Deutsches Ärzteblatt print
Arztbewertungsportal: Patientenperspektive ist wertvoll
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=76424
AOK-Arztbewertungsportal: Manipulationen möglich
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=77429
Siehe auch unter:
viewtopic.php?p=54569#54569
Jeder Zehnte sieht unnötige Behandlung beim Arzt
Neuruppin – Jeder zehnte Patient glaubt, dass er beim Arzt unnötige Behandlungen oder Untersuchungen durchlitten hat. Unter den Privatversicherten sind es sogar 17,5 Prozent, in den gesetzlichen Kassen 8,1 Prozent. Dies geht aus einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervor, die am Freitag in Neuruppin vorgestellt wurde.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... m_Arzt.htm
Arztbewertungsportal - Manipulationen möglich
Moderator: WernerSchell
Anonymität der User - Meinungsfreiheit geschützt ... aber ..
BGH-Urteil schützt Anonymität der User - Meinungsfreiheit aber nicht schrankenlos Arztbewertungsportale unterliegen weiterhin Regeln
Arztbewertungsportale müssen die Identität ihrer Nutzer nicht preisgeben. So hat der BGH heute entschieden. Doch die Meinungsfreiheit im Netz ist deshalb nicht schrankenlos. Arztbewertungsportale müssen unverändert Normen und Regeln einhalten:
- Freitext-Kommentare sind nur mit einer redaktionellen Kontrolle zulässig, so Jura-Professor Dr. Mario Martini im Berliner Ärzteblatt. (2010, Heft 10/11)
- Ehrverletzende Beiträge müssen Portale auf Wunsch der betroffenen Ärzte entfernen. (Urteil des BGH vom 27. März 2007, AZ. VI ZR 101/06)
- Portale müssen Ärzte, die bewertet wurden, über jede Bewertung informieren. Dies verlangt die Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Wirtschaft.
"Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz ist ein außerordentlich hohes Rechtsgut. Es rechtfertigt aber keineswegs Bosheit, Schmähungen und Beleidigungen", stellt Dr. Peter Müller, CEO der Stiftung Gesundheit, fest. "Dies gilt aus Anstand wie auch auf der Grundlage der Persönlichkeitsrechte der Ärzte."
Die Stiftung Gesundheit als Träger der Arzt-Auskunft gibt deshalb allen bewerteten Ärzten, noch bevor die Bewertungen im Internet sichtbar sind, die Möglichkeit, zu diesen Stellung zu nehmen und sie zu kommentieren. Und als einziges Arztbewertungsportal werden hier alle Bewertungen durch Fachpersonal auf Rechtskonformität und Anstand geprüft.
Die Arzt-Auskunft speist bei führenden Portalen und insbesondere gesetzlichen und privaten Krankenversicherern die Arztsuche und Arztbewertungs-Funktion.
Quelle: Pressemitteilung vom 1. Juli 2014
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Stiftung Gesundheit
Gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts Vorsitzender des Vorstands: Dr. Peter Müller Behringstraße 28 a
22765 Hamburg
Tel. 040 / 80 90 87 - 0
Fax 040 / 80 90 87 - 555
E-Mail: info@stiftung-gesundheit.de
http://www.stiftung-gesundheit.de
http://www.stiftung-gesundheit-blog.de
http://www.facebook.com/stiftung.gesundheit
http://www.twitter.com/stiftunggesund
Arztbewertungsportale müssen die Identität ihrer Nutzer nicht preisgeben. So hat der BGH heute entschieden. Doch die Meinungsfreiheit im Netz ist deshalb nicht schrankenlos. Arztbewertungsportale müssen unverändert Normen und Regeln einhalten:
- Freitext-Kommentare sind nur mit einer redaktionellen Kontrolle zulässig, so Jura-Professor Dr. Mario Martini im Berliner Ärzteblatt. (2010, Heft 10/11)
- Ehrverletzende Beiträge müssen Portale auf Wunsch der betroffenen Ärzte entfernen. (Urteil des BGH vom 27. März 2007, AZ. VI ZR 101/06)
- Portale müssen Ärzte, die bewertet wurden, über jede Bewertung informieren. Dies verlangt die Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Wirtschaft.
"Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz ist ein außerordentlich hohes Rechtsgut. Es rechtfertigt aber keineswegs Bosheit, Schmähungen und Beleidigungen", stellt Dr. Peter Müller, CEO der Stiftung Gesundheit, fest. "Dies gilt aus Anstand wie auch auf der Grundlage der Persönlichkeitsrechte der Ärzte."
Die Stiftung Gesundheit als Träger der Arzt-Auskunft gibt deshalb allen bewerteten Ärzten, noch bevor die Bewertungen im Internet sichtbar sind, die Möglichkeit, zu diesen Stellung zu nehmen und sie zu kommentieren. Und als einziges Arztbewertungsportal werden hier alle Bewertungen durch Fachpersonal auf Rechtskonformität und Anstand geprüft.
Die Arzt-Auskunft speist bei führenden Portalen und insbesondere gesetzlichen und privaten Krankenversicherern die Arztsuche und Arztbewertungs-Funktion.
Quelle: Pressemitteilung vom 1. Juli 2014
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Stiftung Gesundheit
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22765 Hamburg
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