Wille muss also ermittelt werden. Doch so wie die Dinge eskaliert sind, bleibt am Ende kaum jemand, um sich diesem Anliegen anzunehmen.
Oberflächliche Versöhnkeit
Im Fall eines rechtskräftigen Beschlusses zum Behandlungsabbruch würde sich das Hospiz diesem nicht länger widersetzen. Diese Aussage erscheint oberflächlich gesehen versöhnlich, sie ist jedoch insofern bedenklich, als es sich um eine nicht eigens zu erwähnende Selbstverständlichkeit handelt. Dass es jetzt überhaupt zu einem solchen Beschluss kommt, ist zudem mehr als fraglich: Der Ehefrau, die bisher die Gesundheitsfürsorge für ihren Mann innehatte, ist diese – aus eigenem Verschulden – aberkannt worden. Sie hätte beste Chancen gehabt, eine dem Patienten angemessene Entscheidung zu bewirken, wäre sie nur den rechtlich vorgezeigte Weg gegangen.
Der statt der Ehefrau nun vom Gericht eingesetzte fremde Berufsbetreuer hat am Besuchsverbot und Strafantrag wegen versuchten Totschlags gegen sie mitgewirkt. Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass er jetzt ein Verfahren nach § 1904 BGB beim Betreuungsgericht zur Überprüfung des Patientenwillens auf den Weg bringen wird. Dieser bleibt somit unberücksichtigt – allerdings ein Grund zur Verzweiflung.
Quelle: Mitteilung vom 25.07.2010
http://www.patientenverfuegung.de
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Pure „Verzweiflung“ (!?)
Nun scheint es unübersehbar: Alle Beteiligten und solche, die schon mal einer „neuen“ humanistischen (?) Bürgerbewegung das Wort reden, sind mehr als verzweifelt, ringen diese doch um das Wohl des schwersterkrankten Patienten und ein jeder von ihnen wartet gleich mit Botschaften auf, für die im Wertediskurs um Gehör gebeten wird.
Nun – leichte Zweifel stellen sich ein, ob der derzeit bekannte Sachverhalt Anlass zu solcher „Verzweiflung“ bietet oder ob nicht der neuerliche Fall im Interesse der ideologischen Engführung des Themas und zum Gelingen des eigenen Erfolges willen gleichsam „werbewirksam“ instrumentalisiert wird.
Spekulationen helfen einstweilen nicht weiter und gerade an diesem „Fall“ wird deutlich, was mehr denn je gefordert ist: Nicht nur die Entmythologisierung des „Sterbens“, sondern vielmehr auch die Entideologisierung einer „Wertedebatte“, in der ein allgemeiner Konsens nicht zu erwarten ansteht, ja eigentlich gar nicht entstehen kann, wenn und soweit wir den Umstand berücksichtigen, dass derjenige, der Freiheit für sich reklamiert, diese Freiheit auch anderen konzedieren sollte. Der Wertediskurs über das selbstbestimmte Sterben lässt sich weder mit Hinweis auf die Hospizidee, dem christlichen Menschenbild noch dem humanistischen Weltbild im Allgemeinen und dem humanen Sterben im Besonderen entschärfen, sondern vielmehr in einer Gesamtschau der Freiheitsrechte in unserem Grundgesetz, die eben nicht isoliert neben einander stehen, sondern sich gegenseitig zu begrenzen und zu erweitern in der Lage sind und zwar jedenfalls aus der Innenperspektive des Grundrechtsträgers heraus.
Christen dürfen ebenso wie Humanisten nach ihrem Selbstverständnis „sterben“ und die sich scheinbar unversöhnlich gegenüberstehenden Lager haben eines durchaus gemein: im Wertediskurs lassen diese nicht selten die gebotene Toleranz vermissen und versuchen mit mehr oder minder wissenschaftlichen Argumenten, die andere „Lehrmeinung“ ad absurdum zu führen. Ein Vorhaben, dass zum Scheitern verurteilt ist, wenn wir die in unserem Grundgesetz anlegte Konzeption der Grundrechte beherzigen.
Auch in diesem Fall könnte sich der bis dato eher unbefriedigend gelöste „Konflikt im Konflikt“ seine besondere Bedeutung entfalten, wonach es dem Hospiz vielleicht nicht möglich erscheint, „jemanden verhungern oder verdursten“ zu lassen. Auch wenn dies aus medizinischer Perspektive nicht zu befürchten ansteht (ggf. ist hier noch mehr Aufklärung nicht nur bei den Professionellen, sondern auch in der Bevölkerung notwendig), kann doch sowohl bei einer theologischen und vor allem moraltheologischen Betrachtung hieraus eine Gewissensentscheidung folgen, die für die Pflegenden, aber auch Ärztinnen und Ärzte ein derart hohe Schranke errichten, die sie zu übersteigen nicht in der Lage sind.
