Meldepflicht bei Borreliose in Rheinland Pfalz und Saarland

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inge
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Meldepflicht bei Borreliose in Rheinland Pfalz und Saarland

Beitrag von inge » 08.01.2011, 11:48

Meldepflicht bei Borreliose in Rheinland Pfalz und Saarland

Ein offener Brief an die Ärzte in Rheinland Pfalz und Saarland.

Wir möchten das Studium von Ärzten gewiss nicht untergraben, doch was Patienten derzeit erleben ist menschenunwürdig und von Seiten der Betroffenen leider nicht nachvollziehbar.

Nach langem Kampf sind wir froh, dass Rheinland Pfalz und das Saarland sich endlich dazu entschlossen haben, die Meldepflicht einzuführen.

Es wäre schön, wenn sich die restlichen Bundesländer ebenfalls dazu entschließen könnten?

Borreliose ist eine Multiorganerkrankung würde man rechtseitig und richtig darauf reagieren, bräuchten Betroffenen diesen Leidensweg nicht noch zusätzlich auszustehen.

Dieses Krankheitsbild wird wegen seinen Spiroschäte mit der Syphilis verglichen!

Mit Recht fragen wir uns natürlich, ob man mit diesem Krankheitsbild genauso verfahren würde?

Man kann die Situation nicht bereinigen, indem man sich den Tatsachen nicht stellt.

Da gibt es z.B. eine Stadt und Klinikum mit einem hervorragenden Ruf der Borreliose Ambulanz und doch finden Patienten bei den niedergelassenen Praxen keine Hilfe.
Nicht jede Rückenmarkspunktion führt zu einer erfolgreichen Diagnose, somit steht dann für die Ärzte fest, dass es keine Neuro- Borrolose gibt, obgleich die Symptome vollkommen dafür sprechen.

Viele Betroffenen hat am Ende noch nicht einmal die geeignete Therapie.

Sie sind sich völlig allein gelassen und greifen somit, auch nach jedem Strohhalm. Trotzt Krankenkassen stehen diese Menschen irgendwann vor dem finanziellen Ruin.

Man nimmt Ihnen nicht nur die Lebensqualität, sondern sie werden auch noch von der Gesellschaft ausgegrenzt.

Bei vielen Betroffenen wurde die Fibromyalgie diagnostiziert, dabei reiht sich dieses Krankheitsbild an die Vielzahl von Symptomen der Multiorganerkrankung.

Fast jeder von den Betroffenen mit Fibromyalgie kam in seinem Leben, bereits mit Milben, Bremsen und letztendlich auch mit Zecken in Berührung.

Viele chronisch Kranken haben ständige Infekte und oft auch das EBV im Laborwert nachzuweisen. Es folgen das Zoster Virus, Chlamdydien und die Co Infektionen durch Borreliose.

Inzwischen ist den Selbsthilfegruppen durch die wenige Ärzten die das Krankheitsbild ernst nehmen auch bekannt, dass EBV, Chlamdydien, Herpes und die Co Infektionen durch Borrelien, sich immer wieder gegenseitig hoch schaukeln können.

Entartete Zellen führen unweigerlich zu Krebs und wenn wir diese Situation nicht in den Griff bekommen, stehen wir vor der größten Seuche des 21 Jahrhundert.

Von den Kosten ganz zu schweigen!

Freie Selbsthilfegruppe für chronische Erkrankungen
Zuletzt geändert von inge am 08.01.2011, 22:56, insgesamt 2-mal geändert.

Herbert Kunst
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Welche Meldepflichten sind gemeint?

Beitrag von Herbert Kunst » 08.01.2011, 14:18

Hallo,
welche Meldepflichten, ggf. zu welchem Gesetz passend, sind denn hier eigentlich gemeint? Leider wird das in der Texteinstellung, die sicherlich in bester Absicht erfolgte, nicht klar. Geht es um das Infektionsschutzrecht?
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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