Zu fragen ist also, wie hierauf das Recht zu reagieren gedenkt? Wir können es freilich mit dem BGH und weite Teile der Literatur halten und darauf verweisen, dass die Gewissensentscheidung der Mitarbeiter in letzter Konsequenz unbeachtlich ist. Anderenorts habe ich jedenfalls thesenhaft zu bedenken gegeben, dass dies der Grundrechtskonzeption unseres Grundgesetzes wohl nicht gerecht wird, so dass jedenfalls die bis dato öffentlich gewordenen Fälle durchaus eine andere Beurteilung hätten erfahren können, wenn uns soweit es sich um kirchliche Einrichtungen gehandelt hätten. Für mich ist die „Gewissensentscheidung“ – gleich, ob sie sich den christlichen, humanistischen Idealen oder sonstigen Idealen, Moralen oder Ethiken verpflichtet sieht – durchaus von zentraler Bedeutung, auch wenn diese freilich nicht dazu führt, dass dadurch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ausgehöhlt wird.
Ein Konsens kann sich „nur“ abzeichnen, wenn wir es verstehen, das Toleranzprinzip ins Bewusstsein aller zu rufen, denn dieses würde dazu beitragen, dass in großen Teilen die Debatte entideologisiert wird. Dieser Appell ist an beide „Lager“ zu richten, mithin also auch an die Humanisten, die sich gelegentlich auch auf einem Missionierungsweg befinden und manchmal der Eindruck aufkeimen könnte, als dass diese einem besonderen Fundamentalismus frönen, der einer „Klerikalisierung“ des selbstbestimmten Sterbens durchaus in seinen Folgen für den Diskurs gleichkommt.
Wer hier nun was besonders glaubwürdig kommuniziert, mag ein Jeder für sich selbst entscheiden, wenngleich ich doch darauf hinweisen möchte, dass auch im Hinblick auf die Problematik der künstlichen Ernährung aus moraltheologischer Perspektive eben die Moraltheologie Antworten liefert, die zumindest versöhnlich sind und das Prinzip von der „Heiligkeit des Lebens“ in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Es hilft in einer seit Jahrzehnten andauernden Wertedebatte wenig bis rein gar nichts, diese Wertedebatte zu einem handfesten „Kulturkampf“ ausufern zu lassen, in dem die differenten Bereichsethiken mit ihren manchmal eingleisigen ideologischen Fundamenten einen Konkurrenzkampf ausleben, während demgegenüber der Wille des Individuums ins Hintertreffen gerät. Eine Wille, der ohne Frage „frei“ ist, aber durch ein Höchstmaß an Eigenverantwortung geprägt ist und es bleibt zu hoffen, dass sich der Verfügende auch dieser hohen Beantwortung bewusst ist.
Ob nun Humanist, Christ, Hospizler oder was auch immer: Das Gebot der Stunde ist die Toleranz und nicht die „Verklärung“ irgendwelcher Ideale. Keiner der Apologeten der jeweiligen „Wertekultur“ verrät seine eigenen Ideen, wenn er seinem Gegenüber auch einen Ideereichtum gestattet und bereit ist, diese Pluralität von „Werten“ zu tolerieren.
Nun – ich bin selbstkritisch genug, zu erkennen, dass auch ich „Botschaften“ verkünde und zumindest dafür werbe, dass die Frage „Wie wollen wir sterben?“ nur mit einer Antwort versehen werden kann: selbstbestimmt, wobei die Nichtpositionierung zu dieser Frage selbstverständlich auch den Bürgerinnen und Bürgern gestattet ist. Freiheit kann, muss ich aber nicht „gebrauchen“ und so gesehen ist für mich das Streben nach einer ars moriendi und der Versuch hierzu, diese wissenschaftlich begründen zu wollen, ein ganz und gar untaugliches Unterfangen, besteht doch die „Kultur des Sterbens“ darin, dass ein Jeder für sich hierzu die Regie führen kann. Allein dies folgt für mich aus der Grundkonzeption der Grundrechte und sofern über Art. 4 GG eine andere Gewissensentscheidung getroffen wird, bin ich selbstverständlich bereit, dieses zu tolerieren, so dass im Zweifel der „Vertrag“ zwischen Hospiz oder einer anderen stationären Einrichtung aufgekündigt werden sollte. Ein Rückzug der Hospize, insbesondere auch solcher, die sich dem einen oder anderen Glauben und der dahinter stehenden Religion besonders verpflichtet fühlen, ist weder gewünscht noch aus Gründen der Säkularität geboten; eher das Gegenteil ist anzunehmen, denn so wie der Humanist entscheiden kann, wie, wann und unter welchen Bedingungen bei welcher Krankheit er sterben möchte steht dies freilich auch dem gläubigen Christen zu und sofern es Hospize und Träger gibt, die sich an dieser Willensentscheidung des Individuums orientieren, ist dies mehr als zu begrüßen.
Was also ist gefordert?
Nach diesseitiger Auffassung ist dem Eingangsgespräch und der „Erstanamnese“ vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages größte Bedeutung beizumessen und dies dürfte im Interesse aller Beteiligten liegen: Des Einen Freiheit sollte eben nicht zur Unfreiheit des Anderen führen.
Nun – leichte Zweifel stellen sich ein, ob der derzeit bekannte Sachverhalt Anlass zu solcher „Verzweiflung“ bietet oder ob nicht der neuerliche Fall im Interesse der ideologischen Engführung des Themas und zum Gelingen des eigenen Erfolges willen gleichsam „werbewirksam“ instrumentalisiert wird.
Spekulationen helfen einstweilen nicht weiter und gerade an diesem „Fall“ wird deutlich, was mehr denn je gefordert ist: Nicht nur die Entmythologisierung des „Sterbens“, sondern vielmehr auch die Entideologisierung einer „Wertedebatte“, in der ein allgemeiner Konsens nicht zu erwarten ansteht, ja eigentlich gar nicht entstehen kann, wenn und soweit wir den Umstand berücksichtigen, dass derjenige, der Freiheit für sich reklamiert, diese Freiheit auch anderen konzedieren sollte. Der Wertediskurs über das selbstbestimmte Sterben lässt sich weder mit Hinweis auf die Hospizidee, dem christlichen Menschenbild noch dem humanistischen Weltbild im Allgemeinen und dem humanen Sterben im Besonderen entschärfen, sondern vielmehr in einer Gesamtschau der Freiheitsrechte in unserem Grundgesetz, die eben nicht isoliert neben einander stehen, sondern sich gegenseitig zu begrenzen und zu erweitern in der Lage sind und zwar jedenfalls aus der Innenperspektive des Grundrechtsträgers heraus.
Christen dürfen ebenso wie Humanisten nach ihrem Selbstverständnis „sterben“ und die sich scheinbar unversöhnlich gegenüberstehenden Lager haben eines durchaus gemein: im Wertediskurs lassen diese nicht selten die gebotene Toleranz vermissen und versuchen mit mehr oder minder wissenschaftlichen Argumenten, die andere „Lehrmeinung“ ad absurdum zu führen. Ein Vorhaben, dass zum Scheitern verurteilt ist, wenn wir die in unserem Grundgesetz anlegte Konzeption der Grundrechte beherzigen.
Auch in diesem Fall könnte sich der bis dato eher unbefriedigend gelöste „Konflikt im Konflikt“ seine besondere Bedeutung entfalten, wonach es dem Hospiz vielleicht nicht möglich erscheint, „jemanden verhungern oder verdursten“ zu lassen. Auch wenn dies aus medizinischer Perspektive nicht zu befürchten ansteht (ggf. ist hier noch mehr Aufklärung nicht nur bei den Professionellen, sondern auch in der Bevölkerung notwendig), kann doch sowohl bei einer theologischen und vor allem moraltheologischen Betrachtung hieraus eine Gewissensentscheidung folgen, die für die Pflegenden, aber auch Ärztinnen und Ärzte ein derart hohe Schranke errichten, die sie zu übersteigen nicht in der Lage sind.
Zu fragen ist also, wie hierauf das Recht zu reagieren gedenkt? Wir können es freilich mit dem BGH und weite Teile der Literatur halten und darauf verweisen, dass die Gewissensentscheidung der Mitarbeiter in letzter Konsequenz unbeachtlich ist. Anderenorts habe ich jedenfalls thesenhaft zu bedenken gegeben, dass dies der Grundrechtskonzeption unseres Grundgesetzes wohl nicht gerecht wird, so dass jedenfalls die bis dato öffentlich gewordenen Fälle durchaus eine andere Beurteilung hätten erfahren können, wenn uns soweit es sich um kirchliche Einrichtungen gehandelt hätten. Für mich ist die „Gewissensentscheidung“ – gleich, ob sie sich den christlichen, humanistischen Idealen oder sonstigen Idealen, Moralen oder Ethiken verpflichtet sieht – durchaus von zentraler Bedeutung, auch wenn diese freilich nicht dazu führt, dass dadurch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten ausgehöhlt wird.
Ein Konsens kann sich „nur“ abzeichnen, wenn wir es verstehen, das Toleranzprinzip ins Bewusstsein aller zu rufen, denn dieses würde dazu beitragen, dass in großen Teilen die Debatte entideologisiert wird. Dieser Appell ist an beide „Lager“ zu richten, mithin also auch an die Humanisten, die sich gelegentlich auch auf einem Missionierungsweg befinden und manchmal der Eindruck aufkeimen könnte, als dass diese einem besonderen Fundamentalismus frönen, der einer „Klerikalisierung“ des selbstbestimmten Sterbens durchaus in seinen Folgen für den Diskurs gleichkommt.
Wer hier nun was besonders glaubwürdig kommuniziert, mag ein Jeder für sich selbst entscheiden, wenngleich ich doch darauf hinweisen möchte, dass auch im Hinblick auf die Problematik der künstlichen Ernährung aus moraltheologischer Perspektive eben die Moraltheologie Antworten liefert, die zumindest versöhnlich sind und das Prinzip von der „Heiligkeit des Lebens“ in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Es hilft in einer seit Jahrzehnten andauernden Wertedebatte wenig bis rein gar nichts, diese Wertedebatte zu einem handfesten „Kulturkampf“ ausufern zu lassen, in dem die differenten Bereichsethiken mit ihren manchmal eingleisigen ideologischen Fundamenten einen Konkurrenzkampf ausleben, während demgegenüber der Wille des Individuums ins Hintertreffen gerät. Eine Wille, der ohne Frage „frei“ ist, aber durch ein Höchstmaß an Eigenverantwortung geprägt ist und es bleibt zu hoffen, dass sich der Verfügende auch dieser hohen Beantwortung bewusst ist.
Ob nun Humanist, Christ, Hospizler oder was auch immer: Das Gebot der Stunde ist die Toleranz und nicht die „Verklärung“ irgendwelcher Ideale. Keiner der Apologeten der jeweiligen „Wertekultur“ verrät seine eigenen Ideen, wenn er seinem Gegenüber auch einen Ideereichtum gestattet und bereit ist, diese Pluralität von „Werten“ zu tolerieren.
Nun – ich bin selbstkritisch genug, zu erkennen, dass auch ich „Botschaften“ verkünde und zumindest dafür werbe, dass die Frage „Wie wollen wir sterben?“ nur mit einer Antwort versehen werden kann: selbstbestimmt, wobei die Nichtpositionierung zu dieser Frage selbstverständlich auch den Bürgerinnen und Bürgern gestattet ist. Freiheit kann, muss ich aber nicht „gebrauchen“ und so gesehen ist für mich das Streben nach einer ars moriendi und der Versuch hierzu, diese wissenschaftlich begründen zu wollen, ein ganz und gar untaugliches Unterfangen, besteht doch die „Kultur des Sterbens“ darin, dass ein Jeder für sich hierzu die Regie führen kann. Allein dies folgt für mich aus der Grundkonzeption der Grundrechte und sofern über Art. 4 GG eine andere Gewissensentscheidung getroffen wird, bin ich selbstverständlich bereit, dieses zu tolerieren, so dass im Zweifel der „Vertrag“ zwischen Hospiz oder einer anderen stationären Einrichtung aufgekündigt werden sollte. Ein Rückzug der Hospize, insbesondere auch solcher, die sich dem einen oder anderen Glauben und der dahinter stehenden Religion besonders verpflichtet fühlen, ist weder gewünscht noch aus Gründen der Säkularität geboten; eher das Gegenteil ist anzunehmen, denn so wie der Humanist entscheiden kann, wie, wann und unter welchen Bedingungen bei welcher Krankheit er sterben möchte steht dies freilich auch dem gläubigen Christen zu und sofern es Hospize und Träger gibt, die sich an dieser Willensentscheidung des Individuums orientieren, ist dies mehr als zu begrüßen.
Was also ist gefordert?
Nach diesseitiger Auffassung ist dem Eingangsgespräch und der „Erstanamnese“ vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages größte Bedeutung beizumessen und dies dürfte im Interesse aller Beteiligten liegen: Des Einen Freiheit sollte eben nicht zur Unfreiheit des Anderen führen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Diese Aussage der Hospizleiterin ist leider schon deutlich außerhalb meiner Toleranzgrenze. Wenn die Einrichtung aufgrund dieser Aussage in Not gerät, habe ich damit nicht die geringsten Probleme. Patienten sollten ja vorab wissen, welchen ideologischen - und fachlich nicht begründbaren - Grundsätzen sie ausgesetzt werden. Möglicherweise hat inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung eine andere Vorstellung von einem natürlichen Sterben und kommt als Kunden nicht mehr in Betracht.„Wenn die Zuführung unterblieben wäre, wäre der Patient qualvoll und unter Schmerzen gestorben. Unser Auftrag ist es, den Menschen hier kompetente Pflege und Schmerztherapie zu geben und nicht, sie verhungern und verdursten zu lassen.“